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(Nicht-)Kooperative Spiele: 0 Punkte von Mirco

Das Undenkbare ist am Montag beim "Perfekten Dinner" (Vox, Werktags 19 Uhr) passiert: Mirco aus Köln vergibt für das Essen des ersten Abends null Punkte! Ein noch nie dagewesener, äusserst unhöflicher Vorgang. Man kann sich freilich fragen, wieso solches nicht häufiger passiert: Auf demselben Sender läuft auch "4 Hochzeiten und eine Traumreise" (Vox, Werktags 16 Uhr). Hier zeigen die heiratswilligen Paare regelmässig keine Hemmungen, sich gegenseitig und ihre Hochzeiten schlecht zu machen - und zwar für eine Reise in die Flitterwochen sowie 1000 € Taschengeld. Offenbar hängt es von der "Sendungskultur" ab, ob sich die Teilnehmer kooperativ verhalten oder das Leben schwer machen.

Politiker mögen hier Regelungsbedarf erkennen. Es bedarf jedoch keines Spieltheoretikers um zu erkennen, dass Mircos kurzfristiger "Gewinn" rasch durch soziale Sanktionen kompensiert werden könnte. Mit anderen Worten: Wer will schon mit einer fiesen Person befreundet sein? So zeigt sich auch in Vorlesungen, dass Studenten im "Ultimatum-Spiel" auf kurzfristige Gewinne zugunsten langfristiger Reputationseffekte verzichten (@Kritiker unserer Institution: selbst St.Galler Studenten!). Dass es hier nur wenige Ausreisser gibt, hat auch sehr erfreuliche Auswirkungen auf die Regelbildung und die staatliche Aufsicht. Dabei ist, wie das Verwaltungsgericht Bern in einem der wenigen Gerichtsurteile zu diesem Problemkreis festgestellt hat, ganz grundsätzlich davon auszugehen, dass sich die Menschen an das anwendbare Recht halten (Urteil vom 30. Juni 2003). Für die anderen gibt es das Strafrecht oder eben - wie im Falle von Mirco - die gesellschaftliche Ächtung.

St.Gallen, 24. Februar 2017

Posted in Regulierung and tagged with Gesetzgebung, Rechtssicherheit.

February 24, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Dirk Vorderstraße, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

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Parteipräsident gibt Forfait

Foto: Dirk Vorderstraße, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

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"Wir sind eine Gesellschaft, die längerfristig verzichten muss, ohne dass dies der Staat vorschreiben darf", liess Gerhard Pfister in einem Interview von Peer Teuwsen am Mittwoch verlauten. Man sehe, "wie andere Kontinente aufholen und dass es ein Leben, schon rein energetisch, für alle auf diesem Planeten nicht geben kann." Es ist der Gesang der Niedergangspropheten, in den der Parteipräsident der CVP hier einstimmt. Angesichts begrenzter Rohstoffe, begrenzter Energie, begrenzter Ackerfläche und begrenzter Arbeitsplätze können wir Schweizer nur verlieren, wenn sich dynamischere Staaten der Welt immer grössere Kuchenstücke an den genannten Gütern sichern.

Die Idee der Grenzen des Wachstums ist so alt wie sie falsch ist: Immer wieder ist die Menschheit an vermeintliche Grenzen des Wachstums gestossen. Immer wieder haben falsche Propheten der Menschheit den Untergang prophezeit und Verzicht gepredigt. Doch immer wieder haben findige Menschen Grenzen überwunden, und der Menschheit neue Perspektiven eröffnet. So sollte es schon lange keine Kohle und kein Öl mehr zu fördern geben; die Überbevölkerung hätte Millionen von Menschen in einen elenden Hungertod treiben sollen; die Wälder hätten schon lange sterben sollen, und Vögel dürfte es eigentlich auch nicht mehr geben. Alles falsch!

