• Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

regulierung.ch regulierung.ch

  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index
Quelle: Facebook

Quelle: Facebook

One (wo)man, two votes? Stimmfaule sind anders zu motivieren!

Quelle: Facebook

Quelle: Facebook

Nach der Brexit-Abstimmung wurde schnell geltend gemacht, die Jugend, welche für den Verbleib in der EU gestimmt habe, würde um ihre Zukunft betrogen. Die Diskussion führte auch zu einem interessanten Vorschlag von Regierungsrätin Jacqueline Fehr: Demgemäss würde das Gewicht der Stimmen der Jungen verdoppelt, da die Jungen auch die Resultate der Urnenentscheide (er-)tragen müssten. Der Vorschlag bedarf einer - wohl chancenlosen - Änderung von Art. 136 Abs. 1 BV, ist aber auch aus anderen Gründen abzulehnen.

Ich persönlich halte wenig davon, die (eher apolitischen) Millennials in ihrer Abstimmungsträgheit noch damit zu belohnen, dass sie gegenüber anderen Altersgruppen mehr Stimmgewicht erhalten. Wer am 23. Juni in Grossbritannien nicht abstimmen ging, dem war die Frage des Verbleibs in der Europäischen Union wohl egal. Es gäbe jedoch einen anderen Weg, den "Digital Natives" in demokratischen Abstimmungen mehr entgegen zu kommen. Beispielsweise könnte man durch eine Anpassung des Auszählungsvorgangs das Problem von knappen Zufallsmehrheiten angehen, welches in der Schweiz auch häufig vorkommt.

Die persönliche Stimmabgabe an der Urne (Art. 5 Abs. 3 BG über die politischen Rechte) ist ein Relikt aus dem analogen Zeitalter und diente in dieser Zeit der ordnungsgemässen Organisation der Wahlen und Abstimmungen. Durch die vorzeitige und briefliche Stimmabgabe (Art. 7 f. BPR) ist das Abstimmungsprozedere schon länger nicht mehr auf einen Tag fokussiert, sondern wurde zu einem längeren Prozess umgeformt. Ausgezählt werden die Stimmen aber erst nach der Schliessung der Urnen, wodurch in einer analogen Welt das Abstimmungsgeheimnis bestmöglich gewahrt werden kann.

In einer digitalen Welt gibt es für dieses Vorgehen wenig Gründe. Mit der heute grundsätzlich möglichen elektronischen Stimmabgabe (Art. 8a BPR) könnten die abgegebenen Stimmen öffentlich aggregiert werden, ohne dass das Abstimmungsgeheimnis tangiert ist. Dies würde der trägen Masse der Abstimmungsabstinenten ein Signal geben, dass sie sich in umstrittenen Sachvorlagen vielleicht doch noch an die (elektronische) Urne bewegen sollten. Weitergehend könnte man auch den "taktisch" Abstimmenden bis zur Schliessung der (elektronischen) Urnen Gelegenheit geben, ihre Stimme nochmals zu ändern. Die Wahlbeteiligung in umstrittenen Vorlagen und die Legitimität des Abstimmungsresultats würden dadurch steigen; die Resultate könnten nicht mehr leichthin als "Zufallsmehr" abgetan werden.

St.Gallen, 1. Juli 2016

 

Posted in Innovation, Regulierung and tagged with War for Talent, Freiheit, Durchsetzungsinitiative, Demokratie, Eurokrise, Europa.

July 1, 2016 by Peter Hettich.
  • July 1, 2016
  • Peter Hettich
  • War for Talent
  • Freiheit
  • Durchsetzungsinitiative
  • Demokratie
  • Eurokrise
  • Europa
  • Innovation
  • Regulierung
  • 1 Comment
1 Comment

Nach DSI: Gelegenheit für institutionelle Reformen

Nach dem vergangenen Abstimmungssonntag sind die schweren Wahlkampf-Geschütze endlich verstummt; es ist - wohl nur für kurze Zeit - etwas Ruhe eingekehrt. Mit der Ablehnung der Durchsetzungsinitiative (DSI) hat sich auch ein Fenster geöffnet, zwei wichtige verfassungsrechtliche Reformen anzustossen. Zum einen ist die Umsetzung von Volksinitiativen explizit in der Verfassung zu regeln. Zum anderen ist es an der Zeit, über die vom Bundesgericht - ohne explizite Grundlage - ausgeübte Verfassungsgerichtsbarkeit und das Verhältnis Verfassungsrecht und Völkerrecht vertieft nachzudenken.

