• Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

regulierung.ch regulierung.ch

  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index
"Rescue operation (off the canaries)" by Noborder Network. Licensed under CC BY 2.0 via Wikimedia Commons

"Rescue operation (off the canaries)" by Noborder Network. Licensed under CC BY 2.0 via Wikimedia Commons

L'Europe n'existe pas: Politisches und moralisches Versagen weit jenseits Europas Aussengrenzen

"Rescue operation (off the canaries)" by Noborder Network. Licensed under CC BY 2.0 via Wikimedia Commons

"Rescue operation (off the canaries)" by Noborder Network. Licensed under CC BY 2.0 via Wikimedia Commons

Der europäische "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" findet im Mittelmeer eine scharfe Grenze. An die 900 Menschen haben am 19. April 2015 ihre Suche nach einem besseren Leben mit dem Verlust desselben bezahlt; insgesamt ertranken dieses Jahr schon 1'600 Flüchtlinge im Mittelmeer. Das tägliche Sterben wird nur noch überschattet vom offensichtlichen Unvermögen, etwas dagegen zu tun – und Verantwortung für dieses Drama zu übernehmen, das Europa zumindest teilweise mitverursacht hat.

Die weitaus meisten Bootsflüchtlinge stammen aus Syrien. Selbst nach Überschreiten "roter Linien" sahen die westlichen Staaten keine Veranlassung, dem blutigen Massaker in diesem Land Einhalt zu gebieten. Man will sich nicht noch einmal die Finger verbrennen: Nicht unvermutet kommen weitere grosse Flüchtlingsgruppen aus Afghanistan und Irak; Länder, die vor allem aus innenpolitischen Gründen vorzeitig von westlichen Streitkräften verlassen und in unsäglichem Zustand zurückgelassen wurden. Viele Flüchtlingsboote stechen von Libyen in See, einem gescheiterten Staat, auf den der Westen seit seiner Militärintervention 2011 weniger Einfluss zu haben scheint als zu Zeiten der Herrschaft Muammar al‑Gaddafis.

Wer denkt, den Zustrom von Flüchtlingen mit einer Wiederbelebung der italienischen Rettungsaktion "Mare Nostrum" oder einer glaubwürdigeren Finanzierung der EU-Frontex Operation "Triton" beherrschen zu können, setzt nur an den Symptomen des eigentlichen Übels an. Europa lässt heute Flüchtlinge den Preis bezahlen für jahrelange Verfehlungen in einer kaum kohärenten "gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik". Von einer wirksamen Wachstumspolitik, die in den südeuropäischen Krisenländern die (Jugend-)Arbeitslosigkeit entschärfen und die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ermöglichen könnte, darf man gar nicht anfangen zu reden. Frei nach dem Motto des Schweizer Pavillons an der Expo 1992 lässt sich sagen: "L'Europe n'existe pas".

St.Gallen, 24. April 2015

Posted in Regulierung and tagged with Globalisierung, Eurokrise.

April 24, 2015 by Peter Hettich.
  • April 24, 2015
  • Peter Hettich
  • Globalisierung
  • Eurokrise
  • Regulierung
  • Post a comment
Comment
"Googleplexwelcomesign" by Coolcaesar (CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

"Googleplexwelcomesign" by Coolcaesar (CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

Google v. Kommission: Primum non nocere!

"Googleplexwelcomesign" by Coolcaesar (CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

"Googleplexwelcomesign" by Coolcaesar (CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

Die EU-Kommission hat am Mittwoch Google ihre Beschwerdepunkte zu dessen Preisvergleichsdienst mitgeteilt und eine förmliche Untersuchung zu Android eingeleitet. Nachdem das EU-Parlament bereits letzten November verklausuliert die Zerschlagung von Google gefordert hatte, darf das Verfahren niemanden überraschen. Der Vorstoss des fachlich nicht ausgewiesenen Parlaments lässt allerdings den Verdacht aufkommen, Google werde nicht wegen den angerichteten Schäden bei den Konsumenten ins Recht gefasst, sondern weil es ein (über‑)mächtiges amerikanisches Unternehmen ist.

Das Biotop für Unternehmen in Europa erscheint derzeit als eine überaus "hostile environment". Mittlerweile stellt sich niemand mehr die Frage, wieso es denn kein europäisches Google, Apple, Microsoft, Ebay oder Amazon gibt. Stattdessen pflegt sich die europäische Politik in BBB (Bashing Big Business). Zweifellos hat Google in einigen Märkten eine sehr starke Stellung erlangt, doch ist weder in den Kreisen der Ökonomen noch der Juristen geklärt, was – wenn überhaupt – konkret dagegen getan werden sollte. Wer aber nun, wie die EU-Kommission, zum Skalpell greift, sollte auch eine Vorstellung haben, was die Operation denn bewirken könnte.

