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Foto von Martinhampl - Own work, Public Domain, via Wikimedia Commons

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Altersvorsorge (ad infinitum)

Foto von Martinhampl - Own work, Public Domain, via Wikimedia Commons

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Nach der Ablehnung der Volksinitiative "AHV plus" geht der Nationalrat mit bürgerlichem Rückenwind in die Beratung des Geschäfts "Altersvorsorge 2020". Angesichts des kurzen Zeithorizonts bis 2020 traut man sich, anders als bei der Energiestrategie 2050, den grossen Wurf offenbar nicht zu. Einigkeit besteht in linken wie rechten Kreisen lediglich über die Notwendigkeit einer Reform. Die wichtigen materiellen Fragen sind umstritten und die Vorlage könnte auch gut scheitern. Es ist so erstaunlich wie beschämend, dass das Parlament nicht in der Lage scheint, die Altersvorsorge auf eine langfristig tragfähige Basis zu stellen; unsere Parlamentarier befassen sich lieber mit Kleidervorschriften.

Zur Auflösung der Pattsituation diskutiert das Parlament mittlerweile auch eine automatisch greifende Stabilisierungsregel: "Gelingt die Sanierung auf dem politischen Weg nicht, soll eine automatische Stabilisierungsregel wirksam werden, um die Fähigkeit der AHV aufrechtzuerhalten, volle Renten auszuzahlen." Diese würde bei einer finanziellen Gefährdung des AHV-Fonds das Referenzalter und die Mehrwertsteuer parallel anheben. Das Primat der Politik sei mit der Regel nach wie vor gegeben, "und der Automatismus sollte nie ausgelöst werden". Momentan sieht es aber eher danach aus, dass das Parlament entweder eine langfristig nicht tragfähige oder dann aber eine nicht mehrheitsfähige Vorlage verabschieden wird.

Angesichts dieser Ausgangslage sollte das Parlament vielleicht darüber nachdenken, das "Primat der Politik" ganz fallenzulassen. Bei der Altersvorsorge handelt es sich in vielen Bereichen um eine technische, versicherungsmathematische Materie (Rentenalter sowie, bei den Pensionskassen, der Umwandlungssatz und der technische Zinssatz). Vielleicht sollte diese Materie ohnehin nicht verpolitisiert werden, zumal in der beruflichen Vorsorge private und nicht staatliche Vermögen betroffen sind? Schliesslich legen wir ja auch die Geldpolitik in die Hände von Experten, d.h. einer unabhängigen Zentralbank. Wieso sollten also nicht auch, bei nüchterner Betrachtung der politischen Tatenlosigkeit, die Rahmenbedingungen der Altersvorsorge von Experten festgelegt werden?

St.Gallen, 30. September 2016

Posted in Regulierung and tagged with Sicherheit, Demokratie, Sozialversicherung.

September 30, 2016 by Peter Hettich.
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Darstellung: Apotheke, gezeichnet von G. Locher (1730 - 1795) (1774), graviert von Bartholomäus Hübner (1775) [Public domain], via Wikimedia Commons

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Von Pontius zu Pilatus - oder wie krieg ich meine Medis...

Darstellung: Apotheke, gezeichnet von G. Locher (1730 - 1795) (1774), graviert von Bartholomäus Hübner (1775) [Public domain], via Wikimedia Commons

Darstellung: Apotheke, gezeichnet von G. Locher (1730 - 1795) (1774), graviert von Bartholomäus Hübner (1775) [Public domain], via Wikimedia Commons

Gestern führte mich ein nicht weiter tragisches Alltags-Wehwehchen zum Arzt. Ich hatte das schonmal, die Akte sagt es war vor sechs Jahren, und dem Arzt war schnell klar, welches Medikament (wiederum) Abhilfe schaffen würde. Ein rezeptpflichtiges Medikament natürlich, eingeteilt in Abgabekategorie A (Art. 23 VAM): Der Gang zum Arzt ist bei solchen Wirkstoffen unabdingbar, denn in dieser Abgabekategorie wird auch die vom Parlament am 18. März 2016 beschlossene Vereinfachung der Selbstmedikation nichts bringen. Die Referendumsfrist für diese Änderung des HMG ist just gestern unbenutzt abgelaufen. Die Änderung soll dazu führen, dass Medikamente vermehrt auch von Apothekern oder Drogisten bezogen werden können oder gar frei verkäuflich sind. Wer den sofgältigen Umgang z.B. mit Antibiotika als schützenswertes Kollektivgut ansieht, wird an der Beibehaltung der Verschreibungspflicht keinen Anstoss nehmen.

