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Bild: Operation Libero

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Informationsfreiheit = Recht auf Information?

Bild: Operation Libero

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Am 5. Dezember hat sich die Bewegung "Operation Libero" mit einem Paukenschlag auf Seiten der Gegner der "NoBillag-Initiative" geschlagen und in kurzer Zeit einen stattlichen Betrag für ihre Kampagne gesammelt. Operation Libero macht geltend: "In einer direkten Demokratie tragen die Bürgerinnen und Bürger die Verantwortung. Dazu brauchen sie möglichst vielfältige Informationen. Denn ohne genügend Informationen, sind gute Entscheidungen unmöglich. Deshalb braucht die Schweiz vielleicht mehr als jedes andere Land starke, unabhängige Medien." Dieser Einschätzung ist vollumfänglich zuzustimmen; sie entspricht auch den Ergebnissen unser letztjährig erschienenen Studie.

Wenn Operation Libero dies jedoch zum Anlass nimmt, gegen die NoBillag-Initiative eine Kampagne zu lancieren, so begeht sie einen Denkfehler: Sie unterscheidet nicht Ziele und Mittel. Vielmehr sieht sie die heutige Medienordnung offenbar als alternativlos an. Wem eine vielfältige Information der Bürgerinnen und Bürger durch unabhängige Medien wichtig ist, der wird eine Medienabgabe zur Finanzierung hauptsächlich eines Service-Public-Anbieters nur als ein mögliches Instrument sehen, welches der Erreichung dieses Ziels dienlich sein könnte. Implizit deutet ja selbst Operation Libero an, dass staatlich finanzierte Unterhaltungsprogramme im digitalen Zeitalter anachronistisch sind - eine Konzentration des Leistungsauftrags auf die Information wäre dagegen ein zentrales Element einer Medienordnung für das digitale Zeitalter.

Genau. Die SRG ist uns heute egal. https://t.co/hohtQWiaGz
Die Initianten der “No Billag”-Initiative wollen Artikel 93 Absatz 2 und somit unser Recht auf Information aus der Bundesverfassung streichen. Unterstütze uns im Kampf dagegen: https://t.co/1MWheM8HGw pic.twitter.com/KkutWDIOyH

— Operation Libero (@operationlibero) December 5, 2017

Zur Ausgestaltung eines zukunftstauglichen Service Public hat Operation Libero jedoch bisher geschwiegen. Die junge und jugendliche Organisation hat sich nach der knappen Annahme des RTVG in der Abstimmung vom 14. Juni 2015 nicht in die Debatte eingeschaltet. Gerade in dieser vorschnell abgewürgten Debatte wären "liberale" Ideen gefragt gewesen. Dagegen fokussiert sich Operation Libero nun auf die Streichung des Leistungsauftrags in Art. 93 Abs. 2 der Bundesverfassung; die Bewegung sieht damit vor allem den Staat in der Verantwortung, für die Bereitstellung unabhängiger Informationen zu sorgen. Hätte eine "wahrhaft" liberale Organisation nicht primär auf Art. 16 (Meinungs- und Informationsfreiheit) oder Art. 17 (Medienfreiheit) verwiesen und eine freiheitsorientierte Medienordnung gefordert? Dass von jüngeren Menschen getragene Organisationen zum Zweck der Gewährleistung von Freiheit primär nach staatlichem Handeln rufen und nicht nach Gewährung von Handlungsspielräumen, erscheint mir Sinnbild einer sklerotischen Gesellschaft und äusserst bedenklich.

St.Gallen, 8. Dezember 2017

Posted in Medienregulierung, Wettbewerb, Wirtschaftsverfassung and tagged with Audiovisuelle Medien, Medienfreiheit, Wettbewerb.

December 8, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Alpha du centaure [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

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Marx, mein Cocktail-Schirmchen

Foto: Alpha du centaure [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

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"Das Kapital ist ein Klassiker mit trauriger Aktualität", war gestern in einem Gastbeitrag der NZZ zu lesen. Marx wäre von den heutigen Krisenerscheinungen kaum überrascht gewesen, schreibt der Autor Christoph Henning, "weder vom Phänomen der Working Poor, von der Zunahme an Depressionen durch Überarbeitung, der Erosion des Zusammenlebens und des Klimas noch von den verheerenden Wirtschaftskrisen." Und wenn Marx also doch recht hatte mit seinen Krisentheorien, dann vielleicht auch mit seinen Lösungen?

Erstmals ist mir Marx nicht in seinen Schriften begegnet, sondern in seinen Auswirkungen, und zwar in Form eines Cocktail-Schirmchens. Ein solches schmückte den Fruchtdrink, den eine entfernte Verwandte bei einem Besuch bei uns in der Schweiz bestellt hatte. Mit kindlicher Neugierde beobachtete ich sie fasziniert, wie sie das Schirmchen sorgfältig abwischte und einpackte. "So etwas haben wir nicht bei uns", sagte sie, und meinte die damals noch bestehende DDR. Es war mein erster Kontakt mit einer Mangelwirtschaft.

