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Foto von Zigorio (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Vollgeld - Vollblöd

Foto von Zigorio (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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"Vollgeld für sichere Bankguthaben" war am Montag in der Kommentarspalte des St.Galler Tagblatts zu lesen. Der Beitrag stammt von Mark Joób, Habilitand am Institut für Wirtschaftsethik der HSG und Mitinitiator der Vollgeldinitiative. Was die Vollgeldinitiative anbieten soll, ist nichts weniger als ein Heilsversprechen: Einerseits die Rettung vor den gierigen und unverantwortlichen Banken, anderseits die vollständige Indienststellung der Geldschöpfung für die Zwecke der Staatsfinanzierung. Selbst in konservativen Blättern geniesst die Initiative aufgrund ihres Sicherheitsversprechens sichtliches Wohlwollen (FuW, NZZ). Wer jedoch die Initiative im Wortlaut näher studiert, wird dieses Wohlwollen revidieren müssen.

Heute ist die Geld- und Kreditversorgung eine von Staat und Privaten gemeinsam getragene Verantwortung. Das heutige System, welches private Geldschöpfung (beschränkt) zulässt, ist durchaus mit Risiken belastet. Aufgrund der Gefahr von Kreditblasen ist es nicht überraschend, dass sich die Ökonomen über "Vollgeld" nicht einig sind und dass sogar der Währungsfonds mit Gedanken spielt, die in eine ähnliche Richtung gehen. Die Initianten wollen jedoch weit mehr, als das Finanzsystem bloss sicherer zu machen; sie wollen in ganz grundsätzlicher Weise ändern, wie Unternehmen und Haushalte künftig investieren.

Rolle der Banken im Vollgeldsystem

Es ist bemerkenswert, dass die Initianten den Bankenartikel in der Bundesverfassung unangetastet lassen. Sie erwecken so den Eindruck, als sei das Bankensystem nach Annahme der Vollgeldinitiative nach wie vor von der Privatwirtschaft zu organisieren. Der Bankenartikel wird von der Initative jedoch ausgehebelt: Neu solle der Bund "die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Finanzdienstleistungen [gewährleisten]. Er kann dabei vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen." Wie ein Mitinitiant schon früher einmal in der WOZ gefordert hat, wird der Finanzmarkt dadurch zu einem "Service Public". Der Finanzmarkt wird also zu einer vom Staat zu organisierenden Angelegenheit.

Der Bund wäre sogar befugt, die Kreditvergabe direkt zu steuern, im Extremfall über eine im Monopol agierende Staatsbank, da ja die Wirtschaftsfreiheit im Bereich der Finanzdienstleistungen nicht mehr gelten soll. Soweit der Bund private Banken noch weiter dulden würde, wären diese blosse Vertriebsstellen für das allein vom Bund geschaffene "Vollgeld". Andere Finanzierungsquellen dürfte es kaum noch geben: Gemäss dem Wortlaut der Vollgeldinitiative soll der Bund ja nicht nur Münzen und Banknoten schaffen, sondern sich auch die Kontrolle über das sog. Buchgeld aneignen. Andere Zahlungsmittel sind gemäss Initiative nur noch beschränkt zulässig bzw. zu bewilligen und zu beaufsichtigen.

Rolle der Haushalte und der Wirtschaft im Vollgeldsystem

Die Vollgeldinitiative will, dass der Bund die "Geschäftsbedingungen der Finanzdienstleister" gesetzlich regelt. Sie verlangt auch, dass die Nationalbank die Vollgeldmenge steuert und "das Funktionieren des Zahlungsverkehrs sowie die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister" gewährleistet. Der Bund müsste daher gewisse Vorstellungen darüber entwickeln, wer zu welchen Bedingungen und wofür Kredite erhält.

Die Kreditvergabe an die Unternehmen und Haushalte bzw. deren Investitions- und Konsumentscheide werden so unter den Vorbehalt des "Gesamtinteresses" gestellt. Kredite für den Hausbau? Aber bitte nur, wenn auch eine Photovoltaikanlage installiert wird! Kredite für den Ausbau der Fabrik? Nur unter dem Vorbehalt, dass auch genügend Lehrlinge ausgebildet und Corporate Social Responsibilty Standards eingehalten werden! Kredite zur Rettung von politisch gut vernetzten, aber unfähigen Unternehmern? Zukünftig kein Problem mehr!

