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"NYC Taxi in motion", The Wordsmith (CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

"Handicar" ist nicht mehr lange da

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"NYC Taxi in motion", The Wordsmith (CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

"Taxi Dienst Uber immer stärker unter Druck" war nur eine von vielen Schlagzeilen, die letzte Woche über dieses neue Transportunternehmen zu lesen waren. In Dehli hat die Stadtregierung den Dienst generell verboten, nachdem ein Uber-Fahrer eine junge Frau vergewaltigt hatte. Die französische Regierung hat Uber-Fahrten nach Streikdrohungen von Taxifahrern im ganzen Land unterbunden, ebenso ein Gericht in Madrid für Spanien. In Zürich hat der Stadtrat dagegen ein überraschend liberales Bekenntnis abgegeben, im Sinne von "Konkurrenz sorgt für Qualität". Insgesamt steht Uber jedoch in einem steifen Gegenwind, obwohl die Probleme von Uber jedes Transportunternehmen treffen können. Dabei schien zunächst alles glatt zu laufen: Der Dienst senkt Transaktionskosten und beseitigt Informationsasymmetrien; er schafft mit anderen Worten für die Kunden Transparenz über Preis und Qualität der Transportdienstleistung. Eine solche Effektivität war mit der althergebrachten Taxiregulierung nicht zu erreichen (siehe schon früher hier, wobei zuviel Enthusiasmus auch nicht angebracht ist).

Für Kenner der Fernsehserie "Southpark" ist nicht überraschend, dass deren Macher diese Entwicklungen vorausgesehen haben. In der am 15. Oktober 2014 ausgestrahlten Folge "Handicar" (Staffel 18, Episode 4) steht der Kampf der etablierten Taxidienste gegen einen Uber-ähnlichen Dienst im Zentrum. Das Skript enthält eine kurze Debatte mit Taxifahren, die ihr weiteres Vorgehen gegen die neue Konkurrenz beraten wollen:

“Mimsy: ‘Hey I got an idea! Why don’t you guys just make your cars cleaner and nicer, and try to be better to your customers so that you can compete with Handicar’s popularity in the marketplace?’
Nathan: ‘Just ignore my friend. He’s mentally disabled.’”
— Mimsy and Nathan in Handicar (Southpark S18 E04)

Nach kurzer Beratung kommen die Taxifahrer entsprechend zum Schluss, ihre Konkurrenz lieber mithilfe der Behörden zu bekämpfen, als den Wettbewerb mit dem neuen Dienst über Qualität und Preise aufzunehmen.

Traurige Wahrheit ist, dass es in zunehmend regulierteren Märkten tatsächlich nahe liegt, unternehmerische Energie in solches Lobbying zu investieren statt in die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Vor allem grössere Unternehmen sind in der Lage, Regulierungskosten über viele Kunden zu verteilen. Diesen grossen Unternehmen ist nicht wichtig, dass Regulierung sich in Grenzen hält, sondern dass die Regulierung alle Unternehmen gleichermassen trifft. So kann sichergestellt werden, dass die Kosten der Regulierung auf die Kunden überwälzt werden können; gleichzeitig sind dann kleinere Unternehmen mit ahnsehnlichen Barrieren für den Marktzutritt konfrontiert und die Intensität des Wettbewerbs im Markt sinkt. Den Preis dafür zahlen dann Konsumenten, also: Es lebe Uber!

St.Gallen, 19. Dezember 2014

Posted in Regulierung, Wettbewerb and tagged with Taxiregulierung, Konsumentensouveränität, Service Public.

December 19, 2014 by Peter Hettich.
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Bauernschlaue Weihnachtsgeschenke

Die Debatte um das Budget 2015 hat grössere Erfolge für die Bauern hervorgebracht. Der Voranschlag 2015 des Bundersates sah für "Landwirtschaft und Ernährung" insgesamt CHF 3,586 Mrd. vor (CHF 3'586'000'000 - eindrücklich, wenn man die Nullen ausschreibt); das wären CHF 133 Mio. weniger gewesen als im Voranschlag 2014. Der Nationalrat hat nun den grössten Teil dieser Kürzungen rückgängig gemacht und insbesondere die Direktzahlungen (+CHF 84 Mio.) und die Ausfuhrbeihilfen (+CHF 12 Mio.) wieder aufgestockt. Bei Letzteren hat man sich dann mit dem Ständerat in einem sprichwörtlichen Kuhhandel geeinigt.

Die abstrakten Zahlen gewinnen an Aussagekraft, wenn man sie mit dem Agrarbericht abgleicht, den das Bundesamt für Landwirtschaft jedes Jahr verfasst (Zahlen 2013):

  • Es gibt noch 55'207 landwirtschaftliche Betriebe (und immer noch 16'747 Betriebe im - aus meiner Sicht - nicht lebensfähigen Bereich von bis 10ha). Das Budget würde es erlauben, jedem Betrieb knapp CHF 65'000 direkt auszuzahlen.
  • Die Landwirtschaft beschäftigt 158'919 Personen. Entsprechend könnte jedem Beschäftigten CHF 22'500 bar auf die Hand gezahlt werden.
  • Die Landwirtschaft trägt mit einer Bruttowertschöpfung von CHF 4,341 Mia. mit 0,7% Anteil zur Gesamtwirtschaft bei (Total CHF 614,153 Mia.), nimmt aber 5,3% der Ausgaben für sich in Anspruch. Die geplanten Staatsausgaben erreichen 82% der erzielten Wertschöpfung in diesem Bereich.

