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Foto: National Institute of Standards and Technology, via Wikimedia Commons

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Sparen im Überfluss - eine Tugend?

Foto: National Institute of Standards and Technology, via Wikimedia Commons

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Diesen Montag konnte der Blick-Leser interessante Einblicke des ersten energieautarken Hauses der Welt gewinnen (Titel: "Wie lebt es sich im Heim der Zukunft?"). Das Haus hat keinen Anschluss an das öffentliche Elektrizitätsnetz, was gewisse Implikationen für dieses hat (dazu schon früher hier). Das Haus ist zudem so gebaut, dass die Familie Vogt nicht nur autark leben, sondern auch ihren Stromverbrauch auf 2200 KWh reduzieren kann (weniger als die Hälfte des Durchschnittshaushalts!).

Die Optimierung verlangt einen sehr bewussten Umgang mit Strom und Warmwasser. Was die Familie Vogt ohne weiteres hinkriegt, dürfte wohl nicht jedermanns Sache sein: Der gemütliche Raclette-Abend wird auf dem Kontrollpanel als Stromfresserabend "rot" angezeigt. Die Waschmaschine sollte im ECO-Programm laufen und braucht dann 3 Stunden für eine Ladung. Den Wasserstrahl aus der Sparbrause empfand Herr Vogt zu Beginn als "etwas dünn"; er habe sich rasch daran gewöhnt. Manche Gäste würden den Boden als kalt empfinden, sagt Frau Vogt, was wohl auch für die vorgegebene Raumtemperatur von 21 Grad gelten wird.

Das Sparen kann man als Tugend sehen, die keiner weiteren Rechtfertigung bedarf. Fraglich ist dennoch, ob auch im Überfluss gespart werden muss. Elektrizität für Haushalte ist heute in beliebiger Menge, in angemessener Qualität und zu günstigen Preisen erhältlich. Im sogennannten Zieldreieck für günstige, umweltfreundliche und sichere Energieversorgung belegt die Schweiz weltweit den zweiten Rang. Aufgrund der Energiepolitik in Deutschland war Elektrizität zudem noch nie so günstig erhältlich: Der Grosshandelspreis liegt bei 2-3 Rp./KWh. In dieser Welt des umweltfreundlichen Energieüberflusses muss sich ein rationaler Mensch doch fragen: Warum in aller Welt sollte jemand Energie sparen wollen?

St.Gallen, 11. November 2016

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Umwelt and tagged with Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energierecht, Innovation, Klimawandel.

November 11, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Vogone/Alchemist-hp [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Klimaschutz: Good Judge, Bad Judge?

Foto: Vogone/Alchemist-hp [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Diesen Dienstag hat der US Supreme Court die Umsetzung des Klimaschutzplanes von Präsident Obama bzw. seiner Umweltbehörde (EPA) ausgesetzt (NYTimes, NZZ). Damit wurde den eigentlich bescheidenen Klimaschutzambitionen der USA ein grosser Schlag versetzt; die Zusagen der USA an der Klimaschutzkonferenz sind infrage gestellt. Damit stellt sich der Supreme Court auch quer zum Urteil eines Richters am Amtsgericht in Den Haag, welches den niederländischen Staat dazu verurteilte, den Ausstoss von Treibhausgasen bis ins Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken (SRF News). Rechtlich dürften sich die Richter am Supreme Court dennoch auf sichererem Grund befinden. Auch stellt sich erneut die Frage nach dem Plan B der Schweiz im Klimaschutz (siehe schon früher hier).

Gegenstand des Verfahrens vor dem amerikanischen Supreme Court ist der "Clean Power Plan" für Kraftwerke, formell erlassen von der amerikanischen Environmental Protection Agency (EPA). Als Exekutivbehörde muss sich die EPA auf ausreichende gesetzliche Grundlagen stützen können, hier den Clean Air Act §111. Es geht bei diesem Gesetz um den Schutz des Menschen vor Schadstoffen - was CO2 nicht ist. Vor diesem Hintergrund ist fast schon erstaunlich, dass das Gericht im Jahr 2007 zugelassen hat, dass die Behörde CO2-Emissionen überhaupt regulieren darf (Massachusetts v. Environmental Protection Agency, 549 U.S. 497; Wiki). Der Clean Power Plan geht jedoch viel weiter, und hätte einen eigentlichen Umbau der Energiewirtschaft nach sich gezogen. Eine gesetzliche Grundlage zur Regulierung von Schadstoffen ist hierfür nicht ausreichend - der Clean Power Plan wird wohl auch im endgültigen Urteil durchfallen. Das mag in einem Land, dessen Parlament in seiner Funktion beeinträchtigt erscheint, frustrierend sein, ist aber dennoch zu respektieren.

