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By http://www.ictas.vt.edu, CC BY-SA 4.0, via wikimedia commons

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Ein digitales "Cassis-de-Dijon"-Prinzip

By http://www.ictas.vt.edu, CC BY-SA 4.0, via wikimedia commons

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Diese Woche stellten die EU und die Schweiz in kurzer Abfolge ein Bündel von Massnahmen vor, mit denen sie die Digitalisierung von Staat und Industrie unterstützen und weiter vorantreiben wollen. Für die EU handelt es sich um eine erste Konkretisierung ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa. Neben der Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen soll einiges an öffentlichem Geld investiert werden, z.B. in eine gemeinsame Wissensplattform. Dabei scheinen auch Mittel des "Juncker-Plans" Verwendung zu finden, was den Vorteil hat, dass sich die Gelder für die staatlichen Investitionspakete quasi doppelt anrechnen lassen. Auch der Bundesrat präsentierte seine Strategie für eine digitale Schweiz: Im Gegensatz zur EU will sich der Bund darauf beschränken, gute Rahmenbedingungen für die Digitalisierung zu schaffen. Zu dieser liberalen Haltung wenig passend erscheint aber, dass bei der Sharing Economy trotzdem "auch die schwächeren Marktteilnehmer im Auge zu behalten" seien (Strategie S. 5); bis jetzt ist nicht zu vermuten, dass damit die "Old Economy" nicht ungebührlich vor Wettbewerb geschützt werden soll (siehe die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motion dazu).

Ein Binnenmarkt kann auf zwei Arten geschaffen werden: Entweder die Mitglieder des Binnenmarktes erkennen die Regeln ihrer Partner als gleichwertig an und ermöglichen so einen freien Verkehr von Gütern und Dienstleistungen. Oder aber die Mitglieder harmonisieren den Rechtsrahmen des Binnenmarktes durch gemeinsame Regeln. Die EU war bei erster Variante mit der Verankerung des "Cassis-de-Dijon"-Prinzip äusserst erfolgreich. Bei der Harmonisierung des Rechtsrahmens erweist sich die EU jedoch als bürokratisch; ihre Regeln erscheinen von geringer legistischer Qualität, was wohl auch zu Ineffektivität und Ineffizienz führt. Gerade im Kontext der sich äusserst dynamisch entwickelnden Informationsgesellschaft können sich starre rechtliche Vorgaben als äusserst schädlich erweisen. Eine Rückbesinnung auf die Anfangszeiten des Binnenmarktes mit seinem schlanken Regelungskonzept könnte sich daher durchaus lohnen.

St. Gallen, 22. April 2016

Posted in Innovation, Infrastrukturrecht and tagged with Audiovisuelle Medien, Datenschutz, Digitalisierung, Internet, Innovation.

April 22, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: SNB

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Die politisch korrekte Banknote

Foto: SNB

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Am Mittwoch hat die SNB die erste Banknote der neuen Serie präsentiert: Die 50er-Note. Die Präsentation stiess auf ein erhebliches Medienecho. Kaum etwas scheint Schweizerinnen und Schweizer so sehr zu bewegen wie die Gestalt ihres Geldes. In Zeiten der unorthodoxen Geldpolitik hat die Einführung einer neuen Banknotenserie etwas beruhigendes: Die im Euroraum diskutierte Abschaffung des Bargeldes scheint in der Schweiz noch nicht unmittelbar bevorzustehen. Auch der neue 50er lässt sich leicht unter der Matratze verstauen, sodass die Negativzinsen wenigstens im Gedankenspiel noch vermieden werden können. Die neue Banknotenserie teilt mit dem Euro aber dennoch eine Gemeinsamkeit: Die Noten zeigen keine Persönlichkeiten.

