• Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

regulierung.ch regulierung.ch

  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index
Foto: Kabelleger/David Gubler, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Foto: Kabelleger/David Gubler, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

SRG: Wer hat Angst vor dem Parlament?

Foto: Kabelleger/David Gubler, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Foto: Kabelleger/David Gubler, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion seiner Kommission (KVF-N) abgelehnt, die dem Parlament mehr Einfluss bei der Formulierung der Konzession der SRG gegeben hätte. Rechtzeitig vor der Debatte ist ein warnender Gastbeitrag des renommierten SRG-Journalisten Caspar Selg in der NZZ erschienen: "Der direkte Zugriff der Politik auf die Medien ist das Kennzeichen von autoritären Regimen. Eine vom Parlament gesteuerte SRG wäre ein Schritt genau in diese Richtung." Selg erinnert schon im ersten Satz an "Orban, Erdogan, Duterte, Trump." Auch Bundesrätin Doris Leuthard warnte "vor Politikeinfluss", im Einklang mit dem Generaldirektor der SRG Roger de Weck. Aus staatsrechtlicher Sicht sind die hier vorgebrachten Argumente jedoch völliger Blödsinn.

Allgemeiner Konsens herrscht offensichtlich darin, dass ein "öffentliches Medienhaus" (Wortkreation von de Weck) staatsfern zu organisieren ist. Auch bei staatsfernen Medien braucht es jedoch eine Instanz, welche in irgendeiner Art die von diesem Medienhaus erwarteten Leistungen definiert. Bei knappen öffentlichen Ressourcen ist es schlicht nicht rechtfertigbar, einer Institution CHF 1,2 Milliarden in die Hand zu drücken mit den Worten: "Jetzt mach mal!". Wenn wir also über mögliche politische Einflussnahmen diskutieren wollen, dann müssen wir die für die Leistungsdefinition alternativ zur Verfügung stehenden Institutionen anschauen. Mit anderen Worten: Wenn es das Parlament nicht machen soll, wer dann?

Offensichtlich bevorzugt die SRG bei der Leistungsdefinition den Bundesrat. Gerade dieser stellt jedoch als Exekutive die eigentliche "politische" Gewalt dar; er ist nur indirekt demokratisch legitimiert. Es ist das Parlament, das direkt vom Volk gewählt ist, das alle gesellschaftlichen Strömungen und auch kleine Parteien enthält und das heute schon im RTVG den Rahmen der SRG-Konzession vorzeichnet. Auch im historischen Rückblick fanden unzulässige politische Einflussnahmen doch selten ihren Ursprung im Parlament. Wenn Caspar Selg vor Orban, Erdogan, Duterte und Trump warnt, so übergeht er in unerklärbarer Weise, dass diese Personen alle der Exekutive angehören und daher in der Schweiz dem Bundesrat entsprechen würden.

Vielleicht versucht man schon zu viel in den Gastbeitrag von Selg hineinzulesen, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass der Redaktor für internationale Politik Nicolás Maduro nicht erwähnt, den sozialistischen Autokraten von Venezuela. Dennoch stellt sich hier die Frage, ob die klar fehlerhafte Argumentation von Selg nicht einfach politisch bequem ist. Würde Selg das derzeitige institutionelle Setting gleich vehement verteidigen, wenn wir eine Mitte-Rechts-Regierung hätten und eine Mitte-Links-Mehrheit im Parlament? Man kann leicht erahnen, dass dann eine Einflussnahme des Parlaments nicht mehr das Label "politisch", sondern "demokratisch" erhielte.

St.Gallen, 17. März 2017


Zusammen mit dem Ökonom Mark Schelker hat sich der Autor dieses Blogs im Buch "Medien im digitalen Zeitalter" mit den Herausforderungen bei der Neugestaltung der zukünftigen Medienlandschaft auseinandergesetzt. Er spricht heute zu diesem Thema an den 9. Aarauer Demokratietagen des Zentrums für Demokratie Aarau.

