• Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

regulierung.ch regulierung.ch

  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index
Aktienkurs Deutsche Bank über die letzten 10 Jahre (Quelle: Börse Frankfurt)

Aktienkurs Deutsche Bank über die letzten 10 Jahre (Quelle: Börse Frankfurt)

Deutsche Bank: Opfer moderner Wegelagerei

Aktienkurs Deutsche Bank über die letzten 10 Jahre (Quelle: Börse Frankfurt)

Aktienkurs Deutsche Bank über die letzten 10 Jahre (Quelle: Börse Frankfurt)

Die deutsche Bank erscheint seit kurzem in schwerer Schieflage. Am 16. September 2016 wurde bekannt, dass das US Department of Justice vom Geldhaus eine Summe von USD 14 Mia. verlangen soll, für Geschäfte in Hypotheken vor der Finanzkrise. Der Aktienkurs ist seither zeitweise unter EUR 10 gefallen, ein seit Jahren unerreichter Tiefstand. Mittlerweile haben sich sowohl die Forderungen der USA gemässigt als auch der Aktienkurs erholt. Gleichzeitig wird auf die deutsche Bank vor allem aus dem heimischen Deutschland munter weiter eingeprügelt: Die Titel «Wem nützt die Deutsche Bank» (Spiegel vom 1. Oktober 2016), «Albtraum Deutsche Bank» (Spiegel vom 28. September 2016) und «Aufstieg und Fall einer Größenwahnsinnigen» (Spiegel vom 1. Oktober 2016) lassen kaum auf differenzierte Berichterstattung hoffen. Sogar der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel wettert gegen die Deutsche Bank.

Einen Gefallen tut sich der Minister damit nicht. Einiges deutet darauf hin, dass die deutsche Bank immer noch «too big to fail» ist, also bei einem Zusammenbruch vom Staat gerettet würde. Insofern wäre es doch bittere Ironie, wenn diese Staatshilfe vor allem dafür verwendet werden müsste, die anstehende Busse des DOJ zu bezahlen und so den amerikanischen Fiskus zu alimentieren (ausgerechnet das Land, in dem die heutige Dauerkrise seinen Ursprung nahm!). Als fast schizophren erscheint es, von den Banken den Aufbau angemessener Eigenkapitalpolster zu fordern und sie gleichzeitig immer wieder für Missetaten zur Ader zu lassen. Missetaten übrigens, die in keiner Weise rechtsstaatlich genügend ausgewiesen sind, und deren Beilegung in intransparenten Verhandlungen mittels geheimer Vergleiche erfolgt. Die immer höheren Bussenforderungen treffen hierbei nicht die eigentlich «Verantwortlichen», sondern vor allem den Steuerzahler, die Bankkunden und die Aktionäre.

Die Fehler einiger Banken in der Vergangenheit sollen hier keinesfalls schöngeredet werden. Doch ist die Deutsche Bank keineswegs allein Opfer der eigenen spekulativen Geschäfte. Statt sich also darüber zu freuen, dass das Herz des deutschen Kapitalismus allenfalls bald ein Ende findet, wäre vielmehr dem Bussenreigen gewisser Behörden vor allem im amerikanischen Rechtskreis Widerstand entgegen zu setzen. Es ist ungeachtet der Verfehlungen nur billig, für das Vorgehen gegen Geldinstitute einwandfreie gesetzliche Grundlagen, klare Zuständigkeiten und rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren einzufordern. Der heutige Zustand ähnelt demgegenüber nichts Anderem als moderner «Wegelagerei».

St.Gallen, 7. Oktober 2016

Posted in Rechtssicherheit, Finanzverfassung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Compliance, Banken, Subventionen, Finanzmarktrecht, Rechtssicherheit.

October 7, 2016 by Peter Hettich.
  • October 7, 2016
  • Peter Hettich
  • Compliance
  • Banken
  • Subventionen
  • Finanzmarktrecht
  • Rechtssicherheit
  • Rechtssicherheit
  • Finanzverfassung
  • Wirtschaftsverfassung
  • Post a comment
Comment
Foto von Martinhampl - Own work, Public Domain, via Wikimedia Commons

Foto von Martinhampl - Own work, Public Domain, via Wikimedia Commons

Altersvorsorge (ad infinitum)

Foto von Martinhampl - Own work, Public Domain, via Wikimedia Commons

Foto von Martinhampl - Own work, Public Domain, via Wikimedia Commons

Nach der Ablehnung der Volksinitiative "AHV plus" geht der Nationalrat mit bürgerlichem Rückenwind in die Beratung des Geschäfts "Altersvorsorge 2020". Angesichts des kurzen Zeithorizonts bis 2020 traut man sich, anders als bei der Energiestrategie 2050, den grossen Wurf offenbar nicht zu. Einigkeit besteht in linken wie rechten Kreisen lediglich über die Notwendigkeit einer Reform. Die wichtigen materiellen Fragen sind umstritten und die Vorlage könnte auch gut scheitern. Es ist so erstaunlich wie beschämend, dass das Parlament nicht in der Lage scheint, die Altersvorsorge auf eine langfristig tragfähige Basis zu stellen; unsere Parlamentarier befassen sich lieber mit Kleidervorschriften.

