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Mammographie-Screenings

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Letzten Sonntag 2. Februar 2014 hat das Fachgremium Swiss Medical Board einen Bericht zum Thema "Systematisches Mammographie-Screening" verabschiedet. In diesem Bericht gibt das Board keine Empfehlung zur Einführung systematischer Mammographie-Screening-Programme ab. Die bestehenden Programme seien zu befristen und zu evaluieren. Bei einem Screening wird eine vorgängige gründliche ärztliche Abklärung und eine verständliche Aufklärung mit Darstellung der erwünschten und unerwünschten Wirkungen empfohlen.

Grund für die Zurückhaltung des Boards ist, dass die Screenings zwar dazu beitragen, Brustkrebs frühzeitig zu erkennen und dadurch die Überlebensrate der betroffenen Frauen geringfügig zu verbessern. Allerdings gäbe es viele fehlerhafte Positivmeldungen ("Fehlalarme"), die unnötige Untersuchungen und medizinische Eingriffe zur Folge haben. In der Bilanz sei keine Verbesserung in dem Mass zu erwarten, dass systematische screenings gerechtfertigt werden könnten.

Diese Erkenntnisse sind keineswegs revolutionär und haben es auch schon in die populärwissenschaftliche Literatur geschafft (z.B. Blastland/Spiegelhalter, The Norm Chronicles, 2013). Insofern ist die von gewissen Medizinern geäusserte, harte Kritik unverständlich (z.B. BaZ, NZZ). Auch wurde behauptet, die Studie verunsichere Frauen über 50.

Kaum zur Sprache kommt, dass es in dieser Sache wohl kein "richtig" oder "falsch" gibt, vor allem bei der heutigen Datenlage. Die Entscheidung, ob ein screening für eine Frau "sinnvoll" erscheint, ist abhängig von vergangenen Erfahrungen, von der persönlichen Einstellung zu Risiken und von vielen weiteren individuellen Faktoren. Insofern ist auch der Entscheid, wie eine Frau mit dem Risiko Brustkrebs umgehen will, ein persönlicher. Entsprechend sind zentrale, globalsteuerende Entscheide zu dieser Sache unangebracht. Im Grenzbereich, wo Massnahmen marginal zur Verbesserung, aber auch zur Verschlechterung einer Risikolage beitragen, ist staatliche Massen-Prävention kaum zielführend.

Foto Credit: Bill Branson (Photographer) [Public domain], via Wikimedia Commons

Posted in Prävention and tagged with Risiko, Sozialversicherung.

February 7, 2014 by Peter Hettich.
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Ist die Kartellgesetzrevision noch zu retten?

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Mit einer Medienmitteilung vom 28. Januar 2014 hat die WAK-N ihre Ablehnung der jüngsten Kartellgesetzrevision der Öffentlichkeit kundgetan. Das Schicksal der Revision ist nun ungewiss; Basler Zeitung und NZZ sprechen von einer Absturzgefahr. Ein unglücklich betitelter Beitrag von SRF stellt fest, dass die Schweiz nun wohl eine Hochpreisinsel bleibe, und blendet damit die Frage der Wirksamkeit der Revision in dieser Hinsicht völlig aus. Diese Wirksamkeit wird in der FuW jüngst klar verneint: "Die Hochpreisinsel Schweiz kann nicht über ein griffiges Kartellgesetz bekämpft werden."

Die Kartellgesetzrevision war in der Tat inhaltlich überfrachtet und verfahrensmässig sehr schlecht geführt (für den Ablauf den Blog wettbewerbspolitik.org). Die Revision konnte sich zunehmend nicht mehr an ökonomisch anerkannten Erkenntnissen ausrichten. Sie wurde vielmehr als Ventil für kurzfristigen politischen Handlungsdruck (Eurokrise, Hochpreisinsel) zweckentfremdet (siehe meinen Beitrag vom 22. März 2013). Mit der jüngst erfolgten Bestätigung der verschärften Weko-Praxis zu Vertikalabreden stellte sich nun zusätzlich die Frage, ob man statt der Revision erst die Auswirkungen dieser neuen Praxis abwarten sollte (siehe meinen Beitrag vom 17. Januar 2014).

Zu bedauern ist allerdings, dass die unheilige Allianz, die die Revision nun als Ganzes zum Scheitern zu bringen droht, eine sachliche Diskussion über sinnvolle Anpassungen des Gesetzes verunmöglicht.

