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Veganer-Initiative

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Im Nachgang zur Ablehnung der zürcherischen Veganer-Initiative durch das Stadtparlament war ein interessanter Leserbrief von Frau C.Z. in der NZZ zu lesen.

“Eigentlich wäre es an der Zeit, dass Veganer – auch wenn noch in der Minderheit – nicht mehr ausgegrenzt werden, was schon Richtung Diskriminierung geht. Zudem ist es für Veganer zunehmend eine Zumutung, täglich mit Fleischwerbung in den Medien mit zerteilten Tieren (es handelt sich dabei um einst fühlende Lebewesen) überflutet zu werden...”
— C.Z. vom 17. Mai 2017

Der Leserbrief bietet insgesamt genügend Breitseiten, um in billiges Veganer-Bashing zu verfallen. Aus rechtlicher Sicht interessant vor allem ist, dass Frau C.Z. eine Diskriminierung - und damit die Verletzung einer Rechtsposition - geltend macht. Diese begründet sie unter anderem mit der "Zumutung", dem Verhalten Dritter zusehen zu müssen, sprich einem Verhalten Dritter ausgesetzt zu sein.

In einer klassisch liberalen Sicht würden wir das Argument verwerfen, da C.Z. keinem Übergriff durch Dritte ausgesetzt ist. Die goldene Regel, wonach meine Freiheit dort aufhört, wo die Freiheit des anderen beginnt, ist bei traditioneller Betrachtung offensichtlich nicht verletzt. Eine andere Ansicht würde dem Fleischesser ja gleichermassen Befugnisse einräumen, das Essverhalten von C.Z. zu beanstanden. Vielleicht liegt es an unserem engeren Zusammenleben, dass wir uns schon durch ein Verhalten eines Dritten, das wir bloss optisch ertragen müssen, gestört fühlen. In den USA bezeichnet "Third Hand Smoke" und "Third Hand Obesity" das Unbehagen, das Dritte durch den blossen Akt des Rauchens und des Essens beim Zuschauer verursachen. Die "Vielfache Chemikalienunverträglichkeit" (MCS, Multiple Chemical Sensitivity) bezeichnet heute ein Krankheitsbild, bei dem Personen schon bei Wahrnehmung des Deodorants einer Drittperson Symptome zu entwickeln scheinen.

Keine andere Bevölkerungsgruppe kommuniziert ihre Essgewohnheiten derart offensiv und missionarisch wie die Veganer. Das würde es einfach machen, den Einwand von C.Z. einfach als radikale Forderung einer ideologisierten Gruppe abzutun. Wer C.Z. als Spitze des Eisbergs sieht, wird jedoch beunruhigt sein. Unser enges Zusammenleben macht es wohl notwendig, gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz gleichzeitig neu zu lernen.

St.Gallen, 19. Mai 2017

Foto: Tony Webster from San Francisco, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Posted in Konsumentenschutz, Regulierung, Prävention and tagged with Lebensmittelrecht, Demokratie, Freiheit, Parlament.

May 19, 2017 by Peter Hettich.
  • May 19, 2017
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Bild von Aliman Senai (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Schlimme Verschuldungsanreize?

Bild von Aliman Senai (Eigenes Werk) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

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Der Bundesrat hat im Juni einen Bericht zu privaten Verschuldungsanreizen im Steuerbereich zur Kenntnis genommen. Dieser untersucht, inwieweit Privatpersonen einen Anreiz haben, sich im Hypothekarbereich aufgrund der steuerlichen Situation zu verschulden, welche Risiken sich daraus ergeben sowie wie diesen Fehlanreizen begegnet werden könnte. Im Juli konnte man dann von einem Vorstoss der Zürcher SP lesen, die es Verschuldeten ermöglichen soll, ihre Einkommenssteuern direkt und im Vorfeld per Lohnabzug zu bezahlen. Ein Verhaltensökonom bestätigt den positiven Effekt, da doch einige Leute nicht in der Lage seien zu berücksichtigen, dass sie von ihrem Lohn noch die Steuern zahlen müssen.

