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Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

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Ernährungssicherheit?

Hausschwein in Solothurn, von Joshua Lutz [Public domain], via Wikimedia Commons

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Am 24. September stimmen wir über eine Verfassungsvorlage ab, die den Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung ergänzen soll. Dieser Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit" geniesst grosse Unterstützung: Im Ständerat wurde die Vorlage mit 36:4, im Nationalrat mit 175:5 Stimmen verabschiedet. Von den Parteien hat offenbar nur die EDU eine Nein-Parole beschlossen. Gemäss einer Umfrage wollen denn auch zwei Drittel der Stimmbürger die Vorlage annehmen. Sie sollten vielleicht nochmals überlegen, denn solch grosser Konsens muss verdächtig stimmen.

Die Vorlage verankert keine neuen Kompetenzen in der Verfassung. Ihre Stossrichtung ist heute schon Gegenstand verschiedener anderer Bestimmungen, wie ein von uns erstelltes Gutachten zur Initiative ausführlich nachweist. Die Initiative wird nicht zu neuen Gesetzen führen und keine Neuausrichtung der Agrarpolitik zur Folge haben. Einziger Zweck der Vorlage ist es, dem Bauernverband gesichtswahrend den Rückzug seiner Initiative zu ermöglichen. Dafür ist die Verfassung und der Mechanismus der Volksinitiative zu schade. Der Stimmbürger hat am 24. September die Gelegenheit, dies dem Parlament mit einem deutlichen Nein kund zu geben.

St.Gallen, 9. September 2017

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Landwirtschaftsrecht, Gesetzgebung.

September 8, 2017 by Peter Hettich.
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Abbildung: Wikimedia Commons

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Die Innovationsverhinderer

Abbildung: Wikimedia Commons

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Am Dienstag hat sich der Nationalrat mit dem Gentechnikgesetz befasst. Die Nutzung der Gentechnologie soll weiterhin eingeschränkt, unter anderem soll das geltende Verbot des "Inverkehrbringens" von gentechnisch verändertem Saatgut und Pflanzen bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Diese Technologiefeindlichkeit ist bedenklich.

Das wiederholte Verbot der Gentechnologie - weil befristet "Moratorium" genannt - kann nicht mehr mit unbekannten Risiken begründet werden. Wie in diesem Blog schon mehrfach ausgeführt wurde, ist dieses Thema "gegessen" (2014 hier, 2016 hier). Selbst Greenpeace (Homepage mit Themen) propagiert die Risikoargumentation nicht mehr offen. Vielleicht hat die Umweltorganisation ja auf den Aufruf von 107 Nobelpreisträgern reagiert, wonach ihre sture Opposition Menschenleben koste. Heute wird jedenfalls das Verbot mit den Präferenzen der - durch endlose Hetzkampagnen verunsicherten - Konsumenten begründet. Nationalrätin Martina Munz geht soweit zu sagen, die Gentechnologie habe ja den Welthunger (immer) noch nicht gelöst (link zum Video)!

Dies erinnert an dunkle Zeiten: Sultan Bayezid II. verbot 1483 den Buchdruck auf Arabisch unter Androhung der Todesstrafe. Wie Acemoglu und Robinson ("Why Nations Fail") sowie Ridley ("The Rational Optimist") überzeugend darlegen konnten, war das Verbot der Druckerpresse aber nicht die Ursache des Niedergangs des Osmanischen Reichs. Vielmehr war das Verbot lediglich ein Symptom einer sklerotischen, verbürokratisierten, erneuerungsunfähigen und wohl auch selbstgefälligen Gesellschaft. Sind solch statische Tendenzen, wie auch alt Bundesrat Kaspar Villiger letztes Jahr gewarnt hat, nicht ebenso deutlich in der Schweiz erkennbar ("Demokratie und konzeptionelles Denken")?

“Die Forschung wird nicht eingeschränkt.”
— Nationalrätin Martina Munz (SP)

Oft wird im Zusammenhang mit Verboten zur Technologienutzung angeführt, die Forschung werde ja dadurch nicht unterbunden. Ähnliches hören wir im Zusammenhang mit der Kernenergie. Wer solches von sich gibt, verkennt den Zusammenhang zwischen den Anreizen zur Innovation und den damit einhergehenden Nutzungsmöglichkeiten. Wissenschafter, die gerne mal etwas für den Papierkorb erfinden, mag es geben, doch wollen wir die Zukunft unserer Gesellschaft darauf bauen? Vielmehr werden wohl Innovationen, deren Nutzung verboten ist, vermutlich gar nicht erst erfunden - Korrektur: Jedenfalls werden sie dann nicht in der Schweiz erfunden. Wenn nicht Martina Munz, so sollte dies doch dem Nationalrat als Kollektiv zu denken geben.

St.Gallen, 9. Januar 2016

Posted in Innovation, Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Parlament, Lebensmittelrecht, Wachstum, Innovation, Risiko, Landwirtschaftsrecht.

December 9, 2016 by Peter Hettich.
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Abbildung: Blick (Bauernhof)

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Von den Bauern lernt man das Sparen - nicht!

Abbildung: Blick (Bauernhof)

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Am Dienstag publizierte der Blick ein interaktives Tool zur Berechnung der Subventionen, auf die ein Landwirt in der Schweiz Anspruch hat. Abhängig von Grünfläche, Hanglage, Tierbestand, Apfelbäumen und ökologischen Freiflächen kann sich der Nutzer in einem vereinfachten Modell sein virtuelles bäuerliches Einkommen errechnen. Am Schluss erfährt der Blickleser dann noch, welcher Nationalrat einen ähnlich grossen Subventionsbetrag ausbezahlt bekommt. 

Hintergrund des Berichts ist die Zurückhaltung des Parlaments, (auch) bei der Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft zu sparen (Berichte in Blick; NZZ). Der stetige Geldregen ist so selbstverständlich geworden, dass er im Grundsatz nicht mehr infrage gestellt wird. Dass es sich bei den Direktzahlungen - wie der Landwirtschaftsartikel impliziert - lediglich um eine Ergänzung des am Markt erzielbaren Einkommens handeln soll, also um eine Hilfe zur Selbsthilfe, rückt in den heutigen Diskussionen völlig in den Hintergrund.

Eine unternehmerische Perspektive geht so verloren. Vielmehr zeigt die Blick-App wunderbar auf, von welchen Details die Höhe der Direktzahlungen abhängig ist. Insofern ist es naheliegend, dass die unternehmerischen Entscheide des heutigen Landwirts nicht mit Blick auf den Markt, sondern auf die staatliche Unterstützung gefällt werden. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Stützung muss denn auch kontrolliert werden: Pro Hof sind das mehrere Hundert Kontrollpunkte.

Nicht unvermutet sind die wettbewerblichen Perspektiven der Branche denn auch desolat: Gemäss OECD trägt die Landwirtschaft noch 0,8% zum BIP bei, beschäftigt aber 3,9% der Erwerbstätigen. Diese Unproduktivität schlägt sich im Unterstützungbedarf nieder: Die Produzentenstützung - also Transfers von Konsumenten und Steuerzahlern zu den Bauern - macht 62,4% des Werts der landwirtschaftlichen Produkte aus. Da darf sich der Bürger durchaus zu Recht fragen, ob die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bauernstandes nicht auch günstiger erhältlich wären.

St.Gallen, 2. Dezember 2016

Posted in Wirtschaftsverfassung and tagged with Subventionen, Landwirtschaftsrecht, Zoll.

December 2, 2016 by Peter Hettich.
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