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Foto: Blick vom 9. Mai 2017 (S.3)

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Et tu! Christa Rigozzi für die Energiestrategie!

Foto: Blick vom 9. Mai 2017 (S.3)

Foto: Blick vom 9. Mai 2017 (S.3)

Die Ex-Miss Schweiz Christa Rigozzi unterstützt die Energiestrategie, schreibt der Blick vom Dienstag. Wir erhalten nach der Empfehlung von Bischof Felix Gmür also weitere Rückversicherung in dieser wichtigen Zukunftsfrage. Ob es politisch konsistent ist, für die zweite Gotthardröhre zu sein und gleichzeitig die Energiestrategie (-43% Energieverbrauch) zu unterstützen, scheint unwichtig, wenn man auf der richtigen Seite steht.

Christa Rigozzi hat auch "Solarstrom vom eigenen Hausdach". #EsGeht also, würden die Befürworter der ES2050 sagen. Ich sage dagegen: #EsFliesst - nämlich die Subvention. Nähme Christa Rigozzi heute eine 20 kWp-Photovoltaikanlage auf ihrem Hausdach in Betrieb, so erhielte Sie eine Subvention von CHF 10'400. Ein rentables Unterfangen für jemanden, der seine Anlage im Eigenverbrauch betreibt. Gut, wenn man auf der Seite des Guten steht und sogar noch Geld dafür erhält, würden die Befürworter der ES2050 nun versichern (während sie sich für eine weitere Subvention für ein Cargobike anmelden).

Befürworter der Energiestrategie schreiben sich meist auch das Anliegen sozialer Gerechtigkeit auf die Fahne. Wie wenig sie die Umverteilungseffekte der Energiestrategie thematisieren, ist daher mehr als irritierend. Die Subventionen für den Photovoltaikausbau fliessen doch zu einem grossen Teil an Einfamilienhausbesitzer, die das Geld in keiner Weise nötig haben. Finanziert wird diese Subvention von sozial schwachen Grossfamilien, die in Mietwohnungen leben und einen grösseren Verbrauch an Energie haben. Wie wir schon 2011 geschrieben haben, ist dieser Mechanismus weder sachangemessen noch gerecht.

St.Gallen, 10. Mai 2017

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Wirtschaftsverfassung and tagged with Energierecht, Einspeisevergütung, Erneuerbare Energien, Subventionen.

May 10, 2017 by Peter Hettich.
  • May 10, 2017
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Foto: Roland Fischer, via Wikimedia Commons

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Weit weg vom «Ogi-Ei»: EnergieSchweiz produziert heute Kinderbücher

Foto: Roland Fischer, via Wikimedia Commons

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Um konkrete Tipps zum Energiesparen geht es bei EnergieSchweiz nur noch am Rande. Das Programm entfaltet ein auswucherndes Eigenleben, welchem das Bewusstsein für einen zielangemessenen Mitteleinsatz fehlt. EnergieSchweiz sieht sich als politischer Akteur, wie ein jüngst erschienenes Schulbuch zu den Vorzügen der «Energiestrategie 2050» deutlich zeigt. Nachfolgend die ausführliche Fassung meines Gastkommentars in der Schweiz am Wochenende vom 18. März 2017:

Ein staatlich finanziertes Globi-Buch

Globi verkörpert die Schweiz und ihre Bewohner wie keine andere Kinderbuchfigur. Vor allem zeigt der «gefiederte Nationalheld» unseren Kindern, wieso sie auf die von ihren Eltern mitgeprägte Schweiz stolz sein dürfen: Globi erklärt die Post, das rote Kreuz und die ETH. Dass Globi in seinem 85. Lebensjahr Energiefragen erkundet, ist einleuchtend. «Globi und die Energie» ist Ende letzten Jahres erschienen, richtet sich an Erstklässler und befasst sich mit der «Energiewende» bzw. mit der «Energiestrategie 2050». Realisiert wurde das Buch fast ausschliesslich mit Geldern staatlicher und staatsnaher Organisationen. Zum Gesamtbudget des Projekts von CHF 145'000 hat EnergieSchweiz CHF 50'000 beigetragen und auch das Vorwort verfasst. Anders als sonst spricht Globi zu uns also nicht als privater Vogel, sondern als Sprachrohr des Staates.

