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Wir bauen Energiezukunft?

Wer viel Zug fährt, wird diese Tage oft auf die Kampagne "Wir bauen Energiezukunft" stossen. Die Plakate wurden vom staatlichen Programm energieschweiz zusammen mit der Bauwirtschaft in Auftrag gegeben. Die Kampagne steht offensichtlich im Zusammenhang mit einer Reihe von jüngeren energiepolitischen Massnahmen. Die Beteiligung von Privaten an der Kampagne erstaunt nicht, weil die Baubranche ja in ganz erheblichem Ausmass von energiepolitischen Massnahmen profitiert: Mit dem Gebäudeprogramm hat der Bund seit dem Jahr 2010 Gebäudesanierungen mit gut 1 Mia. Franken unterstützt - Geld, das die Bauwirtschaft gerne entgegen nimmt. Die Kampagne ist insgesamt gut gemacht und hat auch Lob von BR Leuthard erhalten (siehe tweet unten). Was mir die Kampagne als Bürger vermitteln will, ist dagegen weniger offensichtlich.

Lob von höchster Stelle für unsere Kampagne «Wir bauen Energiezukunft». @EnergieSchweiz https://t.co/bg3m3hKbeQ pic.twitter.com/lM1G1E6egJ

— cR Kommunikation (@cRKommunikation) January 15, 2016

Früher war ja alles noch klarer. Adolf Ogi hat mit dem legendären Eierkochen-Fernsehspot das Programm Energie2000 ins Leben gerufen, den Verläufer der heutigen Energieschweiz. Den Schweizern zu erklären, wie beim Kochen Energie gespart werden kann, erschien damals sinnvoll und war noch dazu gratis (Wie David Thiel am ElCom-Forum 2015 süffisant bemerkt hat, ist angesichts der heutigen Stromschwemme weit weniger ersichtlich, wieso Energie gespart werden sollte, aber item). Heute fliessen 55 Mio. Franken in das Erziehungsprogramm "energieschweiz", dem offenbar langsam die griffigen Botschaften ausgehen. Die Webseite der Kampagne erklärt sich wie folgt: "Ziel ist eine indirekte Unterstützung der Baubranchen bei der Rekrutierung neuer Fachkräfte und die Motivation der bereits aktiven Berufsleute für die kontinuierliche Weiterbildung im Energiebereich." Das steht allerdings nicht auf dem Plakat, welches vor allem als Imagewerbung qualifiziert werden kann.

Es wäre nicht völlig aus der Luft gegriffen, das Plakat als politische Werbung für die Energiestrategie 2050 anzusehen; in diesem Fall wäre die Kampagne rechtswidrig. Doch auch als Imagewerbung ist die Kampagne fragwürdig. Das Energiegesetz erlaubt dem Bund lediglich die Information und Beratung der Öffentlichkeit "über die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung, die Möglichkeiten einer sparsamen und rationellen Energienutzung sowie über die Nutzung erneuerbarer Energien." Nichts davon lässt sich aufgrund des Plakats erahnen und nichts davon deckt sich mit dem deklarierten Ziel der Werbekampagne. Die Rechtsgrundlage der Kampagne ist damit äusserst dünn. Was auch immer sie kostet - das Geld wäre an anderer Stelle besser eingesetzt.

St.Gallen, 22. Januar 2016

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Umwelt and tagged with Baurecht, Subventionen, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Energierecht, Lehrlingsausbildung.

January 22, 2016 by Peter Hettich.
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"Kaleidoskop & Draisine", von Ohne RAST und RUH (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

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Ziel-Kaleidoskop im Beschaffungsrecht

"Kaleidoskop & Draisine", von Ohne RAST und RUH (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

"Kaleidoskop & Draisine", von Ohne RAST und RUH (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

Am 26. September 2014 haben die eidgenössischen Räte ohne grosses Aufheben eine Revision des Beschaffungsrechts vorgenommen. Diese ermöglicht, bei der Erteilung von Aufträgen der öffentlichen Hand verstärkt Anbieter zu berücksichtigen, die sich in der Ausbildung von Lernenden engagieren. Auch verschiedene Kantone lassen die Lernenden als Zuschlagskriterium zu (siehe nun die vorgeschlagene neue interkantonale Vereinbarung, Art. 31 Abs. 2 IVoeB). "Eine gute Sache", wird man intuitiv denken. Wer kann schon etwas gegen die Förderung der Lehrlingsausbildung haben? Dennoch ist leider zu vermuten, dass die Aufladung des Beschaffungsrechts mit solchen wirtschafts- und sozialpolitischen Zielen vor allem unerwünschte Nebenwirkungen als echte positive Wirkungen zeigt.

“Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag. Es wird ermittelt, indem verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, insbesondere Termin, Qualität,
Preis, Wirtschaftlichkeit, Betriebskosten, Kundendienst, Zweckmässigkeit der Leistung, Ästhetik, Umweltverträglichkeit, technischer Wert, Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung. Dieses letzte Kriterium kann nur ausserhalb des Staatsvertragsbereichs berücksichtigt werden. ”
— Art. 21 Abs. 1 Boeb (geändert)

Klar vergleichbar ist bei verschiedenen Offerten lediglich der Preis. Schon die Bewertung der Qualität eines komplexen Produkts ist schwierig, aber immerhin beherrschbar. Einen Quantensprung im erforderlichen Know-How macht die Beschaffungsstelle beim Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien; das Gemeinwesen kann hier natürlich Flagge zeigen - Vorbildfunktion wahrnehmen, z.B. wenn es seine Kantinen mit Kaffee aus fairem Handel bestückt oder seine Elektrizität aus erneuerbaren Energien bezieht. Schon hier zeigen sich jedoch Grenzen: Das Label "umweltfreundlich" kann auch für den Schutz der lokalen Anbieter missbraucht werden, wenn z.B. der lange Anfahrtsweg des Bauingenieurs zu einem Malus in der Bewertung führt.

Wer mit dem Beschaffungsrecht zusätzlich auch noch die Ausbildung von Lernenden stärken, Frauen- und Minderheitenförderung betreiben, Gesamtarbeitsverträge durchsetzen und verschiedenste Zertifizierungen und Labels verlangen will, der schafft jedoch für die Beschaffungsstelle ein Ziel-Kaleidoskop, das Missbräuchen Tür und Tor öffnet. Die Höher- und Minder-Bewertung des einen oder anderen Kriteriums erlaubt dann die präzise Steuerung des Zuschlagsentscheids an den präferierten Anbieter (den "Hoflieferanten"). Der Blick auf die vorrangige und ursprüngliche Funktion des Beschaffungsrechts, nämlich ein Zuschlag unter fairen Wettbewerbsbedingungen an das wirtschaftlich günstigste Angebot, geht verloren. Die verschiedenen Skandale und Skandälchen in jüngster Zeit haben deutlich gemacht, dass dieser Blick auf die zentralen Funktionen des Beschaffungsrechts nicht zu sehr verstellt werden sollte. Ein komplexes Beschaffungsrecht muss durch korrespondierende institutionelle Strukturen gestützt werden, die in der Verwaltung heute nur teilweise vorhanden sind.

St.Gallen, 17. Oktober 2014

 

Leseempfehlung: Für news zum Beschaffungsrecht die Webpage von Bundesverwaltungsrichter Marc Steiner hier.

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Öffentliche Beschaffungen, Lehrlingsausbildung.

October 17, 2014 by Peter Hettich.
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