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Foto: Neue Staumauer des Muttsees (fotografiert von der Muttseehütte)

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Neuer Pumpspeicher Linth-Limmern: Relikt der Vergangenheit?

Foto: Neue Staumauer des Muttsees (fotografiert von der Muttseehütte)

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Letzte Woche nutzte ich die schönen Herbsttage für eine Wanderung von Linthal (Glarus) über die Muttseehütte nach Breil/Brigels (Graubünden). Hat man das - mit Schnee nicht einfach zu bewältigende - Muttenwändli einmal hinter sich gelassen, präsentiert sich dem Wanderer die neu erstellte Staumauer des Muttsees. Die Mauer wird diese Tage fertiggestellt. Die beeindruckende Ingenieursleistung (Erhöhung Speichervolumen von 9 Mio. m3 auf 25 Mio. m3, Erhöhung der Leistung von 480 MW auf 1480 MW) lässt fast vergessen, dass die Anlage für einige Zeit sicher nicht rentieren wird.

Die Gründe für die Misere der Wasserkraft sind vielfältig und komplex. Der Markt wird derzeit von billiger Elektrizität überschwemmt, was zu tiefen Grosshandelspreisen führt. Geringe CO2-Preise und hohe Subventionen sind Gründe für die billige Elektrizität aus Kohle bzw. neuer erneuerbarer Energie. Auch sind die Nachfragespitzen zur Mittagszeit, deren Glättung traditionelles Geschäftsfeld der Pumpspeicherwerke darstellt, aufgrund der dann hohen Einspeisung aus Photovoltaikanlagen weitgehend verschwunden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei den Pumpspeicherwerken um Teile einer Infrastruktur, die nun über Jahrzehnte kostengünstige und jederzeit verfügbare Elektrizität in allen Landesgegenden zur Verfügung stellen konnte: Wahre Grundversorgung also.

Alles egal, darf man der NZZ am Sonntag vom 4. Oktober in ihrer Beilage zur "Energiezukunft" entnehmen. Die teuren Infrastrukturen in den Alpen seien überholt. Bald hätten ja alle eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und eine Batterie im Keller; bald seien ja alle autark von den grossen Kraftwerken und gar vom Stromnetz selbst (S.6: "Ein Pumpspeicher in den Alpen nützt uns als Betreibern des Verteilnetzes im Kanton Zürich nichts"). Die frivolen Behauptungen (S.3: "Alles Böse kommt vom Netz") lassen jeden Realitätsbezug vermissen. Vergessen geht, dass auch die Photovoltaikanlage auf dem Dach ohne staatliche Subventionen nicht rentieren würde. Nur beiläufig erwähnt wird, dass die Batterie im Keller heute volkswirtschaftlicher Unsinn ist, weil die Haushalte vollständige Autarkie noch auf absehbare Zeit nicht erreichen, also weiterhin einen teuren Netzanschluss in Anspruch nehmen. Einen Netzanschluss nota bene, den aufgrund einer Quersubventionierung der Eigenverbraucher vor allem andere Konsumenten bezahlen. So zeigt sich einmal mehr: Hehre Ziele lassen sich viel besser propagieren, wenn sie von jemand anders finanziert werden müssen. Das leichtfertige Schulterzucken, mit dem die NZZ am Sonntag nun aber die regulatorische Entwertung der bestehenden, wichtigen Elektrizitätsinfrastrukturen zur Kenntnis nimmt, lässt bei einem Qualitätsblatt dennoch erstaunen.

Der Ständerat hat die Gefahr für die Wasserkraft erkannt. Seine Antwort ist freilich, dem aufgrund von Subventionen hochgradig verzerrten Wettbewerb in diesem "Markt" mit nocheinmal mehr Subventionen für die Grosswasserkraft zu begegnen. Wie in vielen anderen Bereichen glaubt das Parlament, eine funktionsunfähige Regulierung mit noch mehr Regulierung korrigieren zu können. Ein Teufelskreis entsteht, der die Regulierung immer dichter und komplexer macht, Wettbewerbs- und Innovationsprozesse nach und nach ausschaltet sowie Gewinne nicht mehr aufgrund überlegener Leistung, sondern aufgrund gelungener Regulierungsarbitrage und Lobbying entstehen lässt. Vielleicht wird das neu gewählte Parlament den Mut haben, sich nochmals in ganz grundsätzlicher Art und Weise - also nüchtern, ideologiefrei und auf Basis des derzeit technisch Machbaren - damit zu befassen, wie eine nachhaltige Energiezukunft am Besten erreicht werden kann.

St.Gallen, 9. Oktober 2015

Posted in Infrastrukturrecht, Energie and tagged with Erneuerbare Energien, Energiebinnenmarkt, Energierecht, Subventionen.