«Globi und die Energie» ist keine eigentliche Propaganda (so hier): Die Autoren stellen die komplexe «Energiewende» bzw. «Energiestrategie 2050» nicht nur einseitig dar. Anders als der frühere Amtsdirektor des BFE, der sich in einer Tageszeitung von der teuren deutschen «Energiewende» distanzierte, gebrauchen die Autoren die Energiestrategie als Synonym. Ihr Buch unterstützt die am 21. Mai 2017 zur Abstimmung kommende «Energiestrategie 2050» in jedem einzelnen Aspekt. Deckungsgleich mit den Zielen von EnergieSchweiz erläutern die Autoren ihre Zukunftsvision der «Suffizienz». Altersgerechter wäre wohl der Begriff Verzichtsgesellschaft: So sollen wir «Flugreisen möglichst vermeiden» und «weniger Fleisch essen». Insgesamt gibt Globi den gesellschaftlich nächsten Entwicklungsschritt klar vor: Die Zukunft ist erneuerbar. Die Energiewende muss den Kindern entsprechend als «alternativlos» erscheinen, zumal Globi auch keine Alternativen aufzeigt. Im Gegensatz dazu ist es selbst dem Branchenverband VSE gelungen, die ungewisse Energiezukunft in vier verschiedenen «Energiewelten» vereinfacht einzufangen.

Einseitige Darstellungen und das Weglassen von Unbequemem

Natürlich ist auch der vom Parlament beschlossene «Atomausstieg» positiv bewertet. Dieser hat wenig mit dem im Buch dargestellten Klimawandel zu tun, sondern mit einer veränderten Risikowahrnehmung. So bekommt Globi Angst, als sein Dosimeter nach Besuch eines Kernkraftwerks eine Strahlendosis von 25 Mikrosivert (μSv) anzeigt. Bei einem Schulbuch ist hier vor allem zu beklagen, dass diese Zahlenangabe nicht in einen Kontext gesetzt wird. Gemäss Bundesamt für Gesundheit beträgt allein schon die natürliche Strahlenbelastung durch Radon 3'200 μSv/Jahr. Nach dem Verzehr einer einzelnen Paranuss ist Globi's Reaktorbesuch vernachlässigbar. Andernorts nimmt es Globi nicht so genau: So berichtet das BFE von 20,7 Vogelopfern pro Windenergieanlage und Jahr. Bei den von Globi anvisierten 1'800 Windturbinen führt dies jährlich zu zehntausenden toten Vögeln, was das Buch unterschlägt. Dass sich die erfolgreichste Schweizer Kinderbuch-Figur tendenziös für die Energiestrategie 2050 einsetzt, befremdet natürlich Skeptiker des so beworbenen politischen Projekts. Freilich dürfen die Globi-Verehrer auch nicht vergessen, dass der Papageienmensch überhaupt erst als Werbefigur für eine Warenhauskette das Licht der Welt erblickte. Einen Anspruch der Schweizer auf einen kommerzfreien oder politisch neutralen Globi gibt es nicht.

Finanziert EnergieSchweiz politische Werbung?

