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Foto von Martinhampl - Own work, Public Domain, via Wikimedia Commons

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Altersvorsorge (ad infinitum)

Foto von Martinhampl - Own work, Public Domain, via Wikimedia Commons

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Nach der Ablehnung der Volksinitiative "AHV plus" geht der Nationalrat mit bürgerlichem Rückenwind in die Beratung des Geschäfts "Altersvorsorge 2020". Angesichts des kurzen Zeithorizonts bis 2020 traut man sich, anders als bei der Energiestrategie 2050, den grossen Wurf offenbar nicht zu. Einigkeit besteht in linken wie rechten Kreisen lediglich über die Notwendigkeit einer Reform. Die wichtigen materiellen Fragen sind umstritten und die Vorlage könnte auch gut scheitern. Es ist so erstaunlich wie beschämend, dass das Parlament nicht in der Lage scheint, die Altersvorsorge auf eine langfristig tragfähige Basis zu stellen; unsere Parlamentarier befassen sich lieber mit Kleidervorschriften.

Zur Auflösung der Pattsituation diskutiert das Parlament mittlerweile auch eine automatisch greifende Stabilisierungsregel: "Gelingt die Sanierung auf dem politischen Weg nicht, soll eine automatische Stabilisierungsregel wirksam werden, um die Fähigkeit der AHV aufrechtzuerhalten, volle Renten auszuzahlen." Diese würde bei einer finanziellen Gefährdung des AHV-Fonds das Referenzalter und die Mehrwertsteuer parallel anheben. Das Primat der Politik sei mit der Regel nach wie vor gegeben, "und der Automatismus sollte nie ausgelöst werden". Momentan sieht es aber eher danach aus, dass das Parlament entweder eine langfristig nicht tragfähige oder dann aber eine nicht mehrheitsfähige Vorlage verabschieden wird.

Angesichts dieser Ausgangslage sollte das Parlament vielleicht darüber nachdenken, das "Primat der Politik" ganz fallenzulassen. Bei der Altersvorsorge handelt es sich in vielen Bereichen um eine technische, versicherungsmathematische Materie (Rentenalter sowie, bei den Pensionskassen, der Umwandlungssatz und der technische Zinssatz). Vielleicht sollte diese Materie ohnehin nicht verpolitisiert werden, zumal in der beruflichen Vorsorge private und nicht staatliche Vermögen betroffen sind? Schliesslich legen wir ja auch die Geldpolitik in die Hände von Experten, d.h. einer unabhängigen Zentralbank. Wieso sollten also nicht auch, bei nüchterner Betrachtung der politischen Tatenlosigkeit, die Rahmenbedingungen der Altersvorsorge von Experten festgelegt werden?

St.Gallen, 30. September 2016

Posted in Regulierung and tagged with Sicherheit, Demokratie, Sozialversicherung.

September 30, 2016 by Peter Hettich.
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Foto von Michael Mandiberg (Thank You) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

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Wegwerfsäcke: So einfach, gutes zu tun

Foto von Michael Mandiberg (Thank You) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

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Das postfaktische Zeitalter hat die Politik erreicht, nicht einmal unvermutet: Es ist soviel einfacher, Gutes zu bewirken, wenn wissenschaftliche Grundlagen ignoriert werden und das Resultat politischer Massnahmen gefühlsmässig dem entspricht, was man gefühlsmässig damit erreichen wollte. So auch bei den Wegwerfsäcklein aus Plastik.

Dominique De Buman hat lange gegen die Wegwerfsäcklein kämpfen müssen. Seine Motion 08.3438 wurde noch abgeschrieben, weil sich zwei Jahre lang niemand für das Anliegen interessieren konnte. Seine Motion 10.3850 mit dem Titel "Stopp der Verschmutzung durch Wegwerf-Plastiksäcke" war erfolgreicher; sie wurde 2012 von beiden Räten angenommen und der Weg zum Plastiksackverbot war geöffnet. Nur dumm, dass die von Dominique De Buman angerufene Gesetzesgrundlage (Art. 30a USG) ein Verbot von Produkten nur zulässt, wenn diese punkto Umweltbelastung tatsächlich schlechter sind als die Alternativen. Und das ist vorliegend nicht der Fall: Wie eine Studie zeigte, sind die Plastiksäcke weit umweltfreundlicher als Säcke aus Stoff und Papier. Was nun? Steht die Wissenschaft den verfestigten Auffassungen der Parlamentarier entgegen, so sind die gesetzlichen Grundlagen eben so zu ändern, dass die Wissenschaft nicht mehr massgeblich ist.

Dieser letzte Schritt ist dem Bürger erspart geblieben. Die Wegwerfsäcke an der Ladenkasse sollen künftig 5 Rappen kosten. So hat jedenfalls die Branche in einer privaten Vereinbarung entschieden. Der Gesetzgeber scheint mit dem gesetzten Vermeidungsanreiz zufrieden: Wer den 5-Räppler nicht ehrt, ist den Franken nicht wert. Seine gesetzgeberischen Absichten verfolgt er nun nicht mehr weiter. Ein Sieg für die Vernunft, wenn auch mit sehr schalem Nachgeschmack.