Die Faszination der Intellektuellen für Marx wird uns weiterhin begleiten wie Jugendliche, die nicht von T-Shirts mit dem Konterfei von Che Guevara lassen wollen. Während letzteres mit jugendlichem Überschwang erklärbar wird, bleibt ersteres für mich unverständlich. Wie kann ein Mann, der fern von Fabriken zeitlebens nicht richtig für seine Familie sorgen konnte, und der vor allem von zwei Erbschaften und der Leibrente eines Fabrikantensohns lebte, das wirtschaftliche Denken so vieler Menschen prägen? Fast scheint, je spektakulärer manche Ideen scheitern, desto länger leben sie fort.

St.Gallen, 15. September 2017

Posted in Wirtschaftsverfassung and tagged with Wachstum, Demokratie, Freiheit, Sozialcharta, Wettbewerb.

September 15, 2017 by Peter Hettich.
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KKW Mühleberg BKW AG, by BKW FMB Energie AG [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Aufspaltung der BKW AG?

KKW Mühleberg BKW AG, by BKW FMB Energie AG [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

KKW Mühleberg BKW AG, by BKW FMB Energie AG [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Der Kanton Bern ist Mehrheitsaktionär an der börsenkotierten BKW AG. Er erarbeitet zur Zeit ein Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BKW AG. Im Rahmen der Vernehmlassung und mit politischen Vorstössen wird verlangt, die BKW AG sei per Gesetz in die Geschäftsteile Netze, Kraftwerke und Dienstleistungen aufzuteilen. Die Frage, ob der Kanton Bern eine solche Anordnung treffen darf, entscheidet sich an den Freiheitsrechten.

Die Rechtswissenschaft hat nicht vollständig geklärt, inwieweit sich Unternehmen in Staatseigentum auf die Freiheitsrechte berufen können. Gesichert ist immerhin, dass eine vollständig im Eigentum des Kantons Bern stehende BKW kaum grundrechtlich vor Übergriffen des Kantons geschützt wäre. Eine solche Situation liegt aufgrund der an der BKW beteiligten privaten Aktionäre jedoch nicht vor. Als Konsequenz kann der Kanton eine Umstrukturierung der BKW AG nicht einfach anordnen, sondern muss zunächst die privaten Aktionäre auskaufen. Zu diesem Schluss kommt ein Kurzgutachten, das der Kanton Bern in Auftrag gegeben hat.

St.Gallen, 1. September 2017


Medienmitteilung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion vom 28. August 2017

Aufspaltung der BKW AG würde Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit verletzen

Der Kanton Bern kann der BKW AG im Beteiligungsgesetz nicht vorschreiben, das Unternehmen in einen vom Kanton beherrschten und einen privatwirtschaftlichen Teil aufzuteilen. Das würde die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit verletzen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion bei Herrn Professor Peter Hettich in Auftrag gegeben hat.

Der Kanton Bern ist Mehrheitsaktionär der BKW AG. Im BKW-Beteiligungsgesetz sollen der Zweck und der Rahmen der Beteiligung geregelt werden. In der Vernehmlassung zum neuen Gesetz wurde eine Aufspaltung der BKW AG gefordert: Die Geschäftsteile Netze und Kraftwerke sollen aus der BKW AG ausgegliedert und ganz vom Kanton übernommen werden. Die Geschäftsteile Energiehandel und Dienstleistungen sollen in einer separaten Gesellschaft ohne Beteiligung des Kantons weitergeführt werden.

Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hat in einem Rechtsgutachten abklären lassen, ob der Kanton Bern der BKW AG eine solche Aufspaltung vorschreiben kann. Das Gutachten von Professor Dr. Peter Hettich, Universität St. Gallen, kommt zum Schluss, dass eine Ausgliederung der Geschäftsteile Netze und Kraftwerke der BKW AG nicht mit Vorschriften im BKW-Beteiligungsgesetz erreicht werden kann. Ein solches Vorgehen würde die Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit verletzen.

Der Regierungsrat hat das BKW-Gesetz Ende Juni 2017 zu Handen des Parlaments ver-abschiedet. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich in der Novembersession 2017 erstmals mit der Vorlage befassen. Die zweite Lesung ist für März 2018 vorgesehen.

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Regulierung and tagged with Erneuerbare Energien, Eigentumsgarantie, Gesetzgebung, Wettbewerb, Wirtschaftsfreiheit.

September 1, 2017 by Peter Hettich.
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