Zur Auflösung der Pattsituation diskutiert das Parlament mittlerweile auch eine automatisch greifende Stabilisierungsregel: "Gelingt die Sanierung auf dem politischen Weg nicht, soll eine automatische Stabilisierungsregel wirksam werden, um die Fähigkeit der AHV aufrechtzuerhalten, volle Renten auszuzahlen." Diese würde bei einer finanziellen Gefährdung des AHV-Fonds das Referenzalter und die Mehrwertsteuer parallel anheben. Das Primat der Politik sei mit der Regel nach wie vor gegeben, "und der Automatismus sollte nie ausgelöst werden". Momentan sieht es aber eher danach aus, dass das Parlament entweder eine langfristig nicht tragfähige oder dann aber eine nicht mehrheitsfähige Vorlage verabschieden wird.

Angesichts dieser Ausgangslage sollte das Parlament vielleicht darüber nachdenken, das "Primat der Politik" ganz fallenzulassen. Bei der Altersvorsorge handelt es sich in vielen Bereichen um eine technische, versicherungsmathematische Materie (Rentenalter sowie, bei den Pensionskassen, der Umwandlungssatz und der technische Zinssatz). Vielleicht sollte diese Materie ohnehin nicht verpolitisiert werden, zumal in der beruflichen Vorsorge private und nicht staatliche Vermögen betroffen sind? Schliesslich legen wir ja auch die Geldpolitik in die Hände von Experten, d.h. einer unabhängigen Zentralbank. Wieso sollten also nicht auch, bei nüchterner Betrachtung der politischen Tatenlosigkeit, die Rahmenbedingungen der Altersvorsorge von Experten festgelegt werden?

St.Gallen, 30. September 2016

Posted in Regulierung and tagged with Sicherheit, Demokratie, Sozialversicherung.

September 30, 2016 by Peter Hettich.
  • September 30, 2016
  • Peter Hettich
  • Sicherheit
  • Demokratie
  • Sozialversicherung
  • Regulierung
  • 2 Comments
2 Comments
Foto von Michael Mandiberg (Thank You) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

Foto von Michael Mandiberg (Thank You) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

Wegwerfsäcke: So einfach, gutes zu tun

Foto von Michael Mandiberg (Thank You) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

Foto von Michael Mandiberg (Thank You) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

Das postfaktische Zeitalter hat die Politik erreicht, nicht einmal unvermutet: Es ist soviel einfacher, Gutes zu bewirken, wenn wissenschaftliche Grundlagen ignoriert werden und das Resultat politischer Massnahmen gefühlsmässig dem entspricht, was man gefühlsmässig damit erreichen wollte. So auch bei den Wegwerfsäcklein aus Plastik.

Dominique De Buman hat lange gegen die Wegwerfsäcklein kämpfen müssen. Seine Motion 08.3438 wurde noch abgeschrieben, weil sich zwei Jahre lang niemand für das Anliegen interessieren konnte. Seine Motion 10.3850 mit dem Titel "Stopp der Verschmutzung durch Wegwerf-Plastiksäcke" war erfolgreicher; sie wurde 2012 von beiden Räten angenommen und der Weg zum Plastiksackverbot war geöffnet. Nur dumm, dass die von Dominique De Buman angerufene Gesetzesgrundlage (Art. 30a USG) ein Verbot von Produkten nur zulässt, wenn diese punkto Umweltbelastung tatsächlich schlechter sind als die Alternativen. Und das ist vorliegend nicht der Fall: Wie eine Studie zeigte, sind die Plastiksäcke weit umweltfreundlicher als Säcke aus Stoff und Papier. Was nun? Steht die Wissenschaft den verfestigten Auffassungen der Parlamentarier entgegen, so sind die gesetzlichen Grundlagen eben so zu ändern, dass die Wissenschaft nicht mehr massgeblich ist.

Dieser letzte Schritt ist dem Bürger erspart geblieben. Die Wegwerfsäcke an der Ladenkasse sollen künftig 5 Rappen kosten. So hat jedenfalls die Branche in einer privaten Vereinbarung entschieden. Der Gesetzgeber scheint mit dem gesetzten Vermeidungsanreiz zufrieden: Wer den 5-Räppler nicht ehrt, ist den Franken nicht wert. Seine gesetzgeberischen Absichten verfolgt er nun nicht mehr weiter. Ein Sieg für die Vernunft, wenn auch mit sehr schalem Nachgeschmack.

St.Gallen, 23. September 2016

Posted in Regulierung, Umwelt and tagged with Umweltrecht.

September 23, 2016 by Peter Hettich.
  • September 23, 2016
  • Peter Hettich
  • Umweltrecht
  • Regulierung
  • Umwelt
  • Post a comment
Comment
Newer
Older

regulierung.ch regulierung.ch

Wirtschaftsregulierung - Blog
  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

Subscribe to our mailing list

* indicates required
twitter
facebook
linkedin