• Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

regulierung.ch regulierung.ch

  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index
Foro: John Snape - Own work, CC BY-SA 3.0, via wikimedia commons

Foro: John Snape - Own work, CC BY-SA 3.0, via wikimedia commons

Schweiz - EU: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.

Foro: John Snape - Own work, CC BY-SA 3.0, via wikimedia commons

Foro: John Snape - Own work, CC BY-SA 3.0, via wikimedia commons

Irgendwie schien der Schweizer Politikbetrieb etwas überrascht, als der Rat der EU am 28. Februar verkündete, auch die bestehenden sektoriellen Abkommen nur nach Schaffung eines institutionellen Rahmens weiterentwickeln zu wollen. Die als neu empfundene, härtere Gangart wird die Schweizer Stimmbürger nun eher früher als später vor die Wahl stellen, einen weiteren Integrationsschritt zu wagen oder sich vom bequemen Zugang zum Binnenmarkt zu verabschieden.

“Er [Der Rat] weist jedoch erneut darauf hin, dass eine Voraussetzung für die weitere Entwicklung des sektorbezogenen Ansatzes nach wie vor die Schaffung eines gemeinsamen institutionellen Rahmens für bestehende und künftige Abkommen über die Beteiligung der Schweiz am Binnenmarkt der EU ist...”
— Rat der EU

Im Elektrizitätsmarkt hat sich das Powerplay der Europäischen Union schon zuvor konkretisiert. ElCom-Präsident Carlo Schmid-Sutter hat die Beziehungen mit der EU am Stromkongress auf den Punkt gebracht: "Es herrscht Eiszeit." Seine ernüchternde Aussage bezieht sich nicht nur auf das Stromabkommen, dessen Abschluss derzeit in weiter Ferne steht. Der ElCom Präsident meint vor allem die fortlaufende Verschlechterung der Zusammenarbeit, die sich nun auch auf technische Fragen erstreckt. So steht im europäischen Netzkodex CACM, der die grenzüberschreitende Vermarktung von Strom erleichert, eine explizit die Schweiz bestreffende Auschlussklausel:

“Die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung und die einheitliche Intraday-Marktkopplung der Union können in der Schweiz tätigen Marktbetreibern und ÜNB offen stehen, sofern die nationalen Rechtsvorschriften dieses Landes die wichtigsten Bestimmungen der Rechtsvorschriften der Union für den Strommarkt umsetzen und ein zwischenstaatliches Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Union und der Schweiz im Strombereich besteht.”
— Art. 1 Abs. 4 CACM

Auch der kommende Netzkodex zur Regelenergie, bei welchem es vor allem um den Stromaustausch zur Sicherstellung der Netzstabilität geht, enthält eine ähnliche Klausel. Die Zusammenarbeit mit der Schweiz soll quasi auf Notfälle beschränkt werden:

“The exchange of balancing services may be opened to TSOs operating in Switzerland on the condition that its national law implements the main provisions of Union electricity market legislation and that there is an intergovernmental agreement on electricity cooperation between the Union and Switzerland, except if the exchange of balancing services with Switzerland are necessary for the safe secure network operation of the Union electricity market.”
— Art. 1 Abs. 5 Draft Balancing Code

Gemäss dem neuen EU "Winterpaket" zum Strommarkt soll zukünftig auch die Anerkennung von Grünstromzertifikaten allgemein von Kooperationsabkommen abhängig sein (Art. 5 Abs. 3 Draft RES Directive).

Die Schweiz könnte sich ohne Rot zu werden auf den Standpunkt stellen, die Ausgrenzung vom Stromhandel sei eine rechtswidrige Diskriminierung (Art. 13 Freihandelsabkommen 1972 und Art. III GATT 1947). Ob die Schweiz das Thema im gemischten Ausschuss zumindest diskutiert, ist unklar. In der Öffentlichkeit herrscht wohl eher der Eindruck, die "Politik der stetig zunehmenden Schmerzen" werde still geduldet.

Nichts deutet derzeit darauf hin, dass ein "Plan B" entwickelt würde. Die Stimmbürger werden sich dereinst also bei den institutionellen Fragen zu einer "Alles-oder-Nichts" Lösung äussern müssen: Entweder die Zustimmung zu einem Abkommen mit weitreichenden Überwachungskompetenzen insbesondere des Europäischen Gerichtshofs (an dem die Schweiz nicht beteiligt sein wird). Oder aber der Rückfall auf den Rechtszustand unter dem Freihandelsabkommen von 1972. Keine erquickliche Wahl, sollte es tatsächlich zu einer solchen Abstimmung kommen.

St.Gallen, 10. März 2017

Posted in Regulierung and tagged with Zoll, Gesetzgebung, Europa, Parlament.

March 10, 2017 by Peter Hettich.
  • March 10, 2017
  • Peter Hettich
  • Zoll
  • Gesetzgebung
  • Europa
  • Parlament
  • Regulierung
  • 1 Comment
1 Comment
Foto: Wladyslaw [FAL, GFDL oder CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

Foto: Wladyslaw [FAL, GFDL oder CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

Gegen Deutschland klagen?

