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Foto: Emergency Brake [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

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Sozialindustrien rund um die Putzfrau

Foto: Emergency Brake [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

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Viele konnten sich wohl etwas Schadenfreude nicht verkneifen, als Hans Fehr wegen illegaler Beschäftigung einer serbischen Asylsuchenden als Putzfrau und wegen Nichtbezahlen von Sozialabgaben mit einem Strafverfahren konfrontiert war. Die Sache ging für Hans Fehr glimpflich aus (NZZ vom 1. März 2015). Das Lachen bleibt einem allerdings immer gegen Ende Januar im Halse stecken, wenn man selbst die AHV-Beiträge der eigenen Haushaltshilfe abrechnen muss. Diese lästige Aufgabe - vereinfachtes Verfahren genannt - der Haushaltshilfe aufzubürden, welche die Abrechnung für alle Kunden in einem Aufwisch erledigen könnte, ist nämlich unmöglich.

Naiv ist, wer sich mündlich oder gar schriftlich versichern lässt, dass seine Haushaltshilfe selbst mit der Sozialversicherung die Beiträge abrechnet. Dies ist gemäss SVA Zürich nämlich nur möglich, wenn die Putzfrau eigene Arbeitsgeräte und eigene Putzmittel verwendet und diese in einem Geschäftswagen mitführt (Geschäftsauto? Soviel zur "grünen Wirtschaft"!). Wenn diese - im Gesetz nicht aufzufindenden - Voraussetzungen gegeben sind, so könne sich die Haushaltshilfe bei der Ausgleichskasse anmelden. Diese prüfe dann, ob die weiteren Kriterien für eine selbständige Erwerbstätigkeit erfüllt sind. Wer das entsprechende Formular mit den Kriterien durchliest, wird aber feststellen, dass es gar nicht so einfach ist, als Unternehmer Anerkennung zu finden (und das in einer Marktwirtschaft!). Das Gegenteil ist vielmehr der Fall: Im Ergebnis wird der vermeintliche Auftraggeber der Putzfrau wohl immer als plötzlicher Arbeitgeber ins Recht gefasst werden.

Wehe dem, der dann keine Unfallversicherung abgeschlossen hat und nicht einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorliegen hat. Er fällt dann im Kanton Zürich unter den kantonalen Normalarbeitsvertrag und darf im dümmsten Fall, nämlich im Krankheitsfall, den Lohn seiner Haushaltshilfe noch zwei Jahre nachzahlen. Eine Absicherung, von der andere Arbeitnehmer nur träumen dürfen.

Es ist nicht verwunderlich, dass die unfreiwilligen Arbeitgeber in diesem Regulierungsdschungel die Dienste von spezialisierten Firmen und Agenturen nachsuchen; schliesslich will man mit den vielen Formularen nicht just die Zeit wieder brauchen, die man sonst mit Putzen verbracht hätte. Leider schneiden sich diese spezialisierten Putzfirmen einen Gutteil der Wertschöpfung ab; Geld, das man lieber als Lohn der Putzfrau ausbezahlt hätte. Es entsteht der ungute Eindruck, dass sich gar viele Leute mit den Reinigungsdiensten in den Privathaushalten beschäftigt halten und Geld verdienen – ausser die Putzfrau, für die am wenigsten vom Kuchen abzufallen scheint.

St.Gallen, 5. Februar 2016

Posted in Regulierung, Wirtschaftsverfassung and tagged with Arbeitsrecht, Sozialversicherung.

February 5, 2016 by Peter Hettich.
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"Flag of WHO" by WHO - Licensed under Public Domain via Commons

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Wie bei Rauchern: Kann die WHO noch Wurstesser anstellen?

"Flag of WHO" by WHO - Licensed under Public Domain via Commons

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Die Schweiz ist geschockt: Die WHO sieht Wurst und rotes Fleisch als krebserregend an. Was das bedeutet ist jedermann klar: Es sind Aktionspläne zu entwerfen, politische Massnahmen zu diskutieren sowie Gebote und Verbote zu formulieren. Zwar ist die WHO heute morgen zurückgekrebst, doch hat der Nebelspalter die kommenden Schritte schon plausibel vorgezeichnet. Weitere Aktionen hat vor allem die WHO selbst zu ergreifen. Unmöglich kann sie weiterhin die Wurstesser in ihren Reihen tolerieren: Wer sich selbst bewusst schädigt, kann unmöglich eine Gesundheitsorganisation vertreten. Zwar bekennt sich die WHO auf ihrer Website zu einer vielfältig zusammengesetzen Arbeitnehmerschaft:

“WHO is committed to achieving workforce diversity, aiming to achieve a broad representation of nationals of our member countries. Particular attention is paid to candidates from developing countries and gender balance.”
— WHO: "Who we need"

