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By Longlivetheux (Own work) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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DIKW, oder: Was ist gute wissenschaftliche Arbeit?

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Gleich zweimal musste ich diese Woche zur Frage Stellung nehmen, was eine gute wissenschaftliche Arbeit ausmacht - einmal für Doktoranden und einmal für Masterstudenten. Es war zweimal dieselbe Präsentation: Masterstudenten müssen aus meiner Sicht denselben wissenschaftlichen Standards genügen - dies gerade in einer Zeit, da auch Masterarbeiten plötzlich mediale Aufmerksamkeit finden können. Was dann tatsächlich gute wissenschaftliche Arbeit ist, lässt sich analog zur oben abgebildeten Wissenspyramide gut beantworten.

Data: Was von allen Studentinnen und Studenten erwartet werden kann, ist eine konzise, korrekte Beschreibung der geltenden Rechtslage, einschliesslich einer sachgerechten Aufarbeitung der Historie und Rechtsprechung. Wer in wochenlanger Arbeit nicht weiter als zu dieser Stufe kommt, wird einen schwierigen Karrierepfad beschreiten müssen.

Information: Eine gute Arbeit (4,5-5,0) konzentriert sich auf das Wesentliche und reduziert in der Flut von Daten die Komplexität. Die Arbeit schafft dazu (innerhalb der Dogmatik) verschiedene Kategorien, welche die grossen Linien (bspw. der Rechtsprechung) identifizieren helfen. Dieser Schritt ist ein wichtiger Teil der analytischen Arbeit und bildet die Basis für die weitere Argumentation.

Knowledge: Eine sehr gute Arbeit (5,0-5,5) erfüllt die vorgehenden Punkte, kann aber darüber hinaus rechtliche Fragen aus vielen Perspektiven - z.B. durch Diskussion der verschiedenen Lehrmeinungen - analysieren. In diesem Schritt ist es möglich, belastbare Querbezüge zu ähnlichen Problemen in anderen Rechtsgebieten zu entdecken und den Einbezug von Erkenntnissen anderer Disziplinen zu diskutieren.

Wisdom: Eine herausragende Arbeit (5,5-6,0) hat die vorgehenden Stufen mit Leichtigkeit gemeistert. Die Autorin oder der Autor hat in diesem Zusammenhang ihr Vorverständnis offengelegt und verschiedene mögliche normative Wertmassstäbe diskutiert. Auf dieser Basis nimmt die Arbeit eine Bewertung von Lösungen zu den diskutierten Rechtsproblemen vor. Schliesslich werden gegebenenfalls (vorsichtige) rechtspolitische Änderungsvorschläge unterbreitet.

Diese Pyramide bis oben zu besteigen, sollte Ziel jeder wissenschaftlichen Auseinandersetzung sein. Ansonsten sollte man, jedenfalls wenn es um eine Dissertation geht, es lieber sein lassen.

St.Gallen, 18. November 2016

Posted in Universität and tagged with Juristen, Studium.

November 18, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: National Institute of Standards and Technology, via Wikimedia Commons

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Sparen im Überfluss - eine Tugend?

Foto: National Institute of Standards and Technology, via Wikimedia Commons

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Diesen Montag konnte der Blick-Leser interessante Einblicke des ersten energieautarken Hauses der Welt gewinnen (Titel: "Wie lebt es sich im Heim der Zukunft?"). Das Haus hat keinen Anschluss an das öffentliche Elektrizitätsnetz, was gewisse Implikationen für dieses hat (dazu schon früher hier). Das Haus ist zudem so gebaut, dass die Familie Vogt nicht nur autark leben, sondern auch ihren Stromverbrauch auf 2200 KWh reduzieren kann (weniger als die Hälfte des Durchschnittshaushalts!).

Die Optimierung verlangt einen sehr bewussten Umgang mit Strom und Warmwasser. Was die Familie Vogt ohne weiteres hinkriegt, dürfte wohl nicht jedermanns Sache sein: Der gemütliche Raclette-Abend wird auf dem Kontrollpanel als Stromfresserabend "rot" angezeigt. Die Waschmaschine sollte im ECO-Programm laufen und braucht dann 3 Stunden für eine Ladung. Den Wasserstrahl aus der Sparbrause empfand Herr Vogt zu Beginn als "etwas dünn"; er habe sich rasch daran gewöhnt. Manche Gäste würden den Boden als kalt empfinden, sagt Frau Vogt, was wohl auch für die vorgegebene Raumtemperatur von 21 Grad gelten wird.

Das Sparen kann man als Tugend sehen, die keiner weiteren Rechtfertigung bedarf. Fraglich ist dennoch, ob auch im Überfluss gespart werden muss. Elektrizität für Haushalte ist heute in beliebiger Menge, in angemessener Qualität und zu günstigen Preisen erhältlich. Im sogennannten Zieldreieck für günstige, umweltfreundliche und sichere Energieversorgung belegt die Schweiz weltweit den zweiten Rang. Aufgrund der Energiepolitik in Deutschland war Elektrizität zudem noch nie so günstig erhältlich: Der Grosshandelspreis liegt bei 2-3 Rp./KWh. In dieser Welt des umweltfreundlichen Energieüberflusses muss sich ein rationaler Mensch doch fragen: Warum in aller Welt sollte jemand Energie sparen wollen?

