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Letzte Taxis? (Foto von Kevin.B [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons)

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Keine Gesetze für die Sharing Economy

Letzte Taxis? (Foto von Kevin.B [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons)

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Der Bundesrat hat am Mittwoch den Bericht zu den "Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft" verabschiedet. Er kommt darin zum Schluss, dass es "voraussichtlich" keine neuen Gesetze braucht. Die Argumentation folgt damit prima vista dem üblichen Schema, wonach Regulierung der Innovation hinterherhinkt und diese dann möglichst rasch in gemeinverträgliche Bahnen lenken sollte. In dieser Denke äussern sich auch Politiker wie Jacqueline Badran ("Fahrt doch zur Hölle #Uber"):

Bravo @SuvaSchweiz bei #Uber macht ihr einen guten Job gegen Ausbeutung. Innovativ an #Uber ist nicht mal ihr Businessmodel aus19Jh.

— Jacqueline Badran (@JayBadran) 4. Januar 2017

Auffällig ist, dass der Bundesrat in seinem Bericht weitere Aufträge erteilt. Er will namentlich herausfinden, welche Gesetzesnormen die Digitalisierung der Wirtschaft behindern. In die gleiche Bresche schlägt eine Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. November 2016, worin sich der Bundesrat für Erleichterungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen für Anbieter von innovativen Finanztechnologien ausgesprochen hat. Die Erleichterungen sollen Markteintrittshürden für Anbieter im Fintech-Bereich verringern.

Das regulatorische Netz ist in einigen Bereichen also schon so dicht gespannt, dass Innovationen nicht mehr ohne Gesetzesänderungen in den Markt gebracht werden können. Das Freiheitsprinzip wird durch ein Zulassungsprinzip ersetzt; basierend darauf können sich dynamische Wettbewerbsprozesse nicht mehr natürlich entfalten. Mit Innovationen erfolgreich sein kann damit nur, wer die Herzen von Regulatoren und Gesetzgeber für sich gewinnt. Insgesamt, so zeigt die Vergangenheit, ein wenig zukunftstaugliches Innovationskonzept.

St.Gallen, 13. Januar 2017

Posted in Innovation, Wettbewerb and tagged with Digitalisierung, Taxiregulierung, Innovation.

January 13, 2017 by Peter Hettich.
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Abbildung: Wikimedia Commons

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Die Innovationsverhinderer

Abbildung: Wikimedia Commons

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Am Dienstag hat sich der Nationalrat mit dem Gentechnikgesetz befasst. Die Nutzung der Gentechnologie soll weiterhin eingeschränkt, unter anderem soll das geltende Verbot des "Inverkehrbringens" von gentechnisch verändertem Saatgut und Pflanzen bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Diese Technologiefeindlichkeit ist bedenklich.

Das wiederholte Verbot der Gentechnologie - weil befristet "Moratorium" genannt - kann nicht mehr mit unbekannten Risiken begründet werden. Wie in diesem Blog schon mehrfach ausgeführt wurde, ist dieses Thema "gegessen" (2014 hier, 2016 hier). Selbst Greenpeace (Homepage mit Themen) propagiert die Risikoargumentation nicht mehr offen. Vielleicht hat die Umweltorganisation ja auf den Aufruf von 107 Nobelpreisträgern reagiert, wonach ihre sture Opposition Menschenleben koste. Heute wird jedenfalls das Verbot mit den Präferenzen der - durch endlose Hetzkampagnen verunsicherten - Konsumenten begründet. Nationalrätin Martina Munz geht soweit zu sagen, die Gentechnologie habe ja den Welthunger (immer) noch nicht gelöst (link zum Video)!

Dies erinnert an dunkle Zeiten: Sultan Bayezid II. verbot 1483 den Buchdruck auf Arabisch unter Androhung der Todesstrafe. Wie Acemoglu und Robinson ("Why Nations Fail") sowie Ridley ("The Rational Optimist") überzeugend darlegen konnten, war das Verbot der Druckerpresse aber nicht die Ursache des Niedergangs des Osmanischen Reichs. Vielmehr war das Verbot lediglich ein Symptom einer sklerotischen, verbürokratisierten, erneuerungsunfähigen und wohl auch selbstgefälligen Gesellschaft. Sind solch statische Tendenzen, wie auch alt Bundesrat Kaspar Villiger letztes Jahr gewarnt hat, nicht ebenso deutlich in der Schweiz erkennbar ("Demokratie und konzeptionelles Denken")?

