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Wir bauen Energiezukunft?

Wer viel Zug fährt, wird diese Tage oft auf die Kampagne "Wir bauen Energiezukunft" stossen. Die Plakate wurden vom staatlichen Programm energieschweiz zusammen mit der Bauwirtschaft in Auftrag gegeben. Die Kampagne steht offensichtlich im Zusammenhang mit einer Reihe von jüngeren energiepolitischen Massnahmen. Die Beteiligung von Privaten an der Kampagne erstaunt nicht, weil die Baubranche ja in ganz erheblichem Ausmass von energiepolitischen Massnahmen profitiert: Mit dem Gebäudeprogramm hat der Bund seit dem Jahr 2010 Gebäudesanierungen mit gut 1 Mia. Franken unterstützt - Geld, das die Bauwirtschaft gerne entgegen nimmt. Die Kampagne ist insgesamt gut gemacht und hat auch Lob von BR Leuthard erhalten (siehe tweet unten). Was mir die Kampagne als Bürger vermitteln will, ist dagegen weniger offensichtlich.

Lob von höchster Stelle für unsere Kampagne «Wir bauen Energiezukunft». @EnergieSchweiz https://t.co/bg3m3hKbeQ pic.twitter.com/lM1G1E6egJ

— cR Kommunikation (@cRKommunikation) January 15, 2016

Früher war ja alles noch klarer. Adolf Ogi hat mit dem legendären Eierkochen-Fernsehspot das Programm Energie2000 ins Leben gerufen, den Verläufer der heutigen Energieschweiz. Den Schweizern zu erklären, wie beim Kochen Energie gespart werden kann, erschien damals sinnvoll und war noch dazu gratis (Wie David Thiel am ElCom-Forum 2015 süffisant bemerkt hat, ist angesichts der heutigen Stromschwemme weit weniger ersichtlich, wieso Energie gespart werden sollte, aber item). Heute fliessen 55 Mio. Franken in das Erziehungsprogramm "energieschweiz", dem offenbar langsam die griffigen Botschaften ausgehen. Die Webseite der Kampagne erklärt sich wie folgt: "Ziel ist eine indirekte Unterstützung der Baubranchen bei der Rekrutierung neuer Fachkräfte und die Motivation der bereits aktiven Berufsleute für die kontinuierliche Weiterbildung im Energiebereich." Das steht allerdings nicht auf dem Plakat, welches vor allem als Imagewerbung qualifiziert werden kann.

Es wäre nicht völlig aus der Luft gegriffen, das Plakat als politische Werbung für die Energiestrategie 2050 anzusehen; in diesem Fall wäre die Kampagne rechtswidrig. Doch auch als Imagewerbung ist die Kampagne fragwürdig. Das Energiegesetz erlaubt dem Bund lediglich die Information und Beratung der Öffentlichkeit "über die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung, die Möglichkeiten einer sparsamen und rationellen Energienutzung sowie über die Nutzung erneuerbarer Energien." Nichts davon lässt sich aufgrund des Plakats erahnen und nichts davon deckt sich mit dem deklarierten Ziel der Werbekampagne. Die Rechtsgrundlage der Kampagne ist damit äusserst dünn. Was auch immer sie kostet - das Geld wäre an anderer Stelle besser eingesetzt.

St.Gallen, 22. Januar 2016

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Umwelt and tagged with Baurecht, Subventionen, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Energierecht, Lehrlingsausbildung.

January 22, 2016 by Peter Hettich.
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Bild: http://www.durchsetzungsinitiative-nein.ch/

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Professoren sagen Nein zur Durchsetzungsinitiative

Bild: http://www.durchsetzungsinitiative-nein.ch/

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Wenn über 150 Rechtsprofessoren das Schweizer Volk zu einem "Nein" in einer Volksabstimmung auffordern, dann kann man zwei Schlüsse daraus ziehen: Entweder die Schweizer Fakultäten sind allesamt von naiven linken und netten Professoren unterlaufen, oder aber da ist wirklich etwas faul an dieser Vorlage. Allein schon die Wahrscheinlichkeiten deuten auf letzteres. Bei der Durchsetzungsinitiative geht es um eine Angelegenheit, die jenseits des Schemas "links - rechts" bzw. "konservativ - liberal" steht. Es geht um die Grundlagen unseres Zusammenlebens (siehe schon den Blog von letzter Woche). Nur so erklärt sich die fast einhellige Geschlossenheit einer sonst politisch heterogenen Professorenschaft. Ich erlaube mir daher, das Thema diese Woche nochmals aufs Tapet zu bringen und den Professorenappell für sich sprechen zu lassen:


Die Schweiz ist ein Rechtsstaat – Nein zur Durchsetzungsinitiative

Ein Appell der Professorinnen und Professoren der rechtswissenschaftlichen Fakultäten

Die Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)", über die wir am 28. Februar 2016 abstimmen werden, gefährdet die schweizerische Rechtsordnung mehrfach und in schwerwiegender Weise:

  • Ziel der Durchsetzungsinitiative ist es, das richterliche Ermessen bei der Beurteilung der ausländerrechtlichen Konsequenzen von Straftaten vollständig auszuschalten. Die Gerichte sollen verpflichtet werden, ohne Rücksicht auf die betroffene Person, ihre persönlichen Verhältnisse und die Höhe der Strafe die Ausweisung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern zu verfügen. Den Richterinnen und Richtern wird dadurch verboten, ihrer ureigenen Pflicht zur Berücksichtigung der gesamten Umstände nachzukommen.
  • Damit werden die von der Bundesverfassung gewährleisteten Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns aus den Angeln gehoben, insbesondere das Verhältnismässigkeitsprinzip, die Gewaltenteilung und die Geltung der Grundrechte in der gesamten Rechtsordnung. Die Initiative steht auch im Widerspruch zu völkerrechtlichen Verträgen, vor allem zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zum Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union.
  • Die Durchsetzungsinitiative verlangt nach ihrem klaren Wortlaut, auch in der Schweiz geborene und hier aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Kontakt zum Herkunftsland ihrer Eltern pflegen ("Secondos"), mit den Kriminaltouristen in einen Topf zu werfen. Das betrifft eine bedeutende Gruppe junger Menschen, widerspricht dem Gleichheitsprinzip und ist unserer freiheitlichen Rechtsordnung unwürdig.
  • Die Bundesverfassung wurde 1999 einer Totalrevision unterzogen, um wieder lesbar und für die Bürger und Bürgerinnen verständlich zu sein. Durch die von der Durchsetzungsinitiative vorgeschlagenen detaillierten Bestimmungen wird sie zu einem Ausschaffungshandbuch abgewertet.
  • Die vom Parlament bereits verabschiedete Revision des Strafgesetzbuches zur Umsetzung der vom Volk und Ständen im November 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative verschärft die ausländerrechtlichen Konsequenzen von Straftaten, erlaubt jedoch den Gerichten im Einzelfall, die Grundsätze unserer Verfassungsordnung zu beachten. Sie kann nach der Ablehnung der Durchsetzungsinitiative in Kraft treten.

Die rechtsstaatliche Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit und muss verteidigt werden. Deshalb rufen die unterzeichnenden Professorinnen und Professoren an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Schweiz die Stimmberechtigten dazu auf, in der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 die Durchsetzungsinitiative abzulehnen.

Erstunterzeichner: Andreas Auer (ZH), Paolo Bernasconi (TI), Martina Caroni (LU), Bernhard Ehrenzeller (SG), Alain Griffel (ZH), Tobias Jaag (ZH), Pascal Mahon (NE), Markus Müller (BE), Etienne Poltier (VD), Thierry Tanquerel (GE), Daniela Thurnherr (BS), Bernhard Waldmann (FR).

Mitunterzeichnende: Cesla Amarelle (NE), Martin Beyeler (FR), Eva Maria Belser (FR), Samantha Besson (FR), Giovanni Biaggini (ZH), Véronique Boillet (VD), Stephan Breitenmoser (BS), Peter Breitschmid (ZH), Andrea Büchler (ZH), Nadja Capus (BS), Pio Caroni (BE), Ursula Cassani (GE), Elisabeth Chiariello (BE), Thomas Cottier (BE), Stéphanie Dagron (ZH), Valérie Défago Gaudin (NE), Oliver Diggelmann (ZH), Tanja Domej (ZH), Jacques Dubey (FR), Anne-Sylvie Dupont (NE), Patrizia Egli (SG), Astrid Epinay (FR), Wolfgang Ernst (ZH), Roland Fankhauser (BS), Anne- Christine Favre (VD), Thomas Fleiner (FR), Alexandre Flückiger (GE), Peter Forstmoser (ZH), Thomas Gächter (ZH), Thomas Geiser (SG), Christoph Beat Graber (ZH), Seraina Grünewald (ZH), Peter Hänni (FR), Felix Hafner (BS), Isabelle Häner (ZH), Walter Haller (ZH), Michel Heinzmann (FR), Maya Hertig Randall (GE), Peter Hettich (SG), Michel Hottelier (GE), Reinhold Hotz (SG), Daniel Hürlimann (SG), Yvan Jeanneret (GE), Alexandra Jungo (FR), Regula Kägi-Diener (SG), Christine Kaddous (GE), Walter Kälin (BE), Christine Kaufmann (ZH), Regina Kiener (ZH), Heinrich Koller (BS), Georg Kreis (BS), André Kuhn (NE), Jörg Künzli (BE), Andreas Lienhard (BE), Matthias Mahlmann (ZH), René Matteotti (ZH), Giorgio Malinverni (GE), Vincent Martenet (VD), Arnold Mar- ti (ZH), Philippe Mastronardi (SG), Pierre Moor (VD), Nicolas Michel (GE), Daniel Möckli (ZH), Christoph Müller (NE), Georg Müller (ZH), Jörg Paul Müller (BE), Erwin Murer (FR), Yves Noël (VD), Kurt Nuspliger (BE), Xavier Oberson (GE), Matthias Oesch (ZH), Marie-Laure Papaux van Delden (GE), Bertrand Perrin (FR), Thomas Pfisterer (SG), René Rhinow (BS), Johannes Reich (ZH), Robert Roth (GE), Alexander Ruch (ZH), Beat Rudin (BS), Bernhard Rütsche (LU), Marco Sassoli (GE), Urs Saxer (ZH), Patrizia M. Schiess Rütimann (ZH), Benjamin Schindler (SG), Jörg Schmid (LU), Christian Schwarzenegger (ZH), Rainer Schweizer (SG), Marcel Senn (ZH), Madeleine Simonek (ZH), Andreas Stöckli (BS), Walter Stoffel (FR), Bernhard Sträuli (GE), Sarah Jane Summers (ZH), Marc Thommen (ZH), Christa Tobler (BS), Stefan Trechsel (ZH), Pierre Tschannen (BE), Axel Tsch- entscher (BE), Peter Uebersax (BS), Felix Uhlmann (ZH), Klaus Vallender (SG), Hans Vest (BE), Beatrice Weber-Dürler (ZH), Rolf Weber (ZH), Bénédict Winiger (GE), Judith Wittenbach (BE), Ul- rich Zimmerli (BE) (13.1.16 17:00)