Inhaltlich haben die von EnergieSchweiz unterstützten Programme wenig gemeinsam mit dem energieeffizienten Eierkochen, das alt Bundesrat Adolf Ogi im Oktober 1988 in einem Fernsehspot demonstrierte. EnergieSchweiz ist heute als Marke mit Schutz für 17 Warenklassen eingetragen, von Taschenmessern, Spielzeug und Schönheitspflege bis hin zu Finanzdienstleistungen und Rechtsberatung. Im letzten Jahr sollte die Imagewerbung «Wir bauen Energiezukunft» die Bauwirtschaft bei der Rekrutierung neuer Fachkräfte unterstützen und die Nutzung bestehender Weiterbildungsangebote verstärken. Gemäss internen Unterlagen sei aber das «Schaffen von polit-gesellschaftlicher Akzeptanz für die Energiestrategie 2050» das Ziel der Kampagne. Auch konnten Besucher der «Energy Challenge» in neun Energiestädten Strom mit Velos erzeugen, um in Bern ein «energieneutrales Konzert» des «Energy Challenge Hauptbotschafters» Stress zu ermöglichen. Jährlich stehen dem Programm CHF 50 Mio. u.a. für Kampagnen wie diese zur Verfügung, auch für Fernsehspots zur Hauptsendezeit. Dass diese Imagewerbung politische Natur hat und darum dem Staat verboten ist, ist nur noch schwer von der Hand zu weisen.

Politische Diskussion um Energiestrategie wird mit Kindern geführt

Mit ihrem subventionierten Globi-Buch möchten die Autoren «Schülerinnen und Schülern die nachhaltige Energienutzung verständlich» machen und diese auf die «Herausforderungen der Energiezukunft» vorbereiten. Nach ihrer Ansicht könne das Buch «in der Volksschule gut in den Unterricht eingebaut werden». Auch EnergieSchweiz möchte das Thema an den Volksschulen stärken: Dort werden die «Lehrkräfte der Volksschule als wichtige Multiplikatoren» angesehen, die die «Kinder und Jugendlichen hinsichtlich energiebewusstem Verhalten und Auswirkungen von übermässigem Energieverbrauch» frühzeitig sensibilisieren sollen. Die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften, nicht aber EnergieSchweiz, vertreibt das Buch denn auch als Schulmaterial. So müssen Eltern zur Kenntnis nehmen, dass die politische Diskussion um die Energiestrategie auch mit ihren Kindern geführt wird.

Mit seiner Informationstätigkeit will der Bund «das auf Einsicht beruhende freiwillige Handeln aller Kreise» stärken. Bei achtjährigen Kindern fördert Globi freilich eher passive «Einsicht» als aktives «Handeln». Ein Erstklässler ist hinsichtlich seines ökologischen Fussabdruckes fremdbestimmt. Vor diesem Hintergrund bleibt unklar, was das BFE mit der Ansprache von kleinen Kindern erreichen möchte? Wurde hier allenfalls der Lehrplan 21 mit den «Preussischen Regulativen für das Volksschul‑, Präparanden- und Seminarwesen» von 1854 verwechselt? Libertarier werden an dieser Stelle freilich einwerfen, dass die Volksschule ohnehin nie einen anderen Zweck als das Heranziehen willfähriger Untertanen hatte. Selbst vor diesem Hintergrund würden dem Bund jedoch die Kompetenzen zur Produktion von Lehrmitteln fehlen.

Keine Subventionen für politische Kinderbücher

Bei solchen Projekten tut sich der Jurist sehr schwer mit den gesetzlichen Grundlagen, die es heute auch für die Ausrichtung von Subventionen braucht. Gemäss gesetzlichem Auftrag informiert das Bundesamt für Energie über die umweltverträgliche Energieversorgung, die Möglichkeiten einer rationellen Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Das BFE darf diese Massnahmen über EnergieSchweiz konzipieren und dabei private Organisationen bei ihrer Informations- und Beratungstätigkeit mit Subventionen unterstützen. Da sich diese Massnahmen nur auf eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz stützen können, sind sie gemäss Bundesrat auf «konkrete Aktionen wie Veranstaltungen, Ausstellungen und Veröffentlichungen, sofern sie gesamtschweizerisch von Bedeutung sind», beschränkt. Dass auch Gelder für Kinderbücher in dieses Zielfeld fallen sollen, ist offensichtlich sehr unwahrscheinlich.

