• Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

regulierung.ch regulierung.ch

  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index
Quelle: Facebook

Quelle: Facebook

One (wo)man, two votes? Stimmfaule sind anders zu motivieren!

Quelle: Facebook

Quelle: Facebook

Nach der Brexit-Abstimmung wurde schnell geltend gemacht, die Jugend, welche für den Verbleib in der EU gestimmt habe, würde um ihre Zukunft betrogen. Die Diskussion führte auch zu einem interessanten Vorschlag von Regierungsrätin Jacqueline Fehr: Demgemäss würde das Gewicht der Stimmen der Jungen verdoppelt, da die Jungen auch die Resultate der Urnenentscheide (er-)tragen müssten. Der Vorschlag bedarf einer - wohl chancenlosen - Änderung von Art. 136 Abs. 1 BV, ist aber auch aus anderen Gründen abzulehnen.

Ich persönlich halte wenig davon, die (eher apolitischen) Millennials in ihrer Abstimmungsträgheit noch damit zu belohnen, dass sie gegenüber anderen Altersgruppen mehr Stimmgewicht erhalten. Wer am 23. Juni in Grossbritannien nicht abstimmen ging, dem war die Frage des Verbleibs in der Europäischen Union wohl egal. Es gäbe jedoch einen anderen Weg, den "Digital Natives" in demokratischen Abstimmungen mehr entgegen zu kommen. Beispielsweise könnte man durch eine Anpassung des Auszählungsvorgangs das Problem von knappen Zufallsmehrheiten angehen, welches in der Schweiz auch häufig vorkommt.

Die persönliche Stimmabgabe an der Urne (Art. 5 Abs. 3 BG über die politischen Rechte) ist ein Relikt aus dem analogen Zeitalter und diente in dieser Zeit der ordnungsgemässen Organisation der Wahlen und Abstimmungen. Durch die vorzeitige und briefliche Stimmabgabe (Art. 7 f. BPR) ist das Abstimmungsprozedere schon länger nicht mehr auf einen Tag fokussiert, sondern wurde zu einem längeren Prozess umgeformt. Ausgezählt werden die Stimmen aber erst nach der Schliessung der Urnen, wodurch in einer analogen Welt das Abstimmungsgeheimnis bestmöglich gewahrt werden kann.

In einer digitalen Welt gibt es für dieses Vorgehen wenig Gründe. Mit der heute grundsätzlich möglichen elektronischen Stimmabgabe (Art. 8a BPR) könnten die abgegebenen Stimmen öffentlich aggregiert werden, ohne dass das Abstimmungsgeheimnis tangiert ist. Dies würde der trägen Masse der Abstimmungsabstinenten ein Signal geben, dass sie sich in umstrittenen Sachvorlagen vielleicht doch noch an die (elektronische) Urne bewegen sollten. Weitergehend könnte man auch den "taktisch" Abstimmenden bis zur Schliessung der (elektronischen) Urnen Gelegenheit geben, ihre Stimme nochmals zu ändern. Die Wahlbeteiligung in umstrittenen Vorlagen und die Legitimität des Abstimmungsresultats würden dadurch steigen; die Resultate könnten nicht mehr leichthin als "Zufallsmehr" abgetan werden.

St.Gallen, 1. Juli 2016

 

Posted in Innovation, Regulierung and tagged with War for Talent, Freiheit, Durchsetzungsinitiative, Demokratie, Eurokrise, Europa.

July 1, 2016 by Peter Hettich.
  • July 1, 2016
  • Peter Hettich
  • War for Talent
  • Freiheit
  • Durchsetzungsinitiative
  • Demokratie
  • Eurokrise
  • Europa
  • Innovation
  • Regulierung
  • 1 Comment
1 Comment
Bild: Screenshot Broschüre EDU