Gemäss OECD machen die Transferleistungen von Konsumenten und Steuerzahlern knapp die Hälfte der Bruttoerträge der schweizerischen Landwirtschaft aus. Die Preise für landwirtschaftliche Produkte in der Schweiz liegen weit über dem Niveau der Nachbarstaaten bzw. dem internationalen Niveau. Dies ist sowohl Folge eines rigiden Grenzschutzes als auch Resultat eines Regulierungssystems, dass den Schweizer Agrarsektor mit tausenden Seiten Gesetzes- und Verordnungstext, Richtlinien, Vollzugshilfen und Berichten feinsteuert. Angesichts dieser engen Verzahnung von Staat und Landwirtschaft geht leicht vergessen, wieso überhaupt so stark in den Bereich eingegriffen wird.

Der schamlos geführte Kampf um knappe Finanzmittel lässt die Förderung der Landwirtschaft heute als reinen Selbstzweck erscheinen. Die Subventionierung der Bauern erfolgt offenbar relativ lösgelöst von den Leistungen, die von der Landwirtschaft verfassungsrechtlich erwartet werden:  Eine sichere Versorgung, eine Erhaltung der Lebensgrundlagen, eine Pflege der Kulturlandschaft sowie einen Beitrag zur dezentralen Besiedlung. Zu diesen Verfassungszielen leistet die Schweizer Landwirtschaft heute beachtliche, aber nicht gerade überragende Beiträge. Wer hohe Forderungen stellt, müsste auch entsprechend zu leisten bereit sein.

St.Gallen, 12. Dezember 2014

Posted in Infrastrukturrecht, Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Landwirtschaftsrecht, Subventionen.

December 12, 2014 by Peter Hettich.
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„UBS offices zurich“ von twicepix. (Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 über Wikimedia Commons)

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Schlechte Vorbilder: Banken-Bussen im Ausland

„UBS offices zurich“ von twicepix. (Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 über Wikimedia Commons)

„UBS offices zurich“ von twicepix. (Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 über Wikimedia Commons)

Der jüngste "Devisenskandal" lässt Schweizer Politiker einmal mehr erstaunt zusehen, wie ausländische Finanzmarktbehörden einen weiteren Griff tief in die Taschen verschiedener Banken machen können. Während sich der Fiskus im Ausland durch den Devisenskandal mit ca. einer Milliarde zusätzlich alimentieren kann, muss sich der Bund mit "bescheidenen" 134 Mio. Franken (Gewinneinziehung) begnügen. Da seit der Finanzkrise Zahlen mit nur 9 Ziffern niemanden mehr beeindrucken, stellt sich die Frage der Einräumung solcher Strafkompetenzen offenbar auch in der Schweiz (erneut). So verlockend es jedoch sein mag, an einem Bussenreigen teilzunehmen, der zunehmend orgastische Züge annimmt: Wir sollten uns gut überlegen, ob wir auf diesen Wagen tatsächlich aufspringen wollen (eine "Gratwanderung" gemäss Hansueli Schöchli).

In vielen Bereichen der Wirtschaft haben sich heute Regulatoren etabliert, die relativ unabhängig schalten und walten können (siehe hier meinen früheren Beitrag). Abgesandte dieser Regulatoren sitzen in internationalen Behördennetzwerken und formulieren dort "Standards", die von nationalen Gesetzgebern nolens volens umgesetzt werden müssen, da ansonsten schwarze Listen drohen. Obwohl nicht zur Rechtsetzung befugt, formulieren diese Behörden - formal unverbindliche - Rundschreiben, Richtlinien, Vollzugshilfen und dergleichen, die in erheblichem Mass die Funktion von materiellem Recht übernehmen. Als Vollzugsbehörden untersuchen sie mutmassliche Gesetzesverstösse und sprechen auch sogleich die angemessene Strafe aus. Der Blick ins Ausland zeigt sodann, dass Gesetzesverstösse selten von einem unabhängigen Gericht geprüft werden, sondern meist vergleichsweise erledigt werden. Der eigentliche Rechtsverstoss, die Beweislage sowie die Grundsätze der Starfzumessung bleiben zumindest für die Öffentllichkeit unklar, und erscheinen zuweilen als unberechenbare "Black Box" - schärfer formuliert: das Verfahren erscheint als willkürlich, als Handlungen ausserhalb rechtsstaatlicher Kontrollen (siehe auch schon Beitrag hier).

Wir sind nicht mehr im Mittelalter. Niemand wird mehr von einem absolut regierenden Fürsten bestraft, der zugleich die Regeln schreibt, der als Untersuchungsrichter und gleichzeitig Ankläger fungiert und der dann noch als Richter die Strafe ausspricht. Wenn also Verwaltungssanktionen nach kartellrechtlichem Vorbild auch im Finanzmarktrecht eingeführt werden sollen, dann bitte unter Wahrung minimaler rechtsstaatlicher Garantien: ein öffentliches, faires, unparteiisches Verfahren vor einem unabhängigen Gericht ist nicht zuviel verlangt. Gerüttelt wird damit freilich an einem sehr liebgewonnen Privileg der Verwaltung, nämlich der Befugnis, einseitig hoheitliche Anordnungen zu erlassen: Der Verfügung.

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Finanzmarktrecht, Banken.

November 21, 2014 by Peter Hettich.
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