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von Norbert Bangert (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Medien im digitalen Zeitalter

von Norbert Bangert (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Letzten Samstag hat Rainer Stadler die Diskussion um den "Service Public" im Mediensektor gelungen zusammengefasst. Auch die vom Ökonomen Mark Schelker und mir verfasste Studie (im Auftrag des Verlegerverbands) wird freundlicherweise im Artikel besprochen (gestern im Dike Verlag erschienen). Rainer Stadler macht im Kampf um den künftigen Service public vier Fraktionen aus: "die Abschaffer, die Reduktionisten, die Umverteiler und die Besitzstandwahrer." Er dürfte unser "professorales Papier" wohl zu den Reduktions- und Umverteilungs-Ansätzen zählen. Ich würde dagegen sagen, dass wir in erster Linie für eine Öffnung der Chancen auf Förderung plädieren.

Wir erscheinen als Reduktionisten, weil wir den Programmauftrag im digitalen Zeitalter nur noch als beschränkt notwendig ansehen. Einen "Versorgungsmangel" könnte man allenfalls bei der Produktion von politischen Informationen ausmachen. Die Notwendigkeit einer staatlich finanzierten Vollvorsorgung mit Informationen war vielleicht vor 50 Jahren gegeben - heute jedoch nicht mehr. Es ist jedoch nicht an den Professoren, über das Ausmass der Medienförderung zu entscheiden. Vielmehr sehen wir es als Aufgabe des demokratisch legitimierten Gesetzgebers an, ein Budget für die Förderung festzulegen und dieses referendumsfähig im Gesetz zu verankern.

Wir erscheinen als Umverteiler, weil wir die Förderung öffnen wollen. Natürlich schafft eine solche Öffnung Chancen für andere Medien- und Kulturschaffende, die mit ihren Inhalten positive gesellschaftliche Effekte erzielen.  Und natürlich verlangt eine Öffnung des Fördertopfes von der SRG grössere Anstrengungen ab, da die Höhe der Subventionen nicht mehr von vorneherein garantiert ist. Ob es aber tatsächlich zu einer Umverteilung kommt, hängt gemäss unserem Vorschlag von den tatsächlichen Leistungen der einzelnen Akteure ab. Diese Leistungen müssen nicht nur qualitativ hochstehend sein, sondern beim Publikum auch Anklang finden. Wie zuvor ist es also nicht an den Professoren, vorgängig Kriterien für die Förderungswürdigkeit von Inhalten zu definieren. Statt einen neuen Status Quo bei der Medienförderung zu zementieren, wollen wir vielmehr einen dynamischen Prozess verankern, der offen für innovative Service-Public-Formate ist.

Das heutige Medienförderungskonzept ist aus unserer Sicht nur noch historisch erklärbar. Es erscheint im digitalen Zeitalter mit seinem Überfluss an Übertragungskapazität, Plattformen und Informationen nicht mehr als zeitgemäss. In der kommenden Debatte um die audiovisuelle Grundversorgung wird sich zeigen, ob das Parlament den Service Public für das Zeitalter des Internets neu denken wird.

St.Gallen, 17. Juni 2016


Klappentext: Die Digitalisierung hat die Medienmärkte grundlegend verändert. Informationen werden heute nicht mehr nur über Print, Radio und Fernsehen verbreitet, sondern in verschiedensten Formaten auch über das Internet. Diese technische Entwicklung lässt die unterschiedlichen Medien konvergieren. Die privaten Medien und die staatlich subventionierten audiovisuellen Angebote der SRG stehen heute untereinander in intensivem Wettbewerb. Dies führt zu erheblichen Marktverzerrungen, die die Medienvielfalt je länger, je stärker bedrohen.

Die heute bestehende rechtliche Medienordnung hinkt den tatsächlichen Entwicklungen hinterher und trägt den bedeutenden Umwälzungen in den Medienmärkten nicht Rechnung. So war die Subventionierung eines einzelnen audiovisuellen Anbieters in den Anfängen wohl noch notwendig, doch sind die finanziellen Hilfen heute überholt und schädlich. Die Sicherstellung eines vielfältigen und unabhängigen Medienangebots, welches sich der Informationsvermittlung im politischen Prozess verschreibt, ist eine wesentliche Grundlage für die freie Meinungsbildung in der Bevölkerung, und damit für das Funktionieren unserer Demokratie. Diese grundlegende Bedeutung der medialen Berichterstattung kann eine staatliche Unterstützung der Medien aus ökonomischer und rechtlicher Sicht rechtfertigen.

