• Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

regulierung.ch regulierung.ch

  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index
Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

Corporate Social Irresponsibility

Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

Es wäre "wünschenswert, würden sich Unternehmer vermehrt Gedanken über nicht nur die politischen, sondern auch die sozialen Auswirkungen ihrer Geschäfte machen", schreibt Michèle Binswanger jüngst im Tagesanzeiger. Es ist ihr Applaus für den Stopp der Crowdfunding-Kampagne der NoBillag-Initianten durch Wemakeit. Das kontroverse Statement findet auch Widerhall in den sozialen Medien, wo das Verhalten der Plattform entweder als politische Zensur oder als Ausdruck von liberaler Vertragsfreiheit angesehen wurde. Michèle Binswanger bringt jetzt noch die soziale Verantwortung ins Spiel, was doch Anlass zu einigen Überlegungen zu unserem sozialen Umgang miteinander gibt. Wir haben es vorliegend weder mit liberalem noch mit sozial verantwortlichem Handeln zu tun. Wer in Crowdfunding einen Weg zur Demokratisierung der Finanzwirtschaft gesehen hat (Robert Shiller), wird enttäuscht sein.

Es ist nicht Ausdruck von liberalem Verhalten oder Vertragsfreiheit, ein schon eingegangenes Rechtsverhältnis unter Hinweis auf CSR-Überlegungen zu beenden; dafür ist es zu spät. Der liberale Grundsatz ist "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Der Staat hat nach liberaler Ansicht für die Durchsetzung von rechtmässigen Verträgen einen geeigneten, mit Zwangsmitteln ausgestatteten Rechtsrahmen zu schaffen. Ungeachtet dessen ist es ein grosses Verdienst der Marktwirtschaft, unsere Austauschverhältnisse basierend auf Leistung und Preis zu organisieren. Ich muss mich - in den Schranken des Rechts - eben nicht darum kümmern, ob der von mir verkaufte Schraubenzieher von der Käuferin zur Manipulation der Bremsen am Fahrzeug ihres Partners missbraucht wird. Ich muss meine Vertragspartner nicht unter Beachtung von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, soziale Stellung, Lebensform, Aussehen oder religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugungen auswählen - und das ist gut so.

Hier kommt nun die "Corporate Social Responsibility" hinzu, welche die weiten Handlungsspielräume im liberalen Rechtsstaat in engere Bahnen lenken soll. Schon aus Reputationseffekten ist es für moderne Unternehmen unabdingbar, bei ihrem Handeln diese erweiterte Entscheidrationalität zu beachten. Doch nur in Grenzen! Wenn verantwortliches Handeln einfach auf die Förderung dessen gerichtet ist, was dem "breiten sozialdemokratisch-liberal-grünen Konsens in Europa" (so Kollege Ulrich Schmid) entspricht, dann ist das Konzept der CSR bedeutungslos, da solche Handlungsgrenzen ohnehin mittels sozialer und rechtlicher Sanktionen durchgesetzt werden könnten. Soziale Verantwortung muss mehr sein: Sie zeigt sich vor allem dann, wenn gesellschaftliche Prozesse unterstützt werden, die nicht die Zustimmung einer Mehrheit der eigenen Klientel bzw. Filterblase finden. Mit anderen Worten: Wer sich darauf beschränkt, die Ziele einer Mehrheit von 70,7% (Umfrage gemäss Tagi) zu fördern, der handelt nicht unbedingt sozial verantwortlich, sondern in erster Linie opportunistisch.

St.Gallen, 10. November 2017

Posted in Regulierung, Medienregulierung and tagged with Audiovisuelle Medien, Steuern, Medienfreiheit, Demokratie.

