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Foto von Milko Vuille [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Weltsolarpreis für Betrand Piccard zeugt von bedenklicher Innensicht der Branche

Foto von Milko Vuille [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Am 18. Oktober hat die «Schweizer Solar Agentur» an der St.Galler OLMA den beiden Schweizern Bertrand Piccard und André Borschberg den «Weltsolarpreis» verliehen. Die Agentur ist damit der Versuchung erlegen, eine Initiative für eine erfolgreiche Vermarktung zu belohnen, unter Ausblendung der tatsächlichen Substanz. Auch zeugt die Auswahl des Preisträgers vor allem von der in der Branche oft erkennbaren, bedenklichen Innensicht. Wer Anspruch erhebt, einen Weltsolarpreis zu verleihen, hätte – IMHO – im Ausland bessere Kandidaten gefunden.

Ungeachtet der persönlichen Leistung (chapeau!) verlief die Weltumrundung von Solar Impulse ja keineswegs reibungslos. Sie dauerte vom 9. März 2015 bis am 26. Juli 2016 und war von Pleiten, Pech und Pannen begleitet. Was Solar Impulse vor allem eindrücklich aufzeigte, waren die technologischen und physikalischen Grenzen eines mit Solaranergie betriebenen Flugzeugs. Schon vor dem Flug war klar: Nie werden Passagiere in solchen Flugzeugen reisen. Dass Solar Impulse entscheidend zu technischer Innovation in Teilbereichen beigetragen haben soll, mutet so frivol an wie die Behauptung, wir hätten die Teflonpfanne der bemannten Raumfahrt zu verdanken. Die aus dem Projekt gewonnen Erkenntnisse werden wohl in erster Linie die Case Studies an betriebswirtschaftlichen Fakultäten dahingehend bereichern, wie solche Initiativen erfolgreich zu vermarkten sind.

Vor allem aber erschreckend ist, dass die Solar Agentur die in das Projekt geflossene graue Energie einfach ausblendet, nur schon angefangen mit dem Transport des Flugzeugs in einer Boeing 747-400 von Payerne zum Startpunkt in Abu Dhabi. Damit angesprochen ist das grundsätzliche Problem der fehlenden Gesamtsicht: Die Solarindustrie schert sich heute sehr wenig darum, ob der von ihr produzierte Solarstrom zum Zeitpunkt der Einspeisung tatsächlich gebraucht wird, ob dieser Strom zur Netzstabilität beiträgt oder diese beeinträchtigt und zu welchen Kosten der Solarstrom zu den Endkonsumenten transportiert werden muss (Stichwort: Netzausbau). Die vom Parlament nun verabschiedete Energiestrategie 2050 verändert hier immerhin etwas die finanziellen Anreizstrukturen, aber nicht grundsätzlich den «sense of entitlement» der Branche.

Den «Weltsolarpreis» verdienen würden Projekte, welche diese grundsätzlichen Probleme der unregelmässigen Einspeisung von Solarstrom angehen. So wurde vor wenigen Tagen bekannt, dass die Firma SolarReserve in der Wüste von Nevada ein riesiges Solarkraftwerk bauen möchte. Die solare Energie wird nicht direkt in Strom gewandelt, sondern erwärmt zunächst einen Kern von (dann) geschmolzenem Salz; das Salz dient als Energiespeicher und erlaubt eine ununterbrochene Stromproduktion über 24 Stunden. Da das Kraftwerk in der Wüste und damit an einem geeigneten Ort steht, produziert es die Elektrizität erstaunlich günstig. Die mit diesem Projekt einhergehenden gesellschaftlichen Kosten erscheinen weit geringer: Ein würdiger Preisträger für ein zukunftsweisendes Projekt.

St.Gallen, 21. Oktober 2016

Posted in Energie, Umwelt and tagged with Subventionen, Einspeisevergütung, Erneuerbare Energien, Innovation, Energierecht.

October 21, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Solarwärmesystem in Leh (Ladakh/Indien)

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Andere Länder, andere Bedürfnisse

Foto: Solarwärmesystem in Leh (Ladakh/Indien)

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Zurück aus den Ferien im sonnigen Süden zehrt der Reisende hoffentlich lange an den gewonnenen Eindrücken. Vor allem Anlagen zur Gewinnung von Wärme und Strom aus Solarenergie begegnen dem Schweizer in den Südländern auf Schritt und Tritt. Auch die vom Bundesrat und wohl bald vom Parlament verabschiedete Energiestrategie 2050 zielt auf die verstärkte Förderung von Sonnenenergie, vor allem die Photovoltaik. Die Kantone fördern derweil die Erschliessung von Solarwärme. Fortschrittlich also, was unsere südlichen Nachbarn uns hier vormachen?

Meldungen über die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen und Solarwärmekraftwerken in anderen Ländern sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Sinnhaftigkeit der neuen erneuerbaren Energien von lokalen Gegebenheiten abhängig ist. Energieerzeugungsanlagen in der Wüste von Nevada (Sonne) oder an der Nordseeküste (Wind) gegenwärtigen andere Produktionsbedingungen als in einem Land wie der Schweiz, das eine bescheidene solare Einstrahlung und nur schwachen Wind aufweist. Sonnen- und Windenergie in der Schweiz kann die installierte Kapazität nur zu ca. 11 bzw. 20% ausnutzen. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob die Hauseigentümer in den sich entwickelnden Ländern auch Solaranlagen installieren würden, wenn sie über eine zuverlässige Versorgung mit Wärme, Gas und Strom aus einem Verteilnetz verfügen würden.

