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Foto: Unbekannt, via Wikimedia Commons

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Haftung der Eisenbahn: Früher war doch alles besser, oder?

Foto: Unbekannt, via Wikimedia Commons

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Diesen Montag hat eine Serviceangestellte im Speisewagen ein Mineralwasser über meinen Laptop geschüttet. Der Laptop ist hinüber. Kann passieren, ist aber dennoch ärgerlich und eine Meldung an kundendienst@sbb.ch wert (Liebe SBB - kein Kunde mit einer Schadensmeldung möchte ein Online-Formular ausfüllen - wirklich nicht). Erhoffen will ich mir nicht allzu viel, doch immerhin - so lernt es jeder Jurist in der Einführung zum Haftpflichtrecht - unterliegt das Eisenbahnunternehmen und seine Hilfspersonen ja einer "scharfen Kausalhaftung". Eine extrem strenge Haftung, die sich auf Normen von 1905 zurück führen lässt. Da gibt's kaum mehr eine Ausrede, um sich der Haftung zu entledigen, denkt auch der im Privatrecht nicht mehr so gewiefte Verwaltungsrechtler.

“Der Inhaber eines Eisenbahnunternehmens haftet für den Schaden, wenn die charakteristischen Risiken, die mit dem Betrieb der Eisenbahn verbunden sind, dazu führen, dass ein Mensch getötet oder verletzt wird oder ein Sachschaden entsteht.”
— Art. 40b Abs. 1 Eisenbahngesetz

Entwaffnet wird der naive Jurist sogleich mit einem freundlichen, aber bestimmten E-Mails des Angestellten D.H. vom Kundendienst Region Ost: "Im ICE 76 in Richtung Deutschland übernimmt die Deutsche Bahn (DB) den Catering-Service schon ab Zürich. Somit betrifft Ihr Anliegen nicht unser eigenes Catering-Unternehmen elvetino. Wir haben uns erlaubt, Ihr Anliegen an die DB weiterzuleiten und diese gebeten, Ihnen direkt zu antworten. Ihr neuer Kontakt: DB Fernverkehr AG, kundendialog@bahn.de)."

Lust auf einen "Dialog" mit der deutschen Bahn habe ich keine. Eigentlich ist mir ja egal, in welchen Partnerschaften und Tochtergesellschaften die SBB ihr Geschäft strukturiert, solange sie für die Unzulänglichkeiten ihrer Partner auch gerade steht. Doch wer würde sich nun darüber streiten, solange meine auf "kundendialog@bahn.de" ruhende Hoffnung noch nicht gestorben ist. Offensichtlich ist einmal mehr: Möglicherweise ein Recht haben, und tatsächlich Recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge - das ändern auch ganz scharfe Regeln nicht. 

Frohe Ostern!

St.Gallen, 25. März 2016

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March 25, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Neue Staumauer des Muttsees (fotografiert von der Muttseehütte)

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Politische Handlungsempfehlungen zur Wasserkraft (CREST White Paper)

Foto: Neue Staumauer des Muttsees (fotografiert von der Muttseehütte)

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Die wirtschaftliche Lage der Wasserkraft ist derzeit miserabel. Tiefe, durch die Marktlage in Deutschland gedrückte Energiegrosshandelspreise machen das Herz unserer Energiewirtschaft auf absehbare Zeit unrentabel. Gewisse Kreise schreiben die grossen Werke in den Alpen schon leichtfertig als Relikte der Vergangenheit ab (siehe früherer Beitrag hier). Die Angst vor dem Verlust der Wasserkraft hat auch das Parlament auf den Plan gerufen: Es will nun die Wasserkraft mit einem "Wasserrappen" subventionieren. Das scheint ja nur logisch: Die Kernkraft wird subventioniert, weil sie ihre Haftungsrisiken nicht voll trägt; die fossilen Energieträger werden subventioniert, weil der CO2-Preis zu tief ist; die neuen Erneuerbaren werden subventioniert, weil sie sonst nicht konkurrenzfähig sind. Wieso also jetzt nicht auch noch die Wasserkraft subventionieren?

Naheliegender wäre der vollständige Abbau aller wettbewerbsverzerrenden Subventionen im Energiemarkt. Das erscheint jedoch schwierig, weil die entsprechenden Anspruchshaltungen schon viel zu verfestigt sind. Auch könnte das Parlament den maximalen Wasserzins senken, um die Wasserkraft von dieser grossen Abgabelast zu befreien. Dies würde jedoch verfestigte Erwartungen der Kantone enttäuschen. Da erscheint es doch einfacher, die Haushalte mit einer zusätzlichen Abgabe zu belasten. Ein "Wasserrappen" lässt sich politisch wohl sehr gut verkaufen. Ein Lehrstück der politischen Ökonomie.

St.Gallen, 18. März 2016

 

Vor einigen Tagen hat das Energieforschungszentrum CREST gemeinsame, interdisziplinäre Politikempfehlungen verfasst, welches die Lage der Wasserkraft auf Basis bestehender Forschungen analysiert und alternative Handlungsspielräume skizziert (die sich auch von obiger persönlicher Auffassung unterscheiden).

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March 18, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: BKW FMB Energie AG, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Verstaatlichung nicht rentabler Kraftwerke

Foto: BKW FMB Energie AG, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Schnelle Verbreitung fand am Montag die Enthüllungsgeschichte von Dominik Feusi in der BaZ zum Public Affairs-Konzept von Alpiq. Neben den schlechten Zahlen zum Geschäftsjahr 2015 wurde am Montag dadurch ersichtlich, dass Alpiq nicht nur 49% seiner Wasserkraftwerke, sondern am liebsten auch seine Atomkraftwerke loswerden würde. Bei der gegenwärtig miserablen Marktsituation kommt für beides vor allem der Staat als Käufer infrage. Damit hätte die im Jahr 2007 beschlossene Strommarktliberalisierung nicht nur die Verstaatlichung der Übertragungsnetze, sondern auch namhafter Erzeugungskapazitäten zur Folge. Von "Liberalisierung" im Sinne einer Öffnung hin zum Wettbewerb kann also keine Rede sein.

Als traurige Ironie der Geschichte erscheint, dass sich die Schweizer Energiewirtschaft ja schon heute im Wesentlichen im Eigentum der öffentlichen Hand befindet. Avenir Suisse hat im September 2015 die Eigentümerstrukturen und Verflechtungen der Branche schön aufgezeigt. Im Grunde genommen ersuchen also staatliche Unternehmen um Verstaatlichung. Dies bedeutet aber auch, dass die grossen Verluste der letzten Jahre schon heute von der öffentlichen Hand - und damit letztlich vom Steuerzahler - getragen werden (siehe schon im November 2014 hier im Blog). Auch wenn diese Entwicklungen vor allem in Deutschland - und damit ausserhalb des Machtbereichs des Schweizer Gesetzgebers - in Gang gesetzt wurden, wäre nun doch der Moment gekommen innezuhalten und zu fragen: Wissen wir denn eigentlich, was wir tun?

St.Gallen, 11. März 2016

Posted in Energie and tagged with Energiebinnenmarkt, Erneuerbare Energien, Kernenergie.

March 11, 2016 by Peter Hettich.
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