Mit der staatlichen Kontrolle über das Geld und die Kreditvergabe erreicht die Vollgeldinitiative fast das, was zwei der Initianten schon 2011 gefordert haben: Sie wollen nämlich die Eigentumsrechte unter den Vorbehalt des öffentlichen Interesses stellen. Private Vermögensrechte sollen nach ihren Vorstellungen nur dann geschützt sein, wenn "alle am Kapitalbildungsprozess Beteiligten auch am Ergebnis angemessen berechtigt werden; das Kapital auf sozial- und umweltgerechte Weise genutzt wird; und es nicht zur Verzerrung politischer Prozesse oder zur unsachgemässen Einflussnahme auf amtliche Entscheide dient." Wer soll aber die Verwendung des Kapitals nach diesen Prinzipien steuern? Natürlich auch hier der Bund.

Schritte zum Helikoptergeld

Das von der "neuen" Nationalbank gedruckte Geld soll über den Bund oder über die Kantone oder direkt über die Bürger in Verkehr gebracht werden. Der Bund soll mit dem Geld öffentliche Aufgaben finanzieren, die Bürger die Realwirtschaft ankurbeln. Wieviel Geld in Umlauf gebracht wird, soll die Zentralbank weiterhin "unabhängig" entscheiden. Wie sich die Nationalbank aber dem unvermeidbaren politischen Druck, mehr Geld für gute Werke zur Verfügung zu stellen, entziehen können soll, ist völlig unklar. Kann sie es nicht stellt sich die Frage, wer bei der zu erwartenden Geldschwemme noch auf die Stabilität von solchermassen geschaffenem Papiergeld vertrauen soll?

Dass sich eine Zentralbank realpolitischen Zwängen nicht entziehen kann, sehen wir ja schon eindrücklich in Europa, wo die EZB ihr geldpolitisches Mandat immer weiter ausdehnt. Auch in der Schweiz ist der Katzenjammer gross, wann immer die Nationalbank auf eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone verzichtet. Die Inititanten wollen nun - unbekümmert von derzeitigen Entwicklungen in Europa - die Risiken der privaten Buchgeldschöpfung beseitigen, indem sie diese gänzlich dem (gutmeinenden) Staat anvertrauen. Man kann ob dieser grenzenlosen Gutgläubigkeit und Naivität nur erstaunt sein.

Die Vollgeldinitiative ist ein Wolf im Schafspelz. Sie verspricht Sicherheit vor einem risikobehafteteten Finanzsystem. Als Gegenleistung sollen wir den Staat mit unermesslicher Macht ausstatten und auf persönliche und unternehmerische Freiheiten verzichten. Der Preis, den die Initianten für diesen (vermeintlichen) Schutz vor Finanzkrisen verlangen, ist offensichtlich zu hoch.

St.Gallen, 28. Oktober 2016

Posted in Infrastrukturrecht, Finanzverfassung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Eurokrise, Geldpolitik, Finanzmarktrecht.

October 28, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: SNB

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Die politisch korrekte Banknote

Foto: SNB

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Am Mittwoch hat die SNB die erste Banknote der neuen Serie präsentiert: Die 50er-Note. Die Präsentation stiess auf ein erhebliches Medienecho. Kaum etwas scheint Schweizerinnen und Schweizer so sehr zu bewegen wie die Gestalt ihres Geldes. In Zeiten der unorthodoxen Geldpolitik hat die Einführung einer neuen Banknotenserie etwas beruhigendes: Die im Euroraum diskutierte Abschaffung des Bargeldes scheint in der Schweiz noch nicht unmittelbar bevorzustehen. Auch der neue 50er lässt sich leicht unter der Matratze verstauen, sodass die Negativzinsen wenigstens im Gedankenspiel noch vermieden werden können. Die neue Banknotenserie teilt mit dem Euro aber dennoch eine Gemeinsamkeit: Die Noten zeigen keine Persönlichkeiten.