Implikationen für Reformen von EnergieSchweiz

Im Kontext hiesiger Verhältnisse bewegt sich EnergieSchweiz mit der Finanzierung eines politischen Kinderbuches derart weit ausserhalb des abgesteckten juristischen Terrains, dass sich verschiedenste verfassungsrechtliche Fragen in ganz neuen Konstellationen stellen. Natürlich führt die merkliche Zunahme der Behördenkommunikationen auf verschiedensten Kanälen zu einer stärkeren staatlichen Beeinflussung des Meinungsbildungsprozesses als auch schon. Zum Schutz der Meinungsbildungsfreiheit wäre daher generell – und nicht nur wie heute im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen – darauf zu achten, dass die demokratische Willensbildung effektiv den gesellschaftlichen und politischen Kräften vorbehalten bleibt. Ohne weiteres einleuchtend ist sodann, dass das gesellschaftliche Kräftespiel durch die Zusprache staatlicher Finanzmittel verändert wird. Konsequenterweise sollten dann aber Subventionen auch den Wettbewerb an Ideen und Meinungen nicht verzerren, und nicht wie bislang nur die (wirtschaftliche) Wettbewerbsneutralität wahren. Öffentlich finanzierte Publikationen, vor allem wenn sie sich an Kinder richten, sollten in erster Linie deren Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit den präsentierten Meinungen fördern, sodass sie sich ein eigenes Urteil bilden können. Dieses Ziel hat «Globi und die Energie» verfehlt.

Im Ergebnis legt EnergieSchweiz nicht nur die für das Programm einschlägigen gesetzlichen Grundlagen viel zu weit aus. Das Programm hat offensichtlich auch ein gutes Stück seinen staatspolitischen Kompass verloren. Sollten die übergeordneten Behörden oder der Gesetzgeber diesen Kompass neu justieren wollen, wäre auch mit Gewinn darüber nachzudenken, nach welchen normativen Gesichtspunkten Forschungs- und Fördergelder generell verteilt werden sollten.

St.Gallen, 24. März 2017

Posted in Energie, Wirtschaftsverfassung and tagged with Energierecht, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Subventionen.

March 24, 2017 by Peter Hettich.
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Energiestrategie ohne Subventionen?

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Die nachfolgende Replik auf eine NZZ-Analyse zur Energiestrategie 2050 ist gestern erschienen. Für den eiligen Leser hier die Zusammenfassung: Liberal Gesinnte preisen an der nun verabschiedeten Energiestrategie vielfach das von den bürgerlichen Parteien gesetzte Ablaufdatum für die Subventionen. Dies könnte sich als trügerisch erweisen, denn einmal eingeführte Abgaben und Subventionen verschwinden selten. So sind denn auch erste Vorstösse für den "Strommarkt nach 2020" in Vorbereitung, die die Energiestrategie 2050 erheblich umkrempeln werden, aber nicht zu einem wettbewerblichen (sprich: subventionsfreien) Strommarkt führen. Bei der kommenden Abstimmung vom 21. Mai 2017 kann der Stimmbürger vor allem ein Zeichen dahingehend setzen, ob die reichlich weiter fliessenden Subventionen lieber für den weiteren Zubau neuer erneuerbarer Energien oder doch mehr für die Versorgungssicherheit ausgegeben werden sollen.

St.Gallen, 27. Januar 2017


Energiestrategie und Wettbewerb

Gastkommentar von Peter Hettich

Die Energiestrategie sei «ein Murks», schreibt Helmut Stalder (NZZ 21. 1. 17), und dennoch sei sie «ein Schritt in die richtige Richtung». Die liberale Perspektive auf das Potpourri von energiepolitischen Massnahmen ist sichtlich schwer zu finden. Eine – frei nach alt Bundesrat Kaspar Villiger – konzeptionell ausgerichtete Denkweise mag helfen, das komplexe Geschäft besser einzuordnen: Hat die Vorlage klar definierte, priorisierte und ordnungspolitisch vernünftige Ziele, die konsistent sind mit den eingesetzten Instrumenten?