Bei der DSI ging es im Kern um die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Auch als erklärter Gegner der DSI muss man einräumen, dass das Umgiessen von Volksinitativen ins Ausführungsrecht fast immer für Streit sorgt (so vor kurzem auch bei der Zweitwohnungsinitiative). Zu verzeichnen ist ein durchaus berechtigtes Misstrauen gegenüber dem Parlament, was die Initianten zu immer ausgefeilteren Übergangsbestimmungen verleitet (siehe schon meinen früheren Beitrag hier). Es erschiene entsprechend nur als konsequent, wenn das Parlament selbst versuchen würde, in diesem Punkt das Vertrauen durch eine allgemeine Umsetzungsregel zurückzugewinnen. Eine solche Rechtsnorm sollte nicht nur strenge Umsetzungsfristen vorsehen, sondern auch die Folgen des Fristablaufs regeln (z.B. durch die heute übliche Ermächtigung des Bundesrates). Als innovativer Schritt könnte eine unabhängige Instanz die erstmalige Umsetzung der Initiative auf ihre Verfassungskonformität hin prüfen; naheliegenderweise könnte das Parlament dem Bundesgericht diese partielle Befugnis zur Normenkontrolle einräumen. Im Gegenzug wären die weitschweifigen Übergangsbestimmungen in Volksinitiativen nicht mehr zuzulassen.

Mit der Prüfung der Umsetzung von Volksinitiativen wird eine partielle Verfassungsgerichtsbarkeit geschaffen, die den Kern für eine grundsätzliche Reform bilden und als Gegenvorschlag zur Selbstbestimmungsinitiative dienen könnte. Das Verhältnis von Völkerrecht, Verfassungsrecht und Bundesgesetzen ist komplex, was die Formulierung einer sachgerechten Regelung erschwert. Dies vor allem auch, weil das Völkerrecht grundsätzlich Vorrang vor Landesrecht beansprucht, aber seine Autorität letztlich nur aus dem Landesrecht ziehen kann (jedenfalls solange es keine Weltpolizei und kein eigentliches Weltgericht gibt). Insofern bleibt das Verfassungsrecht selbstverständlich die "oberste Rechtsquelle", was aber verkennt, dass Vertragsbrüche auch im Völkerrecht mit rechtlichen und politischen Folgen verbunden und insofern möglichst zu vermeiden sind. Wie auch immer eine Verfassungsgerichtsbarkeit ausgestaltet wäre; sie hätte diese Komplexität zu berücksichtigen.

Es liegt am Parlament, die für kurze Zeit zurückgewonnene Initiative zu nutzen und die notwendig gewordenen Reformen anzustossen; es erspart sich selbst damit in langfristiger Sicht viele Unannehmlichkeiten.

St.Gallen, 4. März 2016

Posted in Regulierung and tagged with Parlament, Durchsetzungsinitiative, Gesetzgebung.

March 4, 2016 by Peter Hettich.
  • March 4, 2016
  • Peter Hettich
  • Parlament
  • Durchsetzungsinitiative
  • Gesetzgebung
  • Regulierung
  • 1 Comment
1 Comment
Bild: http://www.durchsetzungsinitiative-nein.ch/

