• Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

regulierung.ch regulierung.ch

  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index
Foto: Alpha du centaure [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

Foto: Alpha du centaure [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

Marx, mein Cocktail-Schirmchen

Foto: Alpha du centaure [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

Foto: Alpha du centaure [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

"Das Kapital ist ein Klassiker mit trauriger Aktualität", war gestern in einem Gastbeitrag der NZZ zu lesen. Marx wäre von den heutigen Krisenerscheinungen kaum überrascht gewesen, schreibt der Autor Christoph Henning, "weder vom Phänomen der Working Poor, von der Zunahme an Depressionen durch Überarbeitung, der Erosion des Zusammenlebens und des Klimas noch von den verheerenden Wirtschaftskrisen." Und wenn Marx also doch recht hatte mit seinen Krisentheorien, dann vielleicht auch mit seinen Lösungen?

Erstmals ist mir Marx nicht in seinen Schriften begegnet, sondern in seinen Auswirkungen, und zwar in Form eines Cocktail-Schirmchens. Ein solches schmückte den Fruchtdrink, den eine entfernte Verwandte bei einem Besuch bei uns in der Schweiz bestellt hatte. Mit kindlicher Neugierde beobachtete ich sie fasziniert, wie sie das Schirmchen sorgfältig abwischte und einpackte. "So etwas haben wir nicht bei uns", sagte sie, und meinte die damals noch bestehende DDR. Es war mein erster Kontakt mit einer Mangelwirtschaft.

Die Faszination der Intellektuellen für Marx wird uns weiterhin begleiten wie Jugendliche, die nicht von T-Shirts mit dem Konterfei von Che Guevara lassen wollen. Während letzteres mit jugendlichem Überschwang erklärbar wird, bleibt ersteres für mich unverständlich. Wie kann ein Mann, der fern von Fabriken zeitlebens nicht richtig für seine Familie sorgen konnte, und der vor allem von zwei Erbschaften und der Leibrente eines Fabrikantensohns lebte, das wirtschaftliche Denken so vieler Menschen prägen? Fast scheint, je spektakulärer manche Ideen scheitern, desto länger leben sie fort.

St.Gallen, 15. September 2017

Posted in Wirtschaftsverfassung and tagged with Wachstum, Demokratie, Freiheit, Sozialcharta, Wettbewerb.

September 15, 2017 by Peter Hettich.
  • September 15, 2017
  • Peter Hettich
  • Wachstum
  • Demokratie
  • Freiheit
  • Sozialcharta
  • Wettbewerb
  • Wirtschaftsverfassung
  • Post a comment
Comment
Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

Ernährungssicherheit?

Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

Am 24. September stimmen wir über eine Verfassungsvorlage ab, die den Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung ergänzen soll. Dieser Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit" geniesst grosse Unterstützung: Im Ständerat wurde die Vorlage mit 36:4, im Nationalrat mit 175:5 Stimmen verabschiedet. Von den Parteien hat offenbar nur die EDU eine Nein-Parole beschlossen. Gemäss einer Umfrage wollen denn auch zwei Drittel der Stimmbürger die Vorlage annehmen. Sie sollten vielleicht nochmals überlegen, denn solch grosser Konsens muss verdächtig stimmen.

Die Vorlage verankert keine neuen Kompetenzen in der Verfassung. Ihre Stossrichtung ist heute schon Gegenstand verschiedener anderer Bestimmungen, wie ein von uns erstelltes Gutachten zur Initiative ausführlich nachweist. Die Initiative wird nicht zu neuen Gesetzen führen und keine Neuausrichtung der Agrarpolitik zur Folge haben. Einziger Zweck der Vorlage ist es, dem Bauernverband gesichtswahrend den Rückzug seiner Initiative zu ermöglichen. Dafür ist die Verfassung und der Mechanismus der Volksinitiative zu schade. Der Stimmbürger hat am 24. September die Gelegenheit, dies dem Parlament mit einem deutlichen Nein kund zu geben.

St.Gallen, 9. September 2017

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Landwirtschaftsrecht, Gesetzgebung.

