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Starke Wirtschaft = Wirksamer Umweltschutz

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Für die Septemberausgabe des ostschweizer Unternehmermagazins "Leader" zum Thema Energie, Nachhaltigkeit & Umwelt durfte ich das Vorwort verfassen:

NUR EINE STARKE WIRTSCHAFT GARANTIERT WIRKSAMEN UMWELTSCHUTZ

Eine nachhaltige Energiezukunft können wir nur gestalten, wenn die dafür notwendigen Veränderungen auf soziale Akzeptanz stossen. Das bedeutet, dass wir auf dem Weg in die Energiezukunft nicht einfach die Umweltschutzinteressen maximieren können, sondern auch
die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse berücksichtigen müssen. Entsprechend ist echte Nachhaltigkeit nur mit einer ausgewogenen Politik erreichbar: Denn nur eine Gesellschaft mit einer starken Wirtschaft kann sich auch einen wirksamen Umweltschutz leisten. Was das für die Energiepolitik konkret bedeutet, muss man nach einem Blick in die vorliegende Ausgabe des «Leaders» nicht mehr fragen.

Wichtige Treiber der Energietransformation sind ganz offensichtlich dezentral handelnde Akteure auf lokaler Ebene: die KMU und die Gemeinden. Besonders diese sollten nicht durch ein enges regulatorisches Korsett eingeengt und ihrer Spielräume für innovative Ansätze und Experimente beraubt werden. Wenn der Bundesrat etwa heute den Fintech-Unternehmen einen «Innovationsraum» zur Verfügung stellt, ist das gerade in dieser Hinsicht bedenklich: Angesichts des heutigen Regulierungsdickichts können ohne diese regulierungsfreie «Spielwiese» offenbar neue Produkte und Dienstleistungen gar nicht mehr an den Markt gebracht werden!

Heute wird leider oft versucht, wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse zentral – sprich von Bern aus – zu steuern. Dabei unterschätzen die Bundesbehörden nicht nur das Ausmass der Friktion bei der Umsetzung der Regulierungsziele. Zentrale Steuerung kann überdies eben auch zu zentralen Fehlern führen, indem neue – das Modewort ist disruptive – Entwicklungen, die bisher Dagewesenes möglicherweise schnell und vollständig verdrängen, gar nicht erst erkannt, falsch eingeschätzt oder unterschätzt sowie allenfalls abgeblockt werden. Dass wir in der Ostschweizer Energielandschaft noch nicht soweit sind, zeigt die Vielfalt an unternehmerischen Initiativen in diesem Magazin.

St.Gallen, 13. Oktober 2017

Posted in Energie, Umwelt and tagged with Energierecht, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Gesetzgebung, Umweltrecht.

October 13, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Braunkohlekraftwerk Niederaußem, von Vogone [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Dekarbonisierung wird von Innovation getrieben

Foto: Braunkohlekraftwerk Niederaußem, von Vogone [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

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Vor einigen Tagen ist ein Interview von mir in der "Petrosphäre", der Branchenzeitschrift der Erdöl-Vereinigung erschienen. Es geht darin um die geeigneten Massnahmen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft. Diesbezüglich in aller Munde ist das Pariser Klimaschutzabkommen, dessen Ratifizierung von praktisch allen Ländern der Schweiz vorbereitet wird; auch das Schweizer Parlament hat das Abkommen mit grossen Mehrheiten verabschiedet. Dabei gehen unsere Politiker offenbar fast einhellig davon aus, dass das vom Pariser Abkommen anvisierte Ziel von 1,5-2°C Temperaturanstieg noch (effektiv, nicht bloss technisch) erreichbar ist. Die fehlenden Zweifel erstaunen, vor allem ob der nun eingesetzten Ressourcen.

