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Fanatiker stürmen ein Versuchsfeld für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweiz

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Sorge von Greenpeace um das Vorsorgeprinzip

Fanatiker stürmen ein Versuchsfeld für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweiz

Fanatiker stürmen ein Versuchsfeld für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweiz

Diesen Dienstag hat Greenpeace (mehr oder weniger) geheime Dokumente aus den Verhandlungen der EU und den USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen publiziert. Greenpeace befürchtet unter anderem, dass bei der Lebensmittelsicherheit das "Vorsorgeprinzip" nach europäischem Konzept durch einen wissenschaftsbasierten Risikotest ersetzt werden könnte (link zur Website von Greenpeace). Da fragt man sich natürlich, auf was das Vorsorgeprinzip denn sonst basieren soll, wenn nicht auf Wissenschaft? Weder Religion noch Ideologie erscheinen heute noch als angemessene Substitute für wissenschaftliche Methoden.

Schon heute verlangt das Welthandelsrecht für gesundheitspolitische Beschränkungen des Handels eine wissenschaftliche Grundlage (Art. 5 SPS-Abkommen). Reicht das wissenschaftliche Datenmaterial nicht aus, können die Staaten vorübergehend Schutzmassnahmen treffen - als Ausprägung des Vorsorgeprinzips. Nun haben mittlerweile Jahrzehnte wissenschaftlicher Forschung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die in den USA konsumierten Lebensmittel irgendwie gefährlicher sein sollen als europäische. Pech für Greenpeace, die ihre geradezu hysterische Ablehnung z.B. von gentechnisch veränderten Pflanzen partout nicht aufgeben will - auch auf Kosten von Menschenleben (siehe früheren Beitrag hier). Wenn Greenpeace also auf das Vorsorgeprinzip pocht, möchte die Organisation nur einfach weiter für das Verbot beliebiger Produkte lobyyieren können - wie es halt grad in die Ideologie passt. Für eine Bewegung, die an anderer Stelle wie dem Klimawandel immer wieder auf die Wissenschaft verweist, ist dies doch ein widersprüchliches und äusserst befremdliches Verhalten.

St.Gallen, 6. Mai 2016

Posted in Konsumentenschutz, Innovation, Prävention, Umwelt and tagged with Lebensmittelrecht, Sicherheit, Innovation, Vorsorgeprinzip.

May 6, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: http://www.flickr.com/photos/fuzzytnth3/ [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

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Cargobikes: Wer hat, dem wird gegeben

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Cargobikes sind das neue Trendgefährt. Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt sieht in den "Kistenvelos" ein praktisches und umweltfreundliches Fortbewegungsmittel für die Stadt. Mit ihnen sollen nicht nur Waren, sondern auch die jüngsten Familienmitglieder bequem ans Ziel gebracht werden können. Das Design der Kistenvelos lässt allerdings etwas zu wünschen übrig. Es weicht stark von den Singlespeed-Bikes der urbanen Hipsters ab. Das Positive daran: Das Opfer für die Gesundung des Planeten tritt im Kontrast zum schicken Singlespeed-Bike umso stärker zutage.

Dieses Opfer ist offenbar Grund genug, die Cargobikes mit einem staatlich mitfinanzierten Verleihsystem zu fördern. Doch nicht nur das: Der Kanton Basel-Stadt subventioniert die Kistenvelos mit 30% des Kaufpreises, max. Tausend Franken (Antrag hier herunterladen). Eine kleine Google-Suche zeigt: Die korrespondieren Preise von CHF 3000 und mehr erreichen die Kistenvelos schnell. Warum sollte umweltfreundliches Verhalten auch nicht belohnt werden? Schliesslich sollen in Deutschland auch Elektroautokäufe mit EUR 4000 subventioniert werden. Der Zustupf dürfte beim (teuren) Tesla-Kauf zumindest spürbar sein.

Leicht kommt aber der Verdacht auf, dass hier die Spielereien einer gehobenen Mittelklasse subventioniert werden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird kaum zu erfahren sein, denn die Bedürftigkeit der Antragsteller wird in Basel gar nicht erst geprüft. Damit bleibt auch unklar, ob die so gewonnenen Tausend Franken in ein zweites (Singlespeed-)Bike oder allenfalls gar in Yogaferien in einem Eco-Retreat in Goa investiert werden; letzteres würde allfällige CO2-Einsparungen wohl sofort zunichte machen. Allgemein ausgedrückt: Welche Umverteilungswirkungen und Rebound-Effekte der Subventionsreigen der derzeitigen Energiepolitik zur Folge haben wird, harrt nach wie vor der Abklärung.

St.Gallen, 29. April 2016

Posted in Energie, Umwelt and tagged with Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energierecht, Subventionen, Strassenverkehr, Umweltrecht.

April 29, 2016 by Peter Hettich.
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By http://www.ictas.vt.edu, CC BY-SA 4.0, via wikimedia commons

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Ein digitales "Cassis-de-Dijon"-Prinzip

By http://www.ictas.vt.edu, CC BY-SA 4.0, via wikimedia commons

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Diese Woche stellten die EU und die Schweiz in kurzer Abfolge ein Bündel von Massnahmen vor, mit denen sie die Digitalisierung von Staat und Industrie unterstützen und weiter vorantreiben wollen. Für die EU handelt es sich um eine erste Konkretisierung ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa. Neben der Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen soll einiges an öffentlichem Geld investiert werden, z.B. in eine gemeinsame Wissensplattform. Dabei scheinen auch Mittel des "Juncker-Plans" Verwendung zu finden, was den Vorteil hat, dass sich die Gelder für die staatlichen Investitionspakete quasi doppelt anrechnen lassen. Auch der Bundesrat präsentierte seine Strategie für eine digitale Schweiz: Im Gegensatz zur EU will sich der Bund darauf beschränken, gute Rahmenbedingungen für die Digitalisierung zu schaffen. Zu dieser liberalen Haltung wenig passend erscheint aber, dass bei der Sharing Economy trotzdem "auch die schwächeren Marktteilnehmer im Auge zu behalten" seien (Strategie S. 5); bis jetzt ist nicht zu vermuten, dass damit die "Old Economy" nicht ungebührlich vor Wettbewerb geschützt werden soll (siehe die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motion dazu).

Ein Binnenmarkt kann auf zwei Arten geschaffen werden: Entweder die Mitglieder des Binnenmarktes erkennen die Regeln ihrer Partner als gleichwertig an und ermöglichen so einen freien Verkehr von Gütern und Dienstleistungen. Oder aber die Mitglieder harmonisieren den Rechtsrahmen des Binnenmarktes durch gemeinsame Regeln. Die EU war bei erster Variante mit der Verankerung des "Cassis-de-Dijon"-Prinzip äusserst erfolgreich. Bei der Harmonisierung des Rechtsrahmens erweist sich die EU jedoch als bürokratisch; ihre Regeln erscheinen von geringer legistischer Qualität, was wohl auch zu Ineffektivität und Ineffizienz führt. Gerade im Kontext der sich äusserst dynamisch entwickelnden Informationsgesellschaft können sich starre rechtliche Vorgaben als äusserst schädlich erweisen. Eine Rückbesinnung auf die Anfangszeiten des Binnenmarktes mit seinem schlanken Regelungskonzept könnte sich daher durchaus lohnen.

St. Gallen, 22. April 2016

Posted in Innovation, Infrastrukturrecht and tagged with Audiovisuelle Medien, Datenschutz, Digitalisierung, Internet, Innovation.

April 22, 2016 by Peter Hettich.
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