Wenn es um die Vernunft der Schweizer so schlecht bestellt ist, dann fragt man sich, wieso der Bundesrat es im Bereich der Konsumkredite für notwendig gehalten hat, den Höchstzinssatz per 1. Juli 2016 von 15% auf 10% zu senken. Setzt er damit nicht auch einen massgeblichen Verschuldungsanreiz für die Privathaushalte? Die Inkonsistenz erklärt sich dadurch, dass der Bundesrat in diesem Bereich "einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Schuldenprävention (recte wohl: der Schuldner) einerseits und denjenigen der Kreditinstitute andererseits" schaffen möchte. Statt darauf zu vertrauen, dass der Wettbewerb zu einem angemessenen Konsumkreditzinsniveau führen würde, möchte der Bundesrat also lieber selbst den "gerechten" Preis für Kredite festsetzen.

Was die Aktivitäten im Bereich Steuern und Konsumkredite also verbindet, ist nicht der Wille zur Bekämpfung von Verschuldungsanreizen, sondern der Glaube, komplexe Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft effektiv und effizient steuern zu können.

St.Gallen, 22. Juli 2016

Posted in Regulierung, Prävention, Wirtschaftsverfassung, Wettbewerb, Konsumentenschutz and tagged with Finanzmarktrecht, Konsumentensouveränität, Konsumentenleitbild.

July 22, 2016 by Peter Hettich.
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Darstellung: Apotheke, gezeichnet von G. Locher (1730 - 1795) (1774), graviert von Bartholomäus Hübner (1775) [Public domain], via Wikimedia Commons

Darstellung: Apotheke, gezeichnet von G. Locher (1730 - 1795) (1774), graviert von Bartholomäus Hübner (1775) [Public domain], via Wikimedia Commons

Von Pontius zu Pilatus - oder wie krieg ich meine Medis...

Darstellung: Apotheke, gezeichnet von G. Locher (1730 - 1795) (1774), graviert von Bartholomäus Hübner (1775) [Public domain], via Wikimedia Commons

Darstellung: Apotheke, gezeichnet von G. Locher (1730 - 1795) (1774), graviert von Bartholomäus Hübner (1775) [Public domain], via Wikimedia Commons

Gestern führte mich ein nicht weiter tragisches Alltags-Wehwehchen zum Arzt. Ich hatte das schonmal, die Akte sagt es war vor sechs Jahren, und dem Arzt war schnell klar, welches Medikament (wiederum) Abhilfe schaffen würde. Ein rezeptpflichtiges Medikament natürlich, eingeteilt in Abgabekategorie A (Art. 23 VAM): Der Gang zum Arzt ist bei solchen Wirkstoffen unabdingbar, denn in dieser Abgabekategorie wird auch die vom Parlament am 18. März 2016 beschlossene Vereinfachung der Selbstmedikation nichts bringen. Die Referendumsfrist für diese Änderung des HMG ist just gestern unbenutzt abgelaufen. Die Änderung soll dazu führen, dass Medikamente vermehrt auch von Apothekern oder Drogisten bezogen werden können oder gar frei verkäuflich sind. Wer den sofgältigen Umgang z.B. mit Antibiotika als schützenswertes Kollektivgut ansieht, wird an der Beibehaltung der Verschreibungspflicht keinen Anstoss nehmen.

Anstoss nimmt der mündige Konsument eher darin, dass er das benötigte Medikament nicht vom Arzt selber kriegt, sondern den Gang in eine Apotheke auf sich nehmen muss. Die Debatte um die Medikamentenabgabe durch die Ärzte ist älter als das Heilmittelgesetz selbst. Was mir als Patient mehr als überflüssig erscheint, wird mir von den Apotheken als zusätzlicher Schutz vor dem Arzt verkauft, der in Sachen Medikamente nicht genügend ausgebildet sei. Die so erbrachte Beratungs-Dienstleistung, die der Patient stoisch erdulden muss, lässt sich der Apotheker auch vergolden. Das CHF 9.55 teure Präparat kosten mit dem "Medikamenten-Check" von CHF 4.30 und dem "Bezugs-Check" von CHF 3.25 nun fast doppelt soviel. Schön lässt sich der Konsumentenschutz predigen, wenn man diesen auch teuer verkaufen kann. Für mehr Kosteneffizienz im Gesundheitswesen, so scheint es, gäbe es durchaus Raum, ohne gleich der Rationierung und Zweiklassenmedizin das Wort reden zu müssen.

St.Gallen, 8. Juli 2016

Posted in Konsumentenschutz, Prävention and tagged with Hochpreisinsel, Heilmittelrecht, Risiko, Konsumentensouveränität, Pharmarecht.

July 8, 2016 by Peter Hettich.
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