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Hitzestau im Hirn

Die kurzen Hitzewellen im Sommer treiben jedes Jahr seltsame Blüten. So konnte der Bahnreisende diese Woche im Zürcher Hauptbahnhof die auf dem Bild ersichtliche Hilfskonstruktion bewundern. Da die Lüftung im Shopping Center die Wärme offensichtlich nicht mehr bewältigen konnte, griff der Ladenbesitzer zum mobilen Klimagerät. Normalerweise hängt man den Schlauch mit der heissen Abluft ja aus dem gekippten Fenster; vorliegend musste die heisse Luft notgedrungen in die Fussgängerpassage abgeführt werden. Das ist ungefähr so, als ob man seine Wohnung mit einer offenen Kühlschranktür kühlen würde. Energetischer Unsinn.

In den meisten Bauten und Anlagen werden festinstallierte Klimaanlagen nicht bewilligt. Die mobilen Klimageräte haben im Sommer entsprechend Hochkonjunktur. Die Rechtswissenschaft befasst sich aber leider immer noch sehr wenig damit, wie Gebote und Verbote in der Praxis tatsächlich gelebt werden. Umgehungsverhalten ist vor allem im Steuerrecht ein Thema. Im Bereich Energieeffizienz werden in der empirischen Sozialforschung u.a. "Rebound-Effekte" und "Moral Licensing" als Phänomene diskutiert. Diese Effekte können energetische Massnahmen in ihrer Effektivität beeinträchtigungen oder gar zunichte machen.

Rebound-Effekte treten auf, wenn ein Gut durch erzielte Einsparungen günstiger wird und dadurch stärker nachgefragt wird. So wird erwartet, dass energiesparende Lampen mit zunehmender Verbreitung auch vermehrt eingesetzt werden. Das Moral Licensing beschreibt psychologische Phänomene, bei denen sich Personen für gutes Verhalten selbst belohnen. So ist bekannt, dass Personen, die ihre eigene Einkaufstasche in den Laden bringen, mehr Schokolade konsumieren. Personen, die zum Wassersparen angehalten wurden, steigerten in erheblichem Ausmass ihren Energieverbrauch. Und jeder Zürcher Fussgänger weiss, dass die dortigen Radfahrer mit einer "License to kill" unterwegs zu sein glauben. Auch in der Energieeffizienz gilt, dass die Summe aller Laster gleich bleibt.

St.Gallen, 17. Juli 2015

Posted in Energie, Regulierung and tagged with Energierecht, Energieeffizienz.

July 17, 2015 by Peter Hettich.
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Rituale der Nullrisikogesellschaft

Im afrikanischen Busch fliegt es sich noch weitgehend unbeschwert. Nur so lassen sich jedenfalls die vergnügten Gesichter der Piloten deuten, die in ihren Kleinflugzeugen Passagiere und Fracht von Airstrip zu Airstrip transportieren. Auch der Laie kann sich gut vorstellen, dass die kommerzielle Fliegerei in einem sechsplätzigen Propellerflugzeug abwechslungsreicher ist als im computerisierten Jet. Umso mehr Verständnis hat man für den Piloten, der sich lauthals darüber beklagt, dass das Sicherheitspersonal (an den grösseren Flugplätzen) ihm tatsächlich manchmal die Wasserflasche wegnehme. Das Verbot von Flüssigkeiten wird auch in Afrika rigoros durchgesetzt.

Der Sicherheitsapparat erachtet die Risiken durch dehydrierte Piloten offenbar als weniger relevant als das Risiko, dass ein Pilot sein Flugzeug mittels eines Flüssigsprengstoffs zur Explosion bringen könnte. Wenig bedacht hat man dabei offenbar, dass Piloten ihre Flugzeuge auch ohne Sprengstoff zuverlässig zum Absturz bringen können. Verstehen kann das nur, wer Sicherheit nicht als kalkulierte Gratwanderung zwischen Sicherheitskosten und Sicherheitsnutzen sieht, sondern diese vielmehr mit religiösen Argumenten wertet.

