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Bauernschlaue Weihnachtsgeschenke

Die Debatte um das Budget 2015 hat grössere Erfolge für die Bauern hervorgebracht. Der Voranschlag 2015 des Bundersates sah für "Landwirtschaft und Ernährung" insgesamt CHF 3,586 Mrd. vor (CHF 3'586'000'000 - eindrücklich, wenn man die Nullen ausschreibt); das wären CHF 133 Mio. weniger gewesen als im Voranschlag 2014. Der Nationalrat hat nun den grössten Teil dieser Kürzungen rückgängig gemacht und insbesondere die Direktzahlungen (+CHF 84 Mio.) und die Ausfuhrbeihilfen (+CHF 12 Mio.) wieder aufgestockt. Bei Letzteren hat man sich dann mit dem Ständerat in einem sprichwörtlichen Kuhhandel geeinigt.

Die abstrakten Zahlen gewinnen an Aussagekraft, wenn man sie mit dem Agrarbericht abgleicht, den das Bundesamt für Landwirtschaft jedes Jahr verfasst (Zahlen 2013):

  • Es gibt noch 55'207 landwirtschaftliche Betriebe (und immer noch 16'747 Betriebe im - aus meiner Sicht - nicht lebensfähigen Bereich von bis 10ha). Das Budget würde es erlauben, jedem Betrieb knapp CHF 65'000 direkt auszuzahlen.
  • Die Landwirtschaft beschäftigt 158'919 Personen. Entsprechend könnte jedem Beschäftigten CHF 22'500 bar auf die Hand gezahlt werden.
  • Die Landwirtschaft trägt mit einer Bruttowertschöpfung von CHF 4,341 Mia. mit 0,7% Anteil zur Gesamtwirtschaft bei (Total CHF 614,153 Mia.), nimmt aber 5,3% der Ausgaben für sich in Anspruch. Die geplanten Staatsausgaben erreichen 82% der erzielten Wertschöpfung in diesem Bereich.

Gemäss OECD machen die Transferleistungen von Konsumenten und Steuerzahlern knapp die Hälfte der Bruttoerträge der schweizerischen Landwirtschaft aus. Die Preise für landwirtschaftliche Produkte in der Schweiz liegen weit über dem Niveau der Nachbarstaaten bzw. dem internationalen Niveau. Dies ist sowohl Folge eines rigiden Grenzschutzes als auch Resultat eines Regulierungssystems, dass den Schweizer Agrarsektor mit tausenden Seiten Gesetzes- und Verordnungstext, Richtlinien, Vollzugshilfen und Berichten feinsteuert. Angesichts dieser engen Verzahnung von Staat und Landwirtschaft geht leicht vergessen, wieso überhaupt so stark in den Bereich eingegriffen wird.

Der schamlos geführte Kampf um knappe Finanzmittel lässt die Förderung der Landwirtschaft heute als reinen Selbstzweck erscheinen. Die Subventionierung der Bauern erfolgt offenbar relativ lösgelöst von den Leistungen, die von der Landwirtschaft verfassungsrechtlich erwartet werden:  Eine sichere Versorgung, eine Erhaltung der Lebensgrundlagen, eine Pflege der Kulturlandschaft sowie einen Beitrag zur dezentralen Besiedlung. Zu diesen Verfassungszielen leistet die Schweizer Landwirtschaft heute beachtliche, aber nicht gerade überragende Beiträge. Wer hohe Forderungen stellt, müsste auch entsprechend zu leisten bereit sein.

St.Gallen, 12. Dezember 2014

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December 12, 2014 by Peter Hettich.
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Energiestrategie 2050: Denkmal oder Mahnmal?

Die Arena vom letzten Freitag hat erahnen lassen, was sich seit Montag in den Hallen des Parlaments abspielt: Ein gegenseitiges Zurufen der x-mal gehörten Positionen, die nun ihre Mehrheiten gemäss Parteilinien finden und so den grössten energiepolitischen Umbau in der Geschichte der Eidgenossenschaft auf den Weg bringen: "Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050" heisst das Gesetzespaket, dass zurzeit beraten wird.

