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Foto: BKW FMB Energie AG [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Es geht nicht um "atomare Luftschlösser"!

Foto: BKW FMB Energie AG [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Wenn Helmut Stalder schreibt, Kernkraftwerke seien in der Schweiz nicht ökonomisch rentabel und politisch chancenlos, so hat er zweifellos recht (NZZ vom Mittwoch). Wenn er aber schreibt, die Aufregung der "Atombefürworter" über das nun kommende gesetzliche Technologieverbot sei übertrieben, so liegt er ebenso zweifellos falsch.

“Aber das Verbot ist nicht weiter schädlich. Es verhindert nichts, was heute ohnehin unterbleibt.”
— Helmut Stalder (NZZ)

Ist die Änderung des Kernenergiegesetzes "irrelevant", weil sie an den Zustimmungserfordernissen für ein Kernkraftwerk - Gesetzesänderungen wie auch Rahmenbewilligungen unterstehen dem fakultativen Referendum - nichts ändert? Ich habe Zweifel, dass sich der "Sperr-Paragraf" so leicht beseitigen liese, wenn es zu einem Durchbruch in der Reaktortechnik käme. Es scheint ziemlich unrealistisch, dass die harten "Atomgegner" ein "sicheres" Kernkraftwerk der IV. oder V. Generation in der Schweiz dulden würden. Die Erfahrungen mit der Biotechnologie zeigen vielmehr, dass sich ein forschungs- und innovationsfeindliches Denken nicht einfach mit Verweis auf "neue wissenschaftliche Erkenntnissse" ausradieren lässt.

Zu sehr sind Teile der "Atomgegner" einem bukolischen Weltbild verhaftet, welches mit einer Emanzipation des Menschen von der Natur nicht vereinbar ist. Schon allein die Perspektive auf eine ergiebige und kostengünstige Energiequelle hat in ihrer Welt der Entbehrung und des Verzichts keinen Platz. Erlösung erlangt die Menschheit nur durch Suffizienz. Da kommt es gerade recht, wenn das geänderte Kernenergiegesetz nicht nur Anlagen zur Kernspaltung, sondern gleich auch die Kernfusion verbietet. In der Quintessenz gilt für jede Regulierung: "Nützt sie nichts, so schadet sie!"

St.Gallen, 3. Februar 2017

Posted in Energie and tagged with Energierecht, Kernenergie.

February 3, 2017 by Peter Hettich.
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Energiestrategie ohne Subventionen?

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Foto von Guido Gerding, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Die nachfolgende Replik auf eine NZZ-Analyse zur Energiestrategie 2050 ist gestern erschienen. Für den eiligen Leser hier die Zusammenfassung: Liberal Gesinnte preisen an der nun verabschiedeten Energiestrategie vielfach das von den bürgerlichen Parteien gesetzte Ablaufdatum für die Subventionen. Dies könnte sich als trügerisch erweisen, denn einmal eingeführte Abgaben und Subventionen verschwinden selten. So sind denn auch erste Vorstösse für den "Strommarkt nach 2020" in Vorbereitung, die die Energiestrategie 2050 erheblich umkrempeln werden, aber nicht zu einem wettbewerblichen (sprich: subventionsfreien) Strommarkt führen. Bei der kommenden Abstimmung vom 21. Mai 2017 kann der Stimmbürger vor allem ein Zeichen dahingehend setzen, ob die reichlich weiter fliessenden Subventionen lieber für den weiteren Zubau neuer erneuerbarer Energien oder doch mehr für die Versorgungssicherheit ausgegeben werden sollen.

St.Gallen, 27. Januar 2017


Energiestrategie und Wettbewerb

Gastkommentar von Peter Hettich

Die Energiestrategie sei «ein Murks», schreibt Helmut Stalder (NZZ 21. 1. 17), und dennoch sei sie «ein Schritt in die richtige Richtung». Die liberale Perspektive auf das Potpourri von energiepolitischen Massnahmen ist sichtlich schwer zu finden. Eine – frei nach alt Bundesrat Kaspar Villiger – konzeptionell ausgerichtete Denkweise mag helfen, das komplexe Geschäft besser einzuordnen: Hat die Vorlage klar definierte, priorisierte und ordnungspolitisch vernünftige Ziele, die konsistent sind mit den eingesetzten Instrumenten?

Helmut Stalder beantwortet diese Grundfrage abschlägig, und dies mit guten Gründen: Bis anhin bewältigte die Schweiz das «Energie-Trilemma» aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit vorbildlich. Staatliche Eingriffe in das auch verfassungsrechtlich vorgegebene Zieldreieck müssen daher vorsichtig erfolgen. Die begrenzte Steuerungskraft des Regulierungsrechts gebietet ohnehin Demut im Gestaltungsanspruch. Da nur der Klimaschutz den forcierten Zubau der neuen erneuerbaren Energie ökonomisch rechtfertigen kann, ist das Verbesserungspotenzial nach oben begrenzt: Die Schweizer Elektrizitätsproduktion ist nahezu CO2-frei.

