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Foto: "Año nuevo en Concepción" by parapente 1, CC BY 2.0 via Wikimedia Commons

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Danke!

Foto: "Año nuevo en Concepción" by parapente 1, CC BY 2.0 via Wikimedia Commons

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Im letzten Jahr haben fast 10'000 Leser über 14'000 Seiten dieses Blogs durchstöbert. An die 100 Personen haben den Blog als wöchentlichen Newsletter abonniert. Der mit Abstand meistgelesene Beitrag hatte den Titel: "Wir sind Charlie, und wir sind am verlieren". Er wurde im Januar 2015 verfasst und behält auch nach den jüngsten Anschlägen in Paris seine Bedeutung.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und das positive Feedback, das ab und an über Twitter, Facebook oder mündlich zu mir drang. Ich wünsche allen Lesern ein erfolgreiches neues Jahr!

St.Gallen, 1. Januar 2016

Posted in Universität.

January 1, 2016 by Peter Hettich.
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Foto von Achim Raschka / Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Weihnachten in der "litigious society"

Foto von Achim Raschka / Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Eine hässliche Weihnachtsbeleuchtung ist nicht nur eine öffentliche Zurschaustellung des eigenen (schlechten) Gechmacks. Als lästige Lichtimmissionen sind solche weihnachtlichen Hausdekorationen auch bestens in der Lage, das friedliche Zusammenleben mit seinen Nächsten - den Nachbarn - empfindlich zu trüben. Es erstaunt nicht, dass sich auch schon Gerichte mit den so entstehenden, gar nicht weihnachtlichen Streitigkeiten befassen mussten. Dabei sind Gerichte ein denkbar ineffizienter Weg zur Lösung niederschwelliger sozialer Konflikte.

Gerichte sind aber auch hier der einzige funktionierende Weg zur Streitschlichtung, wenn andere Konfliktlösungsmechanismen furchtlos bleiben. In einer Zeit der zunehmenden Verrechtlichung des eigenen Platzes in der Gesellschaft ist klar, dass gewisse Personen ihre Rechte nicht nur als Optionen betrachten, sondern immer auch maximal zum Tragen bringen wollen. Nur aus der effektiven Durchsetzung ihrer vermeintlichen Rechte scheinen diese Leute Befriedigung ziehen zu können. Das gilt nicht nur für diejenigen, die gestützt auf ihre Eigentumsrechte andere mit ihren Emissionen belästigen, sondern auch diejenigen, die gestützt auf Schutzpositionen andere in ihren Freiheiten möglichst stark beschränken wollen. Das Bauchgefühl sagt mir, dass auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz eine prozessfreudigere Gesellschaft geworden sind, in der jede vermeintliche und tatsächliche Rechtsverletzung nicht nur eingeklagt, sondern auch monetär entschädigt werden muss (Stichworte sind die "litigious society" und die "compensation culture"). Rechtschutzversicherungen und die manchmal wohl zu grosszügige Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege leisten dem Vorschub. Sollte diese Entwicklung tatsächlich so voranschreiten, so wäre dies schade und ein Abschied in Raten von gutschweizerischen Prinzipien wie "Mässigung" und "Pragmatismus". 

In BGer 1A.202/2006 ging es konkret um die Weihnachtsbeleuchtung an der Zürcherstrasse 92 in Uitikon. Dort wurden mehrere, teils hohe Bäume sowie einige Sträucher dicht mit Leuchtgirlanden in verschiedenen Farben ummantelt und von leuchtenden Sternen und Monden gekrönt. Im Gartenbereich standen mehr als 10 von innen beleuchtete Figuren in verschiedenen Grössen, darunter Schneemänner, Weihnachtsmänner und Schafe mit einem Hirten. Die Garageneinfahrt wurde flankiert von einem aus Leuchtketten geformten Rentier und einem ebenfalls aus Leuchtketten geformten Pferdegespann. Das Garagentor wurde von einem Vorhang aus Leuchtgirlanden abgedeckt, darüber prankte ein leuchtender blauer Stern. An der Hausfassade traten eine Schneeflocke von über einem halben Meter Durchmesser, ein Stern mit Kometenschweif und eine von Tannenzweigen umrahmte Glocke markant in Erscheinung. Aufs Dach führte eine von Leuchtketten erhellte Leiter. Vom Dachvorsprung hing ein ca. 1 m langer Teppich aus Leuchtgirlanden; die Dachkante wurde durchgehend mit Glühbirnen geschmückt. Auf dem Dach befand sich ein Weihnachtsmann auf einem Rentiergespann, welches sich - vom Schlitten bis zum vorderen der 9 Rentiere - über fast die ganze Länge des Haupthauses erstreckte. Auf dem Garagendach standen drei weitere Tiere und ein Weihnachtsbaum.