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January 15, 2016 by Peter Hettich.
  • January 15, 2016
  • Peter Hettich
  • Durchsetzungsinitiative
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Illustration von Rob Young (Enterprise) [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

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Star Trek sagt uns, was von der Durchsetzungsinitiative zu halten ist

Illustration von Rob Young (Enterprise) [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

Illustration von Rob Young (Enterprise) [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

In (der wirklich abgrundtief schlechten) Star Trek Episode "Justice" (TNG Ep. 1x08, 1987) stösst die Besatzung der Enterprise auf die menschenähnliche Gesellschaft der "Edo" auf dem Planeten "Rubicun III". Der Besuch der Crew endet (wie so oft) im Fiasko, als der junge Wesley Crusher versehentlich eine Barriere übertritt und ein Blumenbeet zertrampelt: Jeder Gesetzesbruch, und sei er noch so geringfügig, wird von den Edo nämlich mit der Todesstrafe geahndet. Wesley Crusher wird freilich gerettet, unter Berufung auf das Verhältnismässigkeitsprinzip, welches damit feierlich Eingang in die Rechtsordnung der Edo findet (synposis hier). Die Zuschauer nehmen die Prioritätensetzung mit Bedauern zur Kenntnis: Der nervige Streber Crusher bleibt der Serie erhalten; Lt. Natasha Yar wird dagegen in Ep. 1x23, Skin of Evil, sinnlos geopfert, was für viele Fans (männliche Teenager) wohl weit weniger verkraftbar war.

Könnten wir selbst unsere Gesellschaft nach diesem Vorbild ordnen, also unter ausschliesslicher Verwendung absolut geltender Regeln? Im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative, die eine solche Regel formuliert, haben sich verschiedenste Stimmen dazu geäussert: So sollen Richter gemäss Prof. Markus Müller (NZZ von diesem Montag) die Verhältnismässigkeit einer Ausschaffung auch nach Annahme der Initiative in jedem Einzelfall prüfen müssen. In das gleiche Horn stösst alt-Bundesrichter Giusep Nay (Blick am Mittwoch), wonach die Grund- und Menschenrechte (inkl. Verhältnismässigkeit) anderen Verfassungsnormen immer vorgehen sollen. Im Grunde genommen fordert auch Nationalrat Hans-Ueli Vogt nichts anderes als die Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips, wenn er die Durchsetzungsinitiative für Secondos aufweichen will (Schweiz am Sonntag). Mit den Secondos zielt Vogt auf mögliche Anwendungsfälle, wo die Initiative sehr schnell zu sehr stossenden Resultaten führen wird. Unglücklich sind die Äusserungen von Vogt, Nay und Müller aber allesamt, da sie dem Stimmbürger den Eindruck vermitteln könnten, die Richter würden ungeachtet des Abstimmungsresultats das Problem dann schon lösen. Müller und Nay dürften damit unabsichtlich den Befürwortern der Initiative (vor allem den Protestwählern) in die Hände spielen.

Mit der relativ abgehobenen juristischen Zulässigkeits-Diskussion wird von einer weit wichtigeren Frage abgelenkt, die jeder Zuschauer von Star Trek-Episode 1x08 sofort beantworten kann: Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der ausschweifend detaillierte Regeln unter Ausschaltung menschlichen Sachverstands und ungeachtet der konkreten Umstände des Einzelfalls einfach durchgesetzt (sic!) werden? Mit Blick auch auf die immer neuen Initiativ-Kreationen der politischen Parteien (die Chronologie der derzeit hängigen Initiativen sorgt für nacktes Grauen) können verständige Menschen diese Frage nur mit "Nein" beantworten. In ihrem Formalismus, ihrer Absolutheit und Radikalität bricht die Durchsetzungsinitiative klar mit der bewährten hiesigen Rechtstradition. Sie ist zutiefst unschweizerisch.

St.Gallen, 8. Januar 2016

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January 8, 2016 by Peter Hettich.
  • January 8, 2016
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