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Foto: Ibiza, von K C from USA - Ibiza, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

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Segen des Massentourismus

Foto: Ibiza, von K C from USA - Ibiza, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

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In einem Gastkommentar vom Dienstag äussert sich Bruno S. Frey zu den Kosten des Massentourismus. Sichtlich kritisch erwähnt der Ökonom Beispiele von herausragend schönen Orten, die von Menschenmassen buchstäblich überschwemmt werden. Dadurch entstünden Kosten in Form von Warteschlangen, Beschädigungen an Kulturgütern und Verdrängungseffekten zulasten der Einheimischen. Seiner Ansicht nach sei eine wirksame Massnahme zur Entlastung der Kunstzentren vom Massentourismus die Diversifikation: "Touristen könnten und sollten auf alternative Kulturorte aufmerksam gemacht werden." Dies erscheint mir als grobe Fehlüberlegung.

Richtig ist: Barcelona, Venedig, der Louvre und die vatikanischen Museen sind an die Massen verloren. Ebenso die Strände auf Ibiza und im südlichen Teil von Mallorca. Wer dies anerkennt, wird dankbar zur Kenntnis nehmen, dass diese Orte die Touristenmassen aufnehmen bzw. aufzunehmen in der Lage sind. Statt den Massentourismus besser zu verteilen, sollte er vielmehr weiter konzentriert werden. Entsprechend sollte das Anlegen von Kreuzfahrtschiffen mit mehr als 5500 Passagieren in Barcelona und Venedig nicht verboten werden, sondern die Anlegestellen sollten für noch grössere Schiffe ausgebaut werden, notfalls mit Fördergeldern. Mit anderen Worten, um an einem anderen Beispiel von Frey anzuknüpfen: Wenn die Massen eben in Florenz und Pisa sind, so können sie nicht gleichzeitig Vicenza, Modena oder Sabbioneta überfluten. Der Massentourismus ist nichts anders als ein segensreiches Instrument (eine positive Externalität!), das die Idylle und Authentizität der wenig besuchten Orte für diejenigen bewahrt, die den Individualtourimus zu schätzen gelernt haben.

St.Gallen, 29. September 2017

Posted in Regulierung and tagged with Tourismus.

September 29, 2017 by Peter Hettich.
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Rituale der Nullrisikogesellschaft

Im afrikanischen Busch fliegt es sich noch weitgehend unbeschwert. Nur so lassen sich jedenfalls die vergnügten Gesichter der Piloten deuten, die in ihren Kleinflugzeugen Passagiere und Fracht von Airstrip zu Airstrip transportieren. Auch der Laie kann sich gut vorstellen, dass die kommerzielle Fliegerei in einem sechsplätzigen Propellerflugzeug abwechslungsreicher ist als im computerisierten Jet. Umso mehr Verständnis hat man für den Piloten, der sich lauthals darüber beklagt, dass das Sicherheitspersonal (an den grösseren Flugplätzen) ihm tatsächlich manchmal die Wasserflasche wegnehme. Das Verbot von Flüssigkeiten wird auch in Afrika rigoros durchgesetzt.

Der Sicherheitsapparat erachtet die Risiken durch dehydrierte Piloten offenbar als weniger relevant als das Risiko, dass ein Pilot sein Flugzeug mittels eines Flüssigsprengstoffs zur Explosion bringen könnte. Wenig bedacht hat man dabei offenbar, dass Piloten ihre Flugzeuge auch ohne Sprengstoff zuverlässig zum Absturz bringen können. Verstehen kann das nur, wer Sicherheit nicht als kalkulierte Gratwanderung zwischen Sicherheitskosten und Sicherheitsnutzen sieht, sondern diese vielmehr mit religiösen Argumenten wertet.

Flughäfen sind die Kathedralen des Zeitalters der Globalisierung. Beim Gang zum Gate legen die Reisenden eine Strecke zurück, die einer Wallfahrt zur Ehre gereicht. Auf diesem Weg sind verschiedene Stationen der Reinigung zu passieren, bei denen man sich die Pilger ihrer Schuhe auch dann entledigen, wenn diese selbst dem feinsten Detektor als unverdächtig erscheinen müssen. Statt des Pilgerstabs trägt der Reisende der Postmoderne ein Gefrierbeutelchen mit verschiedenen Gefässen bei sich – 100 ml fasst ein jedes davon. Im Glauben an die absolute Sicherheit wird gemeinsam mit dem Sicherheitspersonal dem Nullrisiko gehuldigt. Unerreichbar muss dieses Paradies jedoch mindestens solange bleiben, als die Fracht in den dunklen Bäuchen des Flugzeugs nicht ebenso Erleuchtung erfährt wie das Handgepäck des pilgernden Passagiers. Abseits des öffentlichen Rampenlichts, in den Frachthallen, ist die sicherheitsbeauftragte Priesterschaft weit weniger streng in der Einhaltung ihrer Gebote.

St.Gallen, 10. Juli 2015

Posted in Infrastrukturrecht, Prävention and tagged with Sicherheit, Risiko, Tourismus.

July 10, 2015 by Peter Hettich.
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Picture from Wikimedia (Public Domain)

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Enteignung zugunsten Privater?

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Darf das Gemeinwesen einem Privaten ein Grundstück wegnehmen, um es einer anderen Privatperson zu geben? In einer aussergewöhnlichen  unpublizierten Entscheidung, die in Fachkreisen wenig Beachtung fand, hat das Bundesgericht zu dieser Frage Stellung genommen und *Trommelwirbel* bejaht. Gegenstand des Entscheids war eine 9-Loch-Golfanlage, deren Mietvertrag von den Eigentümern der Liegenschaft nicht mehr verlängert werden sollte. Die Betreibergesellschaft des Golfplatzes ersuchte daraufhin den Staatsrat des Kantons Wallis um Erteilung des Enteignungsrechts, was auch geschehen ist.

Das Bundesgericht hat das öffentliche Interesse an der Enteignung bejaht, unter anderem unter Berufung auf das Enteignungsgesetz und Tourismusgesetz des Kantons Wallis. Nun ist es weitgehend unbestritten, dass die Förderung des Tourismus im öffentlichen Interesse liegt. Doch steht nicht vor allem auch ein privates Interesse im Vordergrund, wenn zugunsten einer privaten Betreibergesellschaft enteignet wird? Das Bundesgericht scheint sich nicht daran zu stören. Das deutsche Bundesverfassungsgericht verlangt jedenfalls für einen solchen Fall, dass "hinreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass die selbstgestellte 'öffentliche' Aufgabe ordnungsgemäss erfüllt wird". Dass konkrete Massnahmen zur Sicherung des Gemeinwohlziels getroffen worden wären, ergibt sich aber vorliegend nicht aus dem Sachverhalt.

In Zeiten, da private Gesellschaften wichtige Infrastrukturanlagen betreiben, kann eine Enteignung zugunsten Privater nicht von vorneherein unzulässig sein. Ein Golfplatz ist indessen keine solche Anlage (und vom Gesetzgeber auch nicht als solche konkret festgelegt). Eine Enteignung wie die vorliegende, die letztlich öffentliche Interessen nur mittelbar fördert, sollte daher mit diesem Fall die absolute Ausnahme bleiben.

Posted in Wirtschaftsverfassung and tagged with Raumplanung, Eigentumsgarantie, Tourismus.

July 18, 2014 by Peter Hettich.
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