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By Longlivetheux (Own work) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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DIKW, oder: Was ist gute wissenschaftliche Arbeit?

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Gleich zweimal musste ich diese Woche zur Frage Stellung nehmen, was eine gute wissenschaftliche Arbeit ausmacht - einmal für Doktoranden und einmal für Masterstudenten. Es war zweimal dieselbe Präsentation: Masterstudenten müssen aus meiner Sicht denselben wissenschaftlichen Standards genügen - dies gerade in einer Zeit, da auch Masterarbeiten plötzlich mediale Aufmerksamkeit finden können. Was dann tatsächlich gute wissenschaftliche Arbeit ist, lässt sich analog zur oben abgebildeten Wissenspyramide gut beantworten.

Data: Was von allen Studentinnen und Studenten erwartet werden kann, ist eine konzise, korrekte Beschreibung der geltenden Rechtslage, einschliesslich einer sachgerechten Aufarbeitung der Historie und Rechtsprechung. Wer in wochenlanger Arbeit nicht weiter als zu dieser Stufe kommt, wird einen schwierigen Karrierepfad beschreiten müssen.

Information: Eine gute Arbeit (4,5-5,0) konzentriert sich auf das Wesentliche und reduziert in der Flut von Daten die Komplexität. Die Arbeit schafft dazu (innerhalb der Dogmatik) verschiedene Kategorien, welche die grossen Linien (bspw. der Rechtsprechung) identifizieren helfen. Dieser Schritt ist ein wichtiger Teil der analytischen Arbeit und bildet die Basis für die weitere Argumentation.

Knowledge: Eine sehr gute Arbeit (5,0-5,5) erfüllt die vorgehenden Punkte, kann aber darüber hinaus rechtliche Fragen aus vielen Perspektiven - z.B. durch Diskussion der verschiedenen Lehrmeinungen - analysieren. In diesem Schritt ist es möglich, belastbare Querbezüge zu ähnlichen Problemen in anderen Rechtsgebieten zu entdecken und den Einbezug von Erkenntnissen anderer Disziplinen zu diskutieren.

Wisdom: Eine herausragende Arbeit (5,5-6,0) hat die vorgehenden Stufen mit Leichtigkeit gemeistert. Die Autorin oder der Autor hat in diesem Zusammenhang ihr Vorverständnis offengelegt und verschiedene mögliche normative Wertmassstäbe diskutiert. Auf dieser Basis nimmt die Arbeit eine Bewertung von Lösungen zu den diskutierten Rechtsproblemen vor. Schliesslich werden gegebenenfalls (vorsichtige) rechtspolitische Änderungsvorschläge unterbreitet.

Diese Pyramide bis oben zu besteigen, sollte Ziel jeder wissenschaftlichen Auseinandersetzung sein. Ansonsten sollte man, jedenfalls wenn es um eine Dissertation geht, es lieber sein lassen.

St.Gallen, 18. November 2016

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November 18, 2016 by Peter Hettich.
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By Pieter Brueghel the Younger, Public Domain, via Wikimedia Commons

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Anwälte in der "Internet-Revolution"

By Pieter Brueghel the Younger, Public Domain, via Wikimedia Commons

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"Die Internet-Revolution erfasst auch die Anwaltsbranche", schrieb Eugen Stamm letzten Dienstag in der NZZ. Angesprochen ist das verstärkte Aufkommen von "Legal Tech", analog zu "FinTech" also die Transformation von Rechtsberatung und Streiterledigung durch informations- und kommunikationstechnische Lösungen. Eugen Stamm vermutet, dass neue Technologien wohl auch zu neuen Geschäftsmodellen in der Rechtsbranche führen werden, sowie zu mehr Automatisierung und Effizienz. Wenn Eugen Stamm das Wort "erfasst" braucht, so liegt er sicher richtig, denn das Wort drückt Passivität aus. Die technologiegetriebenen Innovationen entstehen nicht in der Anwaltsbranche, sondern werden von aussen an diese herangetragen. Diese Behäbigkeit ist gefährlich.

Informations- und Kommunikationstechnologien verändern heute viele Bereiche der Old Economy. Offenkundig erfassen diese Veränderungen nicht nur die Effizienz von etablierten Geschäftsprozessen (Automatisierung), sondern heben die Produkte und Dienstleistungen auf ein gänzlich neues Qualitätsniveau. In diesem Sinne kann es leicht passieren, dass die informationstechnische Lösung wichtiger wird als die eigentliche Dienstleistung - und diese dann entsprechend als Kernprozess verdrängt. Blickt man etwa auf Medgate, den nach eigenen Angaben führenden Anbieter telemedizinischer Dienstleistungen in der Schweiz, so wird diese Firma massgeblich durch ICT-Firmen getragen, mit den Ärzten als Angestellte.

