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Aktienkurs Deutsche Bank über die letzten 10 Jahre (Quelle: Börse Frankfurt)

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Deutsche Bank: Opfer moderner Wegelagerei

Aktienkurs Deutsche Bank über die letzten 10 Jahre (Quelle: Börse Frankfurt)

Aktienkurs Deutsche Bank über die letzten 10 Jahre (Quelle: Börse Frankfurt)

Die deutsche Bank erscheint seit kurzem in schwerer Schieflage. Am 16. September 2016 wurde bekannt, dass das US Department of Justice vom Geldhaus eine Summe von USD 14 Mia. verlangen soll, für Geschäfte in Hypotheken vor der Finanzkrise. Der Aktienkurs ist seither zeitweise unter EUR 10 gefallen, ein seit Jahren unerreichter Tiefstand. Mittlerweile haben sich sowohl die Forderungen der USA gemässigt als auch der Aktienkurs erholt. Gleichzeitig wird auf die deutsche Bank vor allem aus dem heimischen Deutschland munter weiter eingeprügelt: Die Titel «Wem nützt die Deutsche Bank» (Spiegel vom 1. Oktober 2016), «Albtraum Deutsche Bank» (Spiegel vom 28. September 2016) und «Aufstieg und Fall einer Größenwahnsinnigen» (Spiegel vom 1. Oktober 2016) lassen kaum auf differenzierte Berichterstattung hoffen. Sogar der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel wettert gegen die Deutsche Bank.

Einen Gefallen tut sich der Minister damit nicht. Einiges deutet darauf hin, dass die deutsche Bank immer noch «too big to fail» ist, also bei einem Zusammenbruch vom Staat gerettet würde. Insofern wäre es doch bittere Ironie, wenn diese Staatshilfe vor allem dafür verwendet werden müsste, die anstehende Busse des DOJ zu bezahlen und so den amerikanischen Fiskus zu alimentieren (ausgerechnet das Land, in dem die heutige Dauerkrise seinen Ursprung nahm!). Als fast schizophren erscheint es, von den Banken den Aufbau angemessener Eigenkapitalpolster zu fordern und sie gleichzeitig immer wieder für Missetaten zur Ader zu lassen. Missetaten übrigens, die in keiner Weise rechtsstaatlich genügend ausgewiesen sind, und deren Beilegung in intransparenten Verhandlungen mittels geheimer Vergleiche erfolgt. Die immer höheren Bussenforderungen treffen hierbei nicht die eigentlich «Verantwortlichen», sondern vor allem den Steuerzahler, die Bankkunden und die Aktionäre.

Die Fehler einiger Banken in der Vergangenheit sollen hier keinesfalls schöngeredet werden. Doch ist die Deutsche Bank keineswegs allein Opfer der eigenen spekulativen Geschäfte. Statt sich also darüber zu freuen, dass das Herz des deutschen Kapitalismus allenfalls bald ein Ende findet, wäre vielmehr dem Bussenreigen gewisser Behörden vor allem im amerikanischen Rechtskreis Widerstand entgegen zu setzen. Es ist ungeachtet der Verfehlungen nur billig, für das Vorgehen gegen Geldinstitute einwandfreie gesetzliche Grundlagen, klare Zuständigkeiten und rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren einzufordern. Der heutige Zustand ähnelt demgegenüber nichts Anderem als moderner «Wegelagerei».

St.Gallen, 7. Oktober 2016

Posted in Rechtssicherheit, Finanzverfassung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Compliance, Banken, Subventionen, Finanzmarktrecht, Rechtssicherheit.

October 7, 2016 by Peter Hettich.
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Bild von Arnoldius (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Vergaberecht - mehr Compliance durch Strafen

Bild von Arnoldius (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Diese Woche hat mich ein Journalist der Thurgauer Zeitung kontaktiert und über ein mutmasslich falsch durchgeführtes Beschaffungsverfahren berichtet. Eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, die zu 100% einer anderen Aktiengesellschaft gehört, die wiederum zu 100% vom Kanton gehalten wird, habe einen Lieferauftrag über eine halbe Million Franken nicht ausgeschrieben. Die unternehmerische Tätigkeit des Staates in ausgegliederten Einheiten liegt im Trend, wodurch es zunehmend schwieriger wird zu bestimmen, wer denn eigentlich Aufträge öffentlich ausschreiben muss und wer nicht. Aufgrund der vielen Presseberichte entsteht jedoch zunehmend der Eindruck, der Staat kriege die Beschaffungsverfahren einfach nicht in den Griff. Eine Gesetzesrevision auf kantonaler und eidgenössischer Ebene soll die Beschaffungsverfahren nun vereinfachen (prima vista ist allerdings nur festzustellen, dass die Erlasse umfangreicher werden). Bei der Sicherstellung der Compliance weisen die Vorschläge der Kantone und des Bundes aber erhebliche Mängel auf.