Dieses Buch diskutiert die bestehenden Formen der Förderung aus ökonomischer und rechtlicher Sicht. Die Autoren schlagen eine innovative Neugestaltung des Programmauftrags sowie eine politisch unabhängige und wettbewerbliche Medienförderung für das digitale Zeitalter vor. Das Buch stellt damit einen Diskussionsbeitrag in der laufenden Diskussion um die Reform der Service-Public-Medien dar; es richtet sich an Politiker, Behördenmitglieder, Medienwissenschafter, Ökonomen und Juristen.

Posted in Medienregulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Audiovisuelle Medien, Subventionen, Digitalisierung, Grundversorgung, Internet, Innovation, Service Public, Wettbewerb.

June 17, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: UVEK/DETEC/DATEC via Twitter

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Haus ohne Anschluss als "Vorzeigeprojekt"?

Foto: UVEK/DETEC/DATEC via Twitter

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In Brütten steht ein Haus, das ohne Zuführung von Strom, Erdgas oder Öl funktioniert und ausschliesslich mit Sonnenenergie betrieben wird. Als weltweit erstes solches "Haus ohne Anschluss" wurde es von Doris Leuthard anlässlich der Eröffnung als "Quantensprung für die Energiestrategie" gepriesen. Ob in Brütten tatsächlich "Zukunft gebaut worden" ist, wie die Bundesrätin ausgeführt hat, ist für den Autor dieses Blogs allerdings nicht so klar.

Zum heutigen Zeitpunkt ist das "Haus ohne Anschluss" ein Fremdkörper in einem netzbasierten Energiesystem. Grundsätzlich kann das Verteilnetz umso effizienter und kostengünstiger betrieben werden, je mehr Haushalte sich dem Netz anschliessen. Wenn sich also in Zukunft die Hälfte der Haushalte für eine energieautarke Lösung und die andere Hälfte für den Netzanschluss entscheiden sollten, stellt dies die Existenz des Netzes selbst infrage. Während diese Grundsatzfrage in Bereichen wie Gas und Wärme vielfach zu einem hoheitlichen Anschlusszwang - und damit zu einem Entscheid für das Netz - führt,  wird dieselbe Frage bei diesem "Leuchtturmprojekt" (vorerst) ausgeblendet. Dies erscheint nicht nur als potenziell kostspielige Nachlässigkeit, sondern gar als etwas widersprüchlich.

Gemäss den Initianten des Projekts zeigt das Haus ohne Anschluss, "dass nachhaltiges Bauen heute ohne Komforteinbusse möglich ist." Damit das Projekt jedoch funktioniert, müssten die Bewohner ihren jährlichen Energieverbrauch mindestens halbieren. Auch über die den Bewohnern zur Verfügung stehende Leistung ist wenig bekannt: Können Haarfön und Kaffeemaschine überall gleichzeitig betrieben werden? So verhehlen die Bauherren nicht, dass die Senkung des Energieverbrauchs nicht allein durch mehr Effizienz erreicht werden kann, sondern eine Veränderung des Verhaltens bedingt (siehe Tips und "Anweisungen" im Faltprospekt).

Etwas polemisch gesagt ist das Verhalten am Feierabend nicht auf persönliche Erholung und Komfort, sondern auf das Energiesparen auszurichten. Während viele dieser Sparideen durchaus sinnvoll sind, erscheinen sie als Zwang überschiessend: Es gibt nun einmal viele Personen, die nicht unter einem wassersparenden Duschkopf stehen wollen und die Wert auf eine qualitativ ansprechende Beleuchtung legen (siehe früherer Blog hier). Solche individuellen Vergnügungen werden im Brüttener Haus jedoch mit einem Bonus-/Malus-System geahndet. Man kann sich gut die wöchentlichen Konsensgespräche und nachbarlichen Interventionen wegen des Energieverbrauchs vorstellen, was viele Interessenten abschrecken dürfte. Übrigens passt auch der Tesla S, mit dem die Bundesrätin nach Brütten gereist ist, wohl kaum in die Philosophie der zukünftigen Bewohner des Hauses ohne Anschluss. Ob wir eine solche Hinwendung zu einem genügsamen Leben (neudeutsch: Suffizienz) wirklich alle wollen, hat noch niemand so richtig gefragt (siehe früherer Blog hier).