Bild: Screenshot Broschüre EDU

Déja vu: Die Ethik der Anderen II

Bild: Screenshot Broschüre EDU

Bild: Screenshot Broschüre EDU

Nachdem das Schweizer Volk und die Stände schon vor fast einem Jahr mit deutlichen Mehrheiten Ja gesagt haben zu einem neuen Verfassungsartikel über die Fortpflanzungsmedizin, werden wir von den Gegner dieser medizinischen Verfahren nochmals an die Urne bemüht. Dabei war das Ausführungsgesetz, über das wir nun abstimmen, damals schon in allen Details bekannt. Mit ihrer Kampagne "Nach Gentech-Mais bald Gentech-Mensch?" betreiben die Gegner billigste Polemik. Die Gegner beschwören (wiederum) die Gefahr einer Selektion von "wertvollem" und "minderwertigem" Leben. Die Vorwürfe sind weit hergeholt und richten den Blick auf die moralisch-ethische Dimension des Änderungsvorschlags. Wie ich schon letztes Jahr ausgeführt habe, ist nach meiner Auffassung nur ein Ja zum Gesetz ethisch vertretbar:

Ethische Anliegen können über den "Schutz der Menschenwürde" in das Recht eingebunden werden: Neben der Fortpflanzungsmedizin (Art. 119) sind entsprechende Verweise auch bei der Forschung am Menschen (Art. 118b), bei der Transplantationsmedizin (Art. 119a) und bei der Gentechnologie im Ausserhumanbereich (Art. 120) zu finden. Was die "Würde des Menschen" konkret ausmacht und was die Ethik von der Gesetzgebung verlangt, ist jedoch in all diesen Bereichen völlig unklar. Die Lehre vom moralisch korrekten Handeln übt sich vor allem an Extrembeispielen, soweit sie sich überhaupt um einen Bezug zur Realität bemüht. Immerhin beteiligen sich die "angewandten" Ethiker an konkreten gesellschaftlichen Diskussionen, z.B. in bereichsspezifisch eingerichteten "Ethikkommissionen". Als konkrete Handlungsempfehlung hat sich etwa die Eidg. Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) auch schon zur Würde der Pflanzen geäussert. Wer dieses Papier liest, hegt schnell den Verdacht, dass die Ethik hier – angesichts des Fehlens eines allgemein anerkannten normativen Massstabs – einfach zum Transport der eigenen politischen oder religiösen Wertvorstellungen missbraucht wird. Diese Gefahr besteht auch vorliegend.

In einem Rechtsstaat haben Gesetzgeber und Behörden grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bürger das anwendbare Recht einhalten. Unterstellte man den Bürgern immer gleich eine Tendenz zum Rechtsbruch oder Rechtsmissbrauch, würde dies unsere gesellschaftlichen Strukturen grundsätzlich infrage stellen. Analog kann angenommen werden, dass unsere Mitmenschen ihr Handeln durchaus an einem Wertgefüge ausrichten. Zu glauben, dass man als Einziger über einen geeichten moralischen Kompass verfüge, alle anderen aber nicht, ist ignorant und arrogant zugleich. Wer daher seine persönlichen Wertvorstellungen anderen aufzwingen will, bedarf aus moralischer Sicht einer besonderen Rechtfertigung. Diese wird bei der Stimmabgabe an der Urne freilich nicht abgefragt. Nichtsdestotrotz stellt die blosse Möglichkeit, anlässlich einer Volksabstimmung anderen etwas verbieten zu können, für sich allein keine Legitimation für Verbote dar. Mit anderen Worten ist das, was man tun kann und tun darf, nicht deckungsgleich mit dem, was man tun soll. Wer also seinen Mitmenschen den Zugang zu den hier vorgeschlagenen, offensichtlich unproblematischen Verfahren der Fortpflanzungsmedizin verbieten möchte, sollte zuallererst näher ergründen, ob die eigene ethische Basis für diese Intervention in Drittangelegenheiten auch wirklich belastbar ist.

St.Gallen, 27. Mai 2016

Posted in Innovation, Regulierung and tagged with Fortpflanzungsmedizin, Risiko, Innovation, Humanforschung.

