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Bild: E.T.A. Hoffmann kämpft gegen die Bürokratie, via Wikimedia Commons

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Vergaberecht auf Abwegen

Bild: E.T.A. Hoffmann kämpft gegen die Bürokratie, via Wikimedia Commons

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Am 16. Februar 2017 hat der Bundesrat die lang erwartete Botschaft zum neuen Beschaffungsrecht veröffentlicht. Sehr viel Resonanz in der Presse hat der Entscheid des Bundesrates gefunden, sämtliche Dokumente in Verbindung mit Beschaffungsverfahren des Bundes dem Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes entziehen. Das mag daran liegen, dass der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte sofort nach dem Bundesrat auf diesen Missstand aufmerksam gemacht hat. Die Presse musste darauf reagieren, betrifft diese Einschränkung doch direkt deren Arbeit als "Watchdog".

Die Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips dürfte allenfalls nur eine Nebelpetarde sein. Der Bundesrat hat auch beim Rechtsschutz einen wenig verständlichen Entscheid gefällt: Unter einem Auftragsvolumen von CHF 2 Mio. bei Bauten und CHF 150'000 bei Lieferungen/Dienstleistungen gibt es weiterhin keinerlei Beschwerdemöglichkeit gegen Auftragsvergaben. Neu soll aber gelten, dass bei Bauten bis CHF 8,7 Mio. und bei Lieferungen/Dienstleistungen bis CHF 230'000 zwar eine Beschwerde möglich ist, aber der Zuschlag nicht aufgehoben werden kann. Mit anderen Worten kann die Verwaltung in diesem Bereich weiterhin schalten und walten, wie sie will. Angesichts der vielfältigen Beschaffungsskandale und -skandälchen der jüngsten Zeit wird diese Einschränkung des Rechtschutzes sicher noch zu reden geben: Eine erste Gelegenheit hierfür bietet der Vortrag von Bundesverwaltungsrichter Marc Steiner am 17. März 2017 in Zürich.

Was nach wie vor fehlt, und hier auch schon beanstandet wurde, ist eine griffige Strafbestimmung für diejenigen, die Aufträge in rechtwidriger Weise freihändig vergeben. Nicht unvermutet sieht der Gesetzesentwurf jedoch nur Sanktionen für Unternehmen vor.

St.Gallen, 3. März 2017

Posted in Infrastrukturrecht, Wettbewerb, Regulierung and tagged with Baurecht, Öffentliche Beschaffungen, Wettbewerb, Gesetzgebung.

March 3, 2017 by Peter Hettich.
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Bild: Cargo Sous Terrain

Bild: Cargo Sous Terrain

Ab 2030: Cargo Sous Terrain?

Bild: Cargo Sous Terrain

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Mit ziemlichen Tamtam wurde am Dienstag über ein neues Logistiksystem - Cargo Sous Terrain - berichtet, welches den Gütertransport in den Untergrund verlegt und damit das schweizerische Strassen- und Schienennetz ergänzen und an kritischen Punkten entlasten soll (so Blick, NZZ, Tagi, ...). Eine erste Teilstrecke im zentralen schweizerischen Mittelland soll ab 2030 den Raum Härkingen/Niederbipp mit der Zürcher City verbinden. Das sind also 14 Jahre Planungs- und Bauzeit - Man kann das je nach Standpunkt als ambitioniert oder völlig unrealistisch bezeichnen.

Zunächst müsse der Bund ein Gesetz erlassen, welches die Rahmenbedingungen der Nutzung des Untergrundes regle. Alleine dieses Verfahren wird einige Jahre verschlingen, zumal die Kompetenzverteilung nicht völlig auf der Hand liegt. Zwar hat der Bund eine umfassende Kompetenz im Verkehrsbereich, doch kommt die Herrschaft über den Untergrund an sich den Kantonen zu.

Des Weiteren werden wohl ein Sachplan erlassen (Ergänzung des Sachplans Verkehr) und kantonale Richtpläne angepasst werden müssen. Allenfalls sind auch Planungen auf kommunaler Ebene erforderlich. Konzessionen für die neuen Linien müssen vergeben, Plangenehmigungen müssen erteilt und eine mehrstufige Umweltverträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Rechtsmittelverfahren schliessen sich an, in denen neben der Linienführung wohl auch allfällige Enteignungen und Enteignungsentschädigungen zu diskutieren sind. Vielleicht führt das Bauen im Untergrund zu weniger Anständen als bei Oberflächenbauten, wer weiss.

