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Nach DSI: Gelegenheit für institutionelle Reformen

Nach dem vergangenen Abstimmungssonntag sind die schweren Wahlkampf-Geschütze endlich verstummt; es ist - wohl nur für kurze Zeit - etwas Ruhe eingekehrt. Mit der Ablehnung der Durchsetzungsinitiative (DSI) hat sich auch ein Fenster geöffnet, zwei wichtige verfassungsrechtliche Reformen anzustossen. Zum einen ist die Umsetzung von Volksinitiativen explizit in der Verfassung zu regeln. Zum anderen ist es an der Zeit, über die vom Bundesgericht - ohne explizite Grundlage - ausgeübte Verfassungsgerichtsbarkeit und das Verhältnis Verfassungsrecht und Völkerrecht vertieft nachzudenken.

Bei der DSI ging es im Kern um die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Auch als erklärter Gegner der DSI muss man einräumen, dass das Umgiessen von Volksinitativen ins Ausführungsrecht fast immer für Streit sorgt (so vor kurzem auch bei der Zweitwohnungsinitiative). Zu verzeichnen ist ein durchaus berechtigtes Misstrauen gegenüber dem Parlament, was die Initianten zu immer ausgefeilteren Übergangsbestimmungen verleitet (siehe schon meinen früheren Beitrag hier). Es erschiene entsprechend nur als konsequent, wenn das Parlament selbst versuchen würde, in diesem Punkt das Vertrauen durch eine allgemeine Umsetzungsregel zurückzugewinnen. Eine solche Rechtsnorm sollte nicht nur strenge Umsetzungsfristen vorsehen, sondern auch die Folgen des Fristablaufs regeln (z.B. durch die heute übliche Ermächtigung des Bundesrates). Als innovativer Schritt könnte eine unabhängige Instanz die erstmalige Umsetzung der Initiative auf ihre Verfassungskonformität hin prüfen; naheliegenderweise könnte das Parlament dem Bundesgericht diese partielle Befugnis zur Normenkontrolle einräumen. Im Gegenzug wären die weitschweifigen Übergangsbestimmungen in Volksinitiativen nicht mehr zuzulassen.

Mit der Prüfung der Umsetzung von Volksinitiativen wird eine partielle Verfassungsgerichtsbarkeit geschaffen, die den Kern für eine grundsätzliche Reform bilden und als Gegenvorschlag zur Selbstbestimmungsinitiative dienen könnte. Das Verhältnis von Völkerrecht, Verfassungsrecht und Bundesgesetzen ist komplex, was die Formulierung einer sachgerechten Regelung erschwert. Dies vor allem auch, weil das Völkerrecht grundsätzlich Vorrang vor Landesrecht beansprucht, aber seine Autorität letztlich nur aus dem Landesrecht ziehen kann (jedenfalls solange es keine Weltpolizei und kein eigentliches Weltgericht gibt). Insofern bleibt das Verfassungsrecht selbstverständlich die "oberste Rechtsquelle", was aber verkennt, dass Vertragsbrüche auch im Völkerrecht mit rechtlichen und politischen Folgen verbunden und insofern möglichst zu vermeiden sind. Wie auch immer eine Verfassungsgerichtsbarkeit ausgestaltet wäre; sie hätte diese Komplexität zu berücksichtigen.

Es liegt am Parlament, die für kurze Zeit zurückgewonnene Initiative zu nutzen und die notwendig gewordenen Reformen anzustossen; es erspart sich selbst damit in langfristiger Sicht viele Unannehmlichkeiten.

St.Gallen, 4. März 2016

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March 4, 2016 by Peter Hettich.
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Bundesratsfoto 2016, via admin.ch

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Ablenkungsmanöver "Schneider-en-panne"

Bundesratsfoto 2016, via admin.ch

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Diesen Montag durften wir Zeuge eines gekonnten politischen Geplänkels werden. "Gekonnt", weil die beiden Antagonisten sich fast die ganze Woche in der Presse halten konnten. "Politisch", weil das Geplänkel keine Sieger, keine Verlierer und keine Folgen zeigen wird. Am Montag eröffnete SP-Parteichef Christian Levrat im Blick das Drama, indem er einen Bundesrat aufgrund dessen angeblich fehlgeleiteten Industriepolitik als "Johann Schneider-en-panne" bezeichnete. Der so Beleidigte wehrt sich freilich, bald sekundiert von weiteren Protagonisten auf beiden Seiten. Mittlerweile scheinen sich die Wogen geglättet zu haben.

Der angegriffene Bundesrat macht geltend, dass er bei der Kurzarbeit Anpassungen vorgenommen und die Bürokratie reduziert habe; letzte Woche habe die Regierung zudem Subventionen von CHF 60 Millionen für die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sowie CHF 320 Millionen für den Tourismus genehmigt. Damit haben die Vorschläge der beiden Gegenspieler trotz der unterschiedlichen Stossrichtung sogar eine Gemeinsamkeit: Sie generieren potenziell schöne Bilder für die Zeitung, die Botschaft untermauernd: "Wir tun was". Nicht umsonst ist das Bundesratsfoto für 2016 an einem industriellen Werkplatz und nicht mehr im gemütlichen Café geschossen worden.