Richten sich die wirtschaftsregulierenden Erlasse an Unternehmen, dann finden sich darin heute immer auch Vorschriften zur internen Sicherstellung der Compliance sowie Bestimmungen über Verwaltungs- und Strafsanktionen (vor allem Bussen für Unternehmen und die verantwortlichen Geschäftsführer; dazu schon früher im Blog hier und hier und hier). Auch nicht fehlen dürfen regelmässige Evaluationen zur Wirksamkeit der Regulierung. Nichts davon findet sich in den Vorschlägen zum revidierten Beschaffungsrecht. Einziges Zugeständnis an die jüngsten Skandale ist die Pflicht zu einem internen Bericht über erfolgte freihändige Vergaben. Vergibt ein Verwaltungsangestellter einen öffentlichen Auftrag zu Unrecht direkt und ohne Ausschreibung, bleibt dies vielfach folgenlos, ausser er lasse sich noch dazu bestechen. Theoretisch mögliche Verurteilungen in diesem Zusammenhang wegen Amtsmissbrauch oder ungetreuer Amtsführung sind selten; die letzten bundesgerichtlichen Urteile dazu sind sehr alt.

Das Strafrecht ist in hochkomplexen Vergabeverfahren, wie bspw. die pendente Zürcher Trambeschaffung, kein geeignetes Instrument, da der Vorsatz des fehlbaren Angestellten kaum nachweisbar sein dürfte. Es gibt aber keinen Grund, nicht etwa Geldstrafen für klare Vorstösse vorzusehen: Das gänzliche Unterlassen einer an sich gebotenen Ausschreibung, die Stückelung eines Auftrags zur Umgehung der vergaberechtlichen Schwellenwerte, die Verletzung von Ausstandsvorschriften, etc. Vor allem in diesem Punkt ist erkennbar, dass die vorliegenden Vernehmlassungsentwürfe von den Personen geschrieben wurden, die das Gesetz selbst anwenden müssen.

St.Gallen, 11. Juni 2015

Posted in Wettbewerb, Infrastrukturrecht and tagged with Öffentliche Beschaffungen, Compliance.

June 12, 2015 by Peter Hettich.
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Noncompliant Max und Moritz, von Wilhelm Busch, via Wikimedia Commons

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Compliance-Boom: Spiegel des wachsenden Staates?

Noncompliant Max und Moritz, von Wilhelm Busch, via Wikimedia Commons

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@nruetti hat diese Woche mit ihrem Artikel in der NZZ das markante Stellenwachstum in der öffentlichen Verwaltung wieder in Erinnerung gerufen. Schon Ende 2013 hatte die Schweiz am Sonntag eine "Stellen-Explosion beim Staat" ausgemacht (@PeterBurkhardt, @patrik_mueller, @A_Cassidy). Mit 500 neuen Beamten – pro Monat – sei der Staat in der Schweiz "Job-Maschine Nummer 1". Offenbar ist der Wachstumstrend bei den Stellen in der öffentlichen Verwaltung ungebrochen.

"Als eine wichtige Ursache des jüngsten Stellenwachstums [soll] dabei nicht zuletzt der zunehmende Regulierungseifer sowie der Hang zum 'Swiss finish'" gelten, wie die NZZ unter Berufung auf @RudolfMinsch von @economiesuisse berichtet. Das ist durchaus einleuchtend: Wer reguliert, muss auch für Kontrolle und Vollzug sorgen. Die Rückkopplung der verstärkten Staatsaufsicht auf das Stellenwachstum in der Privatwirtschaft untersucht die NZZ aber nicht.

Wenn es in einer Firma der Privatwirtschaft offene Stellen gibt, dann fast immer auch im Bereich "Legal & Compliance". Zwangsläufig steht dem Ausbau staatlicher Aufsicht in der Privatwirtschaft ein ebenso ausgebauter Angestelltenstab gegenüber, der für die Übereinstimmung der unternehmerischen Tätigkeit mit dem bestehenden Rechtsrahmen sorgt. Stark gewachsene Berichtspflichten sowie regulatorische Konzepte wie "Selbstkontrolle" und "Selbstregulierungsorganisationen" verstärken diesen Trend. Vor allem im Lebensmittel-, Chemikalien-, Heilmittel- und Finanzmarktbereich verlangt die Gesetzgebung die Bezeichnung von internen Kontrollinstanzen ("verantwortliche Personen" etc.), die de facto eine parastaatliche Aufsichtsfunktion wahrnehmen. Ungeachtet ihrer privaten Anstellung wären die in diesem Bereich geschaffenen Stellen also faktisch auch zum öffentlichen Sektor zu schlagen.

St.Gallen, 13. März 2015

Posted in Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Sicherheit, Compliance.

March 13, 2015 by Peter Hettich.
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