Foto: Wladyslaw [FAL, GFDL oder CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

Foto: Wladyslaw [FAL, GFDL oder CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

In einem gestern im Tagi erschienen Interview nimmt Christoph Blocher zur desolaten Lage der Schweizer Energiewirtschaft Stellung. Er verortet die Hauptursache der Probleme in der Überschwemmung der Schweiz mit subventionierten Strom, vor allem aus Deutschland. Er fordert primär, dass die Schweiz eine Klage gegen Deutschland einreicht, gestützt auf die Anti-Subventionsbestimmungen des WTO-Rechts. Wenn es nicht anders geht, dann müsse die Schweiz alle Stromproduzenten so lange gleich hoch subventionieren, bis auch das Ausland aufhört damit.

Zunächst die Ursachen des Problems angehen, statt Symptome zu bekämpfen, ist durchaus konsequent. Nur ist heute leider praktisch jede Form der Energieerzeugung explizit oder implizit subventioniert. Vor allem macht die Schweiz ziemlich genau dasselbe, was Christoph Blocher Deutschland vorwirft - allerdings in weit geringerem Ausmass. Insofern wären also Restorsionsmassnahmen nach WTO-Recht - in Form von einseitig erhobenen Ausgleichszöllen - eventuell möglich.

Eine solch konfrontative Massnahme wird die Schweiz gegen Deutschland natürlich nie erheben. Insofern ist es bedauerlich, dass das Schweizer Recht den hiesigen Unternehmen nicht die Möglichkeit einräumt, selbst gestützt auf WTO-Recht die Erhebung von Ausgleichszöllen zu fordern. Der diplomatische Druck auf die Schweiz könnte so - gleichzeitig mit dem wirtschaftlichen Druck auf die Energieunternehmen - gemindert werden.

St.Gallen, 16. Dezember 2016

Posted in Infrastrukturrecht, Energie, Wettbewerb and tagged with Erneuerbare Energien, Subventionen, Globalisierung, Zoll.

December 16, 2016 by Peter Hettich.
  • December 16, 2016
  • Peter Hettich
  • Erneuerbare Energien
  • Subventionen
  • Globalisierung
  • Zoll
  • Infrastrukturrecht
  • Energie
  • Wettbewerb
  • 1 Comment
1 Comment
Abbildung: Blick (Bauernhof)

Abbildung: Blick (Bauernhof)

Von den Bauern lernt man das Sparen - nicht!

Abbildung: Blick (Bauernhof)

Abbildung: Blick (Bauernhof)

Am Dienstag publizierte der Blick ein interaktives Tool zur Berechnung der Subventionen, auf die ein Landwirt in der Schweiz Anspruch hat. Abhängig von Grünfläche, Hanglage, Tierbestand, Apfelbäumen und ökologischen Freiflächen kann sich der Nutzer in einem vereinfachten Modell sein virtuelles bäuerliches Einkommen errechnen. Am Schluss erfährt der Blickleser dann noch, welcher Nationalrat einen ähnlich grossen Subventionsbetrag ausbezahlt bekommt. 

Hintergrund des Berichts ist die Zurückhaltung des Parlaments, (auch) bei der Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft zu sparen (Berichte in Blick; NZZ). Der stetige Geldregen ist so selbstverständlich geworden, dass er im Grundsatz nicht mehr infrage gestellt wird. Dass es sich bei den Direktzahlungen - wie der Landwirtschaftsartikel impliziert - lediglich um eine Ergänzung des am Markt erzielbaren Einkommens handeln soll, also um eine Hilfe zur Selbsthilfe, rückt in den heutigen Diskussionen völlig in den Hintergrund.

Eine unternehmerische Perspektive geht so verloren. Vielmehr zeigt die Blick-App wunderbar auf, von welchen Details die Höhe der Direktzahlungen abhängig ist. Insofern ist es naheliegend, dass die unternehmerischen Entscheide des heutigen Landwirts nicht mit Blick auf den Markt, sondern auf die staatliche Unterstützung gefällt werden. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Stützung muss denn auch kontrolliert werden: Pro Hof sind das mehrere Hundert Kontrollpunkte.

Nicht unvermutet sind die wettbewerblichen Perspektiven der Branche denn auch desolat: Gemäss OECD trägt die Landwirtschaft noch 0,8% zum BIP bei, beschäftigt aber 3,9% der Erwerbstätigen. Diese Unproduktivität schlägt sich im Unterstützungbedarf nieder: Die Produzentenstützung - also Transfers von Konsumenten und Steuerzahlern zu den Bauern - macht 62,4% des Werts der landwirtschaftlichen Produkte aus. Da darf sich der Bürger durchaus zu Recht fragen, ob die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bauernstandes nicht auch günstiger erhältlich wären.

St.Gallen, 2. Dezember 2016

Posted in Wirtschaftsverfassung and tagged with Subventionen, Landwirtschaftsrecht, Zoll.

December 2, 2016 by Peter Hettich.
  • December 2, 2016
  • Peter Hettich
  • Subventionen
  • Landwirtschaftsrecht
  • Zoll
  • Wirtschaftsverfassung
  • 1 Comment
1 Comment
Older

regulierung.ch regulierung.ch

Wirtschaftsregulierung - Blog
  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

Subscribe to our mailing list

* indicates required
twitter
facebook
linkedin