November 10, 2017 by Peter Hettich.
  • November 10, 2017
  • Peter Hettich
  • Audiovisuelle Medien
  • Steuern
  • Medienfreiheit
  • Demokratie
  • Regulierung
  • Medienregulierung
  • Post a comment
Comment
Foto: Ibiza, von K C from USA - Ibiza, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Foto: Ibiza, von K C from USA - Ibiza, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Segen des Massentourismus

Foto: Ibiza, von K C from USA - Ibiza, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Foto: Ibiza, von K C from USA - Ibiza, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

In einem Gastkommentar vom Dienstag äussert sich Bruno S. Frey zu den Kosten des Massentourismus. Sichtlich kritisch erwähnt der Ökonom Beispiele von herausragend schönen Orten, die von Menschenmassen buchstäblich überschwemmt werden. Dadurch entstünden Kosten in Form von Warteschlangen, Beschädigungen an Kulturgütern und Verdrängungseffekten zulasten der Einheimischen. Seiner Ansicht nach sei eine wirksame Massnahme zur Entlastung der Kunstzentren vom Massentourismus die Diversifikation: "Touristen könnten und sollten auf alternative Kulturorte aufmerksam gemacht werden." Dies erscheint mir als grobe Fehlüberlegung.

Richtig ist: Barcelona, Venedig, der Louvre und die vatikanischen Museen sind an die Massen verloren. Ebenso die Strände auf Ibiza und im südlichen Teil von Mallorca. Wer dies anerkennt, wird dankbar zur Kenntnis nehmen, dass diese Orte die Touristenmassen aufnehmen bzw. aufzunehmen in der Lage sind. Statt den Massentourismus besser zu verteilen, sollte er vielmehr weiter konzentriert werden. Entsprechend sollte das Anlegen von Kreuzfahrtschiffen mit mehr als 5500 Passagieren in Barcelona und Venedig nicht verboten werden, sondern die Anlegestellen sollten für noch grössere Schiffe ausgebaut werden, notfalls mit Fördergeldern. Mit anderen Worten, um an einem anderen Beispiel von Frey anzuknüpfen: Wenn die Massen eben in Florenz und Pisa sind, so können sie nicht gleichzeitig Vicenza, Modena oder Sabbioneta überfluten. Der Massentourismus ist nichts anders als ein segensreiches Instrument (eine positive Externalität!), das die Idylle und Authentizität der wenig besuchten Orte für diejenigen bewahrt, die den Individualtourimus zu schätzen gelernt haben.

St.Gallen, 29. September 2017

Posted in Regulierung and tagged with Tourismus.

September 29, 2017 by Peter Hettich.
  • September 29, 2017
  • Peter Hettich
  • Tourismus
  • Regulierung
  • Post a comment
Comment
Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

Ernährungssicherheit?

Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

Am 24. September stimmen wir über eine Verfassungsvorlage ab, die den Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung ergänzen soll. Dieser Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit" geniesst grosse Unterstützung: Im Ständerat wurde die Vorlage mit 36:4, im Nationalrat mit 175:5 Stimmen verabschiedet. Von den Parteien hat offenbar nur die EDU eine Nein-Parole beschlossen. Gemäss einer Umfrage wollen denn auch zwei Drittel der Stimmbürger die Vorlage annehmen. Sie sollten vielleicht nochmals überlegen, denn solch grosser Konsens muss verdächtig stimmen.

Die Vorlage verankert keine neuen Kompetenzen in der Verfassung. Ihre Stossrichtung ist heute schon Gegenstand verschiedener anderer Bestimmungen, wie ein von uns erstelltes Gutachten zur Initiative ausführlich nachweist. Die Initiative wird nicht zu neuen Gesetzen führen und keine Neuausrichtung der Agrarpolitik zur Folge haben. Einziger Zweck der Vorlage ist es, dem Bauernverband gesichtswahrend den Rückzug seiner Initiative zu ermöglichen. Dafür ist die Verfassung und der Mechanismus der Volksinitiative zu schade. Der Stimmbürger hat am 24. September die Gelegenheit, dies dem Parlament mit einem deutlichen Nein kund zu geben.

St.Gallen, 9. September 2017

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Landwirtschaftsrecht, Gesetzgebung.

September 8, 2017 by Peter Hettich.
  • September 8, 2017
  • Peter Hettich
  • Landwirtschaftsrecht
  • Gesetzgebung
  • Wirtschaftsverfassung
  • Regulierung
  • Post a comment
Comment
Newer
Older

regulierung.ch regulierung.ch

Wirtschaftsregulierung - Blog
  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

Subscribe to our mailing list

* indicates required
twitter
facebook
linkedin