Die frohe Botschaft für die Prozessfreudigen lautet, dass sich Nachbarn gegen eine "aussergewöhnlich grosse und helle Weihnachtsdekoration" gestützt auf den umweltrechtlichen Immissionsschutz (Art. 11 USG) und die baurechtliche Ästhetikklausel (§ 238 PBG ZH) wehren können. Die Gemeinde hatte nun das zulässige Weihnachtsbeleuchtungsmass festzulegen. Ob in dieser Sache schliesslich ein Kompromiss gefunden wurde - nur 5 Rentierchen und weniger beleuchtete Schafe? - ist leider nicht bekannt.

In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern meines Blogs frohe Weihnachten!

St.Gallen, 25. Dezember 2015

Posted in Umwelt and tagged with Energieeffizienz, Umweltrecht.

December 25, 2015 by Peter Hettich.
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"Federal Reserve" by Dan Smith, Licensed under CC BY-SA 2.5 via Wikimedia Commons

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Zinswende in den USA: Ein Weihnachtsgeschenk für die SNB

"Federal Reserve" by Dan Smith, Licensed under CC BY-SA 2.5 via Wikimedia Commons

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Die amerikanische Zentralbank hat vorgestern entschieden, den Leitzins ein kleines bisschen anzuheben. Zwar sind wir von normalen geldpolitischen Verhältnissen nach wie vor weit entfernt. Dennoch ist zu hoffen, dass mit diesem Schritt eine Trendwende eingeleitet, dass etwas Druck vom Franken (und der SNB) genommen wird, dass allgemein Licht am Ende des Tunnels sichtbar wird. Jubel ist jedoch nicht angebracht. Die europäische Zentralbank hält weiterhin ihren Kurs der geldpolitischen Lockerung. Anfang dieses Monats hat sie angekündigt, nun nicht mehr nur Schuldtitel von Nationalstaaten, sondern auch Anleihen von regionalen Gebietskörperschaften und von Gemeinden aufzukaufen. Der EZB gehen offensichtlich die Abnehmer für das viele Geld aus, das sie in die Märkte pumpt.

Im juristischen Schrifttum wird teilweise angenommen, dass die Notenbanken keine Unternehmen seien, die dem Gesamtinteresse möglicherweise entgegengesetzte sektorielle Interessen verfolgen könnten. Nach mittlerweile nun einigen Jahren der expansiven Geldpolitik darf aber die Frage gestellt werden, ob nicht einzelne Akteure mehr als andere von der lockeren Geldpolitik profitieren. Dies vor allem deswegen, weil sich Unternehmen der Realwirtschaft nicht bei der SNB refinanzieren können und der Transmissionsmechanismus (Kreditkanal) zumindest in Europa in seiner Funktion eingeschränkt erscheint. Mit anderen Worten kommt das viele zusätzliche Geld in der Realwirtschaft schlicht nicht an. Gleichzeitig müssen die Gläubiger (Kleinsparer, Pensionskassen) mit teilweise negativen Realzinsen leben. Dies führt zu massiver Umverteilung, die unter keinem Titel mehr legitimiert werden kann.

Schon in einem früheren Beitrag, Anfang dieses Jahres, wurde hier die Frage aufgeworfen, ob sich die EZB noch im Bereich der zulässigen Geldpolitik oder schon im Bereich der unzulässigen Wirtschaftspolitik bewegt. Mit dem weiteren Festhalten an einer expansiven Geldpolitik entfernt sich die EZB mehr und mehr von dem ihr übertragenen Mandat. Sie nimmt damit von den Mitgliedstaaten jedweden Reformdruck. Lange, so sagt das meist verlässliche Bauchgefühl, kann das nicht mehr gut gehen.

St.Gallen, 18. Dezember 2016

Posted in Finanzverfassung, Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Geldpolitik, Finanzmarktrecht.

December 18, 2015 by Peter Hettich.
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