Bild: http://www.durchsetzungsinitiative-nein.ch/

Professoren sagen Nein zur Durchsetzungsinitiative

Bild: http://www.durchsetzungsinitiative-nein.ch/

Bild: http://www.durchsetzungsinitiative-nein.ch/

Wenn über 150 Rechtsprofessoren das Schweizer Volk zu einem "Nein" in einer Volksabstimmung auffordern, dann kann man zwei Schlüsse daraus ziehen: Entweder die Schweizer Fakultäten sind allesamt von naiven linken und netten Professoren unterlaufen, oder aber da ist wirklich etwas faul an dieser Vorlage. Allein schon die Wahrscheinlichkeiten deuten auf letzteres. Bei der Durchsetzungsinitiative geht es um eine Angelegenheit, die jenseits des Schemas "links - rechts" bzw. "konservativ - liberal" steht. Es geht um die Grundlagen unseres Zusammenlebens (siehe schon den Blog von letzter Woche). Nur so erklärt sich die fast einhellige Geschlossenheit einer sonst politisch heterogenen Professorenschaft. Ich erlaube mir daher, das Thema diese Woche nochmals aufs Tapet zu bringen und den Professorenappell für sich sprechen zu lassen:


Die Schweiz ist ein Rechtsstaat – Nein zur Durchsetzungsinitiative

Ein Appell der Professorinnen und Professoren der rechtswissenschaftlichen Fakultäten

Die Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)", über die wir am 28. Februar 2016 abstimmen werden, gefährdet die schweizerische Rechtsordnung mehrfach und in schwerwiegender Weise:

  • Ziel der Durchsetzungsinitiative ist es, das richterliche Ermessen bei der Beurteilung der ausländerrechtlichen Konsequenzen von Straftaten vollständig auszuschalten. Die Gerichte sollen verpflichtet werden, ohne Rücksicht auf die betroffene Person, ihre persönlichen Verhältnisse und die Höhe der Strafe die Ausweisung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern zu verfügen. Den Richterinnen und Richtern wird dadurch verboten, ihrer ureigenen Pflicht zur Berücksichtigung der gesamten Umstände nachzukommen.
  • Damit werden die von der Bundesverfassung gewährleisteten Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns aus den Angeln gehoben, insbesondere das Verhältnismässigkeitsprinzip, die Gewaltenteilung und die Geltung der Grundrechte in der gesamten Rechtsordnung. Die Initiative steht auch im Widerspruch zu völkerrechtlichen Verträgen, vor allem zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zum Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union.
  • Die Durchsetzungsinitiative verlangt nach ihrem klaren Wortlaut, auch in der Schweiz geborene und hier aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Kontakt zum Herkunftsland ihrer Eltern pflegen ("Secondos"), mit den Kriminaltouristen in einen Topf zu werfen. Das betrifft eine bedeutende Gruppe junger Menschen, widerspricht dem Gleichheitsprinzip und ist unserer freiheitlichen Rechtsordnung unwürdig.
  • Die Bundesverfassung wurde 1999 einer Totalrevision unterzogen, um wieder lesbar und für die Bürger und Bürgerinnen verständlich zu sein. Durch die von der Durchsetzungsinitiative vorgeschlagenen detaillierten Bestimmungen wird sie zu einem Ausschaffungshandbuch abgewertet.
  • Die vom Parlament bereits verabschiedete Revision des Strafgesetzbuches zur Umsetzung der vom Volk und Ständen im November 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative verschärft die ausländerrechtlichen Konsequenzen von Straftaten, erlaubt jedoch den Gerichten im Einzelfall, die Grundsätze unserer Verfassungsordnung zu beachten. Sie kann nach der Ablehnung der Durchsetzungsinitiative in Kraft treten.

Die rechtsstaatliche Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit und muss verteidigt werden. Deshalb rufen die unterzeichnenden Professorinnen und Professoren an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Schweiz die Stimmberechtigten dazu auf, in der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 die Durchsetzungsinitiative abzulehnen.

Erstunterzeichner: Andreas Auer (ZH), Paolo Bernasconi (TI), Martina Caroni (LU), Bernhard Ehrenzeller (SG), Alain Griffel (ZH), Tobias Jaag (ZH), Pascal Mahon (NE), Markus Müller (BE), Etienne Poltier (VD), Thierry Tanquerel (GE), Daniela Thurnherr (BS), Bernhard Waldmann (FR).