Analyse und Bild von CarbonBrief

Analyse und Bild von CarbonBrief

Gemäss bisherigen Erklärungsansätzen ("Karbonbudgets") hätten wir zur Erreichung des 1,5°C-Ziels noch 4 Jahre Zeit, bis wir aufhören müssten, CO2 auszustossen. Eine neuere, in der NZZ vom 25. September 2017 besprochene Studie verlängert offenbar diese Frist - ein willkommener Deus ex Machina, welcher die schon eingeplanten "negativen CO2-Emissionen" in der Zukunft ergänzt. Dennoch bleibt viel zu wenig Zeit: Zu berücksichtigen wäre ja auch, dass es zwar einen globalen Konsens hinsichtlich des Dekarbonisierungsziels gibt, aber keinen gleichgerichteten Umsetzungswillen. Dabei spielt das Verhalten der USA (Donald Trump) sicher eine Rolle; jedoch waren auch die Zusagen z.B. von Russland und China von vornherein kaum ausreichend zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens.

Quelle: NYTimes

Quelle: NYTimes

Bei nüchterner Betrachtung würde die Schweiz ihre Klimapolitik auf die sichere Verfehlung der Ziele des Pariser Abkommens ausrichten. Das bedeutet nicht, dass kosteneffiziente Reduktionsmassnahmen im Verbrauch fossiler Energieträger unterlassen werden sollten. Jedoch wäre der Fokus der getroffenen Massnahmen - weit mehr als nun im Pariser Abkommen angedacht - auf die Anpassung an den gemäss den Klimawissenschaften prognostizierten Temperaturanstieg auszurichten. Jede andere Strategie dürfte derart stark auf "Glaube und Hoffnung" beruhen, dass sie bei der heutigen tatsächlichen Ausgangslage nicht mehr als sachangemessen erscheinen kann.

St.Gallen, 6. Oktober 2017


«Dekarbonisierung wird von Innovation getrieben»
Vorbeugende Massnahmen müssen technisch machbar und wirtschaftlich tragbar sein.

Im Gespräch mit «Petrosphäre» erklärt der Uniprofessor Peter Hettich, warum eine funktionierende Wirtschaft massgebend für einen erfolgreichen Klimaschutz ist.

Herr Hettich, kann die Schweiz das Klima retten?

Peter Hettich: Nein, das kann sie nicht. Bei einem solchen kooperativen Spiel wäre es aber auch falsch zu denken, dass unser Beitrag zu den Emissionen so gering ist, dass wir nichts tun müssen. Es ist sinnvoll, sich in dem Mass zu beteiligen, in dem sich die anderen Länder auch beteiligen.

Die USA sind aus dem Pariser Abkommen ausgestiegen. Wie schlimm ist es?

Es macht gar nicht einen so grossen Unterschied, dass die USA jetzt formal aussteigen. Präsident Obama konnte dieses Abkommen nur unterzeichnen, weil er von Vornherein wusste, dass es nicht verbindlich ist. Die Abkommenssprache ist so vage, dass er es im Senat nicht ratifizieren lassen musste, wo es chancenlos gewesen wäre. Der grosse Erfolg dieses Übereinkommens ist, dass sich fast alle Länder der Erde dafür einsetzen, Reduktionsmassnahmen zu treffen. Für diesen Konsens wurde aber ein Preis in Form von nicht verpflichtenden Zielen bezahlt.

Sollte das Abkommen mehr verpflichtenden Charakter aufweisen?

Es besteht tatsächlich die Gefahr, dass die Politik sich mit symbolischen Erfolgen begnügt, die kaum Wirkung entfalten. Auch die Presse scheint Freude an gut inszenierten Akten der Symbolpolitik zu haben, was man in Bezug auf die USA sehen kann: Schon Präsident Clinton hat das Kyoto-Protokoll unter grossem Jubel der Presse unterzeichnet. Es war aber klar, dass die USA dieses Abkommen niemals ratifizieren würden. Heute sind wir am gleichen Punkt, was die Unterzeichnung des Pariser Abkommens durch Präsident Obama angeht. Weiter haben sich China und Russland zum Abkommen bekannt. Ihre Ziele sind aber bei weitem nicht ambitioniert genug. Heute ist anerkannt, dass die individuellen Verpflichtungen der Länder nicht ausreichend sind, um die Ziele des Abkommens zu erreichen. Man sollte sich daher überlegen, ob man nicht lieber andere Strategien verfolgen sollte.

Welche?