 

 

 

Posted in Medienregulierung, Wettbewerb, Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Parlament, Digitalisierung, Medienfreiheit, Audiovisuelle Medien, Internet, Demokratie.

March 17, 2017 by Peter Hettich.
  • March 17, 2017
  • Peter Hettich
  • Parlament
  • Digitalisierung
  • Medienfreiheit
  • Audiovisuelle Medien
  • Internet
  • Demokratie
  • Medienregulierung
  • Wettbewerb
  • Regulierung
  • Wirtschaftsverfassung
  • Post a comment
Comment

Teletext = Internet: Nun sag, wie hast du’s mit der Verfassung?

"Nun sag, wie hast du’s mit der Verfassung? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, du hältst nicht viel davon.“ Diese abgewandelte Gretchenfrage hat mich fast angesprungen, als sich Roger de Weck in einer wirklich hervorragenden Rede mit einer Verfassungsauslegung versuchte (nachzulesen auch hier): Gemäss seiner Auffassung ebne die Verfassung der SRG auch den Verbreitungsweg des Internets. Damit sei der Internetauftritt der SRG mit Videoplayer und Newsportal auch demokratisch legitimiert. Roger de Weck schliesst: "Einstweilen gilt der heutige Verfassungsartikel, den Kritiker weit weg vom Wortlaut interpretieren."

Wer geneigt ist, den Wortlaut von Art. 93 der Verfassung tatsächlich zur Kenntnis zu nehmen, wird jedoch zu anderen Schlüssen kommen. Die SRG wird in dieser Bestimmung mit keinem Wort erwähnt. Vielmehr ist von "Radio- und Fernsehen" insgesamt die Rede. Zur Verbreitung medialer Inhalte im Internet sagt die Verfassung nur (aber immerhin), dass der Bund diese Art der Verbreitung regulieren dürfe (Abs. 1). Betreffend den Service Public spricht die Verfassung jedoch explizit nur das Radio und Fernsehen an (Abs. 2).

Freilich gibt es dennoch Juristen wie z.B. den ehemaligen Direktor des BAKOM Martin Dumermuth, die es als möglich erachten, dass der Gesetzgeber einen Leistungsauftrag auch für das Internet vorsieht. Eine solche Auslegung kann sich jedoch nicht direkt auf den Wortlaut stützen, sondern muss nach den Regeln der Juristenkunst umständlich aus weiteren Indizien abgeleitet werden: So z.B. per Analogieschluss, wonach der Teletext (für die Millennials: siehe Bild oben) so etwas ähnliches wie das Internet sei. Es ist entsprechend eine Wertungsfrage, ob man solche Indizien höher gewichten will als den klaren Wortlaut der Verfassung. Roger de Weck ist also recht zu geben, wenn er bei dieser Frage einen Juristenstreit ausmacht; es ist jedoch klar seine Rechtsauffassung, die fern vom Verfassungswortlaut steht, nicht diejenige seiner Kritiker. Die Basis seiner Schlussfolgerungen ist insofern offensichtlich falsch.

St.Gallen, 9. September 2016

Posted in Medienregulierung, Innovation and tagged with Audiovisuelle Medien, Digitalisierung, Demokratie, Medienfreiheit, Grundversorgung, Internet, Innovation.

