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Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

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Corporate Social Irresponsibility

Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

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Es wäre "wünschenswert, würden sich Unternehmer vermehrt Gedanken über nicht nur die politischen, sondern auch die sozialen Auswirkungen ihrer Geschäfte machen", schreibt Michèle Binswanger jüngst im Tagesanzeiger. Es ist ihr Applaus für den Stopp der Crowdfunding-Kampagne der NoBillag-Initianten durch Wemakeit. Das kontroverse Statement findet auch Widerhall in den sozialen Medien, wo das Verhalten der Plattform entweder als politische Zensur oder als Ausdruck von liberaler Vertragsfreiheit angesehen wurde. Michèle Binswanger bringt jetzt noch die soziale Verantwortung ins Spiel, was doch Anlass zu einigen Überlegungen zu unserem sozialen Umgang miteinander gibt. Wir haben es vorliegend weder mit liberalem noch mit sozial verantwortlichem Handeln zu tun. Wer in Crowdfunding einen Weg zur Demokratisierung der Finanzwirtschaft gesehen hat (Robert Shiller), wird enttäuscht sein.

Es ist nicht Ausdruck von liberalem Verhalten oder Vertragsfreiheit, ein schon eingegangenes Rechtsverhältnis unter Hinweis auf CSR-Überlegungen zu beenden; dafür ist es zu spät. Der liberale Grundsatz ist "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Der Staat hat nach liberaler Ansicht für die Durchsetzung von rechtmässigen Verträgen einen geeigneten, mit Zwangsmitteln ausgestatteten Rechtsrahmen zu schaffen. Ungeachtet dessen ist es ein grosses Verdienst der Marktwirtschaft, unsere Austauschverhältnisse basierend auf Leistung und Preis zu organisieren. Ich muss mich - in den Schranken des Rechts - eben nicht darum kümmern, ob der von mir verkaufte Schraubenzieher von der Käuferin zur Manipulation der Bremsen am Fahrzeug ihres Partners missbraucht wird. Ich muss meine Vertragspartner nicht unter Beachtung von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, soziale Stellung, Lebensform, Aussehen oder religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugungen auswählen - und das ist gut so.

Hier kommt nun die "Corporate Social Responsibility" hinzu, welche die weiten Handlungsspielräume im liberalen Rechtsstaat in engere Bahnen lenken soll. Schon aus Reputationseffekten ist es für moderne Unternehmen unabdingbar, bei ihrem Handeln diese erweiterte Entscheidrationalität zu beachten. Doch nur in Grenzen! Wenn verantwortliches Handeln einfach auf die Förderung dessen gerichtet ist, was dem "breiten sozialdemokratisch-liberal-grünen Konsens in Europa" (so Kollege Ulrich Schmid) entspricht, dann ist das Konzept der CSR bedeutungslos, da solche Handlungsgrenzen ohnehin mittels sozialer und rechtlicher Sanktionen durchgesetzt werden könnten. Soziale Verantwortung muss mehr sein: Sie zeigt sich vor allem dann, wenn gesellschaftliche Prozesse unterstützt werden, die nicht die Zustimmung einer Mehrheit der eigenen Klientel bzw. Filterblase finden. Mit anderen Worten: Wer sich darauf beschränkt, die Ziele einer Mehrheit von 70,7% (Umfrage gemäss Tagi) zu fördern, der handelt nicht unbedingt sozial verantwortlich, sondern in erster Linie opportunistisch.

St.Gallen, 10. November 2017

Posted in Regulierung, Medienregulierung and tagged with Audiovisuelle Medien, Steuern, Medienfreiheit, Demokratie.

November 10, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Alpha du centaure [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

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Marx, mein Cocktail-Schirmchen

Foto: Alpha du centaure [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

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"Das Kapital ist ein Klassiker mit trauriger Aktualität", war gestern in einem Gastbeitrag der NZZ zu lesen. Marx wäre von den heutigen Krisenerscheinungen kaum überrascht gewesen, schreibt der Autor Christoph Henning, "weder vom Phänomen der Working Poor, von der Zunahme an Depressionen durch Überarbeitung, der Erosion des Zusammenlebens und des Klimas noch von den verheerenden Wirtschaftskrisen." Und wenn Marx also doch recht hatte mit seinen Krisentheorien, dann vielleicht auch mit seinen Lösungen?