Doch hat auch der Wunsch nach Vielfalt Grenzen. Raucher werden von der WHO nicht angestellt, da deren Verhalten nicht kompatibel mit der Ideologie des Unternehmens ist:

“Policy on Non-Recruitment of Smokers: WHO has a smoke-free environment and does not recruit smokers or other tobacco users who do not indicate a willingness to stop smoking. This policy underscores the Organization’s commitment to promoting a tobacco-free environment.”
— WHO: "Who we need"

Es dürfte ein leichtes sein, diese Klausel mit den Wurst- und Fleischessern zu ergänzen. Und wenn die WHO schon dabei ist, dann sollte sie auch keine übergewichtigen Menschen mehr anstellen. Unter Schweizer Arbeitsrecht kann diese Diskriminierung legal sein, wenn die WHO als "Tendenzbetrieb", also wie z.B. Klöster oder Kirchen, qualifiziert wird. Das passt doch: Denn auch Verhaltensökonomen würden einwerfen, dass eine solche Organisation vermutlich einem Phänomen der Gruppenpolarisierung unterworfen sein wird, sodass die einseitig zusammengesetzte Belegschaft zu immer extremeren Ansichten führt. Doch egal... wer nimmt schon die WHO und ihre Verlautbarungen noch ernst, ausser die Medien... und die Politik?

St.Gallen, 30. Oktober 2015

Posted in Regulierung, Prävention and tagged with Lebensmittelrecht, Risiko, Konsumentenleitbild, Arbeitsrecht.

October 30, 2015 by Peter Hettich.
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Bilder von "Brot für Alle"

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Brot für Alle auf Abwegen: "CEO for a Day"

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Die von mir vielgeschätzte gemeinnützige Organisation "Brot für Alle" macht derzeit mit einer besonderen Aktion auf ihre Konzernverantwortungsinitiative aufmerksam. Dabei darf man sich spielerisch darin üben, nach welchen Grundsätzen man einen Konzern leiten würde. Wer sich für Umwelt, Mitarbeiter und Menschenrechte einsetzt - "der ökoaktive idealistische Heilige" -, erhält das beste Resultat. Wer aber zu sehr die Aktionärsinteressen verfolgt oder gar die Steuern optimiert, ist "das grausame raffgierige Monster”. Per Verfassungsinitiative soll der Bund nun "Massnahmen zur Stärkung der Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt durch die Wirtschaft" erlassen. Denn jeder weiss ja:

“Viele Konzerne werden von Managerinnen und Managern geführt, die vergiftete Böden, die Ausbeutung von Menschen oder gefährliche Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen, um ihren Profit und den ihrer Aktionäre zu maximieren.”
— Brot für Alle

Das hier zugrundeliegende, einfältig-naive Weltbild von "Brot für Alle" erstaunt doch sehr: Die Welt kann gerettet werden; es braucht nur etwas guten Willen, und der fehlt vor allem in der Wirtschaft. Dabei zeigt sich die Komplexität des Unterfangens "Rettung der Welt" doch schon in den Nebenwirkungen von "fair trade" und der Entwicklungshilfe im Allgemeinen ("Stoppt die Entwicklungshilfe" hat der Kenianer James Shikwati schon vor 10 Jahren gefordert); dies müsste "Brot für alle" wohlbekannt sein.

Vergessen geht hier, dass die Sorge um die Umwelt und die Menschenrechte (vor allem die Sorge um Sicherheit), die erste und zentralste Aufgabe jedes Gemeinwesens ist. Wo staatliche Institutionen schwach sind und wo Korruption grassiert, läuft der an internationale Konzerne gerichtete Appell von "Brot für Alle" zwangsläufig ins Leere. Das bequeme BBB (Bashing Big Business) richtet sich halt besser gegen jene, die grad greifbar sind. Eine Kampagne gegen korrupte staatliche Funktionäre in weit entfernten Ländern würde dagegen kaum Wirkung entfalten.

Vergessen geht auch, dass in erster Linie jeder einzelne von uns selbst in der Lage ist, durch Änderung seines eigenen Verhaltens auf Verbesserungen hinzuwirken. Kleidung aus nachhaltiger Produktion, umweltgerecht produzierte Lebensmittel, keine Teilnahme an internationalen Konferenzen, Ferien nur im Heimatland... - Wer mit einer nachhaltigeren und genügsameren Lebensführung wartet, bis es der Staat allen vorschreibt, ist lediglich ein Opportunist und kein Vorbild. Das Initiativkomitee der Konzernverantwortungsinitiative hat sich über ihre Möglichkeiten im eigenen Mikrokosmos hoffentlich schon selbst Rechenschaft abgelegt.

St.Gallen, 27. August 2015

Posted in Wirtschaftsverfassung, Regulierung and tagged with Sicherheit, Umweltrecht, Globalisierung, Arbeitsrecht.

August 28, 2015 by Peter Hettich.
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