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Bild von Norbert Kaiser (Selbst fotografiert) [CC BY-SA 2.5], via Wikimedia Commons

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Energiewirtschaft - schön zurechtgeschnitten wie das Zierbäumchen im Barockgarten

Bild von Norbert Kaiser (Selbst fotografiert) [CC BY-SA 2.5], via Wikimedia Commons

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Dass stabile Rahmenbedingungen zentral für eine Marktwirtschaft sind, wissen wir spätestens seit Walter Eucken in den Fünfzigerjahren seine "Grundsätze der Wirtschaftspolitik" formulierte. Negative Erfahrungen mit wirtschaftspolitischen Experimenten veranlassten ihn, explizit zu sagen, was an sich bekannt war. So gibt es seit jeher rechtliche Instrumente, die Investitionen schützen und langfristige Planungshorizonte sichern, z.B. die bis zu 80 Jahre dauernden, gesetzesbeständigen Wasserrechtskonzessionen in der Energiewirtschaft.

Ausgerechnet Energieunternehmen müssen heute erhebliche Rechtsunsicherheiten beklagen. Bis vor kurzem durften sie annehmen, dass das Stromversorgungsgesetz total revidiert würde, bevor grundlegende Rechtsfragen rechtskräftig entschieden sind. Das sich ebenso in Totalrevision befindliche Energiegesetz von 1998 hat schon elfmal, die zugehörige Verordnung gar 25 Mal geändert (mehrmals im Jahr, und der Umfang wuchs von 22 auf 180 Seiten).

Die absurd häufigen Anpassungen verleiten zur Annahme, dass Bundesrat und Parlament die Energiewirtschaft so gestalten wie ein absolutistischer König seinen Barockgarten. Die mit dem Staat noch immer eng verbandelte Energiewirtschaft tritt dem aber nicht entgegen; vielmehr sucht sie Rettung in wettbewerbsverzerrenden staatlichen Subventionen.

Sie sollte besser eine Wiederherstellung von langfristig tragfähigen Rahmenbedingungen fordern: Wer das CO2-Problem als prioritär ansieht (mit Blick auf Deutschland nicht selbstverständlich), wird für die Schweizer Energiewirtschaft kein wertvernichtendes Anpassungstempo verlangen können. Verfassungsrechtlich geboten wäre ein schrittweises Vorgehen, das Fehlerkorrekturen ermöglicht und Investitionen in volkswirtschaftlich wertvolle Anlagen schützt.

Stattdessen raten die Unternehmensberater der Branche, ihre verlustbringenden Produktionsanlagen (an den Staat?) abzustossen und sich alle zu Energiedienstleistern zu mausern. Dieses gelobte Land ist jedoch nicht unberührt, sondern schon von konkurrenzfähigen Unternehmen besiedelt. Der Letzte, der aus der eigentlichen Elektrizitätsproduktion aussteigt, wird das Licht nicht selber löschen müssen.

Dieser Beitrag erschien in der Mai-Ausgabe des VSE-Bulletin, der führenden Schweizer Fachzeitschrift für Elektrotechnik und Elektrizitätswirtschaft.

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Rechtssicherheit, Regulierung and tagged with Subventionen, Rechtssicherheit, Erneuerbare Energien, Energierecht.

May 22, 2015 by Peter Hettich.
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Bundesarchiv, B 145 Bild-P109963 / CC-BY-SA [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Zum Tag der Arbeit: Sozialcharta ratifizieren?

Bundesarchiv, B 145 Bild-P109963 / CC-BY-SA [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Gestern Nachmittag durfte ich anlässlich einer Tagung zu den Sozialrechten in der Schweiz den Standpunkt des Wirtschaftsrechts (und damit wohl der "Wirtschaft" generell) vertreten. Im Zentrum der Debatte steht dabei immer wieder die Europäische Sozialcharta. Diese ist gemäss den Tagungsveranstaltern "das wichtigste Dokument für den Schutz wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte auf europäischer Ebene". Obwohl der Bundesrat die Charta schon 1976 unterzeichnet hat, hat die Schweiz diese nie ratifiziert. Dabei soll die Schweiz eigentlich viele Rechte der Charta schon garantieren, weshalb einem Beitritt zu diesem Übereinkommen nichts im Wege stehe. Die Gründe für die ausbleibende Ratifikation der Sozialcharta liegen deshalb vermutlich in tieferen Schichten verborgen, die ein nur oberflächlicher Blick auf die Rechtslage nicht ergründen kann.

Die Sozialcharta beginnt mit einem "Recht auf Arbeit": "Jedermann muss die Möglichkeit haben, seinen Lebensunterhalt durch eine frei übernommene Tätigkeit zu verdienen." Auf dieser abstrakten Stufe würde das auch der Wirtschaftsrechtler unterschreiben: Sich seinen Lebensunterhalt unabhängig von Zuwendungen von Dritten verdienen zu können, ist ein Instrument zur Verwirklichung zentraler Elemente der Menschenwürde – man könnte mutig vom "ideellen Gehalt der Wirtschaftsfreiheit" sprechen. Der Wirtschaftsrechtler denkt bei beim Recht auf Arbeit also an Freiheitsrechte, und vor allem an Marktzugang: KMU-freundliche Regulierung, Bürokratieabbau, aber auch Personenfreizügigkeit für Menschen mit einem Arbeitsvertrag in der Tasche. In diesem Sinne sind Wirtschaftsfreiheit und Sozialrechte eben gerade nicht Antagonisten, die der Sozialgesetzgeber auszubalancieren hätte, sondern zwei Seiten der gleichen Medaille.