St.Gallen, 23. September 2016

Posted in Regulierung, Umwelt and tagged with Umweltrecht.

September 23, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: U.S. Navy/Kyle D. Gahlau, via Wikimedia Commons

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Notwendige Justierung des Regulationssystems?

Foto: U.S. Navy/Kyle D. Gahlau, via Wikimedia Commons

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Vorgestern haben der ehemalige und scheidende Direktor des BAZL bzw. BFE, Peter Müller und Walter Steinmann, einen Gastbeitrag in der NZZ veröffentlicht. In diesem fordern sie eine Neujustierung des "Regulationssystems". Anhand verschiedener einschlägiger Fälle zeigen die beiden offensichtlich "gebrannten Kinder" die aus ihrer Sicht bestehenden Vollzugschwierigkeiten im Infrastrukturbereich auf. Nicht überraschend fordern die Autoren des Gastbeitrags weniger Einmischung in ihre Tätigkeit: Mit anderen Worten sollen "[d]ie klassischen Gesetzgeber und Gerichte ... gewisse Kompetenzen an die Regulatoren abgeben." Während die vorgenommene Analyse tatsächlich einige Punkte für sich hat, erscheinen die Schlussfolgerungen einseitig und verkürzt.

Die Ausweitung der Staatsaufgaben und die Zunahme der Steuerungstiefe in den letzten beiden Jahrzehnten haben in verschiedenen Bereichen dazu geführt, dass sich die Regulatoren als Steuermänner einer Wirtschaft in stürmischen Markt-Gewässern begreifen. Interventionen von Gerichten und Gesetzgeber werden deshalb offenbar als unziemliche und meist sachunangemesssene Eingriffe in die angestrebten "guten Werke" empfunden. Da die Autoren die staatlichen Regulatoren als Garanten von technologischem Wandel und Innovation ansehen, ist die Beseitigung der Friktionen durch eine Rücknahme staatlicher Verantwortung natürlich kein Thema. Vielmehr soll - alternativlos - die Steuerung optimiert werden.

Nach Ansicht der Autoren scheinen dieser optimierten Steuerung einzig der Gesetzgeber und die Gerichte im Wege zu stehen. Dass die Verwaltung auch Fehler machen könnte, blenden die Autoren aus, da sich daraus auch eine kritische Reflektion der eigenen Amtsführung ableiten liesse. Insofern ist es nur logisch, ein Idealbild der Regulatoren als wohlwollende (und allwissende) Diktatoren zu zeichnen, die keiner besonderen Checks and Balances bedürfen (an anderer Stelle erwähnt einer der Autoren "kompensatorische Massnahmen, insbesondere ein geeignetes Reporting des Regulators an Legislative und Exekutive"). Sollen die Kompetenzen der Verwaltung tatsächlich nach dem Vorbild amerikanischer Regulatoren ausgeweitet werden, was im Einzelfall angebracht sein kann, so ist nach der hier vertretenen Ansicht mindestens auch die rechtsstaatliche Kontrolle zu stärken: Dies bedeutet, dass die Regeln der Verwaltung abstrakt anfechtbar sein müssen, wobei die Beweislast für die Sinnhaftigkeit der Regeln der Verwaltung obliegen muss. Dies bedeutet auch, dass die Rechtsdurchsetzung nicht mehr einseitig gestützt auf das Privileg der Verfügung erfolgen kann, sondern nur auf dem Wege eines "gewöhnlichen", gerichtlichen Zweiparteienprozesses.

Was der NZZ-Artikel nicht erwähnt, aber allenfalls bemerkenswert ist: Der Gastbeitrag beruht offenbar auf einem Bericht zu "Regelungskompetenzen und Ermessensspielräumen auf dem Gebiet der Infrastrukturgesetzgebung", der ebenfalls vorgestern auf der Webseite des BFE veröffentlicht wurde. Verfasst wurde dieser Bericht vom ehemaligen BAZL-Direktor Peter Müller als Senior Consultant der Firma "bolz+partner consulting AG", die hier als Auftragnehmerin des BFE fungiert. Es handelt sich, wie der Bericht selbst einräumt, weniger um eine wissenschaftliche Studie; eher ist von einem Erfahrungsbericht auszugehen. Wieviel die Studie gekostet hat, ist dem Autor dieses Blogs nicht bekannt (anfechtbar ist die Auftragsvergabe, wie von den Autoren des Gastbeitrags gewünscht, wohl nicht).

St.Gallen, 12. August 2016

Posted in Regulierung and tagged with Gesetzgebung, Juristen, Wachstum.

August 12, 2016 by Peter Hettich.
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