St.Gallen, 11. November 2016

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Umwelt and tagged with Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energierecht, Innovation, Klimawandel.

November 11, 2016 by Peter Hettich.
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Nackte Zahlen: Sofie braucht (noch lange) Atomstrom!

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Die Elektrizitätsstatistik zeigt deutlich, dass ein Ersatz der Kernkraft durch neue erneuerbare Energien noch über einen längeren Zeitraum nicht möglich sein wird. Der Ersatz dieser Elektrizität durch Importe wirft schwierige umweltpolitische und versorgungspolitische Fragen auf, denen sich der Stimmbürger stellen muss.

Wieder müssen die Kinder den Abstimmungskampf bestreiten. Sofie streckt mir die Zunge raus und meint, dass sie keinen Atomstrom brauche. Wie bei Kindern üblich, macht Sofie hier eine starke Ansage. Sofie blendet etwa aus, dass ihr Kinderspielzeug aus China auch mit Atomstrom hergestellt wurde. Aber item: Sofie will nicht, dass wir in der Schweiz weiter Atomstrom brauchen. Das ist eine legitime Haltung, die aber mit Tradeoffs verbunden ist.

Die schweizerische Elektrizitätsstatistik sagt uns, dass die schweizerischen Kernkraftwerke im letzten Jahr 22'100 GWh Strom erzeugt haben. Die Zahl sank von 26'400 GWh im Jahr 2014 aufgrund der ausserordentlichen Stillstände der Kernkraftwerke Beznau I+II sowie des Kernkraftwerks Leibstadt. Gemäss der Teilstatistik für erneuerbare Energien (S. 75) stehen diesen Zahlen eine Produktion aus Photovoltaik von 1'118.6 GWh und aus Wind von 110.0 GWh gegenüber. Es ist damit ganz offensichtlich, dass der schweizerische Atomstrom derzeit nicht mit inländisch erzeugtem, erneuerbarem Strom ersetzt werden kann.

Sofie wird nun einwenden, dass die Inititative den Elektrizitätsversorgern ausreichend Zeit lassen wird, eine ausreichende Kapazität an erneuerbaren Energien aufzubauen. Angesichts von fehlenden wirtschaftlichen Speicherlösungen für Elektrizität ist diese Annahme nicht haltbar. Was die Versorger an Kapazität im Sinne von installierter Leistung bereit stellen, entspricht nicht der in einem bestimmten Zeitpunkt benötigten Produktion. Die Produktion aus einer steuerbaren Anlage ist damit von vorneherein von höherer Qualität wie Strom aus einer Anlage, die unvorhersehbar produziert. So produzieren Windenergieanlagen an vier von fünf Tagen, Photovoltaikanlagen gar an acht von neun Tagen keinen Strom (Berechnung hier); der schweizerische Kernkraftwerkpark war 2015 dagegen an 3 von 4 Tagen verfügbar (2014 gar an 9 von 10 Tagen). Es handelt sich hier um gänzlich verschiedene Produkte! Man vergleicht daher nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern Fenchel mit Mangos.

Die unausweichliche Lücke dürfte also mit Verzicht oder Importen gedeckt werden. Bei ausreichender Übertragungskapazität sind Importe heute problemlos möglich. Was genau hier importiert wird, lässt sich physikalisch kaum sagen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden wir jedoch für die Importe nicht nur auf ausländischen Wind- und Sonnenstrom, sondern auch auf verstrohmte Kohle und Kernenergie zurückgreifen müssen. Der "Dreckstrom" lässt sich zwar mit Zertifikaten günstig "vergrünen". Der Zertifikatehandel ist jedoch mehr der Idee des mittelalterlichen Ablasshandels verhaftet als in der Realität verankert; es handelt sich um Augenwischerei. Immerhin wird nicht die Schweiz verschmutzt bzw. gefährdert, wird sich Sofie denken. Inzwischen warnt jedoch vor allem die eidg. Elektrizitätskommission davor, sich zu sehr auf die Verfügbarkeit ausländischer Importe zu verlassen. Aus Gründen der Landesversorgung kann man daher durchaus die Auffassung vertreten, der im Inland verbrauchte Strom sollte auch hier erzeugt werden. Dann sind aber steuerbare Grundlastkraftwerke auch weiterhin in der Schweiz zu betreiben.

Die Verfassung verlangt "eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung". Mit diesem Auftrag verbunden ist eine ganze Reihe von (unauflösbaren) Zielkonflikten, die der Verfassungsgeber einfach dem Gesetzgeber zuschiebt. Gleichzeitig belässt der Verfassungsgeber dem Gesetzgeber eine ausreichende Flexibilität, die Energiepolitik unter Berücksichtigung der realen Bedingungen zu gestalten. Die Atomausstiegsinitiative gibt dagegen eine klare Vorgabe, befreit den Gesetzgeber aber nicht von schwierigen Entscheiden. Im Gegenteil!

St.Gallen, 4. November 2016

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Umwelt, Wirtschaftsverfassung and tagged with Sicherheit, Risiko, Erneuerbare Energien, Energierecht.

November 4, 2016 by Peter Hettich.
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