September 8, 2017 by Peter Hettich.
  • September 8, 2017
  • Peter Hettich
  • Landwirtschaftsrecht
  • Gesetzgebung
  • Wirtschaftsverfassung
  • Regulierung
  • Post a comment
Comment
KKW Mühleberg BKW AG, by BKW FMB Energie AG [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

KKW Mühleberg BKW AG, by BKW FMB Energie AG [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Aufspaltung der BKW AG?

KKW Mühleberg BKW AG, by BKW FMB Energie AG [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

KKW Mühleberg BKW AG, by BKW FMB Energie AG [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Der Kanton Bern ist Mehrheitsaktionär an der börsenkotierten BKW AG. Er erarbeitet zur Zeit ein Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BKW AG. Im Rahmen der Vernehmlassung und mit politischen Vorstössen wird verlangt, die BKW AG sei per Gesetz in die Geschäftsteile Netze, Kraftwerke und Dienstleistungen aufzuteilen. Die Frage, ob der Kanton Bern eine solche Anordnung treffen darf, entscheidet sich an den Freiheitsrechten.

Die Rechtswissenschaft hat nicht vollständig geklärt, inwieweit sich Unternehmen in Staatseigentum auf die Freiheitsrechte berufen können. Gesichert ist immerhin, dass eine vollständig im Eigentum des Kantons Bern stehende BKW kaum grundrechtlich vor Übergriffen des Kantons geschützt wäre. Eine solche Situation liegt aufgrund der an der BKW beteiligten privaten Aktionäre jedoch nicht vor. Als Konsequenz kann der Kanton eine Umstrukturierung der BKW AG nicht einfach anordnen, sondern muss zunächst die privaten Aktionäre auskaufen. Zu diesem Schluss kommt ein Kurzgutachten, das der Kanton Bern in Auftrag gegeben hat.

St.Gallen, 1. September 2017


Medienmitteilung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion vom 28. August 2017

Aufspaltung der BKW AG würde Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit verletzen

Der Kanton Bern kann der BKW AG im Beteiligungsgesetz nicht vorschreiben, das Unternehmen in einen vom Kanton beherrschten und einen privatwirtschaftlichen Teil aufzuteilen. Das würde die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit verletzen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion bei Herrn Professor Peter Hettich in Auftrag gegeben hat.

Der Kanton Bern ist Mehrheitsaktionär der BKW AG. Im BKW-Beteiligungsgesetz sollen der Zweck und der Rahmen der Beteiligung geregelt werden. In der Vernehmlassung zum neuen Gesetz wurde eine Aufspaltung der BKW AG gefordert: Die Geschäftsteile Netze und Kraftwerke sollen aus der BKW AG ausgegliedert und ganz vom Kanton übernommen werden. Die Geschäftsteile Energiehandel und Dienstleistungen sollen in einer separaten Gesellschaft ohne Beteiligung des Kantons weitergeführt werden.

Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hat in einem Rechtsgutachten abklären lassen, ob der Kanton Bern der BKW AG eine solche Aufspaltung vorschreiben kann. Das Gutachten von Professor Dr. Peter Hettich, Universität St. Gallen, kommt zum Schluss, dass eine Ausgliederung der Geschäftsteile Netze und Kraftwerke der BKW AG nicht mit Vorschriften im BKW-Beteiligungsgesetz erreicht werden kann. Ein solches Vorgehen würde die Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit verletzen.

Der Regierungsrat hat das BKW-Gesetz Ende Juni 2017 zu Handen des Parlaments ver-abschiedet. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich in der Novembersession 2017 erstmals mit der Vorlage befassen. Die zweite Lesung ist für März 2018 vorgesehen.

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Regulierung and tagged with Erneuerbare Energien, Eigentumsgarantie, Gesetzgebung, Wettbewerb, Wirtschaftsfreiheit.

September 1, 2017 by Peter Hettich.
  • September 1, 2017
  • Peter Hettich
  • Erneuerbare Energien
  • Eigentumsgarantie
  • Gesetzgebung
  • Wettbewerb
  • Wirtschaftsfreiheit
  • Energie
  • Infrastrukturrecht
  • Regulierung
  • Post a comment
Comment
Newer
Older

regulierung.ch regulierung.ch

Wirtschaftsregulierung - Blog
  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

Subscribe to our mailing list

* indicates required
twitter
facebook
linkedin