Immerhin ist die SNB nicht soweit wie die EZB gegangen, welche nur noch fiktive Motive der Architektur auf ihren Banknoten zeigt. Die EZB konnte offenbar nur so "die Gleichstellung von Mann und Frau berücksichtigen und jede Art nationaler Voreingenommenheit vermeiden". Die Welt kennt keine langweiligere und unbeseeltere Notenserie als die des Euros. Natürlich birgt die Darstellung von Persönlichkeiten Risiken. Eine politisch korrekte Serie mit echten Menschen dürfte fast unmöglich zusammenzustellen zu sein; ich jedenfalls wüsste nicht, wie auch die LGBT alle berücksichtigt werden könnten (für LGBTTQQIAAP - lesbian, gay, bisexual, transgender, transsexual, queer, questioning, intersex, asexual, ally, pansexual - hätte es nicht einmal genügend Denominantionen). Auch dürften kaum Menschen auffindbar sein, welche die Schweiz prägten und sich zugleich eine weisse Weste bewahrten. Jede Auswahl dürfte entsprechend "Entsetzte", "Fassungslose" und "Empörte" verschiedenster Couleur auf den Plan rufen. Sinnvoll erscheint mir das bedingungslose Appeasement der Aufgeregten jedoch nicht. Ich hätte mir eine mutigere Banknotenserie gewünscht; eine, die die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit nicht vermeidet, sondern sie fördert.

St.Gallen, 8. April 2016

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April 8, 2016 by Peter Hettich.
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"Federal Reserve" by Dan Smith, Licensed under CC BY-SA 2.5 via Wikimedia Commons

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Zinswende in den USA: Ein Weihnachtsgeschenk für die SNB

"Federal Reserve" by Dan Smith, Licensed under CC BY-SA 2.5 via Wikimedia Commons

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Die amerikanische Zentralbank hat vorgestern entschieden, den Leitzins ein kleines bisschen anzuheben. Zwar sind wir von normalen geldpolitischen Verhältnissen nach wie vor weit entfernt. Dennoch ist zu hoffen, dass mit diesem Schritt eine Trendwende eingeleitet, dass etwas Druck vom Franken (und der SNB) genommen wird, dass allgemein Licht am Ende des Tunnels sichtbar wird. Jubel ist jedoch nicht angebracht. Die europäische Zentralbank hält weiterhin ihren Kurs der geldpolitischen Lockerung. Anfang dieses Monats hat sie angekündigt, nun nicht mehr nur Schuldtitel von Nationalstaaten, sondern auch Anleihen von regionalen Gebietskörperschaften und von Gemeinden aufzukaufen. Der EZB gehen offensichtlich die Abnehmer für das viele Geld aus, das sie in die Märkte pumpt.

Im juristischen Schrifttum wird teilweise angenommen, dass die Notenbanken keine Unternehmen seien, die dem Gesamtinteresse möglicherweise entgegengesetzte sektorielle Interessen verfolgen könnten. Nach mittlerweile nun einigen Jahren der expansiven Geldpolitik darf aber die Frage gestellt werden, ob nicht einzelne Akteure mehr als andere von der lockeren Geldpolitik profitieren. Dies vor allem deswegen, weil sich Unternehmen der Realwirtschaft nicht bei der SNB refinanzieren können und der Transmissionsmechanismus (Kreditkanal) zumindest in Europa in seiner Funktion eingeschränkt erscheint. Mit anderen Worten kommt das viele zusätzliche Geld in der Realwirtschaft schlicht nicht an. Gleichzeitig müssen die Gläubiger (Kleinsparer, Pensionskassen) mit teilweise negativen Realzinsen leben. Dies führt zu massiver Umverteilung, die unter keinem Titel mehr legitimiert werden kann.

Schon in einem früheren Beitrag, Anfang dieses Jahres, wurde hier die Frage aufgeworfen, ob sich die EZB noch im Bereich der zulässigen Geldpolitik oder schon im Bereich der unzulässigen Wirtschaftspolitik bewegt. Mit dem weiteren Festhalten an einer expansiven Geldpolitik entfernt sich die EZB mehr und mehr von dem ihr übertragenen Mandat. Sie nimmt damit von den Mitgliedstaaten jedweden Reformdruck. Lange, so sagt das meist verlässliche Bauchgefühl, kann das nicht mehr gut gehen.

St.Gallen, 18. Dezember 2016

Posted in Finanzverfassung, Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Geldpolitik, Finanzmarktrecht.

December 18, 2015 by Peter Hettich.
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