• Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

regulierung.ch regulierung.ch

  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

Crowdlending by BLKB

Seit dem 23. Juli 2015 betreibt die Basellandschaftliche Kantonalbank eine eigene Crowdlending-Plattform. Über diese Plattform kann z.B. ein Unternehmen Kredite von privaten Geldgebern erhalten, maximal CHF 100'000. Die BLKB erhält für die Vermittlung einen Anteil von 3% der Kreditsumme. Spannend ist diese Geschäftsinitiative aus zweierlei Gründen: Erstens weil eine Bank in diesen Bereich einsteigt und zweitens weil die Bedingungen der Kreditvergabe doch sehr restriktiv sind.

Als Bank hat die BLKB an sich sehr günstigen Zugang zu Finanzierungsquellen. Wenn man den Banken glauben darf, herrscht gar ein Anlagenotstand - man weiss gar nicht, wohin mit dem Geld. Mit dem Einstieg in das Crowdlending ermöglicht die BLKB Privatanlegern die direkte Geldanlage in Unternehmen und untergräbt damit ihren eigenen Markt für Firmenkredite. Böse Zungen würden nun behaupten, die Bank wolle den Markt beherrschen, bevor andere dies tun. Jedoch legen die heutigen regulatorischen Bedingungen eher nahe, dass es sich bei diesem Projekt um eine Marketingmassnahme handelt.

Trotz gewisser Lippenbekenntnisse des Bundesrates zur Liberalisierung des Crowdfunding (siehe schon früher hier) gilt nämlich nach wie vor: Jedes Unternehmen, das öffentlich nach Krediten nachsucht, macht sich grundsätzlich strafbar. Gelder aus dem Publikum entgegennehmen dürfen nämlich nur die von der Finma bewilligten Banken. Dieses Verbot gilt schon dann, wenn ein Unternehmen mehr als 20 Kreditpartner hat, als auch dann, wenn das Unternehmen öffentlich um Gelder nachsucht, also etwa über das Internet oder eine Annonce in der Zeitung (Art. 6 BankV). Die BLKB beschränkt darum das Crowdlending auf maximal 20 Kreditgeber pro Projekt. Schon damit bewegt man sich im Graubereich, denn Werbung für die Finanzierung macht man ja nach wie vor. Es ist der Finma daher hoch anzurechnen, dass sie sich darauf eingelassen hat (man darf annehmen, es gebe einen "Comfort Letter" o.ä.). Dennoch wiederspricht die Beschränkung auf 20 Kreditgeber der grundsätzlichen Idee des Funding mit der "Crowd" - der Masse; vor allem widerspricht die Beschränkung der Risikominimierung durch Risikostreuung auf investierte Kleinstbeträge. Es ist bedauerlich, dass sich auf der Regulierungsebene diesbzüglich nichts zu bewegen scheint; den Unternehmen bleibt so ein alternativer Kreditkanal neben den Banken wohl noch länger verschlossen.

St.Gallen, 7. August 2015

Posted in Finanzverfassung, Wettbewerb, Regulierung and tagged with Banken, Crowdsourcing, Finanzmarktrecht, Innovation, Wettbewerb.

August 7, 2015 by Peter Hettich.
  • August 7, 2015
  • Peter Hettich
  • Banken
  • Crowdsourcing
  • Finanzmarktrecht
  • Innovation
  • Wettbewerb
  • Finanzverfassung
  • Wettbewerb
  • Regulierung
  • Post a comment
Comment

Danke, swissmilk!

Die unter dem Label swissmilk auftretende Branchenorganisation Milch ("Schweizer Milchproduzenten SMP Genossenschaft") hat mir jüngst eine Plastiktüte zugesendet. Danke, swissmilk, ich hatte fast keine Tüten mehr zu Hause! Mit dieser Werbeaktion bedankt sich swissmilk dafür, dass ich Schweizer Milchprodukte geniesse. Meine Treue soll belohnt werden. Doch kann von Treue gesprochen werden, wenn diese erzwungen ist?

Dem Agrarbericht 2014 lässt sich entnehmen, dass bei der vermarkteten Milch die Grenze faktisch dicht ist: Bloss 0,8% der Milch stammt aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus den - nur versorgungspolitisch zugelassenen - Freizonen rund um Genf. Auch bei Jogurt, Quark, Rahm und Butter sind die Importe vernachlässigbar. Einzig beim Käse gibt es einen nennenswerten Austausch über die Grenze. Der Schweizer Milchmarkt wird ansonsten rigoros abgeschottet. Aufgrund der Schweizer Zölle liegen die Produzentenpreise in der Schweiz weit über dem Niveau in der EU: Bei der Milch rund die Hälfte höher als in den Nachbarländern. Für die Konsumenten bewegen sich die Preise in den Nachbarländern bei Milch und Milchprodukten zwischen 37% und 90% der Schweizer Preise.