Der hier beschützte Konsument muss nicht weit in die Vergangenheit blicken, um die Fehlleistungen der Wettbewerbsbehörden im Bereich neuer Technologiemärkte zu erkennen. Aufgrund der mutmasslich schädlichen Kopplung des Microsoft Media Players mit Windows sind die Konsumenten kurzfristig in den Genuss einer Wahlmöglichkeit gekommen, bei der sie Windows mit und ohne Media Player erwerben konnten – zum gleichen Preis selbstverständlich. Auch hat die EU-Kommission versucht, den Internet Explorer von Windows zu entkoppeln; der Explorer hat jedoch nicht aufgrund dieser Massnahme an Terrain verloren, sondern weil kompetitive Browser Marktanteile erobern konnten.

Niemand nimmt Microsoft heute – etwa im Vergleich zu Google und Apple – noch als übermächtig wahr. Personen mit längerem Gedächtnis als die EU-Kommission werden sich aber erinnern, dass Apple – heute eines der höchstkapitalisierten Unternehmen der Welt – noch im Jahr 1996 kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand und 1997 von Microsoft "gerettet" werden musste. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die Dynamik in diesen Märkten nicht anhalten würde. Entsprechend dürfte der Wettbewerb die betroffenen Märkte weit schneller verändern, als dass die Wettbewerbsbehörden Rezepte gegen temporäre Marktmacht entwickeln könnten. Wie für den Arzt, der eine Empfehlung für oder gegen einen chirurgischen Eingriff abgeben muss, gilt auch für die Wettbewerbsbehörden: Primum non nocere (Zuerst einmal nicht schaden)!

St.Gallen, 17. April 2015

Posted in Konsumentenschutz, Innovation, Wettbewerb and tagged with Datenschutz, Internet, Kartellgesetz, Innovation, Wettbewerb, Wettbewerbsrecht.

April 17, 2015 by Peter Hettich.
  • April 17, 2015
  • Peter Hettich
  • Datenschutz
  • Internet
  • Kartellgesetz
  • Innovation
  • Wettbewerb
  • Wettbewerbsrecht
  • Konsumentenschutz
  • Innovation
  • Wettbewerb
  • Post a comment
Comment
Foto: "Kyburz DXP" by Flieder70, Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Foto: "Kyburz DXP" by Flieder70, Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Krimkrams in der Post

Foto: "Kyburz DXP" by Flieder70, Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Foto: "Kyburz DXP" by Flieder70, Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Gestern hat die Schweizerische Post in einer Pressemitteilung angekündigt, dass Sie ihr Angebot an Drittprodukten in den Filialen überprüfen und allenfalls anpassen möchte. Mit einem Umsatz von knapp einer halben Milliarde Franken würden die Drittprodukte eine wichtige Säule in der Finanzierung des Poststellennetzes darstellen, berichtet der Tagesanzeiger. Das Angebot von Drittprodukten wird dennoch immer wieder kontrovers diskutiert, weshalb die Post die Akzeptanz dieses Angebots stärken möchte.

Auch in diesem Blog wurde schon festgestellt, dass die Post alles Mögliche verkauft, nur keine "Stopp Werbung"-Aufkleber. Doch wurde auch gewarnt, zu einer Post zurückzukehren, die zwar funktioniert, aber nicht rentiert. Das Finanzergebnis der Post war vor 20 Jahren noch schlicht "katastrophal" (Ulrich Gygi). Insofern stimmen die jüngsten politischen Vorstösse skeptisch: Die parlamentarische Initiative von Rudolf Joder (14.414) mit dem Namen "Die Post soll sich auf ihren Unternehmenszweck konzentrieren und nicht immer mehr Krimskrams verkaufen" hat zwar einen äusserst kreativen Titel. Dennoch will die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen wohl zu recht, wenn auch nur knapp mit 13:12 Stimmen, entsprechende Änderungen im Postorganisationsgesetz nicht unterstützen. Dieselbe Kommission verlangt jedoch in einem am 23. März 2015 verabschiedeten Postulat (15.3377), dass der Bundesrat über die strategischen Ziele das Angebot von Drittprodukten beschränkt.

Will man das Angebot von Drittprodukten nicht rundweg verbieten, so scheint es extrem schwierig, die Balance zwischen den gewollten unternehmerischen Freiheiten für die Post und unnötigen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der privaten Unternehmen in benachbarten Märkten zu finden. Weder das formelle Gesetz noch die strategischen Ziele scheinen  besonders geeignete Instrumente zu sein, diese Balance im Detail und immer wieder neu zu herzustellen. Will man diesen Konflikt vollständig auflösen, so bleibt nur eine Option: die Aufhebung von Art. 6 POG und damit die Privatisierung der Post. Für die Swisscom hat der Bundesrat aber einen solchen Schritt erst letzten November "vorläufig" ausgeschlossen.

St.Gallen, 9. April 2015

Posted in Infrastrukturrecht, Wirtschaftsverfassung and tagged with Service Public, Grundversorgung.

April 10, 2015 by Peter Hettich.
  • April 10, 2015
  • Peter Hettich
  • Service Public
  • Grundversorgung
  • Infrastrukturrecht
  • Wirtschaftsverfassung
  • Post a comment
Comment
Newer
Older

regulierung.ch regulierung.ch

Wirtschaftsregulierung - Blog
  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

Subscribe to our mailing list

* indicates required
facebook
linkedin