Angesichts der relativ knappen Mehrheiten im Parlament ist unklar, ob das Paket auch an der Urne gutgeheissen würde, sollte es denn jemals zu einer Volksabstimmung kommen. Eine Abstimmungsprognose ist auch deshalb schwierig, weil der Nutzen und die Kosten des Pakets für jeden Einzelnen (Familien, Haushalte) kaum quantifizierbar sind. Dass nun plötzlich fast jedes Energieunternehmen Subventionen erhalten soll, ist schwierig zu vermitteln: Zu den impliziten Subventionen zugunsten der Kernkraft und den expliziten Subventionen zugunsten der "neuen" erneuerbaren Energien sollen nun zukünftig auch Gelder in "landwirtschaftliche" Biogasanlagen und die Grosswasserkraft fliessen. Auch können sich offenbar einige Gruppen der Finanzierung dieser Subventionen elegant entziehen (ausgerechnet die Grossverbraucher) und diese finanziellen Lasten nun anderen Gruppen (den Klein-Konsumenten, mir!) aufbürden. Die Energiestrategie wirkt so wie eine degressive Steuer, deren soziale Folgen schlicht nicht diskutiert werden. Dass mit dem geplanten Zubau an fossiler Energieerzeugung die CO2-Ziele nicht mehr zu halten sind, soll offenbar auch keine Rolle spielen - war der Klimakollaps auch auf 2050 terminiert, oder tritt er erst 2100 ein?

Es erscheint vermessen, die Lage und Bedürfnisse der Schweiz im Jahr 2035 - geschweige denn 2050 - voraussehen zu wollen. Wie unsere Enkel und Urenkel einmal ihre Energie erzeugen und wie sich ihre Bedürfnisse gestalten, kann heute noch Niemand ernsthaft sagen. Anmassend ist, eine zukünftige Generation an Beschlüsse binden zu wollen, die im Jahr 2014 gefällt wurden. Die Mehrheiten von 2050 werden selbst entscheiden, wie sie ihre Elektrizität gewinnen. Die technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung ist schlicht nicht voraussehbar.

Statt heute alles auf einmal über den Haufen zu werfen könnte man in solchen Situationen der Unsicherheit und Unwissenheit versuchen, sich langsam durchzuwursteln (so hat es Charles Lindblom schon 1959 formuliert: "Muddling through"): Änderungen in kleinen, überschaubaren Schritten mit jederzeitiger Möglichkeit der Fehlerkorrektur, bevor irreversible Schäden (an Umwelt und Landschaft) oder unbezahlbare Kosten (für die Gesellschaft) entstehen. "Muddling through" ist hierzulande bekannt als "gutschweizerischer Kompromiss", der gesellschaftlich und politisch breit abgestützt ist und von grossen Mehrheiten getragen wird. Ein Kompromiss würde einen angemessen tiefen Deckel auf den Subventionen zu halten, damit man sich nicht in einem System verrennt, dass schon bald abgelöst werden soll (durch ein "zweites Massnahmenpaket"). Ein massvoller Wandel würde auch implizieren, die Kernkraft nicht in einem Schritt durch andere Energieträger zu ersetzen. Zwar hat uns diesen Mittwoch die Zeitungsente zum vermeintlichen Atomunglück in Saporoschje (Ukraine) die Gefahren maroder Reaktoren wieder in Erinnerung gerufen. Doch wäre es so falsch (ich wage es auszusprechen), allenfalls ein einzelnes, modernes, neues Kernkraftwerk zu bauen, statt die alten Meiler à gogo weiterlaufen zu lassen? Könnte man sich nicht auch die Zeit nehmen, aus den Fehlern anderer zu lernen, statt sich ausgerechnet die - so wie es aussieht - scheiternde deutsche Energiewende zum Vorbild zu nehmen?

