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Bild: Operation Libero

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Informationsfreiheit = Recht auf Information?

Bild: Operation Libero

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Am 5. Dezember hat sich die Bewegung "Operation Libero" mit einem Paukenschlag auf Seiten der Gegner der "NoBillag-Initiative" geschlagen und in kurzer Zeit einen stattlichen Betrag für ihre Kampagne gesammelt. Operation Libero macht geltend: "In einer direkten Demokratie tragen die Bürgerinnen und Bürger die Verantwortung. Dazu brauchen sie möglichst vielfältige Informationen. Denn ohne genügend Informationen, sind gute Entscheidungen unmöglich. Deshalb braucht die Schweiz vielleicht mehr als jedes andere Land starke, unabhängige Medien." Dieser Einschätzung ist vollumfänglich zuzustimmen; sie entspricht auch den Ergebnissen unser letztjährig erschienenen Studie.

Wenn Operation Libero dies jedoch zum Anlass nimmt, gegen die NoBillag-Initiative eine Kampagne zu lancieren, so begeht sie einen Denkfehler: Sie unterscheidet nicht Ziele und Mittel. Vielmehr sieht sie die heutige Medienordnung offenbar als alternativlos an. Wem eine vielfältige Information der Bürgerinnen und Bürger durch unabhängige Medien wichtig ist, der wird eine Medienabgabe zur Finanzierung hauptsächlich eines Service-Public-Anbieters nur als ein mögliches Instrument sehen, welches der Erreichung dieses Ziels dienlich sein könnte. Implizit deutet ja selbst Operation Libero an, dass staatlich finanzierte Unterhaltungsprogramme im digitalen Zeitalter anachronistisch sind - eine Konzentration des Leistungsauftrags auf die Information wäre dagegen ein zentrales Element einer Medienordnung für das digitale Zeitalter.

Genau. Die SRG ist uns heute egal. https://t.co/hohtQWiaGz
Die Initianten der “No Billag”-Initiative wollen Artikel 93 Absatz 2 und somit unser Recht auf Information aus der Bundesverfassung streichen. Unterstütze uns im Kampf dagegen: https://t.co/1MWheM8HGw pic.twitter.com/KkutWDIOyH

— Operation Libero (@operationlibero) December 5, 2017

Zur Ausgestaltung eines zukunftstauglichen Service Public hat Operation Libero jedoch bisher geschwiegen. Die junge und jugendliche Organisation hat sich nach der knappen Annahme des RTVG in der Abstimmung vom 14. Juni 2015 nicht in die Debatte eingeschaltet. Gerade in dieser vorschnell abgewürgten Debatte wären "liberale" Ideen gefragt gewesen. Dagegen fokussiert sich Operation Libero nun auf die Streichung des Leistungsauftrags in Art. 93 Abs. 2 der Bundesverfassung; die Bewegung sieht damit vor allem den Staat in der Verantwortung, für die Bereitstellung unabhängiger Informationen zu sorgen. Hätte eine "wahrhaft" liberale Organisation nicht primär auf Art. 16 (Meinungs- und Informationsfreiheit) oder Art. 17 (Medienfreiheit) verwiesen und eine freiheitsorientierte Medienordnung gefordert? Dass von jüngeren Menschen getragene Organisationen zum Zweck der Gewährleistung von Freiheit primär nach staatlichem Handeln rufen und nicht nach Gewährung von Handlungsspielräumen, erscheint mir Sinnbild einer sklerotischen Gesellschaft und äusserst bedenklich.

St.Gallen, 8. Dezember 2017

Posted in Medienregulierung, Wettbewerb, Wirtschaftsverfassung and tagged with Audiovisuelle Medien, Medienfreiheit, Wettbewerb.

December 8, 2017 by Peter Hettich.
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Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

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Corporate Social Irresponsibility

Bild: Statement von wemakeit auf Twitter

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Es wäre "wünschenswert, würden sich Unternehmer vermehrt Gedanken über nicht nur die politischen, sondern auch die sozialen Auswirkungen ihrer Geschäfte machen", schreibt Michèle Binswanger jüngst im Tagesanzeiger. Es ist ihr Applaus für den Stopp der Crowdfunding-Kampagne der NoBillag-Initianten durch Wemakeit. Das kontroverse Statement findet auch Widerhall in den sozialen Medien, wo das Verhalten der Plattform entweder als politische Zensur oder als Ausdruck von liberaler Vertragsfreiheit angesehen wurde. Michèle Binswanger bringt jetzt noch die soziale Verantwortung ins Spiel, was doch Anlass zu einigen Überlegungen zu unserem sozialen Umgang miteinander gibt. Wir haben es vorliegend weder mit liberalem noch mit sozial verantwortlichem Handeln zu tun. Wer in Crowdfunding einen Weg zur Demokratisierung der Finanzwirtschaft gesehen hat (Robert Shiller), wird enttäuscht sein.