September 9, 2016 by Peter Hettich.
  • September 9, 2016
  • Peter Hettich
  • Audiovisuelle Medien
  • Digitalisierung
  • Demokratie
  • Medienfreiheit
  • Grundversorgung
  • Internet
  • Innovation
  • Medienregulierung
  • Innovation
  • Post a comment
Comment
Foto: Kommissionsberatung, Copyright bei Parlamentsdienste 3003 Bern

Foto: Kommissionsberatung, Copyright bei Parlamentsdienste 3003 Bern

Audiovisuelle Medien: Service Public Debatte kommt in Gang

Foto: Kommissionsberatung, Copyright bei Parlamentsdienste 3003 Bern

Foto: Kommissionsberatung, Copyright bei Parlamentsdienste 3003 Bern

In Einlösung seines Versprechens, die Debatte über den Service Public der SRG nach der Abstimmung über die Haushaltsabgabe (RTVG Revision vom 26. September 2014) wieder aufzunehmen, hat der Bundesrat am 17. Juni 2016 einen Bericht verabschiedet. Der Bundesrat kommt darin "zum Schluss, dass sich für unsere von sprachlicher und kultureller Verschiedenartigkeit geprägte direkte Demokratie das bestehende Modell mit der SRG als grosser, in allen Sprachregionen verankerter Anbieterin bewährt hat und dieses den Service public in hoher Qualität gewährleistet. Das Modell eignet sich auch für die Zukunft am besten." Mit anderen Worten soll danach das vor über 80 Jahren geschaffene Rundfunksystem auch im digitalen Zeitalter optimale Ergebnisse erzielen.

Politisch erscheint die eher defensive Haltung des Bundesrates verständlich. In einer von mir mitverfassten Studie haben wir einen offensiveren Ansatz vertreten (früherer Blog hier). Danach hat die Digitalisierung die Medienmärkte grundlegend verändert. Informationen werden heute nicht mehr nur über Print, Radio und Fernsehen verbreitet, sondern in verschiedensten Formaten auch über das Internet. Diese technische Entwicklung lässt die unterschiedlichen Medien konvergieren. Die privaten Medien und die staatlich subventionierten audiovisuellen Angebote der SRG stehen heute untereinander in intensivem Wettbewerb. Dies führt zu erheblichen Marktverzerrungen, die die Medienvielfalt je länger, je stärker bedrohen.

Zumindest in diesem Punkt scheint die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) grossmehrheitlich unsere Ansicht zu teilen. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, den Bericht des Bundesrates zu ergänzen. Es sei detailliert abzuklären, wo ein Marktversagen vorliege, welches staatliches Eingreifen bzw. ein öffentliches Angebot rechtfertige? Zu prüfen sei der bewusste Verzicht auf Leistungen, welche der Markt bereits anbietet (d.h. Verzicht auf fiktionale Unterhaltungsprogramme, d.h. eingekaufte ausländische Filmproduktionen und Serien; Grossanlässe nur, wenn nicht im Markt angeboten etc.). Ausserdem seien die effektiven Auswirkungen von Wettbewerbsverzerrungen auf andere Radio- und Fernsehveranstalter sowie andere Medienformen (Online-Plattformen etc.) zu untersuchen.

Die nationalrätliche Kommission setzt mit diesem Auftrag einen starken Kontrapunkt zu der vom Bundesrat angestrebten Beibehaltung des status quo. Die Diskussion darüber, welche Leistungen in der audiovisuellen Grundversorgung im digitalen Zeitalter noch öffentlich finanziert und welche Wettbewerbsverzerrungen dafür in Kauf genommen werden sollen, ist damit - doch etwas unvermutet - ernsthaft lanciert.

St.Gallen, 2. September 2016

Posted in Medienregulierung, Wettbewerb and tagged with Audiovisuelle Medien, Subventionen, Medienfreiheit, Digitalisierung, Grundversorgung, Innovation, Internet.

September 2, 2016 by Peter Hettich.
  • September 2, 2016
  • Peter Hettich
  • Audiovisuelle Medien
  • Subventionen
  • Medienfreiheit
  • Digitalisierung
  • Grundversorgung
  • Innovation
  • Internet
  • Medienregulierung
  • Wettbewerb
  • Post a comment
Comment
Older

regulierung.ch regulierung.ch

Wirtschaftsregulierung - Blog
  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

Subscribe to our mailing list

* indicates required
twitter
facebook
linkedin