“Die Forschung wird nicht eingeschränkt.”
— Nationalrätin Martina Munz (SP)

Oft wird im Zusammenhang mit Verboten zur Technologienutzung angeführt, die Forschung werde ja dadurch nicht unterbunden. Ähnliches hören wir im Zusammenhang mit der Kernenergie. Wer solches von sich gibt, verkennt den Zusammenhang zwischen den Anreizen zur Innovation und den damit einhergehenden Nutzungsmöglichkeiten. Wissenschafter, die gerne mal etwas für den Papierkorb erfinden, mag es geben, doch wollen wir die Zukunft unserer Gesellschaft darauf bauen? Vielmehr werden wohl Innovationen, deren Nutzung verboten ist, vermutlich gar nicht erst erfunden - Korrektur: Jedenfalls werden sie dann nicht in der Schweiz erfunden. Wenn nicht Martina Munz, so sollte dies doch dem Nationalrat als Kollektiv zu denken geben.

St.Gallen, 9. Januar 2016

Posted in Innovation, Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Parlament, Lebensmittelrecht, Wachstum, Innovation, Risiko, Landwirtschaftsrecht.

December 9, 2016 by Peter Hettich.
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Teletext = Internet: Nun sag, wie hast du’s mit der Verfassung?

"Nun sag, wie hast du’s mit der Verfassung? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, du hältst nicht viel davon.“ Diese abgewandelte Gretchenfrage hat mich fast angesprungen, als sich Roger de Weck in einer wirklich hervorragenden Rede mit einer Verfassungsauslegung versuchte (nachzulesen auch hier): Gemäss seiner Auffassung ebne die Verfassung der SRG auch den Verbreitungsweg des Internets. Damit sei der Internetauftritt der SRG mit Videoplayer und Newsportal auch demokratisch legitimiert. Roger de Weck schliesst: "Einstweilen gilt der heutige Verfassungsartikel, den Kritiker weit weg vom Wortlaut interpretieren."

Wer geneigt ist, den Wortlaut von Art. 93 der Verfassung tatsächlich zur Kenntnis zu nehmen, wird jedoch zu anderen Schlüssen kommen. Die SRG wird in dieser Bestimmung mit keinem Wort erwähnt. Vielmehr ist von "Radio- und Fernsehen" insgesamt die Rede. Zur Verbreitung medialer Inhalte im Internet sagt die Verfassung nur (aber immerhin), dass der Bund diese Art der Verbreitung regulieren dürfe (Abs. 1). Betreffend den Service Public spricht die Verfassung jedoch explizit nur das Radio und Fernsehen an (Abs. 2).

Freilich gibt es dennoch Juristen wie z.B. den ehemaligen Direktor des BAKOM Martin Dumermuth, die es als möglich erachten, dass der Gesetzgeber einen Leistungsauftrag auch für das Internet vorsieht. Eine solche Auslegung kann sich jedoch nicht direkt auf den Wortlaut stützen, sondern muss nach den Regeln der Juristenkunst umständlich aus weiteren Indizien abgeleitet werden: So z.B. per Analogieschluss, wonach der Teletext (für die Millennials: siehe Bild oben) so etwas ähnliches wie das Internet sei. Es ist entsprechend eine Wertungsfrage, ob man solche Indizien höher gewichten will als den klaren Wortlaut der Verfassung. Roger de Weck ist also recht zu geben, wenn er bei dieser Frage einen Juristenstreit ausmacht; es ist jedoch klar seine Rechtsauffassung, die fern vom Verfassungswortlaut steht, nicht diejenige seiner Kritiker. Die Basis seiner Schlussfolgerungen ist insofern offensichtlich falsch.

St.Gallen, 9. September 2016

Posted in Medienregulierung, Innovation and tagged with Audiovisuelle Medien, Digitalisierung, Demokratie, Medienfreiheit, Grundversorgung, Internet, Innovation.

September 9, 2016 by Peter Hettich.
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