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Foto: Kabelleger/David Gubler, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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SRG: Wer hat Angst vor dem Parlament?

Foto: Kabelleger/David Gubler, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion seiner Kommission (KVF-N) abgelehnt, die dem Parlament mehr Einfluss bei der Formulierung der Konzession der SRG gegeben hätte. Rechtzeitig vor der Debatte ist ein warnender Gastbeitrag des renommierten SRG-Journalisten Caspar Selg in der NZZ erschienen: "Der direkte Zugriff der Politik auf die Medien ist das Kennzeichen von autoritären Regimen. Eine vom Parlament gesteuerte SRG wäre ein Schritt genau in diese Richtung." Selg erinnert schon im ersten Satz an "Orban, Erdogan, Duterte, Trump." Auch Bundesrätin Doris Leuthard warnte "vor Politikeinfluss", im Einklang mit dem Generaldirektor der SRG Roger de Weck. Aus staatsrechtlicher Sicht sind die hier vorgebrachten Argumente jedoch völliger Blödsinn.

Allgemeiner Konsens herrscht offensichtlich darin, dass ein "öffentliches Medienhaus" (Wortkreation von de Weck) staatsfern zu organisieren ist. Auch bei staatsfernen Medien braucht es jedoch eine Instanz, welche in irgendeiner Art die von diesem Medienhaus erwarteten Leistungen definiert. Bei knappen öffentlichen Ressourcen ist es schlicht nicht rechtfertigbar, einer Institution CHF 1,2 Milliarden in die Hand zu drücken mit den Worten: "Jetzt mach mal!". Wenn wir also über mögliche politische Einflussnahmen diskutieren wollen, dann müssen wir die für die Leistungsdefinition alternativ zur Verfügung stehenden Institutionen anschauen. Mit anderen Worten: Wenn es das Parlament nicht machen soll, wer dann?

Offensichtlich bevorzugt die SRG bei der Leistungsdefinition den Bundesrat. Gerade dieser stellt jedoch als Exekutive die eigentliche "politische" Gewalt dar; er ist nur indirekt demokratisch legitimiert. Es ist das Parlament, das direkt vom Volk gewählt ist, das alle gesellschaftlichen Strömungen und auch kleine Parteien enthält und das heute schon im RTVG den Rahmen der SRG-Konzession vorzeichnet. Auch im historischen Rückblick fanden unzulässige politische Einflussnahmen doch selten ihren Ursprung im Parlament. Wenn Caspar Selg vor Orban, Erdogan, Duterte und Trump warnt, so übergeht er in unerklärbarer Weise, dass diese Personen alle der Exekutive angehören und daher in der Schweiz dem Bundesrat entsprechen würden.

Vielleicht versucht man schon zu viel in den Gastbeitrag von Selg hineinzulesen, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass der Redaktor für internationale Politik Nicolás Maduro nicht erwähnt, den sozialistischen Autokraten von Venezuela. Dennoch stellt sich hier die Frage, ob die klar fehlerhafte Argumentation von Selg nicht einfach politisch bequem ist. Würde Selg das derzeitige institutionelle Setting gleich vehement verteidigen, wenn wir eine Mitte-Rechts-Regierung hätten und eine Mitte-Links-Mehrheit im Parlament? Man kann leicht erahnen, dass dann eine Einflussnahme des Parlaments nicht mehr das Label "politisch", sondern "demokratisch" erhielte.

St.Gallen, 17. März 2017


Zusammen mit dem Ökonom Mark Schelker hat sich der Autor dieses Blogs im Buch "Medien im digitalen Zeitalter" mit den Herausforderungen bei der Neugestaltung der zukünftigen Medienlandschaft auseinandergesetzt. Er spricht heute zu diesem Thema an den 9. Aarauer Demokratietagen des Zentrums für Demokratie Aarau.

 

 

 

Posted in Medienregulierung, Wettbewerb, Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Parlament, Digitalisierung, Medienfreiheit, Audiovisuelle Medien, Internet, Demokratie.

March 17, 2017 by Peter Hettich.
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Letzte Taxis? (Foto von Kevin.B [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons)

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Keine Gesetze für die Sharing Economy

Letzte Taxis? (Foto von Kevin.B [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons)

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Der Bundesrat hat am Mittwoch den Bericht zu den "Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft" verabschiedet. Er kommt darin zum Schluss, dass es "voraussichtlich" keine neuen Gesetze braucht. Die Argumentation folgt damit prima vista dem üblichen Schema, wonach Regulierung der Innovation hinterherhinkt und diese dann möglichst rasch in gemeinverträgliche Bahnen lenken sollte. In dieser Denke äussern sich auch Politiker wie Jacqueline Badran ("Fahrt doch zur Hölle #Uber"):

Bravo @SuvaSchweiz bei #Uber macht ihr einen guten Job gegen Ausbeutung. Innovativ an #Uber ist nicht mal ihr Businessmodel aus19Jh.