Doch nicht nur mein Konsum von Schweizer Milch ist erzwungen. Ein Sechstel des Budgets der SMP finanziert der Bund, also der Steuerzahler. Das Geld wird für "Selbsthilfemassnahmen" wie die vorliegende verwendet ("Basismarketing Schweizer Milch"). Über eine besondere Gesetzeskonstruktion müssen sodann auch diejenigen Milchbauern das Marketing finanziell mittragen, die gar nicht Mitglieder des SMP sind. Hat ein Bio- oder Bergbauer mit völlig anderen Positionierungsbedürfnissen überhaupt Interesse an einem "Basismarketing"? Egal. Für den Konsumenten werden sich die Zuschläge für Milch- und Käsemarketing irgendwann auch in den Preisen niederschlagen. So darf man vermuten, dass jeder von uns seine Plastiktüte* selbst finanziert hat. Danke, Swissmilk!

St.Gallen, 31. Juli 2015

 

* Entweder die Tüte oder eine andere Marketingmassnahme. Auf der Tüte sind diverse Werbepartner aufgedruckt, deren Beiträge an dieser Werbemassnahme unklar bleiben. Für die einzelnen Werbekampagnen von swissmilk kann daher kaum eruiert werden, wieviele dieser Sponsoringbeiträge tatsächlich von Unternehmen stammen, die echtem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind.

Posted in Regulierung and tagged with Subventionen, Landwirtschaftsrecht, Lebensmittelrecht.

July 31, 2015 by Peter Hettich.
  • July 31, 2015
  • Peter Hettich
  • Subventionen
  • Landwirtschaftsrecht
  • Lebensmittelrecht
  • Regulierung
  • 2 Comments
2 Comments
512px-ZollDouane.svg.png

Wozu noch Zölle?

512px-ZollDouane.svg.png

Vorgestern konnte ich eine lange erwartete Bücherbestellung bei der Post abholen, allerdings erst nach Bezahlung der vom Zoll verlangten CHF 5.80. Bei dem Betrag handelte es sich freilich um Mehrwertsteuer und nicht um Zölle; der Internethändler hatte die Büchersendung leider unglücklich gebündelt, was den Warenwert der Sendung über die "Freigrenze" von CHF 200 hebelte. Ärgerlich nicht wegen des Betrags, sondern weil man dafür extra zur Post muss.

Rechtlich handelt es sich bei den CHF 200 ohnehin nicht um eine "Freigrenze", doch werden Mehrwertsteuerbeiträge unter CHF 5 aus "verwaltungsökonomischen Gründen" nicht erhoben (Bücher unterliegen dem reduzierten Satz von 2,5%). Hätte ich die Bücher selbst über die Grenze transportiert, wären sie aufgrund der Wertfreigrenze von CHF 300 abgabefrei gewesen. Man kann sich auch bei CHF 5.80 fragen, ob die Veranlagung dieses tiefen Betrages Sinn macht.

Jedoch will das Personal der Zollverwaltung beschäftigt sein; das Kerngeschäft liegt schon lange nicht mehr in der Veranlagung von Zöllen. Die Zölle machen magere 4,5% der durch die Zollverwaltung generierten Einnahmen aus, und nur noch 1,6% der Gesamteinnahmen des Bundes (siehe die Aufstellung unten). Der Schweizer Generaltarif als Kernstück des "Zollwesens" ist dennoch immer noch derart umfassend, dass er in der Gesetzessammlung nicht publiziert wird (Anhang 1 Zolltarifgesetz). Die Tarifbestimmungen sind kaum ohne elektronische Hilfmittel bewältigbar. Der als pdf abrufbare Generaltarif umfasst 631 klein bedruckte Seiten. Wer den bescheidenen Zolleinnahmen den grossen Vollzugsaufwand und die Belastung für Unternehmen und Konsumenten gegenüberstellt, wird sich schnell einmal fragen, ob sich das ganze Tamtam noch lohnt. Vermutlich hat nur noch die Landwirtschaft Freude an diesem Grenzschutz: Vor allem die Bauern profitieren von der Abschottung der Schweizer Märkte durch Zölle und von den daraus resultierenden hohen Preisen.

St.Gallen, 24. Juli 2015


Wer in die Staatsrechnung 2014 blickt, der findet bei der eidgenössischen Zollverwaltung einen Betrag von CHF 1'068 Mio. als erhobene Einfurzölle verbucht. Die restlichen Einnahmen von CHF 11'803 Mio. machen verschiedene Steuern aus; dazu kommt gemäss Mehrwertsteuerstatistik (2012) ein Betrag von CHF 11'913 Mio, der als Mehrwertsteuer (Einfuhrsteuer) veranlagt wurde. Die Gesamteinnahmen des Bundes betragen CHF 64'877 Mio. (ordentlicher Ertrag).

Posted in Wirtschaftsverfassung and tagged with Hochpreisinsel, Parallelimporte, Zoll.

July 24, 2015 by Peter Hettich.
  • July 24, 2015
  • Peter Hettich
  • Hochpreisinsel
  • Parallelimporte
  • Zoll
  • Wirtschaftsverfassung
  • Post a comment
Comment
Newer
Older

regulierung.ch regulierung.ch

Wirtschaftsregulierung - Blog
  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

Subscribe to our mailing list

* indicates required
facebook
linkedin