Mitunterzeichnende: Cesla Amarelle (NE), Martin Beyeler (FR), Eva Maria Belser (FR), Samantha Besson (FR), Giovanni Biaggini (ZH), Véronique Boillet (VD), Stephan Breitenmoser (BS), Peter Breitschmid (ZH), Andrea Büchler (ZH), Nadja Capus (BS), Pio Caroni (BE), Ursula Cassani (GE), Elisabeth Chiariello (BE), Thomas Cottier (BE), Stéphanie Dagron (ZH), Valérie Défago Gaudin (NE), Oliver Diggelmann (ZH), Tanja Domej (ZH), Jacques Dubey (FR), Anne-Sylvie Dupont (NE), Patrizia Egli (SG), Astrid Epinay (FR), Wolfgang Ernst (ZH), Roland Fankhauser (BS), Anne- Christine Favre (VD), Thomas Fleiner (FR), Alexandre Flückiger (GE), Peter Forstmoser (ZH), Thomas Gächter (ZH), Thomas Geiser (SG), Christoph Beat Graber (ZH), Seraina Grünewald (ZH), Peter Hänni (FR), Felix Hafner (BS), Isabelle Häner (ZH), Walter Haller (ZH), Michel Heinzmann (FR), Maya Hertig Randall (GE), Peter Hettich (SG), Michel Hottelier (GE), Reinhold Hotz (SG), Daniel Hürlimann (SG), Yvan Jeanneret (GE), Alexandra Jungo (FR), Regula Kägi-Diener (SG), Christine Kaddous (GE), Walter Kälin (BE), Christine Kaufmann (ZH), Regina Kiener (ZH), Heinrich Koller (BS), Georg Kreis (BS), André Kuhn (NE), Jörg Künzli (BE), Andreas Lienhard (BE), Matthias Mahlmann (ZH), René Matteotti (ZH), Giorgio Malinverni (GE), Vincent Martenet (VD), Arnold Mar- ti (ZH), Philippe Mastronardi (SG), Pierre Moor (VD), Nicolas Michel (GE), Daniel Möckli (ZH), Christoph Müller (NE), Georg Müller (ZH), Jörg Paul Müller (BE), Erwin Murer (FR), Yves Noël (VD), Kurt Nuspliger (BE), Xavier Oberson (GE), Matthias Oesch (ZH), Marie-Laure Papaux van Delden (GE), Bertrand Perrin (FR), Thomas Pfisterer (SG), René Rhinow (BS), Johannes Reich (ZH), Robert Roth (GE), Alexander Ruch (ZH), Beat Rudin (BS), Bernhard Rütsche (LU), Marco Sassoli (GE), Urs Saxer (ZH), Patrizia M. Schiess Rütimann (ZH), Benjamin Schindler (SG), Jörg Schmid (LU), Christian Schwarzenegger (ZH), Rainer Schweizer (SG), Marcel Senn (ZH), Madeleine Simonek (ZH), Andreas Stöckli (BS), Walter Stoffel (FR), Bernhard Sträuli (GE), Sarah Jane Summers (ZH), Marc Thommen (ZH), Christa Tobler (BS), Stefan Trechsel (ZH), Pierre Tschannen (BE), Axel Tsch- entscher (BE), Peter Uebersax (BS), Felix Uhlmann (ZH), Klaus Vallender (SG), Hans Vest (BE), Beatrice Weber-Dürler (ZH), Rolf Weber (ZH), Bénédict Winiger (GE), Judith Wittenbach (BE), Ul- rich Zimmerli (BE) (13.1.16 17:00)

Posted in Regulierung and tagged with Durchsetzungsinitiative.

January 15, 2016 by Peter Hettich.
  • January 15, 2016
  • Peter Hettich
  • Durchsetzungsinitiative
  • Regulierung
  • 2 Comments
2 Comments
Older

regulierung.ch regulierung.ch

Wirtschaftsregulierung - Blog
  • Blog
  • About
  • Impressum
  • Inhalte & Index

Subscribe to our mailing list

* indicates required
twitter
facebook
linkedin