October 9, 2015 by Peter Hettich.
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Energiewende, halbbatzig

Der Ständerat hat vorgestern die "Energiestrategie 2050" zu Ende beraten und verabschiedet. Wie der Presse entnommen werden konnte, kann von einem eigentlichen "Atomausstieg" keine Rede mehr sein. Wie der Nationalrat will der Ständerat "Rahmenbewilligungen für die Erstellung von [kommerziell betriebenen] Kernkraftwerken … nicht" erteilen. Ansonsten gibt es keine wesentlichen Änderungen des geltenden Rechts (keine Laufzeitbeschränkung, kein Langzeitbetriebskonzept). Die Logik, wonach keine modernen (sichereren) Kernkraftwerke, dafür aber alte Kernkraftwerke bis zum Sankt Nimmerleinstag betrieben werden dürfen, können wohl nur eingefleischte Politiker verstehen. Ungeachtet dessen gilt nun folgendes:

  • Wer unter bestehendem Recht ein Kernkraftwerk bauen möchte, bedarf der Zustimmung der Bundesversammlung (National- und Ständerat). Der entsprechende Beschluss (Rahmenbewilligung) untersteht dem fakultativen Referendum, womit das Volk das letzte Wort hat.
  • Wer unter neuem Recht ein Kernkraftwerk bauen möchte, bedarf der Zustimmung der Bundesversammlung (National- und Ständerat). Der entsprechende Beschluss (Gesetzesänderung) untersteht dem fakultativen Referendum, womit das Volk das letzte Wort hat.

Man finde die Unterschiede. Bei den nun beschlossenen Änderungen des Kernenergiegesetzes in der Fassung des Ständerates handelt es sich um Symbolgesetzgebung. So ist auch die Aussage von BR Leuthard in einem Interview zu verstehen, dass man das Verbot wolle, damit man die Rahmenbewilligungsgesuche nicht behandeln müsse; der Bund will sich also "administrativ entlasten". Die Symbolgesetzgebung erlaubt allen Beteiligten, ihr Gesicht zu wahren und den politischen Sieg für sich zu reklamieren. Es herrscht offensichtlich Wahlkampf.

St.Gallen, 25. September 2015

Posted in Infrastrukturrecht, Energie and tagged with Erneuerbare Energien, Gesetzgebung.

September 25, 2015 by Peter Hettich.
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"Three Confederates" by Peter Mosimann, Copyrighted free use via Wikimedia Commons

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Energiepolitik als Gesellschaftsprojekt

"Three Confederates" by Peter Mosimann, Copyrighted free use via Wikimedia Commons

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In der Zeitung fand sich Ende letzter Woche ein Gastbeitrag von Walter Steinmann, Direktor des Bundesamts für Energie. Der Beitrag trägt den Titel "Energiepolitik als Gesellschaftprojekt" und behandelt Aspekte der Energiestrategie 2050. Angesichts der Komplexität dieses Geschäfts, das derzeit in den eidgenössischen Räten behandelt wird, erscheint eine unbefangene Auslegeordnung des Amtsdirektors hochwillkommen. Meine hohen Erwartungen wurden jedoch enttäuscht; vielmehr beschleicht mich das Gefühl, dass der Regierung der Revisionsprozess entglitten ist:

“Okkupiert von der deutschen Politik, welche die ‘Energiewende’ zum Markenzeichen für eine ‘richtige’ Energiepolitik hochstilisiert, geniesst der Begriff heute bei uns in der Schweiz ein anrüchiges Image. Zu Recht aus meiner Sicht. Denn diese Worthülse ist völlig unzureichend...”
— Walter Steinmann

Da sich die Schweiz bis anhin am Modell der "Energiewende" orientiert hat, kommt die deutliche Distanzierung des Amtsdirektors eher überraschend: Das "anrüchige" Image der Energiewende soll "zu Recht" bestehen. Entsprechend wäre nun wichtig zu wissen: Was ist in Deutschland konkret schief gelaufen? Was können wir aus den dort begangenen Fehlern lernen? Inwiefern hat sich unser Lernen in der Energiestrategie 2050 niedergeschlagen? Auf diese drängenden Fragen gibt der Gastbeitrag keine Antwort. Solange diese Antworten aber nicht kommen, wird man der Energiestrategie 2050 dasselbe wie der Energiewende vorwerfen können: Dass sie nur eine "Worthülse" sei. Dies illustriert vor allem eine Aussage wenige Sätze weiter:

“Fotovoltaik wird heute an den besten Sonnenexpositionen zu 5 Cent pro Kilowattstunde produziert. Die Marktführer haben das Versprechen abgegeben, die Kosten bis 2020 nochmals zu halbieren.”
— Walter Steinmann