Vorerst handelt es sich beim "Haus ohne Anschluss" um ein interessantes Experiment, bei dem sich angesichts des relativ günstigen Mietzinses von CHF 2'500 für eine 4,5-Zimmer-Wohnung auch die Frage stellt, wieviele öffentliche Gelder in dieses Leuchtturmprojekt geflossen sind. Ob das Projekt zukunftsweisend ist, wird sich zeigen. Als besonders sinnvoll erscheint das zwanghafte Energiesparen in einer Zeit, wo die Grosshandelspreise für Elektriziät im Bereich von 3 Rp./kWh liegen, eher nicht. Sarkastisch merken erste Manager aus der Energiewirtschaft an, man möge doch angesichts der deplorablen Situation der Branche eher Anreize für eine Steigerung des Energieverbrauchs setzen. Man fühlt sich an die Landwirtschaftspolitik erinnert, welche die Überproduktion zuweilen mit staatlich finanzierten Verwertungsmassnahmen verschleudern hilft. In dieser Situation, wo die Zukunft der produzierenden Energiewirtschaft stark gefährdert erscheint, mag ein energieautarkes Haus nun aber gar fast als Versicherung gegen energiepolitische Unvernunft erscheinen.

St.Gallen, 10. Juni 2016

Posted in Energie, Infrastrukturrecht and tagged with Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Freiheit, Grundversorgung, Innovation, Energierecht.

June 10, 2016 by Peter Hettich.
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Konflikte zwischen Gewässerschutz und Wasserkraft

Diesen Dienstag fand die Vernissage des von Luc Jansen, Roland Norer und mir herausgegebenen Kommentars zum Gewässerschutzgesetz und Wasserbaugesetz statt. Der Kommentar ist der erste seit Inkrafttreten dieser Gesetze vor 25 Jahren. Der Gewässerschutz wurde über die Jahrzehnte kontinuierlich ausgebaut. Mit der letzten grossen Änderung vom 11. Dezember 2009, die am 1. Januar 2011 in Kraft trat, fanden auch Bestimmungen zur Revitalisierung der Gewässer, zum Geschiebehaushalt und zu kurzfristigen künstlichen Änderungen des Wasserabflusses (Schwall und Sunk) Eingang in das Gesetz. Für die Erhaltung der natürlichen Funktion der Gewässer sind diese neuen Regeln äusserst wichtig, doch beeinträchtigen sie natürlich auch das Ausmass, indem das Wasser etwa für die Produktion von Elektrizität genutzt werden kann. Mit Blick auf die Ziele der Energiestrategie 2050 ergibt sich damit ein Konflikt:

Nach dem Willen des Bundesrates soll die heutige Elektrizitätsproduktion mit Wasserkraft nicht nur erhalten bleiben (blau), sondern noch weiter ausgebaut werden (blau schraffiert). Inwieweit dieser Ausbau bei einer gleichzeitigen Stärkung des Umweltschutzes möglich sein wird, ist fraglich. Im Kern handelt es sich um denselben Zielkonflikt, der auch gerade am Dienstag wieder Gegenstand der Diskussion im Ständerat war: Soll es möglich werden, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie in Landschaftsschutzgebieten zu erstellen, also Abstriche beim Landschaftsschutz zugunsten der Energieproduktion zu machen? In beiden Fällen ist die Antwort des Gesetzgebers keineswegs klar. Es wird sich also erst in Zukunft zeigen, ob die in obiger Grafik schraffiert gekennzeichneten Zubaumengen tatsächlich realisiert werden können, nicht nur im Bereich Wasserkraft, sondern auch im Bereich Geothermie, Wind und Gas. Zusätzlich ergibt sich die Herausforderung, den Verbrauch an Elektrizität tatsächlich zu stabilisieren (schwarze Linie). Die sich ergebende Lücke werden Stromimporte füllen, ohne dass es verbindliche Regelungen für den grenzüberschreitenden Austausch von Elektrizität gäbe (Stromabkommen). Wahrlich ist eine überzeugende Strategie vonnöten, wer diese Herausforderungen meistern will.

St.Gallen, 3. Juni 2016

 

Der zweisprachige Kommentar zum Gewässerschutzgesetz und zum Wasserbaugesetz (Commentaire de la loi sur la protection des eaux et de la loi sur l'aménagement des cours d'eau) ist beim Schulthess Verlag erschienen.

Posted in Energie, Umwelt and tagged with Umweltrecht, Energierecht.

June 3, 2016 by Peter Hettich.
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