Mit diesem Begriffsverständnis war ich natürlich in der Minderheit. Auch die Verfasser der Sozialcharta bringen andere Inhalte zum Ausdruck, wie der Bundesrat 1983 in seiner Botschaft zum Beitritt (S. 1269) selbst klar darlegte:

“Konkret bedeutet dies, dass sich jeder Vertragsstaat bereit erklärt, alles zu tun, um den Arbeitsuchenden Arbeit zu beschaffen und die Anzahl vorhandener Arbeitsplätze im Rahmen des Möglichen zu erhalten. Aus dieser doppelten Zielsetzung heraus verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Ursachen der Unterbeschäftigung oder der Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Diese Bestimmung muss in ihrer dynamischen Tragweite verstanden werden: sie setzt voraus, dass sich die Regierungen im Rahmen ihrer globalen Wirtschaftspolitik stets für dieses Ziel verwenden [… z.B. durch …] konjunkturpolitische Massnahmen.”
— Bundesrat

Die Sozialcharta atmet den Geist des starken Staates, der Arbeitsplätze "schafft" oder "beschafft" und sie mit wirtschafts- und konjunkturpolitischen Massnahmen "erhält". Man klammert sich an das vermeintliche Idealbild der lebenslangen Anstellung und des Aufstiegs nach Senioritätsprinzip, alles im selben Betrieb. Gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel, der das Bild des immobilen Arbeitnehmers infrage stellen könnte, wird ignoriert. Selbständige Unternehmer, die mit neuen, innovativen Produkten und Dienstleistungen Märkte bedienen, die im Wettbewerbsprozess Arbeitsplätze aufbauen und allenfalls auch einmal abbauen müssen, sind kein Thema der Sozialcharta.

Das in der Sozialcharta zum Ausdruck gebrachte Sozialmodell ist entweder gescheitert oder existiert nicht mehr: Frankreich und Portugal, die sämtliche Bestimmungen der Sozialcharta umzusetzen versprochen haben, weisen eine Jugendarbeitslosigkeit von 24,1% bzw. 34,8% auf. Von den Zeitbomben in Griechenland und Spanien, wo mehr als die Hälfte der unter 25-jährigen keine Arbeit haben, dürfen wir gar nicht sprechen. Solange sich die Rahmenbedingungen in diesen Ländern ("ease of doing business") nicht ändern, wird auch das "Recht auf Arbeit" illusorisch bleiben.

St.Gallen, 1. Mai 2015

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Arbeitsrecht, War for Talent, Sozialcharta.

May 1, 2015 by Peter Hettich.
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"Rescue operation (off the canaries)" by Noborder Network. Licensed under CC BY 2.0 via Wikimedia Commons

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L'Europe n'existe pas: Politisches und moralisches Versagen weit jenseits Europas Aussengrenzen

"Rescue operation (off the canaries)" by Noborder Network. Licensed under CC BY 2.0 via Wikimedia Commons

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Der europäische "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" findet im Mittelmeer eine scharfe Grenze. An die 900 Menschen haben am 19. April 2015 ihre Suche nach einem besseren Leben mit dem Verlust desselben bezahlt; insgesamt ertranken dieses Jahr schon 1'600 Flüchtlinge im Mittelmeer. Das tägliche Sterben wird nur noch überschattet vom offensichtlichen Unvermögen, etwas dagegen zu tun – und Verantwortung für dieses Drama zu übernehmen, das Europa zumindest teilweise mitverursacht hat.

Die weitaus meisten Bootsflüchtlinge stammen aus Syrien. Selbst nach Überschreiten "roter Linien" sahen die westlichen Staaten keine Veranlassung, dem blutigen Massaker in diesem Land Einhalt zu gebieten. Man will sich nicht noch einmal die Finger verbrennen: Nicht unvermutet kommen weitere grosse Flüchtlingsgruppen aus Afghanistan und Irak; Länder, die vor allem aus innenpolitischen Gründen vorzeitig von westlichen Streitkräften verlassen und in unsäglichem Zustand zurückgelassen wurden. Viele Flüchtlingsboote stechen von Libyen in See, einem gescheiterten Staat, auf den der Westen seit seiner Militärintervention 2011 weniger Einfluss zu haben scheint als zu Zeiten der Herrschaft Muammar al‑Gaddafis.

Wer denkt, den Zustrom von Flüchtlingen mit einer Wiederbelebung der italienischen Rettungsaktion "Mare Nostrum" oder einer glaubwürdigeren Finanzierung der EU-Frontex Operation "Triton" beherrschen zu können, setzt nur an den Symptomen des eigentlichen Übels an. Europa lässt heute Flüchtlinge den Preis bezahlen für jahrelange Verfehlungen in einer kaum kohärenten "gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik". Von einer wirksamen Wachstumspolitik, die in den südeuropäischen Krisenländern die (Jugend-)Arbeitslosigkeit entschärfen und die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ermöglichen könnte, darf man gar nicht anfangen zu reden. Frei nach dem Motto des Schweizer Pavillons an der Expo 1992 lässt sich sagen: "L'Europe n'existe pas".

St.Gallen, 24. April 2015

Posted in Regulierung and tagged with Globalisierung, Eurokrise.

April 24, 2015 by Peter Hettich.
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