Ich habe keinen Anlass, an den Worten des Amtsdirektors zu zweifeln. Ich frage mich dann aber doch, wieso in der Schweiz der Strom aus Photovoltaikanlagen noch mit bis zu 23,4 Rp./kWh vergütet wird? Die Antwort auf diese Diskrepanz dürfte im Passus "an besten Sonnenexpositionen" liegen: Wo werden Anlagen an besten Expositionen wohl stehen? In der Wüste? Im Hochgebirge? Wüstenlagen sind für die Schweiz so irrelevant wie die Grösse des Baikalsees für unsere Trinkwasserversorgung. Hochgebirgslagen werfen das Schlaglicht auf nicht ausdiskutierte Konflikte: Wollen wir in unseren Hochalpen überall Sonnenkollektoren? Wollen wir sie nur an Lawinenverbauungen oder auch freistehend in der Gotthardebene? Reicht es, wenn wir für die Sonnenenergie nur unsere Dachflächen im manchmal nebligen Flachland nutzen?

Die unregelmässige Einspeisung der Photovoltaikanlagen erwähnt der Amtsdirektor nur als Problem für die Netzstabilität, aber nicht als Problem für die Versorgungssicherheit. Für beide Probleme hat er keine Lösung. Zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit mag es allenfalls möglich sein, dass sich die Wind- und Sonnenenergie gegenseitig ausbalancieren lässt. Doch stösst die Erstellung von Windkraftanlagen auf erheblichen Widerstand in der Bevölkerung. Allenfalls können wir überschüssige Wind- und Sonnenenergie in Pumpspeicherwerken für Zeiten der Flaute zwischenspeichern; im derzeitigen Marktumfeld will jedoch niemand solche Werke bauen. Ganz allgemein erscheint die Wasserkraft im weiteren Ausbaupotenzial sehr limitiert. Es scheint auch so, dass uns bei der Geothermie die Felle davon schwimmen. Werden wir zukünftige Versorgungslücken also mit Importen aus einer EU decken, die uns - nicht nur in Sachen Stromabkommen - zurzeit unfreundlich gegenüber steht? Wird dieser zukünftig importierte Strom - das wäre das Tüpfelchen auf dem i - aus Kernenergie oder Kohle erzeugt?

Es wäre langsam Zeit für eine Bestandesaufnahme, was von der Energiestrategie 2050 zum heutigen Zeitpunkt überhaupt noch realisierbar ist - und zu welchen Kosten. Die Bevölkerung ist darüber proaktiv und transparent zu informieren; eine stark verkürzte Darstellung könnte sich dem Vorwurf der Propaganda aussetzen. Dies bringt mich zum letzten Zitat aus dem Gastbeitrag:

“Gelingt dieser zeitgemässe Ansatz einer integralen Energiepolitik, wird sie zu einem Gesellschaftsprojekt, das alle angeht. Sie muss dem Einfluss der oft in Partikular- und Profilierungsinteressen verstrickten Wende- und Anti-Wende-Politiker entzogen werden.”
— Walter Steinmann

Der Satz bringt eine fundamentale Fehleinschätzung zum Ausdruck. Keine "Politik" wird zu einem "Gesellschaftsprojekt", solange sie nicht gesellschaftlich akzeptiert ist. In der Schweiz wird die Akzeptanz politischer Projekte aber üblicherweise an der Urne zum Ausdruck gebracht. Diesen Schritt will die Politik aber bewusst vermeiden. Es ist heute mehr als fraglich, ob die Energiestrategie 2050 jemals durch eine Volksabstimmung legitimiert wird. Ohne den legitimierenden Schritt der Volksabstimmung muss aber auch nicht erstauen, dass - wie implizit aus dem Zitat hervorgeht - die Energiestrategie 2050 zum Spielball von "Partikular- und Profilierungsinteressen" wird. Wie könnte man sonst erklären, dass z.B. Biogasanlagen mehr Subventionen bekommen sollen, wenn sie nur Hofdünger verwerten? Solches ist kein "zeitgemässer Ansatz einer integralen Energiepolitik", sondern vielmehr Ausdruck einer Selbstbedienungsmentalität bestimmter, gut organisierter Gruppen. Die Schelte des Amtsdirektors richtet sich hier praktisch an die gesamte Bundesversammlung ("Wende- und Anti-Wende-Politiker"). Zuversichtlich vermag mich dies nicht zu stimmen.

St.Gallen, 21. August 2015

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Regulierung and tagged with Erneuerbare Energien, Risiko, Energierecht, Rechtssicherheit.

August 21, 2015 by Peter Hettich.
  • August 21, 2015
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