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Foto: Blick vom 9. Mai 2017 (S.3)

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Et tu! Christa Rigozzi für die Energiestrategie!

Foto: Blick vom 9. Mai 2017 (S.3)

Foto: Blick vom 9. Mai 2017 (S.3)

Die Ex-Miss Schweiz Christa Rigozzi unterstützt die Energiestrategie, schreibt der Blick vom Dienstag. Wir erhalten nach der Empfehlung von Bischof Felix Gmür also weitere Rückversicherung in dieser wichtigen Zukunftsfrage. Ob es politisch konsistent ist, für die zweite Gotthardröhre zu sein und gleichzeitig die Energiestrategie (-43% Energieverbrauch) zu unterstützen, scheint unwichtig, wenn man auf der richtigen Seite steht.

Christa Rigozzi hat auch "Solarstrom vom eigenen Hausdach". #EsGeht also, würden die Befürworter der ES2050 sagen. Ich sage dagegen: #EsFliesst - nämlich die Subvention. Nähme Christa Rigozzi heute eine 20 kWp-Photovoltaikanlage auf ihrem Hausdach in Betrieb, so erhielte Sie eine Subvention von CHF 10'400. Ein rentables Unterfangen für jemanden, der seine Anlage im Eigenverbrauch betreibt. Gut, wenn man auf der Seite des Guten steht und sogar noch Geld dafür erhält, würden die Befürworter der ES2050 nun versichern (während sie sich für eine weitere Subvention für ein Cargobike anmelden).

Befürworter der Energiestrategie schreiben sich meist auch das Anliegen sozialer Gerechtigkeit auf die Fahne. Wie wenig sie die Umverteilungseffekte der Energiestrategie thematisieren, ist daher mehr als irritierend. Die Subventionen für den Photovoltaikausbau fliessen doch zu einem grossen Teil an Einfamilienhausbesitzer, die das Geld in keiner Weise nötig haben. Finanziert wird diese Subvention von sozial schwachen Grossfamilien, die in Mietwohnungen leben und einen grösseren Verbrauch an Energie haben. Wie wir schon 2011 geschrieben haben, ist dieser Mechanismus weder sachangemessen noch gerecht.

St.Gallen, 10. Mai 2017

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Wirtschaftsverfassung and tagged with Energierecht, Einspeisevergütung, Erneuerbare Energien, Subventionen.

May 10, 2017 by Peter Hettich.
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Foto von Milko Vuille [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Weltsolarpreis für Betrand Piccard zeugt von bedenklicher Innensicht der Branche

Foto von Milko Vuille [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Am 18. Oktober hat die «Schweizer Solar Agentur» an der St.Galler OLMA den beiden Schweizern Bertrand Piccard und André Borschberg den «Weltsolarpreis» verliehen. Die Agentur ist damit der Versuchung erlegen, eine Initiative für eine erfolgreiche Vermarktung zu belohnen, unter Ausblendung der tatsächlichen Substanz. Auch zeugt die Auswahl des Preisträgers vor allem von der in der Branche oft erkennbaren, bedenklichen Innensicht. Wer Anspruch erhebt, einen Weltsolarpreis zu verleihen, hätte – IMHO – im Ausland bessere Kandidaten gefunden.

Ungeachtet der persönlichen Leistung (chapeau!) verlief die Weltumrundung von Solar Impulse ja keineswegs reibungslos. Sie dauerte vom 9. März 2015 bis am 26. Juli 2016 und war von Pleiten, Pech und Pannen begleitet. Was Solar Impulse vor allem eindrücklich aufzeigte, waren die technologischen und physikalischen Grenzen eines mit Solaranergie betriebenen Flugzeugs. Schon vor dem Flug war klar: Nie werden Passagiere in solchen Flugzeugen reisen. Dass Solar Impulse entscheidend zu technischer Innovation in Teilbereichen beigetragen haben soll, mutet so frivol an wie die Behauptung, wir hätten die Teflonpfanne der bemannten Raumfahrt zu verdanken. Die aus dem Projekt gewonnen Erkenntnisse werden wohl in erster Linie die Case Studies an betriebswirtschaftlichen Fakultäten dahingehend bereichern, wie solche Initiativen erfolgreich zu vermarkten sind.

