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"Flag of WHO" by WHO - Licensed under Public Domain via Commons

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Wie bei Rauchern: Kann die WHO noch Wurstesser anstellen?

"Flag of WHO" by WHO - Licensed under Public Domain via Commons

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Die Schweiz ist geschockt: Die WHO sieht Wurst und rotes Fleisch als krebserregend an. Was das bedeutet ist jedermann klar: Es sind Aktionspläne zu entwerfen, politische Massnahmen zu diskutieren sowie Gebote und Verbote zu formulieren. Zwar ist die WHO heute morgen zurückgekrebst, doch hat der Nebelspalter die kommenden Schritte schon plausibel vorgezeichnet. Weitere Aktionen hat vor allem die WHO selbst zu ergreifen. Unmöglich kann sie weiterhin die Wurstesser in ihren Reihen tolerieren: Wer sich selbst bewusst schädigt, kann unmöglich eine Gesundheitsorganisation vertreten. Zwar bekennt sich die WHO auf ihrer Website zu einer vielfältig zusammengesetzen Arbeitnehmerschaft:

“WHO is committed to achieving workforce diversity, aiming to achieve a broad representation of nationals of our member countries. Particular attention is paid to candidates from developing countries and gender balance.”
— WHO: "Who we need"

Doch hat auch der Wunsch nach Vielfalt Grenzen. Raucher werden von der WHO nicht angestellt, da deren Verhalten nicht kompatibel mit der Ideologie des Unternehmens ist:

“Policy on Non-Recruitment of Smokers: WHO has a smoke-free environment and does not recruit smokers or other tobacco users who do not indicate a willingness to stop smoking. This policy underscores the Organization’s commitment to promoting a tobacco-free environment.”
— WHO: "Who we need"

Es dürfte ein leichtes sein, diese Klausel mit den Wurst- und Fleischessern zu ergänzen. Und wenn die WHO schon dabei ist, dann sollte sie auch keine übergewichtigen Menschen mehr anstellen. Unter Schweizer Arbeitsrecht kann diese Diskriminierung legal sein, wenn die WHO als "Tendenzbetrieb", also wie z.B. Klöster oder Kirchen, qualifiziert wird. Das passt doch: Denn auch Verhaltensökonomen würden einwerfen, dass eine solche Organisation vermutlich einem Phänomen der Gruppenpolarisierung unterworfen sein wird, sodass die einseitig zusammengesetzte Belegschaft zu immer extremeren Ansichten führt. Doch egal... wer nimmt schon die WHO und ihre Verlautbarungen noch ernst, ausser die Medien... und die Politik?

St.Gallen, 30. Oktober 2015

Posted in Regulierung, Prävention and tagged with Lebensmittelrecht, Risiko, Konsumentenleitbild, Arbeitsrecht.

October 30, 2015 by Peter Hettich.
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Foto: "Wuerenlingen Zwilag" von Voyager, (CC BY-SA 3.0) über Wikimedia Commons

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Radioaktive Abfälle: Zwischenlager = Endlager?

Foto: "Wuerenlingen Zwilag" von Voyager, (CC BY-SA 3.0) über Wikimedia Commons

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Am 4. Dezember 1972 wurde die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gegründet. Sie ist beauftragt, Lösungen für eine sichere, dem Menschen und der Umwelt verpflichtete Entsorgung in der Schweiz zu erarbeiten und zu realisieren. Diesem Auftrag ist die Nagra bisher nicht nachgekommen. Seit den zwei verlorenen Urnengängen zum Wellenberg, wo es trotz massivem Geldeinsatz nur gelungen ist, die lokale, nicht aber die kantonale Bevölkerung für ein Endlager zu "begeistern", ist die Nagra in ihrer Standortsuche nicht entscheidend weiter gekommen. Am 9. September 2015 wurde die Nagra nun gar verpflichtet, für die Standortevaluation in den Regionen Jura Ost und Zürich Nordost weitere Unterlagen nachzureichen. Nach über 40 Jahren der vergeblichen Suche und angesichts des bevorstehenden "Atomaustiegs" (soweit man davon noch sprechen kann) scheint es irgendwie an der Zeit, das Konzept "geologisches Tiefenlager" einmal ganz neu zu überdenken.

Der Wunsch nach einem geologischen Tiefenlager ist weniger technisch als vielmehr ethisch begründet, weshalb sich ein Jurist dazu äussern kann. Und nur hoffnungslos pessimistische Juristen werden sich an der intellektuellen Basis des Lagerkonzepts nicht stören: Die Nagra geht nämlich davon aus, dass nur die Lagerung in geologisch stabilen Gesteinen die Langzeitsicherheit von radioaktiven Abfällen über 200'000 Jahre (!) gewährleistet. Die Proponenten der Tiefenlager machen dabei keinen Hehl daraus, dass staatliche und gesellschaftliche Institutionen diese Sicherung nicht ausreichend gewährleisten können. Nach ihrer Vorstellung wird die Menschheit offenbar fast unweigerlich untergehen, was auf der Homepage der Nagra lächerlich vereinfacht illustriert ist:

Illustration von Nagra

Illustration von Nagra

Es ist diese resignativ-endzeitliche Stimmung, die allgemein den Umgang der europäischen Gesellschaft mit Risiken prägt und welcher Intellektuelle und Politiker total verfangen scheinen. Diese Sehnsucht nach der Apokalypse steht jedoch in starkem Widerspruch zu den Ergebnissen, welche durch das bewusste Eingehen von Risiken erzielt wurden und welche der Menschheit bislang unerreichten Wohlstand bescherten. Dennoch haben die Untergangspropheten Aufwind: Zu nennen sind hier leider nicht nur wissenschaftliche Werke wie die "Risikogesellschaft" von Ulrich Beck; so beschreibt im Bereich der Belletristik mein Lieblingsautor David Mitchell ebenfalls mit grosser Kunst postapokalyptische Gesellschaften ("Cloud Atlas" und "The Bone Clocks"). Wer das nicht liest, wird in der Neuauflage von Mad Max mit der Endzeit konfrontiert. Dessen ungeachtet: Befürworter von Tiefenlagern verfallen im Grunde genommen genau derselben Hybris, die sie den Nuklear-Ingenieuren vorwerfen: Wie nur kann nämlich jemand gleichzeitig die Nichtbeherrschbarkeit nuklearer Risiken konstatieren und zugleich glauben, menschengeschaffene Lagerungskonzepte und Bauwerke könnten einen Horizont von 200'000 Jahren abdecken!

Entsprechend kann die ethisch vertretbare Lösung für Kernabfälle kaum darin bestehen, das Problem auf ewige Zeiten vergraben zu wollen. Sicher gelagert werden können Kernabfälle eben nicht fernab, sondern möglichst nahe an den Zentren staatlicher (d.h. militärischer oder polizeilicher) Macht. Das Zwischenlager in Würenlingen ist - mit gewissen Modifikationen - einer von wohl mehreren möglichen Orten, wo Kernabfälle sicher verbracht werden könnten. Je länger die Suche nach einem Tiefenlager noch andauert, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass das Zwischenlager tatsächlich zum Endlager wird. Die Kenntnisnahme dieser faktischen Konsequenz führt dann notgedrungen zur Anerkennung, dass der Umgang mit Kernabfällen eine dauerhafte staatliche Aufgabe bleiben wird.

St.Gallen, 23. Oktober 2015

Posted in Energie, Regulierung and tagged with Sicherheit, Risiko, Kernenergie.

October 23, 2015 by Peter Hettich.
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Foto: von Futbol vic (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Warum ein "Rechtsrutsch" nichts ändert

Foto: von Futbol vic (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Wenn die Auguren richtig in ihren Hühnerknochen gelesen haben, dürfen wir am Sonntag einen "Rechtsrutsch" erwarten (so berichten z.B. NZZ und Tagi). Rein prozentual hält sich der "Rutsch" jedoch in Grenzen. Wie sich der "Rutsch" in Sitzgewinnen in den Kantonen niederschlägt, ist schwierig zu prognostizieren. Ob sich die Zusammensetzung der Regierung ändern könnte, ist für die Aussenstehenden unklar. Doch selbst wenn es einen grösseren "Rechtsrutsch" gäbe: Was darf der "Rechtswähler" davon erwarten? Grundsätzlich eben gar nichts.

Mit berechtigter Skepsis dürfen sich die Wähler erinnern, dass die tausenden von Seiten an neuer Regulierung jedes Jahr von links und rechts gemeinsam produziert wurden. "Gute Ideen", ob sie nun Wirtschaftsverbänden, Nichtregierungsorganisationen, ausländischen Staaten oder direkt den Köpfen der Parlamentarier entsprungen sind, fanden in den letzten Legislaturen leider ungehinderten Eingang in verschiedenste parlamentarische Vorstösse von unterschiedlicher Verbindlichkeit und (verwaltungsinterner) Beschäftigungswirkung.

Grosse gesellschaftliche Projekte wie die "Energiestrategie 2050" wurden diesen Herbst zwar mit knappen Mehrheiten durch die Räte gepeitscht. Entsprechend behaupten nun gewisse Parteien, schon geringe Sitzverschiebungen würden dieses auf 35 Jahre angelegte Projekt gefährden. Dabei wird aber freilich ausgeblendet, dass gerade hier der Ständerat den Subventionstopf just auf so viele Geldempfänger erweitert hat, dass die Mehrheiten auch bei einem Rechtsrutsch gesichert wären.

Von einem nach "rechts" gerutschten, neuen Parlament dürften die liberalen Wähler jedoch erwarten, dass es nicht sofort wieder in die gerade verlassenen Schützengräben steigt und mit ihren Lieblingsprojekten gegen eine geschwächte Linke "zurückschlägt". Vielmehr wäre es Aufgabe eines solchen Parlaments, sich vor der Anhandnahme neuer Projekte vertieft mit der Notwendigkeit eines kollektiven Vorgehens zu beschäftigen. Der Erfolg eines nach rechts gerutschten Parlaments misst sich also an den nicht verwirklichten Projekten. Entsprechend wären Gesetzesprojekte, im Sinne der Konkordanz und sachgerechter Lösungen, auch breiter abzustützen. Man würde sich wünschen, dass diese Suche nach Konsens nicht nur in politische Kuhhändel münden würde (siehe Altersvorsorge). Vermutlich ist es der naive Wunsch eines in politischen Spielen unbedarften Wählers, dass ein auf Konsens angelegtes System das Regulierungswachstum mildern würde, wodurch gesellschaftliche wie wirtschaftliche Freiheiten wieder etwas mehr Raum gewännen.

St.Gallen, 16. Oktober 2015

Posted in Regulierung and tagged with Wahlen, Gesetzgebung.

October 16, 2015 by Peter Hettich.
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