Es ist nicht Ausdruck von liberalem Verhalten oder Vertragsfreiheit, ein schon eingegangenes Rechtsverhältnis unter Hinweis auf CSR-Überlegungen zu beenden; dafür ist es zu spät. Der liberale Grundsatz ist "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Der Staat hat nach liberaler Ansicht für die Durchsetzung von rechtmässigen Verträgen einen geeigneten, mit Zwangsmitteln ausgestatteten Rechtsrahmen zu schaffen. Ungeachtet dessen ist es ein grosses Verdienst der Marktwirtschaft, unsere Austauschverhältnisse basierend auf Leistung und Preis zu organisieren. Ich muss mich - in den Schranken des Rechts - eben nicht darum kümmern, ob der von mir verkaufte Schraubenzieher von der Käuferin zur Manipulation der Bremsen am Fahrzeug ihres Partners missbraucht wird. Ich muss meine Vertragspartner nicht unter Beachtung von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, soziale Stellung, Lebensform, Aussehen oder religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugungen auswählen - und das ist gut so.

Hier kommt nun die "Corporate Social Responsibility" hinzu, welche die weiten Handlungsspielräume im liberalen Rechtsstaat in engere Bahnen lenken soll. Schon aus Reputationseffekten ist es für moderne Unternehmen unabdingbar, bei ihrem Handeln diese erweiterte Entscheidrationalität zu beachten. Doch nur in Grenzen! Wenn verantwortliches Handeln einfach auf die Förderung dessen gerichtet ist, was dem "breiten sozialdemokratisch-liberal-grünen Konsens in Europa" (so Kollege Ulrich Schmid) entspricht, dann ist das Konzept der CSR bedeutungslos, da solche Handlungsgrenzen ohnehin mittels sozialer und rechtlicher Sanktionen durchgesetzt werden könnten. Soziale Verantwortung muss mehr sein: Sie zeigt sich vor allem dann, wenn gesellschaftliche Prozesse unterstützt werden, die nicht die Zustimmung einer Mehrheit der eigenen Klientel bzw. Filterblase finden. Mit anderen Worten: Wer sich darauf beschränkt, die Ziele einer Mehrheit von 70,7% (Umfrage gemäss Tagi) zu fördern, der handelt nicht unbedingt sozial verantwortlich, sondern in erster Linie opportunistisch.

St.Gallen, 10. November 2017

Posted in Regulierung, Medienregulierung and tagged with Audiovisuelle Medien, Steuern, Medienfreiheit, Demokratie.

November 10, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: H.sch.57 - Own work, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Kantonale Medienförderung nach NoBillag?

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Im Zusammenhang mit der NoBillag-Initiative wird häufig argumentiert, das auch die privaten Medien mit Gebührenanteil unter einer Annahme stark leiden und allenfalls gar verschwinden würden. So entstand jüngst der Eindruck, die CVP Graubünden habe sich vor allem deshalb einstimmig gegen die Initiative gewendet, weil bei Annahme nicht nur ca. 25 Mio. Franken für die SRG-Regionalbüros verloren gingen, sondern auch ca. 7 Mio. Franken für den Betrieb von Radio und TV Südostschweiz. Das Argument ist aus zwei Gründen kaum haltbar:

Zum einen kann eine Ausgabe von 1'370.3 Mio. Franken (geschätzt 2019) nicht damit gerechtfertigt werden, dass davon 25 bzw. 7 Mio. Franken in den eigenen Kanton fliessen (1,8% bzw. 0,5%). Die Ausgabe muss vielmehr in Kosten und Nutzen gesamthaft als wohlfahrtsfördernd erscheinen; dabei ist klar, dass ein solcher Entscheid stark von politischen Wertungen abhängt. Die Höhe einer Mediensubvention sollte daher immer vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber getroffen werden, unter Abwägung mit dem Ressourcenbedarf anderer staatlicher Aufgaben.

Zum anderen verbietet NoBillag tatsächlich dem Bund, Radio- und Fernsehstationen zu betreiben oder zu subventionieren. Das schliesst aber ein kantonal unterstütztes Service-Public-Angebot nicht von vornherein aus. Zwar wird die Bundeskompetenz bei den elektronischen Medien heute mehrheitlich als "ausschliesslich" qualifiziert, wodurch kantonale Regelungen in diesem Bereich nicht möglich wären. NoBillag verbietet jedoch exlizit den Erlass einer Bundesgesetzgebung hinsichtlich des audiovisuellen Service Public. Dadurch dürften die kantonalen Kompetenzen in diesem Bereich wieder aufleben. Gerade in einem förderalen Staatswesen könnte es sich lohnen, über eine stärkere Förderung der politischen Information in den Regionen nachzudenken. Diese Förderung über kantonale Gesetze oder Konkordate wäre freilich weiterhin strikt "staatsfern" - vom kantonalen Gesetzgeber - zu organisieren. Es könnte das erste Mal in der Geschichte des Bundesstaates sein, dass sich die Kantone eine "Aufgabe" zurückholen.

St.Gallen, 3. November 2017

Posted in Medienregulierung, Wettbewerb and tagged with Audiovisuelle Medien, Medienfreiheit.

November 3, 2017 by Peter Hettich.
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