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Foto: BKW FMB Energie AG [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Es geht nicht um "atomare Luftschlösser"!

Foto: BKW FMB Energie AG [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Wenn Helmut Stalder schreibt, Kernkraftwerke seien in der Schweiz nicht ökonomisch rentabel und politisch chancenlos, so hat er zweifellos recht (NZZ vom Mittwoch). Wenn er aber schreibt, die Aufregung der "Atombefürworter" über das nun kommende gesetzliche Technologieverbot sei übertrieben, so liegt er ebenso zweifellos falsch.

“Aber das Verbot ist nicht weiter schädlich. Es verhindert nichts, was heute ohnehin unterbleibt.”
— Helmut Stalder (NZZ)

Ist die Änderung des Kernenergiegesetzes "irrelevant", weil sie an den Zustimmungserfordernissen für ein Kernkraftwerk - Gesetzesänderungen wie auch Rahmenbewilligungen unterstehen dem fakultativen Referendum - nichts ändert? Ich habe Zweifel, dass sich der "Sperr-Paragraf" so leicht beseitigen liese, wenn es zu einem Durchbruch in der Reaktortechnik käme. Es scheint ziemlich unrealistisch, dass die harten "Atomgegner" ein "sicheres" Kernkraftwerk der IV. oder V. Generation in der Schweiz dulden würden. Die Erfahrungen mit der Biotechnologie zeigen vielmehr, dass sich ein forschungs- und innovationsfeindliches Denken nicht einfach mit Verweis auf "neue wissenschaftliche Erkenntnissse" ausradieren lässt.

Zu sehr sind Teile der "Atomgegner" einem bukolischen Weltbild verhaftet, welches mit einer Emanzipation des Menschen von der Natur nicht vereinbar ist. Schon allein die Perspektive auf eine ergiebige und kostengünstige Energiequelle hat in ihrer Welt der Entbehrung und des Verzichts keinen Platz. Erlösung erlangt die Menschheit nur durch Suffizienz. Da kommt es gerade recht, wenn das geänderte Kernenergiegesetz nicht nur Anlagen zur Kernspaltung, sondern gleich auch die Kernfusion verbietet. In der Quintessenz gilt für jede Regulierung: "Nützt sie nichts, so schadet sie!"

St.Gallen, 3. Februar 2017

Posted in Energie and tagged with Energierecht, Kernenergie.

February 3, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Solarwärmesystem in Leh (Ladakh/Indien)

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Andere Länder, andere Bedürfnisse

Foto: Solarwärmesystem in Leh (Ladakh/Indien)

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Zurück aus den Ferien im sonnigen Süden zehrt der Reisende hoffentlich lange an den gewonnenen Eindrücken. Vor allem Anlagen zur Gewinnung von Wärme und Strom aus Solarenergie begegnen dem Schweizer in den Südländern auf Schritt und Tritt. Auch die vom Bundesrat und wohl bald vom Parlament verabschiedete Energiestrategie 2050 zielt auf die verstärkte Förderung von Sonnenenergie, vor allem die Photovoltaik. Die Kantone fördern derweil die Erschliessung von Solarwärme. Fortschrittlich also, was unsere südlichen Nachbarn uns hier vormachen?

Meldungen über die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen und Solarwärmekraftwerken in anderen Ländern sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Sinnhaftigkeit der neuen erneuerbaren Energien von lokalen Gegebenheiten abhängig ist. Energieerzeugungsanlagen in der Wüste von Nevada (Sonne) oder an der Nordseeküste (Wind) gegenwärtigen andere Produktionsbedingungen als in einem Land wie der Schweiz, das eine bescheidene solare Einstrahlung und nur schwachen Wind aufweist. Sonnen- und Windenergie in der Schweiz kann die installierte Kapazität nur zu ca. 11 bzw. 20% ausnutzen. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob die Hauseigentümer in den sich entwickelnden Ländern auch Solaranlagen installieren würden, wenn sie über eine zuverlässige Versorgung mit Wärme, Gas und Strom aus einem Verteilnetz verfügen würden.

Angesichts der nicht vorhandenen bzw. nicht realisierbaren Energietransportkapazitäten über sehr weite Strecken ist die Frage, wer unter welchen Bedingungen welche Energie zu welchem Preis produzieren soll, also eine nationale Frage, die nur beschränkt mit Blick auf andere Länder beantwortet werden kann.

St.Gallen, 5. August 2016

Posted in Infrastrukturrecht, Energie, Regulierung and tagged with Subventionen, Energieeffizienz, Einspeisevergütung, Erneuerbare Energien, Energierecht, Kernenergie.

August 5, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: BKW FMB Energie AG, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Verstaatlichung nicht rentabler Kraftwerke

Foto: BKW FMB Energie AG, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Schnelle Verbreitung fand am Montag die Enthüllungsgeschichte von Dominik Feusi in der BaZ zum Public Affairs-Konzept von Alpiq. Neben den schlechten Zahlen zum Geschäftsjahr 2015 wurde am Montag dadurch ersichtlich, dass Alpiq nicht nur 49% seiner Wasserkraftwerke, sondern am liebsten auch seine Atomkraftwerke loswerden würde. Bei der gegenwärtig miserablen Marktsituation kommt für beides vor allem der Staat als Käufer infrage. Damit hätte die im Jahr 2007 beschlossene Strommarktliberalisierung nicht nur die Verstaatlichung der Übertragungsnetze, sondern auch namhafter Erzeugungskapazitäten zur Folge. Von "Liberalisierung" im Sinne einer Öffnung hin zum Wettbewerb kann also keine Rede sein.

Als traurige Ironie der Geschichte erscheint, dass sich die Schweizer Energiewirtschaft ja schon heute im Wesentlichen im Eigentum der öffentlichen Hand befindet. Avenir Suisse hat im September 2015 die Eigentümerstrukturen und Verflechtungen der Branche schön aufgezeigt. Im Grunde genommen ersuchen also staatliche Unternehmen um Verstaatlichung. Dies bedeutet aber auch, dass die grossen Verluste der letzten Jahre schon heute von der öffentlichen Hand - und damit letztlich vom Steuerzahler - getragen werden (siehe schon im November 2014 hier im Blog). Auch wenn diese Entwicklungen vor allem in Deutschland - und damit ausserhalb des Machtbereichs des Schweizer Gesetzgebers - in Gang gesetzt wurden, wäre nun doch der Moment gekommen innezuhalten und zu fragen: Wissen wir denn eigentlich, was wir tun?

St.Gallen, 11. März 2016

Posted in Energie and tagged with Energiebinnenmarkt, Erneuerbare Energien, Kernenergie.

March 11, 2016 by Peter Hettich.
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