Immerhin ist die SNB nicht soweit wie die EZB gegangen, welche nur noch fiktive Motive der Architektur auf ihren Banknoten zeigt. Die EZB konnte offenbar nur so "die Gleichstellung von Mann und Frau berücksichtigen und jede Art nationaler Voreingenommenheit vermeiden". Die Welt kennt keine langweiligere und unbeseeltere Notenserie als die des Euros. Natürlich birgt die Darstellung von Persönlichkeiten Risiken. Eine politisch korrekte Serie mit echten Menschen dürfte fast unmöglich zusammenzustellen zu sein; ich jedenfalls wüsste nicht, wie auch die LGBT alle berücksichtigt werden könnten (für LGBTTQQIAAP - lesbian, gay, bisexual, transgender, transsexual, queer, questioning, intersex, asexual, ally, pansexual - hätte es nicht einmal genügend Denominantionen). Auch dürften kaum Menschen auffindbar sein, welche die Schweiz prägten und sich zugleich eine weisse Weste bewahrten. Jede Auswahl dürfte entsprechend "Entsetzte", "Fassungslose" und "Empörte" verschiedenster Couleur auf den Plan rufen. Sinnvoll erscheint mir das bedingungslose Appeasement der Aufgeregten jedoch nicht. Ich hätte mir eine mutigere Banknotenserie gewünscht; eine, die die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit nicht vermeidet, sondern sie fördert.

St.Gallen, 8. April 2016

Posted in Infrastrukturrecht, Finanzverfassung and tagged with Geldpolitik, Währung.

April 8, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Unbekannt, via Wikimedia Commons

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Haftung der Eisenbahn: Früher war doch alles besser, oder?

Foto: Unbekannt, via Wikimedia Commons

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Diesen Montag hat eine Serviceangestellte im Speisewagen ein Mineralwasser über meinen Laptop geschüttet. Der Laptop ist hinüber. Kann passieren, ist aber dennoch ärgerlich und eine Meldung an kundendienst@sbb.ch wert (Liebe SBB - kein Kunde mit einer Schadensmeldung möchte ein Online-Formular ausfüllen - wirklich nicht). Erhoffen will ich mir nicht allzu viel, doch immerhin - so lernt es jeder Jurist in der Einführung zum Haftpflichtrecht - unterliegt das Eisenbahnunternehmen und seine Hilfspersonen ja einer "scharfen Kausalhaftung". Eine extrem strenge Haftung, die sich auf Normen von 1905 zurück führen lässt. Da gibt's kaum mehr eine Ausrede, um sich der Haftung zu entledigen, denkt auch der im Privatrecht nicht mehr so gewiefte Verwaltungsrechtler.

“Der Inhaber eines Eisenbahnunternehmens haftet für den Schaden, wenn die charakteristischen Risiken, die mit dem Betrieb der Eisenbahn verbunden sind, dazu führen, dass ein Mensch getötet oder verletzt wird oder ein Sachschaden entsteht.”
— Art. 40b Abs. 1 Eisenbahngesetz

Entwaffnet wird der naive Jurist sogleich mit einem freundlichen, aber bestimmten E-Mails des Angestellten D.H. vom Kundendienst Region Ost: "Im ICE 76 in Richtung Deutschland übernimmt die Deutsche Bahn (DB) den Catering-Service schon ab Zürich. Somit betrifft Ihr Anliegen nicht unser eigenes Catering-Unternehmen elvetino. Wir haben uns erlaubt, Ihr Anliegen an die DB weiterzuleiten und diese gebeten, Ihnen direkt zu antworten. Ihr neuer Kontakt: DB Fernverkehr AG, kundendialog@bahn.de)."

Lust auf einen "Dialog" mit der deutschen Bahn habe ich keine. Eigentlich ist mir ja egal, in welchen Partnerschaften und Tochtergesellschaften die SBB ihr Geschäft strukturiert, solange sie für die Unzulänglichkeiten ihrer Partner auch gerade steht. Doch wer würde sich nun darüber streiten, solange meine auf "kundendialog@bahn.de" ruhende Hoffnung noch nicht gestorben ist. Offensichtlich ist einmal mehr: Möglicherweise ein Recht haben, und tatsächlich Recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge - das ändern auch ganz scharfe Regeln nicht. 

Frohe Ostern!

St.Gallen, 25. März 2016

Posted in Infrastrukturrecht and tagged with Sicherheit, Personenverkehr, Grundversorgung, Versicherung.

March 25, 2016 by Peter Hettich.
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