Das niederländische Gericht hat dagegen (selbst?) errechnet, dass die niederländische Regierung mit ihren Massnahmen bis ins Jahr 2020 bloss eine Reduktion der Treibhausgase von 17 Prozent erreichen wird. Nun müssten acht Prozent zusätzlich reduziert werden, um einen ausreichenden Beitrag dazu zu leisten, dass sich die Welt nicht um mehr als 2 Grad erwärmt. Die rechtlichen Grundlagen dafür - soweit ersichtlich verfassungsrechtliche Schutzpflichten des Staates im Bereich des Umweltschutzes - sind vage und damit arg dünn. Aus Schutzpflichten lässt sich weder das - willkürlich gewählte - 2 Grad-Ziel noch ein konkreter Absenkpfad ableiten. Der Richter, so entsteht der Eindruck, hat hier nicht Recht gesprochen, sondern Politik betrieben. Damit schützt er weniger das Klima; vielmehr untergräbt er die Glaubwürdigkeit der Justiz.

St.Gallen, 12. Februar 2016

Posted in Umwelt and tagged with Klimawandel, Klimakonferenz, Umweltrecht.

February 12, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: "San Gimignano" by RicciSpeziari, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Was, wenn die Klimakonferenz in Paris scheitert?

Foto: "San Gimignano" by RicciSpeziari, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Vergangenen Dienstag hat die Internationale Energieagentur (IEA) ihren "World Energy Outlook 2015" publiziert und festgestellt, dass die Klimaziele trotz dem Vorliegen von Reduktionszusagen von 150 Ländern verfehlt werden (hier der Bericht in der NZZ). Diese Reduktionszusagen sind noch nicht einmal rechtlich verbindlich. Es sieht düster aus für die kommende Klimakonferenz in Paris, die vom 30. November bis 11. Dezember 2015 stattfindet.

Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang ein ambitioniertes Reduktionsziel für Treibhausgase von 50% bekannt gegeben, das bis im Jahr 2030 erreicht werden soll. Es stellt sich die Frage, ob an diesem Reduktionsziel festgehalten werden soll, wenn die Klimakonferenz – wie leider zu erwarten ist – ein weiteres Mal nur unzureichende Resultate produziert. Die Schweiz ist nämlich nur für 0,1 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich; sie trägt gemäss Bundesrat nur "eine geringe Verantwortung". Die Schweiz allein kann, und das scheint noch wichtiger, den Klimawandel nicht in nennenswertem Mass beeinflussen.

In der Rechtsphilosophie, aber sicher auch in vielen anderen Disziplinen, wird immer wieder folgendes moralisches Dilemma diskutiert: Inwieweit kann der Einzelne noch moralisch oder rechtlich verpflichtet sein, zu einem Kollektivgut beizutragen, dass durch ihn allein nicht bereitgestellt werden kann und zu dem andere keinen Eigenbeitrag leisten. Die Rechtsphilosophie hat darauf keine gute Antwort, aber doch vielleicht die Bewohner im frühmittelalterlichen San Gimignano. Konfrontiert mit der Tatsache, dass die Stadt trotz Stadtmauern nicht in der Lage war, die Sicherheit vor Übergriffen von aussen und innen zu gewährleisten, bauten die wohlhabenden Familien einfach die eigenen Wohnungen zu Festungen aus. Die so entstandenen Geschlechtertürme sind heute noch zu bewundern.

Das ist freilich weder eine gerechte noch eine besonders effektive oder effiziente Lösung. Doch was kann die Schweiz tun, wenn die Staatengemeinschaft trotz jahrzehntelangem Bemühen nicht zu einer überzeugenden Lösung für die Problematik der Treibhausgase kommt? In diesem Fall sind die Ressourcen zur Reduktion der Treibhausgase, vor allem zur (teuren) Reduktion dieser Gase im Inland, verschwendet. Man könnte dann vermuten, dass die Ressourcen wohl besser investiert wären, wenn sie die Folgen des unausweichlichen Klimawandels zu meistern helfen.

St.Gallen, 13. November 2015

Posted in Umwelt and tagged with Klimawandel, Klimakonferenz.

November 13, 2015 by Peter Hettich.
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