— Jacqueline Badran (@JayBadran) 4. Januar 2017

Auffällig ist, dass der Bundesrat in seinem Bericht weitere Aufträge erteilt. Er will namentlich herausfinden, welche Gesetzesnormen die Digitalisierung der Wirtschaft behindern. In die gleiche Bresche schlägt eine Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. November 2016, worin sich der Bundesrat für Erleichterungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen für Anbieter von innovativen Finanztechnologien ausgesprochen hat. Die Erleichterungen sollen Markteintrittshürden für Anbieter im Fintech-Bereich verringern.

Das regulatorische Netz ist in einigen Bereichen also schon so dicht gespannt, dass Innovationen nicht mehr ohne Gesetzesänderungen in den Markt gebracht werden können. Das Freiheitsprinzip wird durch ein Zulassungsprinzip ersetzt; basierend darauf können sich dynamische Wettbewerbsprozesse nicht mehr natürlich entfalten. Mit Innovationen erfolgreich sein kann damit nur, wer die Herzen von Regulatoren und Gesetzgeber für sich gewinnt. Insgesamt, so zeigt die Vergangenheit, ein wenig zukunftstaugliches Innovationskonzept.

St.Gallen, 13. Januar 2017

Posted in Innovation, Wettbewerb and tagged with Digitalisierung, Taxiregulierung, Innovation.

January 13, 2017 by Peter Hettich.
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By Longlivetheux (Own work) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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DIKW, oder: Was ist gute wissenschaftliche Arbeit?

By Longlivetheux (Own work) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Gleich zweimal musste ich diese Woche zur Frage Stellung nehmen, was eine gute wissenschaftliche Arbeit ausmacht - einmal für Doktoranden und einmal für Masterstudenten. Es war zweimal dieselbe Präsentation: Masterstudenten müssen aus meiner Sicht denselben wissenschaftlichen Standards genügen - dies gerade in einer Zeit, da auch Masterarbeiten plötzlich mediale Aufmerksamkeit finden können. Was dann tatsächlich gute wissenschaftliche Arbeit ist, lässt sich analog zur oben abgebildeten Wissenspyramide gut beantworten.

Data: Was von allen Studentinnen und Studenten erwartet werden kann, ist eine konzise, korrekte Beschreibung der geltenden Rechtslage, einschliesslich einer sachgerechten Aufarbeitung der Historie und Rechtsprechung. Wer in wochenlanger Arbeit nicht weiter als zu dieser Stufe kommt, wird einen schwierigen Karrierepfad beschreiten müssen.

Information: Eine gute Arbeit (4,5-5,0) konzentriert sich auf das Wesentliche und reduziert in der Flut von Daten die Komplexität. Die Arbeit schafft dazu (innerhalb der Dogmatik) verschiedene Kategorien, welche die grossen Linien (bspw. der Rechtsprechung) identifizieren helfen. Dieser Schritt ist ein wichtiger Teil der analytischen Arbeit und bildet die Basis für die weitere Argumentation.

Knowledge: Eine sehr gute Arbeit (5,0-5,5) erfüllt die vorgehenden Punkte, kann aber darüber hinaus rechtliche Fragen aus vielen Perspektiven - z.B. durch Diskussion der verschiedenen Lehrmeinungen - analysieren. In diesem Schritt ist es möglich, belastbare Querbezüge zu ähnlichen Problemen in anderen Rechtsgebieten zu entdecken und den Einbezug von Erkenntnissen anderer Disziplinen zu diskutieren.

Wisdom: Eine herausragende Arbeit (5,5-6,0) hat die vorgehenden Stufen mit Leichtigkeit gemeistert. Die Autorin oder der Autor hat in diesem Zusammenhang ihr Vorverständnis offengelegt und verschiedene mögliche normative Wertmassstäbe diskutiert. Auf dieser Basis nimmt die Arbeit eine Bewertung von Lösungen zu den diskutierten Rechtsproblemen vor. Schliesslich werden gegebenenfalls (vorsichtige) rechtspolitische Änderungsvorschläge unterbreitet.

Diese Pyramide bis oben zu besteigen, sollte Ziel jeder wissenschaftlichen Auseinandersetzung sein. Ansonsten sollte man, jedenfalls wenn es um eine Dissertation geht, es lieber sein lassen.

St.Gallen, 18. November 2016

Posted in Universität and tagged with Juristen, Studium.

November 18, 2016 by Peter Hettich.
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