Dass Gerhard Pfister ungeachtet des offensichtlichen Beweises des Gegenteils trotzdem Verzicht fordert, irritiert aus mehreren Gründen. Fast stossend ist das Eingeständnis, dass er nach eigenen Angaben eine zu grosse Wohnfläche für sich beansprucht, aber auf seine Wohnung trotzdem nicht verzichten will. Verzichten sollen dann lieber erst die kommenden Generationen.

Vor allem aber dürften die Wähler des Präsidenten einer bürgerlichen Partei von diesem etwas mehr als die Organisation einer Mangelwirtschaft erwarten. Ist es zuviel verlangt, dass die Politik die Rahmenbedingungen in einer Weise zu verbessern versucht, dass eine prosperierende Zukunft möglich ist? Dass Sie die Hindernisse für diese Zukunft in ihrem Zuständigkeitsbereich – z.B. Altersvorsorge und Sozialversicherungen - aus dem Weg räumt statt diese Probleme vor sich her zu schieben? Versuch es zumindest, möchte man rufen! Denn nur für das "Forfait" brauchen wir die Politiker nicht.

St.Gallen, 17. Februar 2017

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Parlament, Wachstum, Risiko, Sicherheit.

February 17, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Santeri Viinamäki, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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Unabhängige Regulierungsfolgenabschätzung?

Foto: Santeri Viinamäki, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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Regulatorische Eingriffe sollten nur bei positivem Kosten-Nutzenverhältnis erfolgen. Die Einhaltung dieses Erfordernisses prüft die sogenannte "Regulierungsfolgenabschätzung". Dieses Instrument, so ein Artikel von Jan Flückiger vom Donnerstag, werde im politischen Alltag viel zu wenig eingesetzt. Da die Verwaltung meist ein Interesse an der Verabschiedung der Regulierung habe, sei ihr Interesse an einer kritischen Auseinandersetzung damit gering.

Würde hier Abhilfe geschaffen, wenn jede Regulierung durch eine unabhängige private Stelle geprüft würde? Leider bin ich mir da nicht so sicher. Zwar ist jede verwaltungsexterne Prüfstelle rechtlich gesehen unabhängig, doch gerät sie durch die Zusammenarbeit mit der Verwaltung automatisch in ein Abhängigkeitsverhältnis. Wer regelmässig Studien für die Verwaltung durchführt, wird die erwarteten Einnahmen entsprechend budgetieren und die vermutlich notwendigen Kapazitäten bei der Personalplanung einrechnen. Eine unabhängige Beratungsfirma kann so faktisch weit abhängiger von der Verwaltung sein, als ein verwaltungsinterner Angestellter mit einer zugesicherten institutionellen Unabhängigkeit. Dabei muss die Firma gar nicht methodisch unredlich handeln: Es genügt schon, wenn im Zweifel Wertentscheide bei der Folgenabschätzung zugunsten der Verwaltung gefällt werden, oder wenn die Unsicherheiten in der Datenlage verwaltungsfreundlich interpretiert werden.

Unabhängig ist eine externe Regulierungsfolgenabschätzung nur, wenn die Auftragsvergabe in zwei Phasen erfolgt: In einer Qualifikationsphase werden geeignete Firmen für solche Studien einfach nur gelistet, allenfalls differenziert nach Fachgebieten. Die eigentliche Auftragsvergabe erfolgt dann durch zufällige Auswahl einer der im Pool verfügbaren Firmen. Indem die wiederholte Zusammenarbeit nicht abhängig ist von früheren Studienresultaten, werden die infragekommenden Firmen einigermassen von politischen Einflüssen isoliert. So wird die Folgenabschätzung nicht zu einer blossen Zweckübung.

St.Gallen, 10. Februar 2017

Posted in Wettbewerb, Wirtschaftsverfassung and tagged with Rechtssicherheit, Demokratie, Gesetzgebung.

February 10, 2017 by Peter Hettich.
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