Anstoss nimmt der mündige Konsument eher darin, dass er das benötigte Medikament nicht vom Arzt selber kriegt, sondern den Gang in eine Apotheke auf sich nehmen muss. Die Debatte um die Medikamentenabgabe durch die Ärzte ist älter als das Heilmittelgesetz selbst. Was mir als Patient mehr als überflüssig erscheint, wird mir von den Apotheken als zusätzlicher Schutz vor dem Arzt verkauft, der in Sachen Medikamente nicht genügend ausgebildet sei. Die so erbrachte Beratungs-Dienstleistung, die der Patient stoisch erdulden muss, lässt sich der Apotheker auch vergolden. Das CHF 9.55 teure Präparat kosten mit dem "Medikamenten-Check" von CHF 4.30 und dem "Bezugs-Check" von CHF 3.25 nun fast doppelt soviel. Schön lässt sich der Konsumentenschutz predigen, wenn man diesen auch teuer verkaufen kann. Für mehr Kosteneffizienz im Gesundheitswesen, so scheint es, gäbe es durchaus Raum, ohne gleich der Rationierung und Zweiklassenmedizin das Wort reden zu müssen.

St.Gallen, 8. Juli 2016

Posted in Konsumentenschutz, Prävention and tagged with Hochpreisinsel, Heilmittelrecht, Risiko, Konsumentensouveränität, Pharmarecht.

July 8, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Wikidudeman [Public domain], via Wikimedia Commons

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Durchmarsch für die Komplementärmedizin

Foto: Wikidudeman [Public domain], via Wikimedia Commons

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Die Komplementärmedizin (z.B. die oben abgebildeten homöopathischen Präperate) geniesst in der Schweizer Bevölkerung grosse Sympathie. Das zeigt sich auch darin, dass Volk und Stände am 17. Mai 2009 mit sehr deutlichem Mehr den Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin gutgeheissen haben (Art. 118a BV). Die jüngst am 18. März 2016 verabschiedete Heilmittelgesetzrevision dient u.a. auch der Umsetzung dieses Verfassungsartikels. Eine dort vorgesehene Erleichterung betrifft vor allem die Zulassung von Komplementärarzneimitteln; die sehr weitgehende Erleichterung führt das Zulassungssystem im Ergebnis ad absurdum.

Wer um die Zulassung eines Arzneimittels bei der Swissmedic ersucht, muss normalerweise belegen können, dass sein Medikament qualitativ hochstehend, sicher und wirksam ist. Dieser Beleg ist keineswegs einfach zu erbringen und mit umfangreichen Prüfungen zu untermauern. Mit anderen Worten müssen klinische Studien gezeigt haben, dass die Verabreichung des neuen Medikaments tätsächlich eine positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf hatte. Das Problem der Komplementärmedizin ist seit jeher, dass sie diesen Wirksamkeitsnachweis nicht erbringen kann. Homöopathie-Skeptiker verabreichen sich denn auch auf Youtube gerne mal eine "Überdosis". Als Folge können die betreffenden Präparate keine Zulassung der Swissmedic erlangen, wodurch sie an sich auch nicht in die Spezialitätenliste (Liste der von der Krankenkasse zu vergütenden Medikamente) aufgenommen werden können (dennoch sind schon heute einige Präparate der Komplementärmedizin in der Spezialitätenliste aufgeführt, was nicht leicht mit dem heutigen Gesetz zu vereinbaren ist).

Mit der nun verabschiedeten Revision müssen Komplementärarzneimitteln ohne bestimmte Indikationsangabe nur noch den Qualitätsnachweis erbringen; dass von diesen Präparaten keine Gefahr ausgeht, ist nur noch "glaubhaft" zu machen. Letzteres ist bei homöopathischen Präparaten problemlos möglich, da ja kein einziges Atom des "Wirkstoffs" noch im Arzneimittel selbst zu finden ist. Nach Überwindung dieser tief gesetzten Hürde erhalten die Präparate eine Zulassung der Swissmedic und werden mit Produkten der Schuldmedizin, die ein rigoroses Verfahren durchlaufen mussten, gleichgestellt. Wissenschaftlich ist diese Differenzierung aber kaum begründbar.

Der Gesetzgeber hätte die Arzneimittel der Komplementärmedizin besser dem allgemeinen Lebensmittelrecht und den dort geltenden Hygienevorschriften unterstellt. Dann wäre auch klar, dass es sich bei vielen (sicher nicht allen!) Komplementärarzneimitteln nicht um ein Thema der sozialen Krankenkasse handelt, sondern um etwas, dass wie Brot und Käse vom Konsumenten selbst zu finanzieren ist.

St.Gallen, 1. April 2016

Posted in Konsumentenschutz, Prävention, Regulierung and tagged with Heilmittelrecht, Lebensmittelrecht, Komplementärmedizin.

April 1, 2016 by Peter Hettich.
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