Ungeachtet legitimer Bedenken wird im Bundesrat und im Parlament nun der grosse Wurf angestrebt: Solch grosse Würfe eignen sich vorzüglich als Denkmäler für Politiker, taugen darüber hinaus aber meist zu nicht viel mehr.

St.Gallen, 5. Dezember 2014

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December 5, 2014 by Peter Hettich.
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„UBS offices zurich“ von twicepix. (Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 über Wikimedia Commons)

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Schlechte Vorbilder: Banken-Bussen im Ausland

„UBS offices zurich“ von twicepix. (Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 über Wikimedia Commons)

„UBS offices zurich“ von twicepix. (Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 über Wikimedia Commons)

Der jüngste "Devisenskandal" lässt Schweizer Politiker einmal mehr erstaunt zusehen, wie ausländische Finanzmarktbehörden einen weiteren Griff tief in die Taschen verschiedener Banken machen können. Während sich der Fiskus im Ausland durch den Devisenskandal mit ca. einer Milliarde zusätzlich alimentieren kann, muss sich der Bund mit "bescheidenen" 134 Mio. Franken (Gewinneinziehung) begnügen. Da seit der Finanzkrise Zahlen mit nur 9 Ziffern niemanden mehr beeindrucken, stellt sich die Frage der Einräumung solcher Strafkompetenzen offenbar auch in der Schweiz (erneut). So verlockend es jedoch sein mag, an einem Bussenreigen teilzunehmen, der zunehmend orgastische Züge annimmt: Wir sollten uns gut überlegen, ob wir auf diesen Wagen tatsächlich aufspringen wollen (eine "Gratwanderung" gemäss Hansueli Schöchli).

In vielen Bereichen der Wirtschaft haben sich heute Regulatoren etabliert, die relativ unabhängig schalten und walten können (siehe hier meinen früheren Beitrag). Abgesandte dieser Regulatoren sitzen in internationalen Behördennetzwerken und formulieren dort "Standards", die von nationalen Gesetzgebern nolens volens umgesetzt werden müssen, da ansonsten schwarze Listen drohen. Obwohl nicht zur Rechtsetzung befugt, formulieren diese Behörden - formal unverbindliche - Rundschreiben, Richtlinien, Vollzugshilfen und dergleichen, die in erheblichem Mass die Funktion von materiellem Recht übernehmen. Als Vollzugsbehörden untersuchen sie mutmassliche Gesetzesverstösse und sprechen auch sogleich die angemessene Strafe aus. Der Blick ins Ausland zeigt sodann, dass Gesetzesverstösse selten von einem unabhängigen Gericht geprüft werden, sondern meist vergleichsweise erledigt werden. Der eigentliche Rechtsverstoss, die Beweislage sowie die Grundsätze der Starfzumessung bleiben zumindest für die Öffentllichkeit unklar, und erscheinen zuweilen als unberechenbare "Black Box" - schärfer formuliert: das Verfahren erscheint als willkürlich, als Handlungen ausserhalb rechtsstaatlicher Kontrollen (siehe auch schon Beitrag hier).

Wir sind nicht mehr im Mittelalter. Niemand wird mehr von einem absolut regierenden Fürsten bestraft, der zugleich die Regeln schreibt, der als Untersuchungsrichter und gleichzeitig Ankläger fungiert und der dann noch als Richter die Strafe ausspricht. Wenn also Verwaltungssanktionen nach kartellrechtlichem Vorbild auch im Finanzmarktrecht eingeführt werden sollen, dann bitte unter Wahrung minimaler rechtsstaatlicher Garantien: ein öffentliches, faires, unparteiisches Verfahren vor einem unabhängigen Gericht ist nicht zuviel verlangt. Gerüttelt wird damit freilich an einem sehr liebgewonnen Privileg der Verwaltung, nämlich der Befugnis, einseitig hoheitliche Anordnungen zu erlassen: Der Verfügung.

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Finanzmarktrecht, Banken.

November 21, 2014 by Peter Hettich.
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