Helmut Stalder beantwortet diese Grundfrage abschlägig, und dies mit guten Gründen: Bis anhin bewältigte die Schweiz das «Energie-Trilemma» aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit vorbildlich. Staatliche Eingriffe in das auch verfassungsrechtlich vorgegebene Zieldreieck müssen daher vorsichtig erfolgen. Die begrenzte Steuerungskraft des Regulierungsrechts gebietet ohnehin Demut im Gestaltungsanspruch. Da nur der Klimaschutz den forcierten Zubau der neuen erneuerbaren Energie ökonomisch rechtfertigen kann, ist das Verbesserungspotenzial nach oben begrenzt: Die Schweizer Elektrizitätsproduktion ist nahezu CO2-frei.

Trotzdem hat sich der Gesetzgeber kaum bemüht, in einem «Swiss Finish» noch vorhandene Zielkonflikte aufzulösen und Inkonsistenzen beim Instrumenteneinsatz zu beseitigen: Bau von Gaskombikraftwerken angesichts ambitionierter Klimaschutzziele; Senkung des Elektrizitätsverbrauchs trotz mehr Elektromobilität; Ausbau der Elektrizitätserzeugung trotz Stromschwemme und anhaltend tiefen Preisen; Belastung der Wasserkraft mit Wasserzinsen und gleichzeitige Subventionierung mit einer Marktprämie; schwammige Regeln zu neuen Erzeugungsanlagen in Landschaftsschutzgebieten, aber nicht in Mooren (Grimsel-Staumauer); beachtliche Zubauziele, für die zu wenig Finanzmittel bereitgestellt werden.

Immerhin, und darin sieht Helmut Stalder das Positive, hat das Parlament ein «Ablaufdatum gesetzt». Das neue Gesetz, so der Eindruck, führe in einen subventionsfreien Endzustand, in welchem der Wettbewerb und nicht die Politik den Elektrizitätsmarkt gestalte. Die «ordnungspolitische Sünde» wäre danach also ein vorübergehender Katalysator für einen ohnehin laufenden Transformationsprozess.

Vergessen geht, dass Ablauf und Ergebnis dieses Prozesses heute unbekannt sind. Auch die Ausgangslage ist nicht günstig: Zum für die Energiestrategie wichtigen Stromabkommen wird es so bald nicht kommen: «Es herrscht Eiszeit mit der EU», rief der Elcom-Präsident Carlo Schmid-Sutter jüngst am Stromkongress. Deutlich zeigt auch das BfE in seiner «Auslegeordnung Strommarkt nach 2020», dass die Energiestrategie Fragen der Versorgungssicherheit (Speicher, Eigenversorgung usw.) vernachlässigt hat. Keine Perspektive liefert das revidierte Gesetz auch für die Gestaltung einer zukünftig integrierten Energieversorgung (Smart Grid, konvergente Strom-, Gas- und Wärmenetze usw.).

Das Verfalldatum der Energiestrategie ist also eher im Jahr 2020 anzusiedeln. Im Zuge der schon laufenden Revisionen des Stromversorgungsgesetzes und des Wasserrechtsgesetzes wird das neue Energiegesetz tiefgreifende Änderungen erfahren. Keine dieser Änderungen führt zu einem stärker wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt.

Da das Subventionsregime in der Abstimmung vom 21. Mai gar nicht zur Disposition steht, gibt der Stimmbürger nur die Stossrichtung für den «Strommarkt nach 2020» vor: Ein Ja steht dann für eine fortgesetzte, mit den ambitionierten Zielen des Energiegesetzes konsistente Subventionierung der neuen erneuerbaren Energieerzeuger.

Dagegen sind die Motivationen für ein Nein vielfältig und die Konsequenzen daraus unklar; die Energiepolitik würde wohl, so meine Vermutung, entlang sicherheits- und versorgungspolitischer Linien neu ausgerichtet.

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Wettbewerb and tagged with Subventionen, Erneuerbare Energien, Energierecht, Wettbewerb.

January 27, 2017 by Peter Hettich.
  • January 27, 2017
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