Vor allem aber erschreckend ist, dass die Solar Agentur die in das Projekt geflossene graue Energie einfach ausblendet, nur schon angefangen mit dem Transport des Flugzeugs in einer Boeing 747-400 von Payerne zum Startpunkt in Abu Dhabi. Damit angesprochen ist das grundsätzliche Problem der fehlenden Gesamtsicht: Die Solarindustrie schert sich heute sehr wenig darum, ob der von ihr produzierte Solarstrom zum Zeitpunkt der Einspeisung tatsächlich gebraucht wird, ob dieser Strom zur Netzstabilität beiträgt oder diese beeinträchtigt und zu welchen Kosten der Solarstrom zu den Endkonsumenten transportiert werden muss (Stichwort: Netzausbau). Die vom Parlament nun verabschiedete Energiestrategie 2050 verändert hier immerhin etwas die finanziellen Anreizstrukturen, aber nicht grundsätzlich den «sense of entitlement» der Branche.

Den «Weltsolarpreis» verdienen würden Projekte, welche diese grundsätzlichen Probleme der unregelmässigen Einspeisung von Solarstrom angehen. So wurde vor wenigen Tagen bekannt, dass die Firma SolarReserve in der Wüste von Nevada ein riesiges Solarkraftwerk bauen möchte. Die solare Energie wird nicht direkt in Strom gewandelt, sondern erwärmt zunächst einen Kern von (dann) geschmolzenem Salz; das Salz dient als Energiespeicher und erlaubt eine ununterbrochene Stromproduktion über 24 Stunden. Da das Kraftwerk in der Wüste und damit an einem geeigneten Ort steht, produziert es die Elektrizität erstaunlich günstig. Die mit diesem Projekt einhergehenden gesellschaftlichen Kosten erscheinen weit geringer: Ein würdiger Preisträger für ein zukunftsweisendes Projekt.

St.Gallen, 21. Oktober 2016

Posted in Energie, Umwelt and tagged with Subventionen, Einspeisevergütung, Erneuerbare Energien, Innovation, Energierecht.

October 21, 2016 by Peter Hettich.
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Foto: Solarwärmesystem in Leh (Ladakh/Indien)

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Andere Länder, andere Bedürfnisse

Foto: Solarwärmesystem in Leh (Ladakh/Indien)

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Zurück aus den Ferien im sonnigen Süden zehrt der Reisende hoffentlich lange an den gewonnenen Eindrücken. Vor allem Anlagen zur Gewinnung von Wärme und Strom aus Solarenergie begegnen dem Schweizer in den Südländern auf Schritt und Tritt. Auch die vom Bundesrat und wohl bald vom Parlament verabschiedete Energiestrategie 2050 zielt auf die verstärkte Förderung von Sonnenenergie, vor allem die Photovoltaik. Die Kantone fördern derweil die Erschliessung von Solarwärme. Fortschrittlich also, was unsere südlichen Nachbarn uns hier vormachen?

Meldungen über die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen und Solarwärmekraftwerken in anderen Ländern sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Sinnhaftigkeit der neuen erneuerbaren Energien von lokalen Gegebenheiten abhängig ist. Energieerzeugungsanlagen in der Wüste von Nevada (Sonne) oder an der Nordseeküste (Wind) gegenwärtigen andere Produktionsbedingungen als in einem Land wie der Schweiz, das eine bescheidene solare Einstrahlung und nur schwachen Wind aufweist. Sonnen- und Windenergie in der Schweiz kann die installierte Kapazität nur zu ca. 11 bzw. 20% ausnutzen. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob die Hauseigentümer in den sich entwickelnden Ländern auch Solaranlagen installieren würden, wenn sie über eine zuverlässige Versorgung mit Wärme, Gas und Strom aus einem Verteilnetz verfügen würden.

Angesichts der nicht vorhandenen bzw. nicht realisierbaren Energietransportkapazitäten über sehr weite Strecken ist die Frage, wer unter welchen Bedingungen welche Energie zu welchem Preis produzieren soll, also eine nationale Frage, die nur beschränkt mit Blick auf andere Länder beantwortet werden kann.

St.Gallen, 5. August 2016

Posted in Infrastrukturrecht, Energie, Regulierung and tagged with Subventionen, Energieeffizienz, Einspeisevergütung, Erneuerbare Energien, Energierecht, Kernenergie.

August 5, 2016 by Peter Hettich.
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