Trotzdem hat sich der Gesetzgeber kaum bemüht, in einem «Swiss Finish» noch vorhandene Zielkonflikte aufzulösen und Inkonsistenzen beim Instrumenteneinsatz zu beseitigen: Bau von Gaskombikraftwerken angesichts ambitionierter Klimaschutzziele; Senkung des Elektrizitätsverbrauchs trotz mehr Elektromobilität; Ausbau der Elektrizitätserzeugung trotz Stromschwemme und anhaltend tiefen Preisen; Belastung der Wasserkraft mit Wasserzinsen und gleichzeitige Subventionierung mit einer Marktprämie; schwammige Regeln zu neuen Erzeugungsanlagen in Landschaftsschutzgebieten, aber nicht in Mooren (Grimsel-Staumauer); beachtliche Zubauziele, für die zu wenig Finanzmittel bereitgestellt werden.

Immerhin, und darin sieht Helmut Stalder das Positive, hat das Parlament ein «Ablaufdatum gesetzt». Das neue Gesetz, so der Eindruck, führe in einen subventionsfreien Endzustand, in welchem der Wettbewerb und nicht die Politik den Elektrizitätsmarkt gestalte. Die «ordnungspolitische Sünde» wäre danach also ein vorübergehender Katalysator für einen ohnehin laufenden Transformationsprozess.

Vergessen geht, dass Ablauf und Ergebnis dieses Prozesses heute unbekannt sind. Auch die Ausgangslage ist nicht günstig: Zum für die Energiestrategie wichtigen Stromabkommen wird es so bald nicht kommen: «Es herrscht Eiszeit mit der EU», rief der Elcom-Präsident Carlo Schmid-Sutter jüngst am Stromkongress. Deutlich zeigt auch das BfE in seiner «Auslegeordnung Strommarkt nach 2020», dass die Energiestrategie Fragen der Versorgungssicherheit (Speicher, Eigenversorgung usw.) vernachlässigt hat. Keine Perspektive liefert das revidierte Gesetz auch für die Gestaltung einer zukünftig integrierten Energieversorgung (Smart Grid, konvergente Strom-, Gas- und Wärmenetze usw.).

Das Verfalldatum der Energiestrategie ist also eher im Jahr 2020 anzusiedeln. Im Zuge der schon laufenden Revisionen des Stromversorgungsgesetzes und des Wasserrechtsgesetzes wird das neue Energiegesetz tiefgreifende Änderungen erfahren. Keine dieser Änderungen führt zu einem stärker wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt.

Da das Subventionsregime in der Abstimmung vom 21. Mai gar nicht zur Disposition steht, gibt der Stimmbürger nur die Stossrichtung für den «Strommarkt nach 2020» vor: Ein Ja steht dann für eine fortgesetzte, mit den ambitionierten Zielen des Energiegesetzes konsistente Subventionierung der neuen erneuerbaren Energieerzeuger.

Dagegen sind die Motivationen für ein Nein vielfältig und die Konsequenzen daraus unklar; die Energiepolitik würde wohl, so meine Vermutung, entlang sicherheits- und versorgungspolitischer Linien neu ausgerichtet.

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Wettbewerb and tagged with Subventionen, Erneuerbare Energien, Energierecht, Wettbewerb.

January 27, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Diego Delso [GFDL or CC BY 3.0], via Wikimedia Commons

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"Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Foto: Diego Delso [GFDL or CC BY 3.0], via Wikimedia Commons

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Tag 5 im Dschungelcamp in Australien. "Honey" aka Alexander Keen (34) weigert sich, seiner Mitstreiterin den Schweiss abzuwischen und diesen in ein Reagenzglas zu füllen. Seine Begründung: "Die Menschenwürde ist unantastbar". Es ist vermutlich das erste Mal, dass sich ein Teilnehmer dieser Sendung einer Dschungelprüfung durch Berufung auf das Grundgesetz entzieht. Noch erstaunlicher ist, dass die rote Linie ausgerechnet hier - und nicht etwa bei Kontakt und Verzehr von Insekten oder ekelerregenden Flüssigkeiten - gezogen wird.

Ich kann mich selbst noch gut erinnern, wie Deutschland im Jahr 2000 noch darüber diskutiert hat, ob die Sendung "Big Brother" die Menschenwürde verletze und deren Ausstrahlung daher verboten werden sollte. Heute erschiene dem abgehärteten Fernsehpublikum die Behauptung einer Verletzung der Menschenwürde wohl weit hergeholt. Wer wissen möchte, ob das Fernsehschaffen mit dem Dschungelcamp den Tiefpunkt erreicht hat, sei die britische Fernsehserie "Black Mirror" wärmstens ans Herz gelegt. Den Produzenten der Serie ist es ausgezeichnet gelungen, die nächst tieferen Stufen der Entwürdigung zu skizzieren.

Die Menschenwürde ist auch in der schweizerischen Bundesverfassung verankert. Wie die deutschen wissen aber auch die schweizerischen Juristen kaum zu definieren, was die Menschenwürde beinhaltet und ab wann sie beeinträchtigt scheint. Fest steht nur, dass sich die Grenzen der Menschenwürde mit jeder neuen Reality-TV-Show immer wieder etwas mehr einzuengen scheinen.

St.Gallen, 20. Januar 2017

Posted in Medienregulierung and tagged with War for Talent, Audiovisuelle Medien, Medienfreiheit.

January 20, 2017 by Peter Hettich.
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