Angesichts der nicht vorhandenen bzw. nicht realisierbaren Energietransportkapazitäten über sehr weite Strecken ist die Frage, wer unter welchen Bedingungen welche Energie zu welchem Preis produzieren soll, also eine nationale Frage, die nur beschränkt mit Blick auf andere Länder beantwortet werden kann.

St.Gallen, 5. August 2016

Posted in Infrastrukturrecht, Energie, Regulierung and tagged with Subventionen, Energieeffizienz, Einspeisevergütung, Erneuerbare Energien, Energierecht, Kernenergie.

August 5, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: UVEK/DETEC/DATEC via Twitter

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Haus ohne Anschluss als "Vorzeigeprojekt"?

Foto: UVEK/DETEC/DATEC via Twitter

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In Brütten steht ein Haus, das ohne Zuführung von Strom, Erdgas oder Öl funktioniert und ausschliesslich mit Sonnenenergie betrieben wird. Als weltweit erstes solches "Haus ohne Anschluss" wurde es von Doris Leuthard anlässlich der Eröffnung als "Quantensprung für die Energiestrategie" gepriesen. Ob in Brütten tatsächlich "Zukunft gebaut worden" ist, wie die Bundesrätin ausgeführt hat, ist für den Autor dieses Blogs allerdings nicht so klar.

Zum heutigen Zeitpunkt ist das "Haus ohne Anschluss" ein Fremdkörper in einem netzbasierten Energiesystem. Grundsätzlich kann das Verteilnetz umso effizienter und kostengünstiger betrieben werden, je mehr Haushalte sich dem Netz anschliessen. Wenn sich also in Zukunft die Hälfte der Haushalte für eine energieautarke Lösung und die andere Hälfte für den Netzanschluss entscheiden sollten, stellt dies die Existenz des Netzes selbst infrage. Während diese Grundsatzfrage in Bereichen wie Gas und Wärme vielfach zu einem hoheitlichen Anschlusszwang - und damit zu einem Entscheid für das Netz - führt,  wird dieselbe Frage bei diesem "Leuchtturmprojekt" (vorerst) ausgeblendet. Dies erscheint nicht nur als potenziell kostspielige Nachlässigkeit, sondern gar als etwas widersprüchlich.

Gemäss den Initianten des Projekts zeigt das Haus ohne Anschluss, "dass nachhaltiges Bauen heute ohne Komforteinbusse möglich ist." Damit das Projekt jedoch funktioniert, müssten die Bewohner ihren jährlichen Energieverbrauch mindestens halbieren. Auch über die den Bewohnern zur Verfügung stehende Leistung ist wenig bekannt: Können Haarfön und Kaffeemaschine überall gleichzeitig betrieben werden? So verhehlen die Bauherren nicht, dass die Senkung des Energieverbrauchs nicht allein durch mehr Effizienz erreicht werden kann, sondern eine Veränderung des Verhaltens bedingt (siehe Tips und "Anweisungen" im Faltprospekt).

Etwas polemisch gesagt ist das Verhalten am Feierabend nicht auf persönliche Erholung und Komfort, sondern auf das Energiesparen auszurichten. Während viele dieser Sparideen durchaus sinnvoll sind, erscheinen sie als Zwang überschiessend: Es gibt nun einmal viele Personen, die nicht unter einem wassersparenden Duschkopf stehen wollen und die Wert auf eine qualitativ ansprechende Beleuchtung legen (siehe früherer Blog hier). Solche individuellen Vergnügungen werden im Brüttener Haus jedoch mit einem Bonus-/Malus-System geahndet. Man kann sich gut die wöchentlichen Konsensgespräche und nachbarlichen Interventionen wegen des Energieverbrauchs vorstellen, was viele Interessenten abschrecken dürfte. Übrigens passt auch der Tesla S, mit dem die Bundesrätin nach Brütten gereist ist, wohl kaum in die Philosophie der zukünftigen Bewohner des Hauses ohne Anschluss. Ob wir eine solche Hinwendung zu einem genügsamen Leben (neudeutsch: Suffizienz) wirklich alle wollen, hat noch niemand so richtig gefragt (siehe früherer Blog hier).

Vorerst handelt es sich beim "Haus ohne Anschluss" um ein interessantes Experiment, bei dem sich angesichts des relativ günstigen Mietzinses von CHF 2'500 für eine 4,5-Zimmer-Wohnung auch die Frage stellt, wieviele öffentliche Gelder in dieses Leuchtturmprojekt geflossen sind. Ob das Projekt zukunftsweisend ist, wird sich zeigen. Als besonders sinnvoll erscheint das zwanghafte Energiesparen in einer Zeit, wo die Grosshandelspreise für Elektriziät im Bereich von 3 Rp./kWh liegen, eher nicht. Sarkastisch merken erste Manager aus der Energiewirtschaft an, man möge doch angesichts der deplorablen Situation der Branche eher Anreize für eine Steigerung des Energieverbrauchs setzen. Man fühlt sich an die Landwirtschaftspolitik erinnert, welche die Überproduktion zuweilen mit staatlich finanzierten Verwertungsmassnahmen verschleudern hilft. In dieser Situation, wo die Zukunft der produzierenden Energiewirtschaft stark gefährdert erscheint, mag ein energieautarkes Haus nun aber gar fast als Versicherung gegen energiepolitische Unvernunft erscheinen.

St.Gallen, 10. Juni 2016

Posted in Energie, Infrastrukturrecht and tagged with Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Freiheit, Grundversorgung, Innovation, Energierecht.

June 10, 2016 by Peter Hettich.
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