Ein Ablenkungsmanöver ist das Geplänkel diese Woche deswegen, weil ansonsten zum Thema Wirtschaftspolitik wenig (sichtbare) Aktivität zu verzeichnen ist. Die am Mittwoch stolz vermeldeten "Fortschritte bei der Reduktion von Regulierungskosten" sind doch arg zaghaft. Zum unsäglichen Thema Arbeitszeiterfassung für Topmanager etc. (so schon Blog hier) sind (nur) parlamentarische Vorstösse auf dem Tisch; bis zu allfälligen Gesetzesänderungen werden Jahre vergehen. Insgesamt scheint das Parlament immer noch von einem Fahrplan getrieben, der vor allem von der Verwaltung bestimmt wird. Von einer "bürgerlichen Wende" ist noch wenig zu spüren - vielleicht ist es dafür noch zu früh. Dass sich die neue Mehrheit grundsätzliche Gedanken machen würde, was sie in den kommenden vier Jahren in Bezug auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen erreichen möchte, ist jedenfalls für den Aussenstehenden nicht ersichtlich (siehe schon Blog hier).

St.Gallen, 26. Februar 2016

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February 26, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: U.S. Naval Forces Central Command, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

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Zerfallender Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts als Folge europäischer Dekadenz

Foto: U.S. Naval Forces Central Command, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

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Letzte Woche publizierte das Online-Magazin "Influence" einen Chart unter dem Titel "Wo es am wenigsten Gewalt gibt". Danach soll Europa die friedlichste Region der Welt sein - jedenfalls basierend auf dem Global Peace Index vom Juni 2015, der Grundlage des Charts ist.  Es scheint also, als wäre alles in Butter in Europa, und der Auftrag von Art. 3 Abs. 2 EUV erfüllt: "Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen". Das Bauchgefühl widerspricht hier heftig - im Ergebnis könnte die Analyse nicht falscher sein.

Die #influence-Rubrik #ChartderWoche heute mit dem global peace index @GlobPeaceIndex https://t.co/h9W9rh6R6I pic.twitter.com/Zb1B6vb4sR

— furrerhugi. (@furrerhugi) February 12, 2016

Neben den aktuell geführten Kriegen und der Anzahl Gewaltverbrechen bezieht der Index auch die Militärausgaben, die Grösse der Armee, die Waffenimporte und -exporte sowie das Waffenarsenal als Negativfaktoren mit ein. Ein Land schneidet im Index also besser ab, je weniger "wehrhaft" es ist. Der Index zeigt damit nur den aktuellen Zustand des Friedens auf, verliert aber zugleich jede Aussagekraft für das Kommende. Mit Blick in die Zukunft lässt sich aus dem Index bestenfalls noch herauslesen, dass Europa jeden Antrieb verloren hat, in Konflikte an seiner Peripherie militärisch einzugreifen. Die negativen Folgen dieser Antriebslosigkeit scheinen mehr und mehr auf: Der europäische Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bröckelt nun auch im Inneren gefährlich.

Nach teilweise zu zögerlich eingegangenen, halbherzig geführten, zu früh abgebrochenen oder sonstwie verlorenen Konflikten in Irak, Afghanistan und Libyen haben westliche Politiker verständlicherweise wenig Ambitionen, sich in Syrien auf eine weitere Auseinandersetzung einzulassen: Menschen könnten dabei sterben. In Europa, wo jeder Lebensaspekt auf maximale Sicherheit hin reguliert wird, wirkt es in der Tat anachronistisch, Soldaten in einen möglichen Tod zu schicken. Weil das konsequente Untätigbleiben aber noch viel mehr Leben kosten wird, erscheint diese vermeintliche Friedenspolitik jedoch als politisches Kalkül (dazu schon früher hier: L'Europe n'existe pas).

Der offensichtliche Unwille des Westens zum militärischen Engagement lässt entsprechende Drohungen nurmehr als Worthülsen mit innenpolitischer Zweckrichtung erscheinen. Früher wirksame "Rote Linien" werden dem Gegner heute schon gar nicht mehr gezogen; man würde sich damit lächerlich machen. Aussenpolitische Probleme versucht Europa nur noch mit Geld zu lösen, niemals mit Macht. Durch diese Behäbigkeit werden aussereuropäische Konfliktgebiete heute anderen überlassen, deren Interventionsmotive nicht lauter sind und deren Wirken zu weiterer Destabilisierung führt: So zielen die russischen Luftangriffe in Syrien offenbar vor allem darauf, die Flüchtlingsströme nach Europa nicht abschwellen zu lassen. Noch schlimmer ist allerdings, dass nun jedem klar sein muss, dass Europa auch andere Regionen oder gar Verbündete, an deren Stabilität bzw. Prosperität ein europäisches Interesse besteht, unter dem Eindruck von Gewalt kampflos preisgeben wird. So zeigt eine Umfrage vom Juni 2015, dass in vielen Ländern keine Mehrheit hinter der Erfüllung der NATO-Bündnispflichten steht.

Nicht mehr lange und westliche Politiker werden verkünden, dass man sich notfalls auch mit Baschar al-Assad arrangieren könnte, wenn nur der Krieg in Syrien bald beendet werde (und die Flüchtlingsströme versiegen). Das Signal, dass damit in die Welt gesandt wird, ist freilich verheerend: Ein Freipass, der noch sehr viele Opfer fordern wird.

St.Gallen, 19. Februar 2016

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Sicherheit, Eurokrise, Freiheit, Risiko.

February 19, 2016 by Peter Hettich.
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