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Darstellung: Apotheke, gezeichnet von G. Locher (1730 - 1795) (1774), graviert von Bartholomäus Hübner (1775) [Public domain], via Wikimedia Commons

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Von Pontius zu Pilatus - oder wie krieg ich meine Medis...

Darstellung: Apotheke, gezeichnet von G. Locher (1730 - 1795) (1774), graviert von Bartholomäus Hübner (1775) [Public domain], via Wikimedia Commons

Darstellung: Apotheke, gezeichnet von G. Locher (1730 - 1795) (1774), graviert von Bartholomäus Hübner (1775) [Public domain], via Wikimedia Commons

Gestern führte mich ein nicht weiter tragisches Alltags-Wehwehchen zum Arzt. Ich hatte das schonmal, die Akte sagt es war vor sechs Jahren, und dem Arzt war schnell klar, welches Medikament (wiederum) Abhilfe schaffen würde. Ein rezeptpflichtiges Medikament natürlich, eingeteilt in Abgabekategorie A (Art. 23 VAM): Der Gang zum Arzt ist bei solchen Wirkstoffen unabdingbar, denn in dieser Abgabekategorie wird auch die vom Parlament am 18. März 2016 beschlossene Vereinfachung der Selbstmedikation nichts bringen. Die Referendumsfrist für diese Änderung des HMG ist just gestern unbenutzt abgelaufen. Die Änderung soll dazu führen, dass Medikamente vermehrt auch von Apothekern oder Drogisten bezogen werden können oder gar frei verkäuflich sind. Wer den sofgältigen Umgang z.B. mit Antibiotika als schützenswertes Kollektivgut ansieht, wird an der Beibehaltung der Verschreibungspflicht keinen Anstoss nehmen.

Anstoss nimmt der mündige Konsument eher darin, dass er das benötigte Medikament nicht vom Arzt selber kriegt, sondern den Gang in eine Apotheke auf sich nehmen muss. Die Debatte um die Medikamentenabgabe durch die Ärzte ist älter als das Heilmittelgesetz selbst. Was mir als Patient mehr als überflüssig erscheint, wird mir von den Apotheken als zusätzlicher Schutz vor dem Arzt verkauft, der in Sachen Medikamente nicht genügend ausgebildet sei. Die so erbrachte Beratungs-Dienstleistung, die der Patient stoisch erdulden muss, lässt sich der Apotheker auch vergolden. Das CHF 9.55 teure Präparat kosten mit dem "Medikamenten-Check" von CHF 4.30 und dem "Bezugs-Check" von CHF 3.25 nun fast doppelt soviel. Schön lässt sich der Konsumentenschutz predigen, wenn man diesen auch teuer verkaufen kann. Für mehr Kosteneffizienz im Gesundheitswesen, so scheint es, gäbe es durchaus Raum, ohne gleich der Rationierung und Zweiklassenmedizin das Wort reden zu müssen.

St.Gallen, 8. Juli 2016

Posted in Konsumentenschutz, Prävention and tagged with Hochpreisinsel, Heilmittelrecht, Risiko, Konsumentensouveränität, Pharmarecht.

July 8, 2016 by Peter Hettich.
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Quelle: Facebook

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One (wo)man, two votes? Stimmfaule sind anders zu motivieren!

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Nach der Brexit-Abstimmung wurde schnell geltend gemacht, die Jugend, welche für den Verbleib in der EU gestimmt habe, würde um ihre Zukunft betrogen. Die Diskussion führte auch zu einem interessanten Vorschlag von Regierungsrätin Jacqueline Fehr: Demgemäss würde das Gewicht der Stimmen der Jungen verdoppelt, da die Jungen auch die Resultate der Urnenentscheide (er-)tragen müssten. Der Vorschlag bedarf einer - wohl chancenlosen - Änderung von Art. 136 Abs. 1 BV, ist aber auch aus anderen Gründen abzulehnen.

Ich persönlich halte wenig davon, die (eher apolitischen) Millennials in ihrer Abstimmungsträgheit noch damit zu belohnen, dass sie gegenüber anderen Altersgruppen mehr Stimmgewicht erhalten. Wer am 23. Juni in Grossbritannien nicht abstimmen ging, dem war die Frage des Verbleibs in der Europäischen Union wohl egal. Es gäbe jedoch einen anderen Weg, den "Digital Natives" in demokratischen Abstimmungen mehr entgegen zu kommen. Beispielsweise könnte man durch eine Anpassung des Auszählungsvorgangs das Problem von knappen Zufallsmehrheiten angehen, welches in der Schweiz auch häufig vorkommt.

Die persönliche Stimmabgabe an der Urne (Art. 5 Abs. 3 BG über die politischen Rechte) ist ein Relikt aus dem analogen Zeitalter und diente in dieser Zeit der ordnungsgemässen Organisation der Wahlen und Abstimmungen. Durch die vorzeitige und briefliche Stimmabgabe (Art. 7 f. BPR) ist das Abstimmungsprozedere schon länger nicht mehr auf einen Tag fokussiert, sondern wurde zu einem längeren Prozess umgeformt. Ausgezählt werden die Stimmen aber erst nach der Schliessung der Urnen, wodurch in einer analogen Welt das Abstimmungsgeheimnis bestmöglich gewahrt werden kann.