Erstmals ist mir Marx nicht in seinen Schriften begegnet, sondern in seinen Auswirkungen, und zwar in Form eines Cocktail-Schirmchens. Ein solches schmückte den Fruchtdrink, den eine entfernte Verwandte bei einem Besuch bei uns in der Schweiz bestellt hatte. Mit kindlicher Neugierde beobachtete ich sie fasziniert, wie sie das Schirmchen sorgfältig abwischte und einpackte. "So etwas haben wir nicht bei uns", sagte sie, und meinte die damals noch bestehende DDR. Es war mein erster Kontakt mit einer Mangelwirtschaft.

Die Faszination der Intellektuellen für Marx wird uns weiterhin begleiten wie Jugendliche, die nicht von T-Shirts mit dem Konterfei von Che Guevara lassen wollen. Während letzteres mit jugendlichem Überschwang erklärbar wird, bleibt ersteres für mich unverständlich. Wie kann ein Mann, der fern von Fabriken zeitlebens nicht richtig für seine Familie sorgen konnte, und der vor allem von zwei Erbschaften und der Leibrente eines Fabrikantensohns lebte, das wirtschaftliche Denken so vieler Menschen prägen? Fast scheint, je spektakulärer manche Ideen scheitern, desto länger leben sie fort.

St.Gallen, 15. September 2017

Posted in Wirtschaftsverfassung and tagged with Wachstum, Demokratie, Freiheit, Sozialcharta, Wettbewerb.

September 15, 2017 by Peter Hettich.
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Veganer-Initiative

675px-42Raw_Sandwich,_Copenhagen_(17217859578).jpg

Im Nachgang zur Ablehnung der zürcherischen Veganer-Initiative durch das Stadtparlament war ein interessanter Leserbrief von Frau C.Z. in der NZZ zu lesen.

“Eigentlich wäre es an der Zeit, dass Veganer – auch wenn noch in der Minderheit – nicht mehr ausgegrenzt werden, was schon Richtung Diskriminierung geht. Zudem ist es für Veganer zunehmend eine Zumutung, täglich mit Fleischwerbung in den Medien mit zerteilten Tieren (es handelt sich dabei um einst fühlende Lebewesen) überflutet zu werden...”
— C.Z. vom 17. Mai 2017

Der Leserbrief bietet insgesamt genügend Breitseiten, um in billiges Veganer-Bashing zu verfallen. Aus rechtlicher Sicht interessant vor allem ist, dass Frau C.Z. eine Diskriminierung - und damit die Verletzung einer Rechtsposition - geltend macht. Diese begründet sie unter anderem mit der "Zumutung", dem Verhalten Dritter zusehen zu müssen, sprich einem Verhalten Dritter ausgesetzt zu sein.

In einer klassisch liberalen Sicht würden wir das Argument verwerfen, da C.Z. keinem Übergriff durch Dritte ausgesetzt ist. Die goldene Regel, wonach meine Freiheit dort aufhört, wo die Freiheit des anderen beginnt, ist bei traditioneller Betrachtung offensichtlich nicht verletzt. Eine andere Ansicht würde dem Fleischesser ja gleichermassen Befugnisse einräumen, das Essverhalten von C.Z. zu beanstanden. Vielleicht liegt es an unserem engeren Zusammenleben, dass wir uns schon durch ein Verhalten eines Dritten, das wir bloss optisch ertragen müssen, gestört fühlen. In den USA bezeichnet "Third Hand Smoke" und "Third Hand Obesity" das Unbehagen, das Dritte durch den blossen Akt des Rauchens und des Essens beim Zuschauer verursachen. Die "Vielfache Chemikalienunverträglichkeit" (MCS, Multiple Chemical Sensitivity) bezeichnet heute ein Krankheitsbild, bei dem Personen schon bei Wahrnehmung des Deodorants einer Drittperson Symptome zu entwickeln scheinen.

Keine andere Bevölkerungsgruppe kommuniziert ihre Essgewohnheiten derart offensiv und missionarisch wie die Veganer. Das würde es einfach machen, den Einwand von C.Z. einfach als radikale Forderung einer ideologisierten Gruppe abzutun. Wer C.Z. als Spitze des Eisbergs sieht, wird jedoch beunruhigt sein. Unser enges Zusammenleben macht es wohl notwendig, gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz gleichzeitig neu zu lernen.

St.Gallen, 19. Mai 2017

Foto: Tony Webster from San Francisco, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Posted in Konsumentenschutz, Regulierung, Prävention and tagged with Lebensmittelrecht, Demokratie, Freiheit, Parlament.

May 19, 2017 by Peter Hettich.
  • May 19, 2017
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