Das Projekt soll allein durch private Gelder finanziert werden. Unter den Partnerfirmen finden sich dennoch viele öffentliche Unternehmen. Ich wäre erstaunt, wenn letztlich nicht doch öffentliche Kredite gesprochen werden müssten, für die dann auch finanzhaushaltsrechtliche Verfahren zu beachten sind (inkl. der Möglichkeit des Finanzreferendums in Kanton und Gemeinden).

Angesichts der Planungszeiten für andere Grossanlagen dürfte 2040 ein weit realistischeres Inbetriebnahme-Datum darstellen - wenn alle Gas geben. Damit stellt sich die Frage, ob die langen Planungszeiten als Fluch oder Segen zu betrachten sind: Sind sie ein Hemmschuh für Investoren oder Schutz vor der Anschaffung "weisser Elefanten"?


St.Gallen, 29. Januar 2016

Posted in Umwelt, Infrastrukturrecht and tagged with Baurecht, Gesetzgebung, Güterverkehr.

January 29, 2016 by Peter Hettich.
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Wir bauen Energiezukunft?

Wer viel Zug fährt, wird diese Tage oft auf die Kampagne "Wir bauen Energiezukunft" stossen. Die Plakate wurden vom staatlichen Programm energieschweiz zusammen mit der Bauwirtschaft in Auftrag gegeben. Die Kampagne steht offensichtlich im Zusammenhang mit einer Reihe von jüngeren energiepolitischen Massnahmen. Die Beteiligung von Privaten an der Kampagne erstaunt nicht, weil die Baubranche ja in ganz erheblichem Ausmass von energiepolitischen Massnahmen profitiert: Mit dem Gebäudeprogramm hat der Bund seit dem Jahr 2010 Gebäudesanierungen mit gut 1 Mia. Franken unterstützt - Geld, das die Bauwirtschaft gerne entgegen nimmt. Die Kampagne ist insgesamt gut gemacht und hat auch Lob von BR Leuthard erhalten (siehe tweet unten). Was mir die Kampagne als Bürger vermitteln will, ist dagegen weniger offensichtlich.

Lob von höchster Stelle für unsere Kampagne «Wir bauen Energiezukunft». @EnergieSchweiz https://t.co/bg3m3hKbeQ pic.twitter.com/lM1G1E6egJ

— cR Kommunikation (@cRKommunikation) January 15, 2016

Früher war ja alles noch klarer. Adolf Ogi hat mit dem legendären Eierkochen-Fernsehspot das Programm Energie2000 ins Leben gerufen, den Verläufer der heutigen Energieschweiz. Den Schweizern zu erklären, wie beim Kochen Energie gespart werden kann, erschien damals sinnvoll und war noch dazu gratis (Wie David Thiel am ElCom-Forum 2015 süffisant bemerkt hat, ist angesichts der heutigen Stromschwemme weit weniger ersichtlich, wieso Energie gespart werden sollte, aber item). Heute fliessen 55 Mio. Franken in das Erziehungsprogramm "energieschweiz", dem offenbar langsam die griffigen Botschaften ausgehen. Die Webseite der Kampagne erklärt sich wie folgt: "Ziel ist eine indirekte Unterstützung der Baubranchen bei der Rekrutierung neuer Fachkräfte und die Motivation der bereits aktiven Berufsleute für die kontinuierliche Weiterbildung im Energiebereich." Das steht allerdings nicht auf dem Plakat, welches vor allem als Imagewerbung qualifiziert werden kann.

Es wäre nicht völlig aus der Luft gegriffen, das Plakat als politische Werbung für die Energiestrategie 2050 anzusehen; in diesem Fall wäre die Kampagne rechtswidrig. Doch auch als Imagewerbung ist die Kampagne fragwürdig. Das Energiegesetz erlaubt dem Bund lediglich die Information und Beratung der Öffentlichkeit "über die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung, die Möglichkeiten einer sparsamen und rationellen Energienutzung sowie über die Nutzung erneuerbarer Energien." Nichts davon lässt sich aufgrund des Plakats erahnen und nichts davon deckt sich mit dem deklarierten Ziel der Werbekampagne. Die Rechtsgrundlage der Kampagne ist damit äusserst dünn. Was auch immer sie kostet - das Geld wäre an anderer Stelle besser eingesetzt.

St.Gallen, 22. Januar 2016

Posted in Energie, Infrastrukturrecht, Umwelt and tagged with Baurecht, Subventionen, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Energierecht, Lehrlingsausbildung.

January 22, 2016 by Peter Hettich.
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