In einer digitalen Welt gibt es für dieses Vorgehen wenig Gründe. Mit der heute grundsätzlich möglichen elektronischen Stimmabgabe (Art. 8a BPR) könnten die abgegebenen Stimmen öffentlich aggregiert werden, ohne dass das Abstimmungsgeheimnis tangiert ist. Dies würde der trägen Masse der Abstimmungsabstinenten ein Signal geben, dass sie sich in umstrittenen Sachvorlagen vielleicht doch noch an die (elektronische) Urne bewegen sollten. Weitergehend könnte man auch den "taktisch" Abstimmenden bis zur Schliessung der (elektronischen) Urnen Gelegenheit geben, ihre Stimme nochmals zu ändern. Die Wahlbeteiligung in umstrittenen Vorlagen und die Legitimität des Abstimmungsresultats würden dadurch steigen; die Resultate könnten nicht mehr leichthin als "Zufallsmehr" abgetan werden.

St.Gallen, 1. Juli 2016

 

Posted in Innovation, Regulierung and tagged with War for Talent, Freiheit, Durchsetzungsinitiative, Demokratie, Eurokrise, Europa.

July 1, 2016 by Peter Hettich.
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Bild: The Electoral Commission

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Brexit: Unsere Lektion aus dem Spiel mit dem Feuer

Bild: The Electoral Commission

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Eine Mehrheit der Briten - sprich der Engländer und Waliser - will den "Brexit". Das Ergebnis ist knapp und das Land in mehrfacher Hinsicht gespalten. Die Auswirkungen des Austritts sind unklar, wie auch, was überhaupt ein "Leave" bedeutet. Umso überraschender ist es, dass die Briten sich tatsächlich für einen Austritt aus der Europäischen Union entschieden haben.

Unterstellt man den involvierten Staatsführern, dass sie nun hoffentlich persönliche Animositäten auf die Seite schieben und eine an der Sache ausgerichtete Politik betreiben können, so wird Grossbritannien auch nach einem "Austritt" mit Europa verbunden bleiben. Das Arbeiten mit Drohszenarien schürt hier unnötig Ängste ("ein Exempel statuieren") und war hoffentlich nur Teil des politischen Kalküls (Daily Mirror gestern: "Don't take a leap into the dark... vote REMAIN today"). Die Unsicherheit über die Zukunft hätte an sich die Chancen der Befürworter des Status Quo stärken sollen.

Bei der "europäischen Frage" sind in ganz Europa Parallelen auszumachen. Über das gesamte Spektrum der etablierten Regierungsparteien zieht sich grundsätzlich ein Konsens des "Pro Europa". Wer Europa als primär wirtschaftliches Integrationsprojekt und damit dem politischen Ziel einer "ever closer union" skeptisch gegenüber steht, kann diese differenzierte Präferenz in Wahlen kaum äussern. Die Strategie von David Cameron, sich einmalig und ad hoc einen besseren "Deal" zu sichern, war vor diesem Hintergrund von vornherein unglaubwürdig; vielmehr hätte er die europäischen Fragen basierend auf einer langfristig angelegten europapolitischen Strategie angehen sollen. Das Fehlen ausdifferenzierter europapolitischer Positionen schafft Raum für populistische Parteien, meist am rechten Rand des Spektrums, welche die Europäische Union in allen Facetten ablehnen. Diese Entwicklung ist nicht nur mit Blick auf den politischen Diskurs bedauerlich. Wie sich nun zeigt, ist das Denken in "Pro/Contra" auch eine ungewisse Wette darauf, dass sich in jedem Mitgliedstaat der Union langfristig eine proeuropäische Mehrheit an der Macht halten kann. Dies ist jedoch nun sehr unsicher.

Was sind die Lektionen daraus für die Schweiz? Die Parteien spalten sich hierzulande nicht mehr in zwei Lager "Pro" und "Contra" EU, sondern in zwei Lager "Pro" und "Contra" Bilaterale. Was die bilateralen Verträge angeht, müssen auch die Schweizer Stimmbürger bald schwierige Fragen beantworten. Vor dem Hintergrund, dass die bilateralen Verträge breite Unterstützung, ein Beitritt zur EU aber mehrheitlich abgelehnt wird, ist die Suche nach einem "grand bargain" bei den Bilateralen ein gefährliches Spiel. Würde ein weitreichendes institutionelles Abkommen mit einer verfassungsfernen Lösung für die Zuwanderung und gleichzeitig einem Erhalt der bilateralen Verträge verknüpft, erscheint der Ausgang einer solchen Abstimmung keineswegs als gewiss. Wer weiss schon, wie die Schweizerinnen und Schweizer entscheiden, wenn sie - wie gestern die Briten - mit einem "Alles oder Nichts"-Paket konfrontiert werden?

St.Gallen, 24. Juni 2016

Posted in Wettbewerb, Wirtschaftsverfassung and tagged with Eurokrise, Europa, Globalisierung, Wahlen.

June 24, 2016 by Peter Hettich.
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