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Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

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Corporate Social Irresponsibility

Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

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Es wäre "wünschenswert, würden sich Unternehmer vermehrt Gedanken über nicht nur die politischen, sondern auch die sozialen Auswirkungen ihrer Geschäfte machen", schreibt Michèle Binswanger jüngst im Tagesanzeiger. Es ist ihr Applaus für den Stopp der Crowdfunding-Kampagne der NoBillag-Initianten durch Wemakeit. Das kontroverse Statement findet auch Widerhall in den sozialen Medien, wo das Verhalten der Plattform entweder als politische Zensur oder als Ausdruck von liberaler Vertragsfreiheit angesehen wurde. Michèle Binswanger bringt jetzt noch die soziale Verantwortung ins Spiel, was doch Anlass zu einigen Überlegungen zu unserem sozialen Umgang miteinander gibt. Wir haben es vorliegend weder mit liberalem noch mit sozial verantwortlichem Handeln zu tun. Wer in Crowdfunding einen Weg zur Demokratisierung der Finanzwirtschaft gesehen hat (Robert Shiller), wird enttäuscht sein.

Es ist nicht Ausdruck von liberalem Verhalten oder Vertragsfreiheit, ein schon eingegangenes Rechtsverhältnis unter Hinweis auf CSR-Überlegungen zu beenden; dafür ist es zu spät. Der liberale Grundsatz ist "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Der Staat hat nach liberaler Ansicht für die Durchsetzung von rechtmässigen Verträgen einen geeigneten, mit Zwangsmitteln ausgestatteten Rechtsrahmen zu schaffen. Ungeachtet dessen ist es ein grosses Verdienst der Marktwirtschaft, unsere Austauschverhältnisse basierend auf Leistung und Preis zu organisieren. Ich muss mich - in den Schranken des Rechts - eben nicht darum kümmern, ob der von mir verkaufte Schraubenzieher von der Käuferin zur Manipulation der Bremsen am Fahrzeug ihres Partners missbraucht wird. Ich muss meine Vertragspartner nicht unter Beachtung von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, soziale Stellung, Lebensform, Aussehen oder religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugungen auswählen - und das ist gut so.

Hier kommt nun die "Corporate Social Responsibility" hinzu, welche die weiten Handlungsspielräume im liberalen Rechtsstaat in engere Bahnen lenken soll. Schon aus Reputationseffekten ist es für moderne Unternehmen unabdingbar, bei ihrem Handeln diese erweiterte Entscheidrationalität zu beachten. Doch nur in Grenzen! Wenn verantwortliches Handeln einfach auf die Förderung dessen gerichtet ist, was dem "breiten sozialdemokratisch-liberal-grünen Konsens in Europa" (so Kollege Ulrich Schmid) entspricht, dann ist das Konzept der CSR bedeutungslos, da solche Handlungsgrenzen ohnehin mittels sozialer und rechtlicher Sanktionen durchgesetzt werden könnten. Soziale Verantwortung muss mehr sein: Sie zeigt sich vor allem dann, wenn gesellschaftliche Prozesse unterstützt werden, die nicht die Zustimmung einer Mehrheit der eigenen Klientel bzw. Filterblase finden. Mit anderen Worten: Wer sich darauf beschränkt, die Ziele einer Mehrheit von 70,7% (Umfrage gemäss Tagi) zu fördern, der handelt nicht unbedingt sozial verantwortlich, sondern in erster Linie opportunistisch.

St.Gallen, 10. November 2017

Posted in Regulierung, Medienregulierung and tagged with Audiovisuelle Medien, Steuern, Medienfreiheit, Demokratie.

November 10, 2017 by Peter Hettich.
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"Die Steuern" von Nikolai Vasilevich Orlov [Public domain], via Wikimedia Commons

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Things as certain as Death and Taxes, can be more firmly believ’d

"Die Steuern" von Nikolai Vasilevich Orlov [Public domain], via Wikimedia Commons

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Nichts ist sicher ausser Steuern und der Tod. Diese schon 1726 von Daniel Defoe formulierte und 1789 von Benjamin Franklin wiederholte Grundregel kann man heute differenzieren. Im Präventionsstaat gilt:

  • Ist eine Steuer einmal eingeführt, selbst wenn nur für vorübergehend, so bleibt sie.
  • Ein festgesetzter Steuersatz wird niemals sinken, immer steigen.
  • Eine zweckgebundene Steuer wird immer neue gute Zwecke finden.
  • Steuern für alle anzuheben ist einfacher als Steuerausnahmen zu beseitigen.

Einige dieser Regeln bestätigten sich gestern in der Präventionspolitik. Bund und Kantone wollen, so ein Artikel von Davide Scruzzi in der NZZ, die Suizidprävention verbessern und dafür die schon bestehende Präventionsabgabe auf den Krankenkassenprämien von 2.40 auf 4 Franken anheben. Das Anliegen, so wird man sich einig sein, ist sicher ein gutes. Das Mittel, zentral gesteuerte Präventionsanstrengungen, ist wohl zweifelhaft. Die Finanzierung, so kann man sich sicher sein, ist verfassungswidrig.

Auf Bundesebene gibt es eine ganze Reihe von verschiedenen "Präventionsabgaben" (siehe dazu meinen mit Yannick Wettstein verfassten Artikel hier): Dazu zählen die auf der Nettoprämie der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung erhobenen "Unfallverhütungsbeiträge", die Abgabe an die von Kantonen und Krankenversicherern errichtete Stiftung "Gesundheitsförderung Schweiz", oder etwa die auf Zigaretten
erhobene Abgabe an den Tabakpräventionsfonds. Bei all diesen Abgaben handelt es sich um Steuern, die keine Grundlage in der Bundesverfassung finden und die meist nur aufgrund ihrer geringen Höhe tolieriert werden. Gerade bei diesen Abgaben ist jedoch Vorsicht zu walten, wenn sie erhöht werden sollen. Verfassungsrechtliche Spielräume dafür gibt es nicht.

St.Gallen, 19. September 2014

Posted in Finanzverfassung, Prävention and tagged with Krankenversicherung, Präventionsabgabe, Steuern.

September 19, 2014 by Peter Hettich.
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