Wenn man davon ausgeht, dass der Klimawandel unvermeidlich ist, muss man sich darauf vorbereiten und Anpassungsmassnahmen treffen. Das heisst aber nicht, dass man aufhören sollte, weiterhin kosteneffiziente Reduktionsmassnahmen betreffend den Klimawandel zu implementieren. Die Reduktion des Verbrauchs an fossilen Brennstoffen ist ja dem Grundsatz nach durchaus sinnvoll.

Muss die Nachhaltigkeit wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen?

Der in der Bundesverfassung verankerte Begriff der Nachhaltigkeit weist drei Dimensionen auf: eine wirtschaftliche, eine gesellschaftliche und eine Umweltdimension. Alle diese drei Aspekte müssen in eine Balance gebracht und möglichst gut erfüllt werden. Seit einigen Jahren gibt es jedoch Stimmen, die eine Hierarchie dieser Dimensionen fordern. Diese gehen davon aus, dass ohne intakte Umwelt keine Gesellschaft existieren kann und ohne Gesellschaft keine Wirtschaft. Das kann man aber auch gut umdrehen: Eine tragfähige Gesellschaft kann ohne gesunde Wirtschaft nicht funktionieren. Und ohne eine fortschrittliche Gesellschaft kommt der Umweltschutz zu kurz. Nur ein wirtschaftlich starkes Gemeinwesen kann sich einen guten Umweltschutz leisten.

Soll der Staat oder die Wirtschaft für den Klimaschutz sorgen?

Beide sind in der Verantwortung. Der Staat muss die Rahmenbedingungen setzen, die es den Unternehmen ermöglichen, Klimaschutz zu betreiben. Entscheidend sind hier die richtigen Anreize und vor allem ausreichend Raum für Innovation. Die Dekarbonisierung von Gesellschaft und Wirtschaft zentral steuern zu wollen, wird zu hohen Kosten führen und kaum Erfolge zeigen. //

Posted in Energie, Umwelt and tagged with Umweltrecht, Energierecht, Erneuerbare Energien.

October 6, 2017 by Peter Hettich.
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Foto: Ashley Felton - Eigenes Werk, Gemeinfrei, via Wikimedia Commons

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Stress um die Sackgebühr

Foto: Ashley Felton - Eigenes Werk, Gemeinfrei, via Wikimedia Commons

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Auf Anfang nächsten Jahres hin müssen die 65 der 115 Tessiner Gemeinden, die die Sackgebühr noch nicht kennen, eine solche einführen. So wollen es die Stimmberechtigten. Nur noch der Kanton Genf sperrt sich jetzt gegen die Sackgebühr, weil er einen Preis pro Sack von mehr als CHF 2.50 veranschlagt; dies stelle eine zu starke Belastung für die Bevölkerung dar (Bericht NZZ). Der naive Leser wird sich nun fragen, wer denn heute wohl für die Entsorgung der Abfälle aufkommt, wenn nicht die Bevölkerung. Die Frage ist doch einzig, ob die Abfallentsorgung aus den allgemeinen Steuern oder halt über Gebühren finanziert wird.

Diesbezüglich schreibt Art. 32a des Umweltschutzgesetzes des Bundes aber schon seit bald 20 Jahren vor, dass die Entsorgungskosten mit Gebühren den Verursachern überbunden werden sollen. Bei der Ausgestaltung dieser Gebühren sollen insbesondere die Art und die Menge des Abfalls berücksichtigt werden. Sackgebühren sind eine der wenigen denkbaren Varianten, wie dieser verbindlichen Vorgabe des Bundes Gerechtigkeit getan werden kann. In diesem Zusammenhang erscheint es auch durchaus sinnvoll, den grossen Verursachern von Müll einen Anreiz zur Vermeidung zu setzen. Aufregen sollten sich die braven Bürgerinnen und Bürger nur, wenn mit der Einführung der Sackgebühren nicht die Steuern im selben Ausmass als Kompensation gesenkt werden. Diese Flucht des Staates in neue und meist zusätzlich erhobene Gebühren ist aber nicht ein Problem, das sich auf die Sackgebühr beschränkt.

St.Gallen, 9. Juni 2017

Posted in Umwelt and tagged with Umweltrecht, Gesetzgebung.

June 9, 2017 by Peter Hettich.
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