Im Bereich der Zusammenschlusskontrolle hätte die Revision eine Abschaffung der Meldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse vorgesehen, die auch von der EU geprüft werden. Angesichts dessen, dass die EU Zusammenschlüsse strenger prüft, wäre diese Erleichterung kaum ein Verlust. Die unzähligen Parallelverfahren im Bereich der Zusammenschlusskontrolle, die ausser Kosten nichts bringen, könnten so teilweise vermieden werden. Angesichts dessen, dass Zusammenschlüsse in der Schweiz heute kaum je verboten werden, wäre an sich sogar die Verankerung eines voraussetzungslosen Aufgreifermessens (Opportunitätsprinzip) sinnvoll.

Ebenfalls im Bereich der Zusammenschlusskontrolle hätte die Revision den Marktbeherrschungstest zugunsten des heute gebräuchlichen SIEC-Tests abgelöst. Nur der SIEC-Test ist ökonomisch operationalisierbar; er würde die Rationalität der Fusionskontroll-Entscheide der Weko erhöhen und wäre ein effektives Mittel gegen die hohen Marktkonzentrationen, die mutmasslich stark zum hohen Preisniveau in der Schweiz beitragen. Zusammenschlüsse wie UBS/SBV, Migros/Denner und Coop/Carrefour wären unter diesem Test kaum bewilligungsfähig gewesen.

Schliesslich hätte die Revision den Weg zu einer Professionalisierung der Weko geebnet, namentlich zu einem Verzicht auf Interessenvertreter aus Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften.

 

Foto Credit: By John Doe at de.wikipedia [GFDL or CC-BY-SA-3.0], from Wikimedia Commons

Posted in Regulierung, Wettbewerb and tagged with Birrer-Heimo, Hochpreisinsel, Wettbewerb, Kartellgesetz, Wettbewerbsrecht.

January 31, 2014 by Peter Hettich.
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Falsche Lehren aus Prokon

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Gestern Mittwoch hat die Windkraftfirma Prokon beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz angemeldet. Prokon ist vor allem durch "Genussrechte" finanziert, die im Wert von EUR 1,4 Mia von 75'000 Anlegern gezeichnet wurden. Ob diese Anleger noch teilweise entschädigt werden können, ist offen.

Schon gestern früh berichteten nun die Süddeutsche Zeitung und in der Folge der Spiegel, die Bundesregierung plane nun, den Verkauf riskanter Finanzprodukte zu beschränken oder zu verbieten. Dadurch solle der Anlegerschutz verbessert werden. Kleinanleger sollen also solche Produkte zukünftig gar nicht mehr erwerben können.

“Die Finanzaufsicht sollte möglichst schnell in die Lage versetzt werden, Finanzprodukte zu verbieten oder den aktiven Vertrieb zu untersagen, sofern diese die Finanzmarktstabilität gefährden oder unverhältnismässige Risiken für Anleger bergen.”
— Ulrich Kelber (SPD)

Leicht vergessen geht, dass sich die EU erst am 14. Januar auf ein umfassendes Anlegerschutzpaket geeinigt hat (MiFID2/MiFIR). Wie ich in meinem kürzlich erschienenen Artikel zu Crowdfunding dargelegt habe, beruht das Schutzkonzept für den Anleger gemäss europäischem Recht schon heute auf einer umfassenden staatlichen Aufsicht. Diese Aufsicht umfasst Bewilligungserfordernisse für Finanzintermediäre und Finanzprodukte (z.B. vorgängige Prospektkontrolle) sowie Verhaltensgebote (z.B. Prüfung der Angemessenheit des Finanzprodukts für den einzelnen Kunden, Einschränkung des reinen Ausführungsgeschäfts). Das Schutzkonzept soll mit MiFID2 nun durch eine umfassende Regulierung der gesamten Wertschöpfungskette für Finanzdienstleistungen ergänzt werden. Durch das FIDLEG wird dieses Schutzkonzept vermutlich auch für die Schweiz übernommen. Dabei zeigen sich die Schwächen des Schutzkonzepts gerade bei Prokon offensichtlich.

Finanzprodukte sind zu komplex und dynamisch, als dass ihre Risiken durch Aufsichtsbehörden im Vorfeld richtig eingeschätzt werden könnten. Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, dass sich auch vermeintlich risikolose Produkte als riskant erweisen können. Insofern wäre nicht mit Verboten zu regulieren, sondern an der "Financial Literacy" der Anleger anzusetzen, vor allem an 3 Grundsätzen:

1. Man kann eine Investition verlieren und sollte daher Risiken streuen.

2. Produkte mit Renditen, die besser sind als die Marktentwicklung (Prokon warb mit 6%), sind mit Vorsicht zu geniessen.

3. Staatliche Bewilligungen und staatliche Aufsicht schützen nicht vor Verlusten.

Posted in Regulierung and tagged with FIDLEG, Finanzmarktrecht, Risiko.

January 24, 2014 by Peter Hettich.
  • January 24, 2014
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