Flughäfen sind die Kathedralen des Zeitalters der Globalisierung. Beim Gang zum Gate legen die Reisenden eine Strecke zurück, die einer Wallfahrt zur Ehre gereicht. Auf diesem Weg sind verschiedene Stationen der Reinigung zu passieren, bei denen man sich die Pilger ihrer Schuhe auch dann entledigen, wenn diese selbst dem feinsten Detektor als unverdächtig erscheinen müssen. Statt des Pilgerstabs trägt der Reisende der Postmoderne ein Gefrierbeutelchen mit verschiedenen Gefässen bei sich – 100 ml fasst ein jedes davon. Im Glauben an die absolute Sicherheit wird gemeinsam mit dem Sicherheitspersonal dem Nullrisiko gehuldigt. Unerreichbar muss dieses Paradies jedoch mindestens solange bleiben, als die Fracht in den dunklen Bäuchen des Flugzeugs nicht ebenso Erleuchtung erfährt wie das Handgepäck des pilgernden Passagiers. Abseits des öffentlichen Rampenlichts, in den Frachthallen, ist die sicherheitsbeauftragte Priesterschaft weit weniger streng in der Einhaltung ihrer Gebote.

St.Gallen, 10. Juli 2015

Posted in Infrastrukturrecht, Prävention and tagged with Sicherheit, Risiko, Tourismus.

July 10, 2015 by Peter Hettich.
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Ernährungssicherheit

Der Bundesrat hat am 24. Juni die Volksinitiative des Bauernverbands "Für Ernährungssicherheit" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Politisch ist dieses Vorgehen gewagt, denn der Bauernverband hat für die Initiative in Rekordzeit 147'812 gültige Unterschriften eingereicht. Eine beeindruckende Leistung. Rechtlich ist dem Bundesrat jedoch vollumfänglich zuzustimmen. Wer den vom Bauernverband vorgeschlagenen Art. 104a vom heutigen Art. 104 BV substrahiert, der erkennt: Alle Inhalte mit Bezug zur Ernährungssicherheit finden sich schon im heutigen Verfassungsrecht, nur die Protektion der einheimischen Landwirtschaft ist neu. Der Bauernverband hat vor allem die eigenen Interessen im Auge.

So ist mit der von den Initianten angestrebte Stärkung der Versorgung mit Lebensmitteln aus einheimischer Produktion indirekt die Versorgungsfunktion der Landwirtschaft (Art. 104 Abs. 1 lit. a BV) angesprochen. Eine indirekt gestärkte einheimische Produktion steht im Einklang mit dem Ziel der dezentralen Besiedlung gemäss Art. 104 Abs. 1 lit. c BV. Der Grundsatz der nachhaltigen Produktion findet sich sowohl in Art. 104 Abs. 1 BV als auch in Art. 73 BV. Massnahmen gegen den Verlust von Kulturland (einschliesslich der Sömmerungsfläche) sind ein Auftrag der Raumplanung (Art. 75 BV). Dabei ist heute freilich auf viele Ausnahmen hinzuweisen, die den Kulturlandschutz schwächen, aber meist vor allem zugunsten der Landwirtschaft geschaffen wurden. Mit der "Rechtssicherheit" und "Investitionssicherheit" greifen die Initianten rechtsstaatliche Ziele auf, die sich im geltenden Verfassungstext vor allem in Art. 5 BV finden. Es ist nicht einzusehen, wieso ausgerechnet die hochsubventionierte Landwirtschaft mehr als andere Unternehmer vor Bürokratie geschützt werden müsste.

Was als neues Element bleibt, ist die Stärkung der einheimischen Produktion. Die jüngste Diskussion um die Abschaffung des Cassis de Dijon-Prinzips in den Räten (Blog hier und hier) zeigt, was damit gemeint ist: Abschottung des schweizerischen Markts, höhere Preise für Konsumenten und höhere Subventionen für die Bauern. Unter "Ernährungssicherheit" stelle ich mir anderes vor.

St.Gallen, 3. Juli 2015

 

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus einem ausführlicheren Kurzgutachten im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft BLW: "Rechtlicher Vergleich der SBV-Initiative mit bestehenden Verfassungsbestimmungen".

Posted in Regulierung, Wettbewerb, Wirtschaftsverfassung and tagged with Subventionen, Lebensmittelrecht, Globalisierung, Hochpreisinsel, Landwirtschaftsrecht, Parallelimporte.

July 3, 2015 by Peter Hettich.
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