May 27, 2016 by Peter Hettich.
  • May 27, 2016
  • Peter Hettich
  • Fortpflanzungsmedizin
  • Risiko
  • Innovation
  • Humanforschung
  • Innovation
  • Regulierung
  • Post a comment
Comment
Foto: International Students’ Committee [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Foto: International Students’ Committee [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Willkommenes Wachstum

Foto: International Students’ Committee [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Foto: International Students’ Committee [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Das 46. St.Gallen Symposium war erneut ein inspirierender Anlass, vor allem aufgrund des freien Zusammentreffens von führenden Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mit Studierenden aus aller Welt. Beim Thema «Growth – the good, the bad, and the ugly» dürfen dem Klischee verhangene Menschen erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass die Studierenden aus der «Kaderschmiede des Kapitals» auch marktkritische Themen aufgreifen. Das Thema wird glücklicherweise differenziert angegangen, also nicht ausschliesslich auf der Linie der radikalen Forderungen des Club of Rome von 1972 («Die Grenzen des Wachstums») diskutiert. Diese Differenziertheit haben einige Gegner des «kleinen WEF» leider nicht: Im Kulturmagazin Saiten lehnt etwa Nico jeden Dialog mit dem Symposium ab: Nico möchte sich nicht mit etwas auseinandersetzen, dass seine Vorurteile relativieren oder seine Welt in anderen Farben als Schwarz und Weiss zeichnen könnte. Er hätte im Workshop mit dem Gewerkschafter Visentini allenfalls entdeckt, dass dieser erstaunlich liberale Ansichten vertritt. Leider scheinen mit Nico aber eher eine neue Untergangsverliebtheit und Philsophie des Verzichts an Raum zu gewinnen.

Der gesellschaftliche Konsens fordert heute ein nachhaltiges Wachstum; den Rahmen für dieses Wachstum zieht die Rechtsordnung. Ob und inwieweit darüber hinaus die Wachstumsfrage einem gesellschaftlichen Entscheid zugänglich ist, scheint mir fraglich. Wachstum erscheint vor allem als Ergebnis günstiger Bedingungen, also beispielsweise eines fördernden regulatorischen Rahmens. Diesbezüglich liegt doch einiges im Argen, wie ich in meiner Kolumne «Zerstörung ohne Schöpfung» schon einmal etwas ausführlicher dargelegt habe.

Statt kreativen Ideen Raum zu verschaffen, werden Innovationen heute in dafür vorgesehenen Innovationsparks verwaltet. Unternehmerisches Handeln steht unter einem faktischen Vorbehalt des öffentlichen Interesses, welches vage bleibt und vor allem durch tagespolitische Interessenlagen ausgeformt wird. Technischer Innovation wird mit Argwohn begegnet; sie soll vorsorglich eingeschränkt oder verboten werden. In verschiedenen Märkten, man denke an den Energiemarkt, entscheidet die Politik und nicht das Spiel von Angebot und Nachfrage, wer mit welchen Produkten welche Gewinne erzielen darf. Anders als Bundesrätin Leuthard gestern kann ich in niedrigen Wachstumsraten nur Alarmzeichen erblicken.

Unbewusst verzichten wir durch das Zelebrieren der Stagnation auf Wachstum, ohne dass klar wäre, dass wir damit einen greifbaren Vorteil (z.B. für die Umwelt) erzielen. Dies hat nur eine Folge: Der relative Abstieg im Vergleich zu all den anderen Regionen der Welt, die (gerne) weiterwachsen. Das Votum des Nachhaltigkeitsprofessors Tim Jackson «less stuff, more fun» erscheint deshalb als Gedanke, der im Elfenbeinturm geboren wurde (und dort bleiben sollte).

St.Gallen, 13. Mai 2016

Posted in Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Wachstum.

May 13, 2016 by Peter Hettich.
  • May 13, 2016
  • Peter Hettich
  • Wachstum
  • Regulierung
  • Wirtschaftsverfassung
  • Post a comment
Comment
Newer
Older

regulierung.ch regulierung.ch

Wirtschaftsregulierung - Blog
  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

Subscribe to our mailing list

* indicates required
twitter
facebook
linkedin