Eine Anwaltschaft, die sich neuen technologischen Entwicklungen verschliesst, könnte sich auch bald in einer zudienenden Rolle wiederfinden. So hat der Schweizerische Beobachter (Ringier Axel Springer Schweiz AG) mit "guider" schon eine digitale Rechtsberatungsplattform geschaffen, die digitale Produkte mit persönlicher juristischer Beratung kombiniert. In einer Welt, in der - selbst für Juristen - Google erste Anlaufstelle für die Lösung von Rechtsproblemen bildet, werden sich nur wenige Anwälte als unabhängige Dienstleister halten können: Nicht diejenigen, die nur Informationen sammeln und aufbereiten können, sondern vor allem diejenigen, die diese Informationen auch einordnen, vernetzen und auf kreative Weise neu anwenden können.

St.Gallen, 19. August 2016

Posted in Innovation, Universität, Wettbewerb and tagged with Juristen, Anwaltswerbung, War for Talent, Digitalisierung, Internet, Innovation, Studium.

August 19, 2016 by Peter Hettich.
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Angebot und Nachfrage in der Simulation eines primitiven (vollkommenen) Marktes

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Marktversagen allenthalben

Angebot und Nachfrage in der Simulation eines primitiven (vollkommenen) Marktes

Angebot und Nachfrage in der Simulation eines primitiven (vollkommenen) Marktes

Der von mir gelesene Kurs "Öffentliches Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht)" ist - als juristischer Kurs - naturgemäss geprägt von den vielen staatlichen Marktinterventionen und Marktregulierungen. Ich kann den Studierenden kaum vorhalten, dass das Kursprogramm den Blick auf die autonom ablaufenden Marktprozesse etwas verstellt. Was nicht regelgebunden ist, kann in einem juristischen Kurs schlecht dargestellt werden. So erntet die Frage, wie sich die Vorgänge in einem Markt vor Inkrafttreten oder bei Wegfall einer bestimmten Regulierung X gestalten würden, ganz grosse Augen. Geradezu schockiert zeigen sich die Nachwuchsjuristen, wenn sie erfahren, dass der Staat den Bauern nicht vorschreibt, ob sie Karotten oder Weizen anbauen sollen - wie soll denn das bitte aufgehen, wenn plötzlich alle dasselbe machen?

Quasi als Rettung erweist sich eine primitive Marktsimulation, die der Volkswirt Edward Chamberlin schon 1948 mit seinen Studenten durchgeführt hat. Dabei werden die Studierenden informiert, dass sie nun an einem Markt "teilnehmen". Allen wird eine Rolle - Käufer oder Verkäufer - zugewiesen sowie ein Höchstkaufspreis bzw. ein Mindestverkaufspreis. Ohne weitere Instruktion aufeinander losgelassen, verwandeln die Studenten den Unterrichtsraum schnell zum Basar. Dann geschieht erstaunliches: Innert Minuten bildet sich der Marktpreis, der - wie sich im nachhinein errechnen lässt - nahe am theoretischen Optimum liegt (Darstellung oben). Praktisch alle effizienten Transaktionen finden statt.

Freilich lässt sich dieses Experiment nur schwer auf die reale Welt übertragen. Märkte funktionieren tatsächlich nicht perfekt. Auch die Ökonomie identifiziert diverse Gründe für Marktversagen, die sich nahezu in allen Märkten zu einem gewissen Grad finden lassen: Öffentliche Güter, Allmendegüter, externe Effekte, andauernde Marktmacht, Informationsasymmetrien und begrenzte Rationalität. Allerdings fordern die Ökonomen auch, dass bei einer staatlichen Marktintervention die Gefahr eines Regulierungsversagens nicht wahrscheinlich sein darf. Die Intervention muss zumindest zu einer Verbesserung des (mutmasslich mangelhaften) Marktergebnisses führen.

Der Gesetzgeber muss sich darum nicht scheren. Das Bundesgericht hat erst kürzlich festgestellt, dass Marktversagen bei der Begründung von Interventionen keine Rolle spielt. Ohnehin besteht - zumindest nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts - keine rechtlich durchsetzbare allgemeine Verpflichtung des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers für eine gute Gesetzgebung (BVGer A-6181/2009, E. 5.4.1.). Wenn der Gesetzgeber Märkte reguliert, muss er dies also nicht rational begründen können.

In einer Zeit, in der die Bundesversammlung von Juristen und Berufspolitikern dominiert wird, in der mehr und mehr wirtschaftliche Prozesse zentral gesteuert werden sollen, und in der die Marktwirtschaft gegen einen Ansturm systemändernder Initiativen (1:12, Mindestlohn, Masseneinwanderung, Ecopop, etc.) mehr schlecht als recht verteidigt wird, wäre es vielleicht durchaus Zeit für ein kleines Marktspiel im Parlament.

Posted in Regulierung, Universität, Wettbewerb and tagged with Preisregulierung, Studium, Wettbewerb.

February 28, 2014 by Peter Hettich.
  • February 28, 2014
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